Kanzleiprofil

Tanis | von der Mosel Rechtsanwälte

Rechtsanwaltskanzlei in Kiel. Schwerpunkte: Vereins- und Verbandsrecht, Versicherungsrecht. 4,3 von 5 bei 65 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Blücherstraße 14, 24105 Kiel

Schwerpunkte

Vereins- und Verbandsrecht, Versicherungsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,3 von 5 · 65 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Hans-Eckhard von der Mosel wird auf der Kontaktseite gemeinsam mit Ben Tanis als Ansprechpartner der Kanzlei genannt. Tanis | von der Mosel Rechtsanwälte hat ihren Standort in der Blücherstraße 14 in Kiel. Die Kanzlei bezeichnet sich als Fachkanzlei für Wassersport und nennt Yachtrecht sowie maritime Gewerke als Tätigkeitsbereiche. Das Team berät mit Spezialisierungen in Zollrecht, Steuerfragen, Versicherungsrecht, Yachtkauf und Yachtverkauf sowie Flaggenrecht. Auch Vereinsrecht wird auf der Webseite aufgeführt. Die Kanzlei vertritt weltweit und ist weltweit als Mediator im Yachtbereich tätig. Zum Leistungsangebot gehört außerdem eine Treuhandabteilung für die Zahlungsverwaltung bei Yachttransaktionen. Diese umfasst den Kauf eines gebrauchten Bootes ebenso wie den Bau eines neuen Schiffes. Das Angebot richtet sich damit an Mandanten mit Anliegen rund um Yachten und Wassersport. Für Anfragen stehen Telefon und Kontaktformular zur Verfügung. Auf der Kontaktseite bietet die Kanzlei auch ein kurzfristiges erstes Beratungsgespräch in ihren Räumen an.

Die Kanzlei Tanis | von der Mosel Rechtsanwälte in Kiel ist im Yachtrecht und im Bereich maritimer Gewerke tätig. Ihr Beratungsangebot umfasst Zollrecht, Steuerfragen, Versicherungsrecht sowie rechtliche Fragen beim Kauf und Verkauf von Yachten und zum Flaggenrecht. Die Kanzlei beschreibt ihre Vertretungstätigkeit als weltweit. Als Ansprechpartner werden Ben Tanis und Hans-Eckhard von der Mosel genannt. Die Beratung erfolgt durch ein Team von Rechtsanwälten mit unterschiedlichen Spezialisierungen innerhalb der genannten Themengebiete. Zu den Anliegen, auf die das Angebot ausgerichtet ist, gehören Yachttransaktionen vom Erwerb eines gebrauchten Bootes bis zum Bau eines neuen Schiffes. Damit richtet sich die Kanzlei unter anderem an Beteiligte von Yachtkäufen und Yachtverkäufen sowie an Mandanten mit rechtlichen Fragen aus dem Wassersport und maritimen Gewerken. Auf ihrer Website behandelt sie außerdem Themen wie die CE-Konformität von Sportbooten, den Kauf einer Yacht zur gewerblichen Nutzung, die Anerkennung ausländischer Sportbootführerscheine in Deutschland und die Eintragung in das deutsche Schiffsregister. Auch Rechte und Pflichten eines Flaggenrechtsbevollmächtigten werden dort aufgegriffen. Neben der anwaltlichen Beratung und Vertretung bietet die Kanzlei eine Treuhandabteilung für die Zahlungsverwaltung bei Yachttransaktionen. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die weltweite Mediation im Yachtbereich, bei der die anwaltliche Streitschlichtung im Mittelpunkt steht. Für den Einstieg in die Zusammenarbeit kann ein unverbindlicher Gesprächstermin angefragt werden. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch oder über das Kontaktformular möglich. Dort werden Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie Betreff und Nachricht abgefragt. Auf der Kontaktseite wird auch ein erstes Beratungsgespräch in den Kanzleiräumen angeboten. Der Standort befindet sich in der Blücherstraße 14, 24105 Kiel. Telefonisch ist die Kanzlei unter 0431 389 88 222 und per E-Mail unter info@ra-tanis.de erreichbar. Zusätzlich sind die Mobilnummer 0176 63 00 64 28 und die Faxnummer 0431 389 88 220 angegeben.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-tanis.de, ra-tanis.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,3

