Veröffentlichtes Profil

Thomas Papenmeier

Dr. Thomas Papenmeier – Fachanwalt für Erbrecht in Chemnitz

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht · Erbrechtskanzlei Papenmeier

Altchemnitzer Straße 16, 09120 Chemnitz

Telefon: +49 371 28269079

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Sachsen
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Erbrechtskanzlei Papenmeier

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Thomas Papenmeier ist Rechtsanwalt und seit 2011 Fachanwalt für Erbrecht. Die Erbrechtskanzlei Papenmeier gründete er 2012 in Chemnitz. Ihr Sitz befindet sich in der Altchemnitzer Straße 16. Er ist außerdem seit 2010 Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten (DSE) und seit 2007 Testamentsvollstrecker (DVEV). Seit 2012 führt sein Lebenslauf die Geschäftsstelle der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten für den Landgerichtsbezirk Chemnitz auf. Die auf der Webseite veröffentlichten Mandantenbewertungen berichten von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsstreitigkeiten, der Teilung einer Erbengemeinschaft, Testamentsentwürfen und Vorsorgegestaltung. Sie schildern sowohl die Unterstützung bei der Geltendmachung eines Pflichtteils als auch bei Forderungen gegen Erben. Weitere Berichte betreffen Ehepaare, die ihre Erbfolge regeln wollten. Zur Arbeitsweise nennen die Bewertungen Erstberatungen, beratende Telefonate, die Erstellung von Testamentsentwürfen im Gespräch sowie die Erläuterung von Kosten und Risiken. Die Kanzlei bietet Kontakt per Telefon, E-Mail und Kontaktformular sowie eine Online-Mandatsanfrage an. Mandantenparkplätze befinden sich direkt vor dem Gebäude.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: erbrecht-papenmeier.de, erbrecht-papenmeier.de

Beratung in Chemnitz – Einordnung der Redaktion

Dr. Thomas Papenmeier ist Rechtsanwalt und seit 2011 Fachanwalt für Erbrecht. Die Erbrechtskanzlei Papenmeier gründete er 2012 in Chemnitz; ihr Sitz liegt in der Altchemnitzer Straße 16, 09120 Chemnitz. Sein Profil konzentriert sich auf das Erbrecht. Für Ratsuchende umfasst dieses Rechtsgebiet sowohl die Gestaltung der eigenen Vermögensnachfolge als auch die Klärung rechtlicher Fragen nach einem Todesfall. Dazu gehören insbesondere die Auslegung letztwilliger Verfügungen, die Stellung von Erben und Pflichtteilsberechtigten sowie der Umgang mit einem gemeinschaftlichen Nachlass. Als Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Sachsen angegeben. Die auf der Kanzleiwebseite veröffentlichten Mandantenbewertungen beschreiben Anliegen rund um Pflichtteilsansprüche, Forderungen gegen Erben und die Teilung einer Erbengemeinschaft. Solche Konstellationen werfen häufig Fragen nach Auskunft über den Nachlass, der Bewertung von Vermögenswerten und den Rechten der Beteiligten auf. Andere Berichte betreffen Ehepaare, die ihre Erbfolge regeln wollten, sowie Testamentsentwürfe und Vorsorgegestaltung. Bei diesen Themen geht es allgemein darum, persönliche Vorstellungen mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen abzugleichen und mögliche Auswirkungen auf Angehörige zu berücksichtigen. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Papenmeier seit 2010 Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten (DSE) und seit 2007 Testamentsvollstrecker (DVEV). Seit 2012 führt sein Lebenslauf außerdem die Geschäftsstelle der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten für den Landgerichtsbezirk Chemnitz auf. Schiedsverfahren können bei entsprechender rechtlicher Grundlage eine Alternative zum staatlichen Gerichtsverfahren sein. Die Testamentsvollstreckung betrifft dagegen die Umsetzung letztwilliger Anordnungen und, je nach Aufgabenstellung, die Verwaltung oder Verteilung des Nachlasses. Beide Tätigkeiten stehen damit in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem erbrechtlichen Schwerpunkt. Der Kanzleistandort liegt an der Altchemnitzer Straße im südlichen Chemnitzer Stadtgebiet. Für Ratsuchende aus Zentrum, Kaßberg, Sonnenberg, Bernsdorf und Altchemnitz bildet er einen örtlichen Anlaufpunkt für erbrechtliche Anliegen. Mandantenparkplätze befinden sich direkt vor dem Gebäude. Gerichtliche Berührungspunkte bestehen insbesondere zum Amtsgericht Chemnitz als Nachlassgericht und, bei entsprechender Zuständigkeit, zum Landgericht Chemnitz bei streitigen Erbsachen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende das Profil zur Orientierung nutzen und anschließend über die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten anfragen. Die Kanzlei nennt Telefon, E-Mail, Kontaktformular und eine Online-Mandatsanfrage. Eine kurze Darstellung des Anliegens, der beteiligten Personen und etwaiger laufender Fristen erleichtert die erste Einordnung. Welche Unterlagen benötigt werden und ob ein Mandat übernommen wird, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Chemnitz

  • Amtsgericht Chemnitz
  • Landgericht Chemnitz
  • Arbeitsgericht Chemnitz
  • Sächsisches Landesarbeitsgericht

