- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- FACHANWALTS-KANZLEI VERA BACKES
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Vera Backes ist seit 1990 zugelassen und seit 2000 Fachanwältin für Familienrecht. Sie ist außerdem Absolventin des Fachanwaltskurses für Erbrecht. Ihre Kanzlei in Mönchengladbach nennt Familienrecht und Erbrecht sowie angrenzende Rechtsgebiete wie Mietrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Das Beratungs- und Vertretungsangebot umfasst Trennung und Ehescheidung, Unterhaltsfragen, Zugewinnausgleich, Sorgerecht und Umgangsrecht. Hinzu kommen die Teilung des Vermögens und Fragen zur gemeinsamen Immobilie. Im Erbrecht gehören Pflichtteilsansprüche, Erbfolge, Testament, Erbvertrag und die Abwicklung von Erbengemeinschaften zu den genannten Leistungen. Die Kanzlei unterstützt auch bei Vorsorgevollmachten, Betreuungsvollmachten, Generalvollmachten und Patientenverfügungen. Das Angebot umfasst damit Beratung und Vertretung bei Scheidung und im Erbfall sowie Unterstützung bei der Vorsorgeplanung. Ansprüche werden außergerichtlich und gerichtlich verfolgt. Eine Onlineberatung ist nach Klärung der Durchführung und Konditionen möglich. Die Webseite bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an und nennt Möglichkeiten der Beratungshilfe sowie der Prozess- beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe. Vor der Kanzlei stehen kostenlose Parkplätze zur Verfügung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: vera-backes.de, vera-backes.de
Beratung in Mönchengladbach – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Vera Backes ist seit 1990 zugelassen und führt die FACHANWALTS-KANZLEI VERA BACKES am Gingterkamp 31 in 41069 Mönchengladbach. Den Hauptschwerpunkt ihres Profils bildet das Familienrecht; seit 2000 ist sie Fachanwältin für Familienrecht. Daneben ist sie im Erbrecht tätig und hat den Fachanwaltskurs für Erbrecht absolviert. Die beiden Rechtsgebiete betreffen häufig zusammenhängende Lebenssituationen: Eine Trennung kann Fragen zur Vermögensordnung aufwerfen, während familiäre Veränderungen Anlass geben können, bestehende erbrechtliche Regelungen und Vollmachten zu überprüfen. Im Familienrecht umfasst das genannte Angebot Beratung und Vertretung bei Trennung und Ehescheidung, Unterhaltsfragen und Zugewinnausgleich. Hinzu kommen Sorgerecht und Umgangsrecht sowie die Teilung des Vermögens und Fragen zur gemeinsamen Immobilie. Ratsuchende beschäftigen dabei beispielsweise die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung, die Betreuung gemeinsamer Kinder oder der weitere Umgang mit einem gemeinsam finanzierten Haus. Allgemein geht es zunächst darum, die familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erfassen und die unterschiedlichen Themen voneinander abzugrenzen. Ansprüche verfolgt die Kanzlei sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Im Erbrecht nennt Vera Backes Pflichtteilsansprüche, Erbfolge, Testament und Erbvertrag sowie die Abwicklung von Erbengemeinschaften. Typische Anliegen sind die Einordnung einer testamentarischen Verfügung, Auskunft über den Nachlass oder die Verständigung mehrerer Erben über dessen Verteilung. Zur Vorsorgeplanung gehört außerdem Unterstützung bei Vorsorgevollmachten, Betreuungsvollmachten, Generalvollmachten und Patientenverfügungen. Diese Instrumente betreffen unterschiedliche Fragen der Vertretung und persönlichen Entscheidungsfindung; sie sind von Regelungen für die Vermögensnachfolge nach dem Tod zu unterscheiden. Die Kanzlei liegt in Mönchengladbach; eine Zuordnung der Anschrift zu Stadtmitte, Rheydt, Giesenkirchen, Hardt oder Odenkirchen ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Vor der Kanzlei stehen kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Für familienrechtliche Verfahren ist typischerweise das Familiengericht beim örtlich zuständigen Amtsgericht relevant. Erbrechtliche Angelegenheiten können das Nachlassgericht oder bei Streitigkeiten das Amtsgericht beziehungsweise Landgericht Mönchengladbach betreffen. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Anliegen und den gesetzlichen Vorgaben. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de empfiehlt sich eine kurze Beschreibung des Anliegens mit Angaben zu bereits laufenden Verfahren und bekannten Fristen. Anschließend können die Übernahme des Mandats, benötigte Unterlagen und die Form der Beratung geklärt werden. Eine Onlineberatung ist nach Abstimmung ihrer Durchführung und Konditionen möglich. Die Kanzlei nennt außerdem Beratungshilfe sowie Prozess- beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe als mögliche Unterstützungsformen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mönchengladbach
