Veröffentlichtes Profil

Tom Beisel

Rechtsanwalt Tom Beisel | Strafverteidigung & Ausländerrecht

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Tom Beisel

Bredeneyer Str. 2b, 45133 Essen

Telefon: +49 172 8974716

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Tom Beisel
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Verteidigung bei Ermittlungen, Strafbefehl, Anklage oder Hauptverhandlung. Mit Fokus auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, bundesweit und in allen Verfahrenslagen. Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts - durchdacht, diskret und mit klarer Strategie für Ihre Rechte. Verteidigung bei Steuerhinterziehung, Betrug, Untreue oder Insolvenzstraftaten - diskret und im gesamten Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Verteidigung bei Steuerfahndung, Selbstanzeige und nicht versteuerten Krypto-Gewinnen - im gesamten Steuerstrafverfahren. Verteidigung bei Red Notice, Auslieferungshaft und Europäischem Haftbefehl - in Verfahren mit internationalem Bezug. Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden nach den besonderen Regeln des Jugendstrafrechts. Beratung und Vertretung bei Aufenthalt, Asyl, Einbürgerung, Familiennachzug oder drohender Abschiebung. Blaue Karte EU, Fachkräftezuzug und Aufenthalt für Unternehmer - für qualifizierte Fachkräfte und Selbstständige. Beratung und Vertretung in Asylverfahren, Widerspruchs- und Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten sowie bei Dublin-Verfahren. Ehegattennachzug, Kindernachzug und sonstige Familienvereinigung - Verfahren zur Zusammenführung von Familien in Deutschland.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-beisel.de, rechtsanwalt-beisel.de

Beratung in Essen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Tom Beisel ist mit seiner Kanzlei in der Bredeneyer Str. 2b, 45133 Essen, ansässig. Der Hauptschwerpunkt seines Profils liegt im Strafrecht. Die belegte Tätigkeitsbeschreibung umfasst die Verteidigung im Ermittlungsverfahren, nach einem Strafbefehl, bei einer Anklage und in der Hauptverhandlung. Für Ratsuchende können dahinter sehr unterschiedliche Ausgangslagen stehen: ein Schreiben der Ermittlungsbehörden, eine Durchsuchung oder ein bereits angesetzter Gerichtstermin. Strafverteidigung befasst sich allgemein mit dem Tatvorwurf, der Beweislage und den verfahrensrechtlichen Möglichkeiten. Welche Fragen im Vordergrund stehen, hängt wesentlich vom jeweiligen Stand des Verfahrens ab. Ein besonderer Fokus von Tom Beisel liegt auf dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Genannt werden Vorwürfe der Steuerhinterziehung, des Betrugs, der Untreue und von Insolvenzstraftaten. Hinzu kommen Sachverhalte im Zusammenhang mit Steuerfahndung, Selbstanzeigen und nicht versteuerten Krypto-Gewinnen. In diesen Bereichen können steuerliche Unterlagen, betriebliche Abläufe und finanzielle Transaktionen für die rechtliche Einordnung bedeutsam sein. Die Tätigkeitsbeschreibung sieht eine bundesweite Verteidigung in allen Verfahrenslagen vor. Sie erfasst außerdem internationale Bezüge, insbesondere Red Notices, Auslieferungshaft und Europäische Haftbefehle, sowie die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden nach den besonderen Regeln des Jugendstrafrechts. Neben dem strafrechtlichen Hauptschwerpunkt nennt die Kanzleibeschreibung Beratung und Vertretung im Aufenthalts- und Asylrecht. Dazu zählen Einbürgerung, Familiennachzug, drohende Abschiebung sowie die Blaue Karte EU und der Zuzug von Fachkräften oder selbstständig tätigen Personen. Auch Asyl- und Dublin-Verfahren sowie verwaltungsgerichtliche Klageverfahren sind aufgeführt. Typische Anliegen betreffen damit sowohl den rechtlichen Status eines Aufenthalts als auch die Zusammenführung von Familien. Diese Themen bilden einen eigenständigen Tätigkeitsbereich neben der Strafverteidigung; Verfahrenswege und zuständige Stellen unterscheiden sich entsprechend. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Essen. Für strafrechtliche Verfahren kommen insbesondere das Amtsgericht Essen und das Landgericht Essen in Betracht, abhängig von Tatvorwurf, Verfahrensart und gesetzlicher Zuständigkeit. Ratsuchende aus Stadtkern, Rüttenscheid, Borbeck, Steele oder Werden können die Kanzleiadresse als Ausgangspunkt ihrer Anfahrtsplanung nutzen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten genutzt werden. Eine erste Anfrage lässt sich durch eine kurze Beschreibung des Anliegens, den Verfahrensstand und Hinweise auf anstehende Termine strukturieren. Ob eine Vertretung übernommen wird und welche Unterlagen erforderlich sind, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Essen