65 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Tanis | von der Mosel Rechtsanwälte: 4,3 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Blücherstraße 14, 24105 Kiel

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Beratung in Kiel – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Hans-Eckhard von der Mosel ist bei Tanis | von der Mosel Rechtsanwälte in Kiel tätig. Sein Profil nennt Versicherungsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Vereins- und Verbandsrecht. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Blücherstraße 14, 24105 Kiel, und beschreibt sich als Fachkanzlei für Wassersport. Auf ihrer Kontaktseite wird von der Mosel gemeinsam mit Ben Tanis als Ansprechpartner aufgeführt. Der maritime Bezug der Kanzlei bildet einen konkreten Rahmen für Anliegen rund um Yachten, Wassersport und die damit verbundenen rechtlichen Beziehungen. Im Versicherungsrecht geht es häufig darum, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsvertrag einen Schaden erfasst. Typische Fragen betreffen die Auslegung von Versicherungsbedingungen, die Schadenmeldung, vertragliche Pflichten und die Ablehnung oder Kürzung einer Leistung. Im Wassersport können etwa Schäden an Booten oder Haftungsfragen nach einem Zwischenfall Anlass für eine rechtliche Prüfung sein. Für die Einordnung sind regelmäßig der Versicherungsschein, die geltenden Bedingungen und der bisherige Schriftwechsel wichtig. Welche Ansprüche bestehen, lässt sich erst anhand des jeweiligen Vertrags und Sachverhalts beurteilen. Das Vereins- und Verbandsrecht betrifft unter anderem Satzungen, Mitgliedschaft, Vorstandstätigkeit und Beschlüsse von Vereinsorganen. Für Wassersportvereine können sich solche Fragen beispielsweise bei Mitgliederversammlungen oder internen Auseinandersetzungen stellen. Ratsuchende können sich darauf einstellen, dass zunächst die organisatorischen Grundlagen und die einschlägigen Unterlagen betrachtet werden. Die Kanzlei führt außerdem Yachtrecht und maritime Gewerke als Tätigkeitsbereiche auf. Ihr beschriebenes Angebot umfasst auch Yachttransaktionen und eine Treuhandabteilung zur Zahlungsverwaltung; diese Angaben betreffen das Kanzleiangebot insgesamt und nicht automatisch den persönlichen Schwerpunkt jedes Ansprechpartners. Der Standort in Kiel ist ein Anlaufpunkt für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, etwa aus Mitte, Gaarden, Wik, Holtenau oder Elmschenhagen. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Für zivilrechtliche Versicherungs- und Vereinsstreitigkeiten kommen insbesondere das Amtsgericht Kiel oder das Landgericht Kiel in Betracht, abhängig von der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit. Die konkrete Anfahrt zur Blücherstraße sollte vor einem Besuch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst die dort bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Die Kanzlei nennt Telefon und Kontaktformular als Anfragewege und bietet auf ihrer Kontaktseite ein kurzfristiges erstes Beratungsgespräch in ihren Räumen an. Für die Anfrage empfiehlt sich eine knappe Beschreibung des Anliegens mit Angaben zu Beteiligten, vorhandenen Unterlagen und möglichen Fristen. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Tanis | von der Mosel Rechtsanwälte. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Kiel

  • Amtsgericht Kiel
  • Landgericht Kiel
  • Arbeitsgericht Kiel
  • Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (Bezirk)

Tanis | von der Mosel Rechtsanwälte ist in der Blücherstraße 14, 24105 Kiel, ansässig. Für das Profil mit dem Hauptschwerpunkt Versicherungsrecht sowie Vereins- und Verbandsrecht sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Kiel und das Landgericht Kiel relevant. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit zivilrechtliche Streitigkeiten geführt, beispielsweise über Versicherungsleistungen oder vereinsrechtliche Ansprüche. Die Abgrenzung zwischen Amtsgericht und Landgericht richtet sich unter anderem nach Streitwert und gesetzlicher Zuweisung. Registersachen zu Vereinen gehören grundsätzlich zur Amtsgerichtsbarkeit; ein Registerverfahren ist dabei von einer streitigen Zivilklage zu unterscheiden. Das Arbeitsgericht Kiel ist nicht allgemein für Versicherungs- oder Vereinsfragen zuständig. Es kann jedoch einschlägig sein, wenn ein Verein als Arbeitgeber an einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung beteiligt ist. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht gehört zur Verwaltungsgerichtsbarkeit und liegt nicht in Kiel, sondern in Schleswig. Für gewöhnliche privatrechtliche Versicherungs- und Vereinsstreitigkeiten ist es nicht zuständig. Bedeutung kann die Verwaltungsgerichtsbarkeit bei öffentlich-rechtlichen Konflikten erlangen, wobei das Oberverwaltungsgericht regelmäßig keine erste Anlaufstelle für solche Verfahren ist. Die Kieler Kanzleiadresse bietet einen örtlichen Bezug für Anfragen aus Mitte, Gaarden, Wik, Holtenau und Elmschenhagen. Eine genaue Stadtteilzuordnung oder eine unmittelbare Innenstadtlage ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für einen Termin lässt sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Anschrift planen. Konkrete Verbindungen, Zugänge und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden; Angaben hierzu liegen nicht vor.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer abgelehnten Versicherungsleistung sinnvoll?