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Landgericht Mönchengladbach
- Arbeitsgericht Mönchengladbach
Die Kanzlei von Vera Backes befindet sich am Gingterkamp 31 in 41069 Mönchengladbach. Zum Stadtgebiet gehören unter anderem Stadtmitte, Rheydt, Giesenkirchen, Hardt und Odenkirchen; welchem Stadtteil die Kanzleianschrift zuzuordnen ist, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Eine Innenstadtlage lässt sich deshalb nicht voraussetzen. Für die Anfahrt mit dem Pkw sind kostenlose Parkplätze unmittelbar vor der Kanzlei belegt. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann die Verbindung anhand der vollständigen Adresse und aktueller Fahrplanauskünfte prüfen. Konkrete Haltestellen, Linien oder Gehzeiten sind nicht angegeben. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Mönchengladbach relevant, sofern dessen örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und führen unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorge und Umgang. Im Erbrecht bearbeiten Nachlassgerichte bei den Amtsgerichten beispielsweise Erbscheinsverfahren und die Eröffnung letztwilliger Verfügungen. Welche Stelle zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und dem Einzelfall ab. Streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils, werden dagegen vor den Zivilgerichten verhandelt. Hier kommen je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht oder das Landgericht Mönchengladbach in Betracht. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Mönchengladbach ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig, nicht für Scheidung oder Nachlassverfahren. Ein Bezug besteht zum Arbeitsrecht als einem von der Kanzlei genannten angrenzenden Rechtsgebiet.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Nachricht Pflichtfelder. Für vertrauliche Inhalte soll der Briefweg genutzt werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung besteht die Möglichkeit, eine Erstberatung bis maximal 250,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer über die Versicherung abzurechnen.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung besteht die Möglichkeit, eine Erstberatung bis maximal 250,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer über die Versicherung abzurechnen.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Nachricht Pflichtfelder. Für vertrauliche Inhalte soll der Briefweg genutzt werden.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Trennung und Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zu bereits laufenden Verfahren hilfreich. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben sowie Unterlagen zu Einkommen, Vermögen und Verbindlichkeiten relevant werden. Bei einer gemeinsamen Immobilie können auch Eigentumsverhältnisse und Finanzierungsunterlagen eine Rolle spielen. Nicht alles muss bereits bei der ersten Anfrage vollständig vorliegen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
- Wie unterscheiden sich Unterhalt, Zugewinnausgleich und die Aufteilung einer gemeinsamen Immobilie?
- Diese Themen betreffen unterschiedliche wirtschaftliche Folgen einer Trennung. Unterhalt dient unter gesetzlichen Voraussetzungen der Deckung des Lebensbedarfs, etwa von Kindern oder einem Ehepartner. Der Zugewinnausgleich betrifft bei entsprechendem Güterstand den Ausgleich unterschiedlich hoher Vermögenszuwächse während der Ehe. Bei einer gemeinsamen Immobilie kommen zusätzlich Eigentum, Nutzung und bestehende Darlehen ins Spiel. Eine Scheidung verändert die Eigentumsverhältnisse nicht automatisch. Für die Vorbereitung einer Beratung ist es deshalb hilfreich, Einnahmen, Vermögenswerte und gemeinsame Verpflichtungen getrennt zu erfassen.
- Was ist der Unterschied zwischen einer Erbenstellung und einem Pflichtteilsanspruch?
- Erben treten grundsätzlich in die vermögensrechtliche Stellung der verstorbenen Person ein; dazu können auch Verbindlichkeiten gehören. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft, deren Nachlass zunächst gemeinschaftlich verwaltet wird. Ein Pflichtteilsanspruch ist dagegen grundsätzlich ein Geldanspruch gegen die Erben und vermittelt keine Mitgliedschaft in der Erbengemeinschaft. Er kann bestimmten nahen Angehörigen zustehen, wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Zur Einordnung sind insbesondere Verwandtschaftsverhältnisse, letztwillige Verfügungen und Informationen zum Nachlass wichtig. Auch Fristen können Bedeutung haben.