  • Amtsgericht Essen
  • Landgericht Essen
  • Arbeitsgericht Essen

Für den strafrechtlichen Hauptschwerpunkt von Rechtsanwalt Tom Beisel sind unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Essen und das Landgericht Essen relevant. Am Amtsgericht werden bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem Strafbefehlsverfahren und Strafverhandlungen vor dem Strafrichter oder Schöffengericht geführt. Das Landgericht befasst sich insbesondere mit gewichtigeren Strafsachen sowie mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Auch Wirtschafts- und Steuerstrafsachen können je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor einem dieser Gerichte verhandelt werden. Für Jugendliche und Heranwachsende bestehen besondere jugendgerichtliche Zuständigkeiten. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Essen ist hingegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig, nicht für die strafrechtliche Verfolgung wirtschaftsbezogener Vorwürfe. Bei aufenthalts- und asylrechtlichen Klagen sind regelmäßig Verwaltungsgerichte zuständig; ein solches Gericht ist in den Standortangaben nicht aufgeführt. Die Kanzlei befindet sich an der Bredeneyer Str. 2b in Essen. Eine ausdrückliche Zuordnung der Adresse zu einem Stadtteil enthalten die vorliegenden Angaben nicht. Die genannten Stadtteile Stadtkern, Rüttenscheid, Borbeck, Steele und Werden beschreiben das weitere Essener Umfeld und sind nicht als zusätzliche Kanzleistandorte ausgewiesen. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Anschrift eine Grundlage zur individuellen Routenplanung. Die passende Verbindung richtet sich nach dem jeweiligen Ausgangspunkt im Stadtgebiet oder außerhalb Essens. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten und Angaben zur Zugänglichkeit des Gebäudes sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem persönlichen Termin erfragt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen eines Ermittlungsverfahrens, Strafbefehls oder einer Anklage hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind vor allem der Tatvorwurf, die beteiligte Behörde und der aktuelle Verfahrensstand von Bedeutung. Hilfreich können vorhandene Schreiben mit Aktenzeichen sowie Angaben zu Zustellungsdaten und bereits bestimmten Terminen sein. Ein Ermittlungsverfahren unterscheidet sich im Ablauf von einem Strafbefehlsverfahren oder einer bereits anberaumten Hauptverhandlung. Manche Schreiben können Fristen auslösen. Für die Mandatsanfrage genügt zunächst eine übersichtliche Darstellung; welche Dokumente anschließend benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich im direkten Kontakt klären.
Was unterscheidet Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren von anderen Strafverfahren?
Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren betreffen häufig komplexe finanzielle oder betriebliche Sachverhalte. Bei Vorwürfen wie Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten oder Steuerhinterziehung können Buchhaltung, Verträge, Steuererklärungen und Zahlungsflüsse eine Rolle spielen. Teilweise laufen steuerliche und strafrechtliche Verfahren nebeneinander, obwohl sie unterschiedliche Zwecke haben. Bei Krypto-Gewinnen kann zusätzlich die nachvollziehbare Aufbereitung von Transaktionen bedeutsam sein. Eine Selbstanzeige ist im Steuerrecht an gesetzliche Voraussetzungen gebunden und führt nicht automatisch zur Straffreiheit. Die rechtliche Bewertung hängt jeweils von den konkreten Umständen und dem Verfahrensstand ab.
Welche Besonderheiten gelten bei Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende?
Das Jugendstrafrecht stellt den Erziehungsgedanken in den Vordergrund und kennt andere Reaktionsmöglichkeiten als das allgemeine Strafrecht. Als Jugendliche gelten Personen, die bei der Tat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren kann unter gesetzlichen Voraussetzungen Jugendstrafrecht angewendet werden. Neben dem Tatvorwurf können deshalb die persönliche Entwicklung und die Lebensumstände wichtig sein. Auch die Beteiligung der Jugendgerichtshilfe gehört zu den Besonderheiten. Welche Regeln im Einzelfall maßgeblich sind, richtet sich insbesondere nach Tatzeitpunkt, Alter und den gesetzlichen Anwendungsvoraussetzungen.
Wie hängen eine Red Notice, ein Europäischer Haftbefehl und Auslieferungshaft zusammen?
Diese Begriffe betreffen unterschiedliche Instrumente der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen. Eine Red Notice von Interpol ist eine internationale Fahndungsmitteilung, aber für sich genommen kein weltweit unmittelbar vollstreckbarer Haftbefehl. Der Europäische Haftbefehl dient der grenzüberschreitenden Festnahme und Übergabe innerhalb der Europäischen Union. Auslieferungshaft kann der Sicherung eines Auslieferungsverfahrens dienen und unterliegt eigenen Voraussetzungen. Entscheidend sind unter anderem die beteiligten Staaten, die vorhandenen Entscheidungen und der Stand des Verfahrens. Solche Angelegenheiten folgen besonderen Zuständigkeitsregeln, sodass nicht automatisch das örtliche Amts- oder Landgericht über sämtliche Fragen entscheidet.
Welche Informationen sind bei einer Anfrage zu Aufenthalt, Asyl oder Familiennachzug wichtig?
Bei aufenthaltsrechtlichen Anliegen sind regelmäßig die Staatsangehörigkeit, der aktuelle Aufenthaltsstatus und das Ziel des Verfahrens bedeutsam. Je nach Thema können behördliche Bescheide, vorhandene Aufenthaltstitel oder Angaben zu familiären Beziehungen, Ausbildung und Beschäftigung relevant sein. Asylverfahren, Familiennachzug, Einbürgerung und die Blaue Karte EU haben jeweils eigene Voraussetzungen und Verfahrenswege. Auch ein Dublin-Verfahren betrifft besondere Zuständigkeitsfragen innerhalb des europäischen Asylsystems. Für eine erste Anfrage helfen eine zeitliche Übersicht und Hinweise auf laufende Fristen oder angekündigte behördliche Maßnahmen. Welche Nachweise erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Anliegen ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Tom Beisel

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Tom Beisel: 5,0 von 5 Sternen bei 70 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-beisel.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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