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- p&w klose Rechtsanwälte PartG
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 23. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Uwe Lieschke ist seit November 2021 Partner bei p&w klose Rechtsanwälte PartG und schwerpunktmäßig im Unternehmensrecht und Erbrecht tätig. Der Kanzleistandort in Potsdam befindet sich in der Benkertstraße 4. Seine erbrechtliche Beratung umfasst die Gestaltung von Testamenten sowie Erb- und Unternehmensnachfolgeregelungen für Immobilien- und Unternehmensvermögen. Er unterstützt in Nachlassangelegenheiten, insbesondere bei Pflichtteilsansprüchen und der Beantragung von Erbscheinen. Zudem vertritt er Mandanten vor Gerichten, Ämtern und gegenüber anderen Erbparteien, auch bei Streitigkeiten. Das Beratungsangebot behandelt unter anderem die Nachlassplanung für Familien und Unternehmer, die ihre Unternehmensnachfolge gestalten möchten. Als Schwerpunkte im Erbrecht nennt die Webseite Testament und Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Unternehmensnachfolge, Erbengemeinschaft, Pflichtteilsansprüche, Testamentsvollstreckung und Erbauseinandersetzung. Dabei betont die Kanzlei die frühzeitige und gründliche Vorbereitung von Nachfolgeregelungen. Dr. Lieschke ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins und gehört der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung an.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: pwklose.de, pwklose.de
Beratung in Potsdam – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lieschke ist seit November 2021 Partner bei p&w klose Rechtsanwälte PartG. Der Potsdamer Kanzleistandort liegt in der Benkertstraße 4, 14467 Potsdam. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht auf. Die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert seine Tätigkeit dagegen vor allem im Unternehmensrecht und Erbrecht. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung bei der Kontaktaufnahme hilfreich: Bei arbeitsrechtlichen Anliegen lässt sich zunächst klären, ob die konkrete Fragestellung übernommen werden kann. Allgemein gehören zu diesem Rechtsgebiet Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnissen und Aufhebungsvereinbarungen. Im Erbrecht ist das beschriebene Beratungsangebot von Dr. Lieschke auf die Planung und Abwicklung von Vermögensnachfolgen ausgerichtet. Dazu zählen die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie Regelungen für Immobilien- und Unternehmensvermögen. Familien und Unternehmer beschäftigen dabei häufig unterschiedliche, miteinander verbundene Fragen: Wer soll Vermögen erhalten, wie lassen sich Nachfolgewünsche festhalten und welche Bedeutung haben mögliche Pflichtteilsansprüche? Vorweggenommene Erbfolge und Unternehmensnachfolge sind ausdrücklich genannte Themen. Bei Unternehmensvermögen können erbrechtliche Regelungen zudem mit gesellschaftsrechtlichen Strukturen zusammenhängen. Nach einem Erbfall unterstützt Dr. Lieschke nach der Kanzleibeschreibung in Nachlassangelegenheiten, insbesondere bei Pflichtteilsansprüchen und der Beantragung von Erbscheinen. Weitere genannte Schwerpunkte sind Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung und Erbauseinandersetzung. Typische Anliegen betreffen die Feststellung der Erbenstellung, die gemeinsame Verwaltung eines Nachlasses oder die Verteilung von Nachlassgegenständen. Die beschriebene Tätigkeit umfasst auch die Vertretung vor Gerichten, Ämtern und gegenüber anderen Erbparteien. Dr. Lieschke gehört den Arbeitsgemeinschaften für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins und der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung an. Die Benkertstraße liegt in der Potsdamer Innenstadt. Der Standort ist damit auch für Ratsuchende aus Babelsberg und Bornstedt ein innerstädtisches Ziel; die konkrete Anfahrt hängt vom Ausgangspunkt und dem gewählten Verkehrsmittel ab. Für Nachlassverfahren kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Potsdam in Betracht. Erbrechtliche Zivilstreitigkeiten können vor dem Amtsgericht oder Landgericht Potsdam geführt werden, während arbeitsrechtliche Streitigkeiten regelmäßig zur Arbeitsgerichtsbarkeit gehören. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Schilderung des Anliegens beginnen. Hilfreich sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu beteiligten Personen und zu bereits bekannten Terminen oder Fristen. Anschließend können die mögliche Übernahme und die für eine erste Prüfung benötigten Unterlagen geklärt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Potsdam
- Amtsgericht Potsdam
- Landgericht Potsdam
