Veröffentlichtes Profil

Van Kell

Van Kell Rechtsanwältin in Gelsenkirchen-Buer

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwältin · Van Kell Rechtsanwältin

Hochstraße 37, 45894 Gelsenkirchen

Telefon: +49 209 40 220 40

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Hamm
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Van Kell Rechtsanwältin

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Van Kell Rechtsanwältin befindet sich an der Hochstraße 37 in Gelsenkirchen. Inhaberin ist Magdalena van Kell, die der Rechtsanwaltskammer Hamm angehört. Die Webseite nennt Arbeitsrecht, Grundstücksrecht, Immobilienrecht, privates Baurecht, Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Baurecht, Erbrecht und Familienrecht als Rechtsgebiete. Die Kanzlei liegt im Ortsteil Buer-Mitte in der Fußgängerzone und in unmittelbarer Nähe des Urbanusdoms. Ihre Geschichte geht auf eine Anwaltskanzlei zurück, die Rechtsanwalt und Notar Heinrich van Kell 1936 in Gelsenkirchen-Buer gründete. Seit 1977 wird diese anwaltliche Tradition durch die Gesellschafter fortgeführt. Die Kanzlei betont ihre Verbundenheit mit Buer und seinen Menschen und betreut zugleich zahlreiche Mandanten über die Stadt und die Ruhrgebietsregion hinaus. Für Fragen, Hinweise und Anregungen zur Kanzlei ist sie offen. Die Kommunikation per E-Mail wird begrüßt; zugleich weist die Kanzlei auf mögliche Empfangsstörungen und die fehlende fristwahrende Wirkung hin. Für zeitkritische oder wichtige Mitteilungen nennt sie Post, Kurier, Telefax oder eine Bestätigung des vollständigen Empfangs.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: vankell.de, vankell.de

Beratung in Gelsenkirchen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Magdalena van Kell ist Inhaberin der Kanzlei Van Kell Rechtsanwältin an der Hochstraße 37 in 45894 Gelsenkirchen. Ihr Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht. Sie gehört der Rechtsanwaltskammer Hamm an. Beide Rechtsgebiete betreffen häufig persönliche und wirtschaftliche Veränderungen innerhalb einer Familie. Eine anwaltliche Auseinandersetzung mit solchen Fragen umfasst typischerweise die Einordnung familiärer Verhältnisse, die Sichtung vorhandener Unterlagen und die Klärung möglicher außergerichtlicher oder gerichtlicher Schritte. Welche Themen im Einzelfall relevant sind, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Im Familienrecht stehen häufig Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen sowie die elterliche Sorge und der Umgang mit Kindern im Mittelpunkt. Auch die Vermögensverhältnisse von Ehegatten und der Versorgungsausgleich können eine Rolle spielen. Ratsuchende beschäftigt dabei oft, welche Fragen zusammenhängen und welche getrennt betrachtet werden müssen. Allgemein sind etwa Einkommensnachweise, bestehende Vereinbarungen und bereits vorliegende gerichtliche Schreiben für die rechtliche Einordnung von Bedeutung. Familienrechtliche Anliegen verlangen zudem eine Unterscheidung zwischen einvernehmlichen Regelungsmöglichkeiten und Fragen, die einer gerichtlichen Entscheidung bedürfen. Der zweite Profilschwerpunkt, das Erbrecht, betrifft sowohl die Gestaltung der Vermögensnachfolge als auch rechtliche Fragen nach einem Todesfall. Typische Anliegen sind die gesetzliche Erbfolge, die Bedeutung eines Testaments, Pflichtteilsansprüche und die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Überschneidungen mit dem Familienrecht ergeben sich beispielsweise aus dem Einfluss einer Ehe oder Scheidung auf erbrechtliche Positionen. Für eine erste Orientierung können vorhandene letztwillige Verfügungen, Angaben zu familiären Beziehungen und Unterlagen zum Nachlass wichtig sein. Die konkrete Bedeutung dieser Dokumente lässt sich nur anhand des jeweiligen Sachverhalts beurteilen. Die Kanzlei liegt in Buer-Mitte, in der Fußgängerzone nahe dem Urbanusdom. Ihre Geschichte reicht zu einer 1936 von Rechtsanwalt und Notar Heinrich van Kell in Gelsenkirchen-Buer gegründeten Anwaltskanzlei zurück. Für Ratsuchende aus Buer sowie aus Altstadt, Erle, Horst oder Ückendorf bildet der Standort einen örtlichen Bezugspunkt. Gerichtliche Berührungspunkte bestehen insbesondere zum Amtsgericht Gelsenkirchen und, bei entsprechenden erbrechtlichen Streitigkeiten, zum Landgericht Essen. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte unter Berücksichtigung der Fußgängerzone geplant werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktinformationen nutzen und zunächst das Rechtsgebiet, ihr Anliegen und etwaige laufende Fristen benennen. Anschließend lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme in Betracht kommt und welche Unterlagen benötigt werden. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsannahme. Die Kanzlei begrüßt E-Mails, weist jedoch auf mögliche Empfangsstörungen und die fehlende fristwahrende Wirkung hin; bei wichtigen oder zeitkritischen Mitteilungen nennt sie alternative Übermittlungswege oder eine Bestätigung des vollständigen Empfangs.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gelsenkirchen

