Kanzleiprofil

Rechtsanwalt Zimmlinghaus | Strafrecht, Verkehrsrecht Trier

Rechtsanwaltskanzlei in Trier. Schwerpunkte: Strafrecht, Verkehrsrecht. 4,7 von 5 bei 13 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

1

Standort

Ruwerer Str. 29, 54292 Trier

Schwerpunkte

Strafrecht, Verkehrsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,7 von 5 · 13 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus ist in Trier tätig und laut Kanzleiwebseite seit mehr als 14 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt Mandanten in Strafsachen. Daneben vertritt er Mandanten in sämtlichen Angelegenheiten des Familienrechts, des Verkehrsrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes. Verkehrsrecht gehört damit neben der Strafverteidigung und den weiteren genannten Rechtsgebieten zum Tätigkeitsbereich des Anwaltsbüros. Die Webseite führt zum Strafrecht auch die Themen Ablauf eines Strafverfahrens, Ablauf der Verteidigung und Kosten auf. Das Büro befindet sich in der Ruwerer Straße 29 in Trier. Für Besprechungen stehen persönliche Termine vor Ort, telefonische Gespräche und Video-Sitzungen zur Verfügung. Termine werden telefonisch oder per E-Mail vereinbart. Als Kontaktdaten nennt die Kanzlei die Telefonnummer 0651/46 28 37 6 sowie die E-Mail-Adresse post@zimmlinghaus.de.

Die Kanzlei Rechtsanwalt Zimmlinghaus | Strafrecht, Verkehrsrecht Trier ist das Anwaltsbüro von Thomas Zimmlinghaus in Trier. Nach den Angaben auf seiner Website ist er seit mehr als 14 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen. Er führt die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt Mandanten in Strafsachen. Das Strafrecht bildet damit einen ausdrücklich benannten Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Daneben nennt die Kanzlei das Familienrecht, das Verkehrsrecht und den gewerblichen Rechtsschutz als weitere Rechtsgebiete, in denen Thomas Zimmlinghaus anwaltliche Vertretung übernimmt. Das Angebot richtet sich an Personen, die eine Verteidigung in einer Strafsache oder anwaltliche Vertretung in den weiteren genannten Rechtsgebieten benötigen. Für Familienrecht, Verkehrsrecht und gewerblichen Rechtsschutz beschreibt die Website die Tätigkeit als Vertretung in sämtlichen Angelegenheiten dieser Bereiche. Einzelne Fallarten oder besondere Mandantengruppen werden im vorliegenden Quelltext nicht näher erläutert. Eine weitere Eingrenzung der bearbeiteten Anliegen lässt sich daraus deshalb nicht ableiten. Die Darstellung bleibt hinsichtlich dieser drei Rechtsgebiete bei der allgemeinen Benennung des Tätigkeitsumfangs. Für Besprechungen stehen unterschiedliche Formen des Austauschs zur Verfügung: Gespräche können persönlich im Büro, telefonisch oder als Video-Sitzung stattfinden. Die Kanzlei bittet darum, Termine telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren. Damit sind sowohl die Wege zur Terminabstimmung als auch die möglichen Formate einer Besprechung benannt. Die Website führt außerdem eigene Navigationspunkte zum Ablauf eines Strafverfahrens und zum Ablauf der Verteidigung auf. Konkrete Einzelheiten zu diesen Abläufen enthält der bereitgestellte Text jedoch nicht. Das Büro befindet sich in der Ruwerer Straße 29 in Trier. Telefonisch ist die Kanzlei unter 0651/46 28 37 6 erreichbar; die E-Mail-Adresse lautet post@zimmlinghaus.de. Diese Kontaktdaten werden ausdrücklich für die Vereinbarung eines Termins angegeben. Für eine Besprechung ist neben dem persönlichen Gespräch am Kanzleistandort auch der telefonische Austausch oder eine Video-Sitzung vorgesehen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: zimmlinghaus.de, zimmlinghaus.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,7

13 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Rechtsanwalt Zimmlinghaus | Strafrecht, Verkehrsrecht Trier: 4,7 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Ruwerer Str. 29, 54292 Trier