- Worin unterscheiden sich Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
- Ein Testament regelt die Vermögensnachfolge nach dem Tod. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht einer bevollmächtigten Person, innerhalb des festgelegten Umfangs zu Lebzeiten für die vollmachtgebende Person zu handeln. Eine Patientenverfügung hält Festlegungen zu medizinischen Maßnahmen für bestimmte Situationen fest, in denen die betroffene Person nicht selbst entscheiden kann. Die Dokumente erfüllen damit unterschiedliche Aufgaben und ersetzen einander nicht. Bei der Vorbereitung können persönliche Wünsche, familiäre Verhältnisse und vorhandene Regelungen zusammengestellt werden. Welche Gestaltung passt, bedarf einer individuellen Prüfung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Vera Backes
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Vera Backes liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
4,3 von 5 · 56 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf FACHANWALTS-KANZLEI VERA BACKES insgesamt und nicht auf Vera Backes persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.
Gesamtbild bei Google (Kanzlei)
Google veröffentlicht zu diesen 56 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.
Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.
Positive Stimmen
Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.
Kritische Stimmen
Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.
Kanzlei und Anfahrt
Gingterkamp 31, 41069 Mönchengladbach
Standortkarte anzeigen
Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.
Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
- Hochzeit: Was bedeutet die Eheschließung rechtlich?
Familienrecht
Eine Hochzeit ist zunächst ein persönliches Ereignis. Rechtlich begründet die wirksame Eheschließung jedoch einen auf Dauer angelegten Personenstand mit erheblichen Folgen.
- Ruhestörung durch Nachbarn: Wann lautes Reden rechtlich unzulässig ist
Familienrecht
Gespräche gehören zum gewöhnlichen Wohnen. Nachbarn dürfen sich unterhalten, Besuch empfangen, telefonieren und ihre Wohnung auch abends nutzen. Gleichzeitig müssen andere Hausbewohner nicht jede Geräuschbelastung hinnehmen.
- Kind lebt beim Vater: Muss die Mutter Unterhalt zahlen?
Familienrecht
Lebt ein minderjähriges unverheiratetes Kind nach der Trennung seiner Eltern überwiegend beim Vater, ist die Mutter grundsätzlich zum Barunterhalt verpflichtet. Das deutsche Unterhaltsrecht unterscheidet dabei nicht nach dem Geschlecht der Eltern.
- Wer zahlt die Klassenfahrt bei getrennten Eltern? Unterhalt, Sonderbedarf und Kostenverteilung
Familienrecht
Eine Klassenfahrt gehört für viele Kinder zum Schulleben. Leben ihre Eltern getrennt, stellt sich häufig die Frage, wer die Kosten übernehmen muss: Sind sie aus dem monatlichen Kindesunterhalt zu bezahlen? Muss sich der barunterhaltspflichtige Elternteil zusätzlich beteiligen?
- GEG-Sanierungspflicht: Welche energetischen Maßnahmen Eigentümer rechtlich schulden
Erbrecht
Die Frage nach einer „GEG-Sanierungspflicht“ stellt sich insbesondere beim Kauf eines älteren Hauses, bei einer Erbschaft und vor umfangreichen Modernisierungen.
- Fünf Gesetze für Webmaster: Rechtliche Anforderungen an den Betrieb von Websites in Deutschland
Erbrecht
Wer eine Website betreibt, gestaltet nicht nur einen technischen Informationskanal. Bereits die Veröffentlichung von Kontaktdaten, die Einbindung eines Analysewerkzeugs oder die Verwendung eines fremden Fotos kann rechtliche Pflichten berühren.
Weitere Anwältinnen und Anwälte in Mönchengladbach
- Claudia Stachecki · Verkehrsrecht, Strafrecht
- Kristina Kranz · Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht
- Dirk Stammler · Familienrecht
- Ralf Maus · Arbeitsrecht
- Pavlo Kalinin · Familienrecht
- Alexander Rassek · Datenschutzrecht
Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: vera-backes.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffene können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen (Datenschutz). Fehler melden · Profil übernehmen