Für eine erste Einordnung sind meist der Versicherungsschein, die zum Vertrag gehörenden Versicherungsbedingungen und das Ablehnungsschreiben relevant. Hinzu kommen die Schadenmeldung sowie der bisherige Schriftwechsel mit dem Versicherer. Je nach Ereignis können Fotos, Rechnungen, Gutachten oder eine zeitliche Übersicht hilfreich sein. Wichtig ist außerdem, bereits mitgeteilte Fristen und den aktuellen Stand der Bearbeitung zu benennen. Ob eine Ablehnung berechtigt ist, hängt vom Vertrag, dem Schadenhergang und den weiteren Umständen ab und kann nicht allein aus dem Ablehnungsschreiben abgeleitet werden.

Worauf kommt es bei Versicherungsfragen rund um eine Yacht oder ein Sportboot an?

Bei Yachten und Sportbooten ist zunächst zu unterscheiden, ob es um Schäden am eigenen Boot oder um Ansprüche Dritter geht. Maßgeblich sind die tatsächlich vereinbarten Versicherungen und deren Bedingungen. Auch Angaben zum versicherten Nutzungsumfang, zum Fahrtgebiet und zum konkreten Schadenereignis können für die Prüfung wichtig sein. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten stellen sich zusätzlich Fragen nach anwendbarem Recht und zuständigen Gerichten. Für eine Mandatsanfrage hilft deshalb eine sachliche Übersicht darüber, wo und wann das Ereignis stattfand und welche Beteiligten oder Versicherer bereits damit befasst sind.

Welche Unterlagen werden bei Streit über einen Vereinsbeschluss benötigt?

Ausgangspunkt ist regelmäßig die aktuelle Vereinssatzung. Je nach Fragestellung sind außerdem die Einladung zur Mitgliederversammlung, die Tagesordnung, das Versammlungsprotokoll und ergänzende Vereinsordnungen von Bedeutung. Häufig geht es darum, welches Organ entscheiden durfte und ob die vorgesehenen Verfahrensregeln eingehalten wurden. Auch die eigene Mitgliedschaft und der bisherige Austausch mit dem Verein können relevant sein. Da Satzungsregelungen und zeitliche Abläufe eine Rolle spielen können, sollte eine Anfrage den Beschluss und die bekannten Daten möglichst genau beschreiben. Eine allgemeine Bewertung ohne diese Grundlagen ist meist nicht belastbar.

Was sollten Vorstandsmitglieder vor einer Anfrage zu Verantwortung und Versicherungsschutz klären?

Hilfreich ist zunächst eine Trennung zwischen der vereinsinternen Aufgabenverteilung, einer möglichen persönlichen Verantwortlichkeit und dem vorhandenen Versicherungsschutz. Diese Fragen hängen zusammen, folgen aber unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen. Für eine erste Prüfung kommen die Satzung, Geschäftsordnungen, einschlägige Beschlüsse und Versicherungsunterlagen in Betracht. Außerdem sollte erkennbar sein, ob bereits konkrete Ansprüche erhoben wurden und gegen wen sie sich richten. Eine Vorstandsfunktion führt nicht bei jedem Schaden automatisch zu persönlicher Haftung. Ebenso lässt sich aus dem Bestehen einer Vereinsversicherung nicht ohne Weiteres ableiten, dass jedes Vorstandsrisiko gedeckt ist.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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