Der Kanzleistandort von p&w klose Rechtsanwälte PartG in der Benkertstraße 4 gehört zur Potsdamer Innenstadt. Für die räumliche Einordnung des Profils von Dr. Uwe Lieschke sind daneben Babelsberg und Bornstedt als weitere Potsdamer Stadtteile relevant, aus denen Ratsuchende den Standort aufsuchen können. Die innerstädtische Lage lässt sich grundsätzlich sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Pkw in die Anfahrtsplanung einbeziehen. Welche Verbindung oder Zufahrt geeignet ist, richtet sich nach dem Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen hier nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Für den erbrechtlichen Teil des Profils ist das Amtsgericht Potsdam insbesondere in seiner Funktion als Nachlassgericht bedeutsam. Bei gegebener örtlicher Zuständigkeit werden dort beispielsweise Erbscheinsverfahren und Testamentseröffnungen bearbeitet. Maßgeblich ist dabei regelmäßig der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person, nicht der Sitz der beauftragten Kanzlei. Streitige erbrechtliche Zahlungsansprüche, etwa aus dem Pflichtteilsrecht, gehören dagegen zur Zivilgerichtsbarkeit. Je nach Streitwert und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln können hierfür das Amtsgericht Potsdam oder das Landgericht Potsdam zuständig sein. Für typische arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa Kündigungsschutzklagen oder Vergütungsforderungen, sind diese beiden Gerichte hingegen regelmäßig nicht zuständig. Solche Verfahren werden vor den Arbeitsgerichten geführt. Auch dort richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten und nicht allein nach dem Kanzleistandort.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Erbrecht: Immobilien richtig erben und vererben
- Erbengemeinschaft: Ein Erbe wohnt im Haus
- Pflichtteil auszahlen: Haus als Erbmasse
- Vorweggenommene Erbfolge Immobilie
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht des Deutschen Anwaltvereins
- Arbeitsgemeinschaft für Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins
- Gesellschaftsrechtliche Vereinigung
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags hilfreich?
- Für eine erste Einordnung helfen eine kurze Beschreibung des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitsvertrag und das betreffende Schreiben oder Vertragsangebot. Wichtig sind außerdem Angaben dazu, wann eine Kündigung zugegangen ist, ob bereits etwas unterschrieben wurde und welche Termine genannt werden. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten; eine Anfrage allein wahrt diese nicht. Auch die eigene Zielvorstellung, etwa die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder die Klärung einer Beendigung, erleichtert das Gespräch. Ob die konkrete Angelegenheit übernommen werden kann, sollte vorab geklärt werden.
- Was sollte ich vor einer Anfrage zur Gestaltung eines Testaments oder einer Unternehmensnachfolge zusammenstellen?
- Hilfreich ist ein Überblick über die familiären Verhältnisse, vorhandene Vermögenswerte und bereits bestehende Regelungen. Dazu können frühere Testamente, Erbverträge, Angaben zu Immobilien und bei Unternehmensvermögen auch Gesellschaftsverträge gehören. Ebenso relevant sind Vorstellungen darüber, wer welche Werte erhalten oder künftig Verantwortung im Unternehmen tragen soll. Allgemein müssen bei einer Nachfolgeplanung erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und gegebenenfalls steuerliche Fragen aufeinander abgestimmt werden. Welche Gestaltung geeignet ist, lässt sich erst anhand der persönlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage beurteilen.
- Wann spielt ein Erbschein eine Rolle und welches Gericht bearbeitet den Antrag?
- Ein Erbschein dient als amtlicher Nachweis der Erbenstellung und gegebenenfalls der Erbanteile. Er kann im Umgang mit Banken, Grundbuchämtern oder anderen Stellen Bedeutung haben, ist aber nicht in jedem Nachlassfall erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen können andere Unterlagen als Nachweis ausreichen, etwa ein notarielles Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll. Zuständig ist das Nachlassgericht, regelmäßig am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort der verstorbenen Person. Für eine Anfrage helfen vorhandene letztwillige Verfügungen, Angaben zu Angehörigen und Informationen darüber, welche Stelle einen Erbnachweis verlangt.
- Worin unterscheiden sich ein Pflichtteilsanspruch und die Beteiligung an einer Erbengemeinschaft?
- Ein Pflichtteilsanspruch ist grundsätzlich ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, die von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Er macht die berechtigte Person nicht automatisch zum Mitglied einer Erbengemeinschaft. Eine Erbengemeinschaft entsteht dagegen, wenn mehrere Personen gemeinsam erben; der Nachlass steht ihnen zunächst gemeinschaftlich zu. Daraus ergeben sich Fragen zur Verwaltung, zu Auskünften und zur späteren Auseinandersetzung. Für eine erste Anfrage ist deshalb wichtig, ob eine Erbenstellung oder ein Pflichtteilsrecht im Raum steht. Vorhandene Testamente, Nachlassaufstellungen und Schreiben anderer Beteiligter können die Einordnung erleichtern.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Uwe Lieschke
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Kanzlei und Anfahrt
Benkertstraße 4, 14467 Potsdam
- Mo – Do
- 9:00 – 17:30 Uhr
- Fr
- 9:00 – 16:00 Uhr
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Kontaktdaten geprüft am 23.9.2026 · Quelle: pwklose.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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