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Beratung in Trier – Einordnung der Redaktion

Das Profil „Verkehrsrecht Trier“ stellt Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus vom Zimmlinghaus Anwaltsbüro vor. Sein Büro befindet sich in der Ruwerer Straße 29, 54292 Trier. Nach Angaben der Kanzleiwebseite ist er seit mehr als 14 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen und führt die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht. Im Mittelpunkt dieses Profils stehen das Verkehrsrecht und das Strafrecht. Diese Bereiche berühren sich etwa dann, wenn nach einem Verkehrsgeschehen nicht nur Schadensersatzansprüche, sondern auch ein strafrechtlicher Vorwurf zu klären sind. Die Kanzleibeschreibung nennt daneben Familienrecht und gewerblichen Rechtsschutz als weitere Tätigkeitsbereiche. Im Verkehrsrecht geht es häufig um die Folgen eines Verkehrsunfalls, die Regulierung durch Versicherungen und die Frage, welche Schäden rechtlich zu berücksichtigen sind. Weitere typische Anliegen betreffen Bußgeldbescheide, Fahrverbote oder Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Hinter dem Rechtsgebiet stehen damit unterschiedliche Verfahrensarten: Eine Auseinandersetzung über Reparaturkosten folgt anderen Regeln als ein Bußgeldverfahren oder ein behördliches Verfahren zur Fahrerlaubnis. Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der bisherige Schriftverkehr, vorhandene Bescheide und eine nachvollziehbare Darstellung des Geschehens von Bedeutung. Im Strafrecht verteidigt Thomas Zimmlinghaus Mandanten gegen strafrechtliche Vorwürfe. Anlass einer Anfrage können beispielsweise eine polizeiliche Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklage sein. Zum allgemeinen Verständnis gehört die Unterscheidung zwischen Ermittlungsverfahren, gerichtlichem Verfahren und möglichen Rechtsmittelverfahren. Die Kanzleiwebseite greift den Ablauf eines Strafverfahrens und den Ablauf der Verteidigung ausdrücklich auf. Bei verkehrsbezogenen Strafvorwürfen können strafrechtliche Fragen und mögliche Folgen für das Führen von Kraftfahrzeugen nebeneinanderstehen. Welche Themen tatsächlich zu prüfen sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt und Verfahrensstand ab. Den örtlichen Bezug bilden Trier und das dortige gerichtliche Umfeld mit Amtsgericht Trier und Landgericht Trier. Für Ratsuchende aus Mitte, Süd und Nord bietet die angegebene Büroanschrift einen konkreten Anlaufpunkt; eine Zuordnung der Adresse zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Eine Kontaktaufnahme kann über die im Profil auf Anwalt-Seiten.de genannten Kontaktdaten vorbereitet werden. Termine vereinbart die Kanzlei telefonisch unter 0651/46 28 37 6 oder per E-Mail an post@zimmlinghaus.de. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Belegt sind persönliche Besprechungen, telefonische Gespräche und Video-Sitzungen. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 23. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
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Zuständige Gerichte und Umfeld in Trier

  • Amtsgericht Trier
  • Landgericht Trier

Für die Schwerpunkte Verkehrsrecht und Strafrecht sind in Trier insbesondere das Amtsgericht Trier und das Landgericht Trier von Bedeutung. Am Amtsgericht werden bei entsprechender Zuständigkeit zivilrechtliche Streitigkeiten über Verkehrsunfallschäden, gerichtliche Bußgeldverfahren und Strafverfahren verhandelt. Die sachliche Zuständigkeit hängt von der Verfahrensart ab, bei Zivilsachen unter anderem vom Streitwert und bei Strafsachen insbesondere von Art und Gewicht des Vorwurfs. Das Landgericht kann für bestimmte Zivilstreitigkeiten in erster Instanz sowie für Berufungen gegen amtsgerichtliche Zivilurteile zuständig sein. In Strafsachen verhandelt es unter anderem schwerwiegendere Vorwürfe und Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Nicht jede verkehrsrechtliche Frage gehört vor diese beiden Gerichte; Fahrerlaubnisangelegenheiten können beispielsweise die Verwaltungsgerichtsbarkeit betreffen. Das Zimmlinghaus Anwaltsbüro liegt in der Ruwerer Straße 29 im Trierer Stadtgebiet und hat die Postleitzahl 54292. Mitte, Süd und Nord sind als Stadtteile des Standorts genannt; die genaue Stadtteilzuordnung der Kanzlei geht aus dem Faktenmaterial nicht hervor. Auch eine Innenstadtlage oder eine bestimmte Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht belegt. Für einen Besuch lässt sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Anschrift planen. Aktuelle Verbindungen und die örtlichen Abstellmöglichkeiten sollten dabei gesondert geprüft werden. Neben einem persönlichen Termin stehen nach Kanzleiangaben telefonische Gespräche und Video-Sitzungen zur Verfügung, sodass eine Besprechung nicht zwingend eine Anfahrt voraussetzt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?