  • Amtsgericht Gelsenkirchen
  • Landgericht Essen (zuständiger Bezirk)
  • Arbeitsgericht Gelsenkirchen

Die Kanzlei Van Kell Rechtsanwältin befindet sich an der Hochstraße 37 in Gelsenkirchen-Buer, genauer in Buer-Mitte. Die Lage in der Fußgängerzone und die unmittelbare Nähe zum Urbanusdom prägen das räumliche Umfeld. Es handelt sich um eine zentrale Lage innerhalb von Buer, nicht um einen Standort in der Gelsenkirchener Altstadt. Für die Anreise aus anderen Stadtteilen wie Erle, Horst oder Ückendorf kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Konkrete Verbindungen und Zugangsmöglichkeiten sollten vor einem Besuch geprüft werden. Bei einer Pkw-Anfahrt ist zu berücksichtigen, dass die Anschrift innerhalb einer Fußgängerzone liegt und eine unmittelbare Zufahrt nicht ohne Weiteres vorausgesetzt werden kann. Für den Hauptschwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Gelsenkirchen relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie dem Versorgungsausgleich. Im Erbrecht sind Amtsgerichte als Nachlassgerichte beispielsweise für Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren zuständig. Ob im konkreten Fall das Amtsgericht Gelsenkirchen örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils, werden dagegen vor den Zivilgerichten verhandelt. Je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit kann dabei das Amtsgericht Gelsenkirchen oder das für den Bezirk zuständige Landgericht Essen in Betracht kommen. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Gelsenkirchen behandelt arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für rein familien- oder erbrechtliche Verfahren grundsätzlich nicht zuständig.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für die erste Einordnung sind eine kurze Darstellung der familiären Situation und Angaben dazu hilfreich, welche Fragen bereits streitig oder noch offen sind. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, vorhandene Eheverträge, Einkommensunterlagen und Informationen über gemeinsame Kinder relevant werden. Bei Unterhalts- oder Vermögensfragen können weitere Nachweise erforderlich sein. Bereits erhaltene Schreiben eines Gerichts oder der anderen Seite sollten mit ihren Datums- und Fristangaben erwähnt werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären; eine vollständige Dokumentensammlung ist nicht für jede erste Anfrage erforderlich.
Werden bei einer Scheidung Unterhalt, Sorgerecht und Vermögen automatisch mitgeregelt?
Eine Scheidung beendet die Ehe, klärt aber nicht automatisch sämtliche damit verbundenen Fragen. Der Versorgungsausgleich wird grundsätzlich im Zusammenhang mit der Scheidung behandelt, wobei gesetzliche Ausnahmen bestehen. Unterhalt, Vermögensausgleich sowie Sorge- und Umgangsfragen können dagegen eigene Anträge oder gesonderte Verfahren erfordern. Manche Punkte lassen sich auch durch Vereinbarungen regeln, für die teilweise besondere Formvorgaben gelten. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, die einzelnen Themen ausdrücklich zu benennen und mitzuteilen, ob bereits Einigungen, Verträge oder gerichtliche Entscheidungen vorliegen.
Was unterscheidet ein Nachlassverfahren von einem Streit über den Pflichtteil?
Das Nachlassgericht übernimmt unter anderem Aufgaben rund um die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung eines Erbscheins. Ein Erbschein weist die Erbenstellung und gegebenenfalls die Erbquoten aus. Ein Pflichtteilsanspruch ist dagegen grundsätzlich ein Geldanspruch gegen die Erben. Wird über Auskunft, Nachlasswert oder Zahlung gestritten, handelt es sich regelmäßig um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung und nicht um eine Zahlungsentscheidung des Nachlassgerichts. Für eine erste Anfrage ist daher wichtig, ob die Erbenstellung geklärt werden soll oder Ansprüche gegenüber anderen Beteiligten im Raum stehen.
Welche Informationen sind bei einer Anfrage zu einer Erbengemeinschaft wichtig?
Bei einer Erbengemeinschaft gehört der Nachlass mehreren Erben gemeinschaftlich. Typische Fragen betreffen die Verwaltung, die Nutzung einzelner Nachlassgegenstände, bestehende Verbindlichkeiten und die spätere Aufteilung. Für eine erste Einordnung sind Angaben zu den Beteiligten, vorhandenen Testamenten oder Erbscheinen und den wesentlichen Nachlasswerten hilfreich. Ebenso relevant ist, ob bereits Absprachen bestehen oder einzelne Maßnahmen umstritten sind, etwa der Verkauf einer Immobilie. Eine kurze Übersicht über den bisherigen Verlauf kann die Kontaktaufnahme erleichtern. Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, hängt unter anderem von der Zusammensetzung des Nachlasses und den rechtlichen Beziehungen der Beteiligten ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Van Kell

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Van Kell: 4,5 von 5 Sternen bei 15 Bewertungen
4,5 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Van Kell Rechtsanwältin aus 15 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Van Kell liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,5 von 5 · 15 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Van Kell Rechtsanwältin insgesamt und nicht auf Van Kell persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Ø 4,515

Google veröffentlicht zu diesen 15 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Hochstraße 37, 45894 Gelsenkirchen

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: vankell.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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