Für den erbrechtlichen Schwerpunkt von Dr. Thomas Papenmeier sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Chemnitz und das Landgericht Chemnitz von Bedeutung. Das Amtsgericht nimmt als Nachlassgericht insbesondere Aufgaben bei der Eröffnung von Testamenten, bei Erbscheinsverfahren und bei der Entgegennahme von Ausschlagungserklärungen wahr. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich dabei regelmäßig nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person, nicht nach dem Kanzleisitz. Streitige Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils, werden vor den Zivilgerichten verhandelt. Ob hierfür das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig ist, hängt insbesondere vom Streitwert und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Das Arbeitsgericht Chemnitz und das Sächsische Landesarbeitsgericht sind dagegen keine Nachlassgerichte. Sie befassen sich mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und entsprechenden Rechtsmittelverfahren. Eine Berührung mit einem Erbfall kann beispielsweise entstehen, wenn arbeitsrechtliche Ansprüche auf Erben übergehen. Für die im Profil beschriebenen Fragen zur Testamentsgestaltung, Erbengemeinschaft und zum Pflichtteil stehen jedoch die nachlassgerichtlichen und zivilgerichtlichen Verfahren im Vordergrund. Nicht jedes erbrechtliche Anliegen erfordert ein Gerichtsverfahren. Die Kanzlei befindet sich in der Altchemnitzer Straße 16 im südlichen Chemnitzer Stadtgebiet. Für die Anfahrt aus Zentrum, Kaßberg, Sonnenberg, Bernsdorf oder Altchemnitz hängt die passende Verbindung vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsauskunft. Wer mit dem Pkw kommt, kann die belegten Mandantenparkplätze direkt vor dem Gebäude berücksichtigen; konkrete Fahrzeiten oder bestimmte Verkehrsverbindungen lassen sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Wenn aus Ihrer Sicht der Ablauf einer Frist drohen könnte, sollen Sie anrufen und den Sachverhalt schildern. Für Fristsachen sollen weder E-Mails noch das Kontaktformular genutzt werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Wenn aus Ihrer Sicht der Ablauf einer Frist drohen könnte, sollen Sie anrufen und den Sachverhalt schildern. Für Fristsachen sollen weder E-Mails noch das Kontaktformular genutzt werden.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
  • VorsorgeAnwalt e.V.
  • Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE)
  • ARGE Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Sächsischer Anwaltverein Chemnitz e.V.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem Pflichtteilsanspruch hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig das Testament oder der Erbvertrag, vorhandene Schreiben des Nachlassgerichts und Angaben zu den familiären Beziehungen hilfreich. Auch bereits geführter Schriftverkehr zwischen Erben und möglichen Pflichtteilsberechtigten kann relevant sein. Soweit vorhanden, erleichtern Informationen zu Vermögenswerten, Nachlassverbindlichkeiten und früheren Schenkungen das Verständnis. Eine vollständige Bewertung des Nachlasses muss bei der ersten Anfrage nicht bereits vorliegen. Wichtig ist, bekannte Termine und Fristen zu benennen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt von der konkreten Ausgangslage ab.
Worin unterscheiden sich eine Erbenstellung und ein Pflichtteilsanspruch?
Erben treten grundsätzlich in die vermögensrechtliche Stellung der verstorbenen Person ein und übernehmen damit nicht nur Vermögenswerte, sondern grundsätzlich auch Nachlassverbindlichkeiten. Ein Pflichtteilsanspruch ist dagegen regelmäßig ein Geldanspruch gegen die Erben. Er kann bestimmten nahen Angehörigen zustehen, wenn sie durch eine letztwillige Verfügung von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden. Pflichtteilsberechtigte werden durch diesen Anspruch allein nicht Mitglieder einer Erbengemeinschaft. Ob ein Anspruch besteht und welche Informationen für seine Berechnung benötigt werden, hängt unter anderem von den Familienverhältnissen und den vorhandenen Verfügungen ab.
Was sollte vor einer Anfrage zur Teilung einer Erbengemeinschaft geklärt werden?
Hilfreich ist zunächst ein Überblick darüber, wer zur Erbengemeinschaft gehört, welche Erbquoten feststehen und welche Gegenstände oder Verbindlichkeiten zum Nachlass zählen. Ebenso wichtig ist, ob bereits Vereinbarungen zur Verwaltung oder Verteilung bestehen. Eine Erbengemeinschaft verwaltet den Nachlass grundsätzlich gemeinschaftlich; einzelne Beteiligte können deshalb nicht ohne Weiteres über bestimmte Nachlassgegenstände allein verfügen. Bei einer Anfrage sollten bestehende Meinungsverschiedenheiten möglichst konkret beschrieben werden, beispielsweise zur Nutzung einer Immobilie oder zu deren Bewertung. So lässt sich erkennen, welche tatsächlichen und rechtlichen Fragen zuerst geklärt werden müssen.
Welche Überlegungen sind vor einem Gespräch über ein Testament sinnvoll?
Vor einem Gespräch zur Testamentsgestaltung hilft eine Übersicht über die familiäre Situation, wesentliche Vermögenswerte und bestehende letztwillige Verfügungen. Ratsuchende können außerdem festhalten, welche Personen bedacht werden sollen und ob besondere Wünsche zur Nachlassabwicklung bestehen. Bei Ehepaaren sind häufig die gegenseitige Absicherung und die spätere Vermögensnachfolge wichtige Themen. Allgemein sind dabei Pflichtteilsrechte, Formvorgaben und mögliche Bindungswirkungen gemeinschaftlicher Regelungen zu berücksichtigen. Ob eine Testamentsvollstreckung zur gewünschten Gestaltung passt, ist eine weitere mögliche Gesprächsfrage. Die geeignete Ausgestaltung hängt stets von den persönlichen Umständen ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Thomas Papenmeier

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Thomas Papenmeier: 3,9 von 5 Sternen bei 14 Bewertungen
3,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Erbrechtskanzlei Papenmeier aus 14 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Thomas Papenmeier liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

3,9 von 5 · 14 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Erbrechtskanzlei Papenmeier insgesamt und nicht auf Thomas Papenmeier persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: erbrecht-papenmeier.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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