Für die erste Einordnung sind üblicherweise das Unfalldatum, der Unfallort und eine sachliche Schilderung des Ablaufs hilfreich. Hinzukommen können Fotos, Kontaktdaten der Beteiligten und Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie vorhandene Gutachten, Kostenvoranschläge oder Rechnungen. Auch Schreiben der beteiligten Versicherungen und bereits abgegebene Erklärungen können wichtig sein. Nicht alle Unterlagen liegen unmittelbar nach einem Unfall vor. Eine Anfrage kann deshalb zunächst kenntlich machen, welche Informationen vorhanden sind und welche noch fehlen. Ob bestimmte Ansprüche bestehen, lässt sich daraus nicht pauschal ableiten.

Worin unterscheiden sich Bußgeld, Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?

Ein Bußgeld ahndet eine Ordnungswidrigkeit, beispielsweise einen vorgeworfenen Verkehrsverstoß. Ein Fahrverbot untersagt für eine bestimmte Zeit das Führen von Kraftfahrzeugen, ohne die Fahrerlaubnis als solche aufzuheben. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Fahrerlaubnis; eine spätere Neuerteilung ist ein eigenständiger Vorgang. Diese Maßnahmen können je nach Sachverhalt in unterschiedlichen Verfahren eine Rolle spielen. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb die genaue Bezeichnung des Schreibens, die ausstellende Behörde oder das Gericht sowie Zustellungsdatum und genannte Fristen besonders aussagekräftig. Eine Bewertung setzt die Kenntnis des konkreten Vorgangs voraus.

Was bedeutet eine polizeiliche Vorladung für eine strafrechtliche Anfrage?

Eine polizeiliche Vorladung zeigt zunächst, dass eine Person in einem Ermittlungsverfahren angehört werden soll. Entscheidend ist unter anderem, ob sie als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angeschrieben wird und auf welcher Grundlage die Ladung erfolgt. Daraus ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten. Beschuldigte haben grundsätzlich das Recht, zum Tatvorwurf zu schweigen und anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Für eine erste Anfrage helfen die vollständige Vorladung, das Aktenzeichen und Angaben zu bereits erfolgten Kontakten mit Ermittlungsbehörden. Die Vorladung allein sagt nichts darüber aus, ob es später zu einer Anklage oder Verurteilung kommt.

Können nach einem Verkehrsvorfall mehrere Verfahren gleichzeitig laufen?

Ja. Ein einzelnes Verkehrsgeschehen kann unterschiedliche rechtliche Fragen auslösen. Nach einem Unfall können etwa zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz zu klären sein, während zugleich wegen eines möglichen Straftatbestands ermittelt wird. Zusätzlich können fahrerlaubnisrechtliche Fragen entstehen. Diese Verfahren haben unterschiedliche Gegenstände und können bei verschiedenen Stellen geführt werden. Für eine anwaltliche Anfrage ist es daher hilfreich, sämtliche bereits bekannten Vorgänge und Aktenzeichen zu benennen. So wird erkennbar, ob neben dem zunächst geschilderten Anliegen weitere Verfahren berücksichtigt werden müssen. Welche Wechselwirkungen bestehen, hängt vom Einzelfall ab.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 23. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

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