- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Oldenburg
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- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Lewin
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Volker Lewin ist Rechtsanwalt in Oldenburg. Seine Kanzlei befindet sich in der Donnerschweer Straße 97 in 26123 Oldenburg und tritt auf der Webseite als Rechtsanwalt Lewin auf. Als Arbeitsgebiete nennt die Webseite Vertragsrecht, Familien- und Erbrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Verkehrs- und Versicherungsrecht. Daneben werden Ausländerrecht, Migrationsrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht aufgeführt. Die Aufzählung ist mit „u.a.“ gekennzeichnet und damit nicht als abschließende Liste dargestellt. Für die Kontaktaufnahme sind eine Telefonnummer und die E-Mail-Adresse kontakt@rechtsanwalt-lewin.de angegeben. Zum Mandantenkreis und zur konkreten anwaltlichen Arbeitsweise enthalten die vorliegenden Seiten keine näheren Angaben. Das Impressum nennt die Rechtsanwaltskammer Oldenburg als zuständige Aufsichtsbehörde und verweist auf berufsrechtliche Regelungen. Die Datenschutzerklärung erklärt, dass die Webseite ohne Angabe personenbezogener Daten genutzt werden kann, und weist auf mögliche Sicherheitslücken bei der Kommunikation per E-Mail hin.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-lewin.de, rechtsanwalt-lewin.de
Beratung in Oldenburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Volker Lewin ist mit seiner Kanzlei Rechtsanwalt Lewin in der Donnerschweer Straße 97 in 26123 Oldenburg ansässig. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet auf. Beide Bereiche betreffen häufig persönliche Veränderungen, bei denen rechtliche Fragen und praktische Entscheidungen eng zusammenhängen. Die Kanzleiwebseite nennt daneben weitere Arbeitsgebiete, darunter Vertragsrecht, Erbrecht, Sozialrecht sowie Verkehrs- und Versicherungsrecht. Die dortige Aufzählung ist ausdrücklich nicht abschließend. Als zuständige Aufsichtsbehörde wird die Rechtsanwaltskammer Oldenburg angegeben. Im Arbeitsrecht geht es allgemein um die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Typische Anliegen sind die Prüfung von Arbeitsverträgen, Fragen zur Vergütung oder Arbeitszeit sowie Auseinandersetzungen über Abmahnungen und Kündigungen. Auch Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Hinter dem Tätigkeitsschwerpunkt steht damit ein Rechtsgebiet, in dem sowohl laufende Arbeitsverhältnisse als auch deren Beendigung eine Rolle spielen. Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der zeitliche Ablauf, vorhandene Vereinbarungen und die bereits geführte Korrespondenz von Bedeutung; bei manchen Anliegen bestehen kurze gesetzliche Fristen. Das Familienrecht umfasst insbesondere rechtliche Fragen rund um Trennung, Scheidung und deren Folgen. Dazu gehören beispielsweise Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang und die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten. Welche Themen zusammen betrachtet werden müssen, hängt von der jeweiligen familiären Situation ab. Ratsuchende können eine erste Anfrage deshalb darauf konzentrieren, welche Veränderung eingetreten ist, welche Fragen offen sind und ob bereits Schriftverkehr oder gerichtliche Unterlagen vorliegen. Allgemeine Informationen ersetzen dabei keine Prüfung des einzelnen Sachverhalts. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Oldenburg. Die Adresse an der Donnerschweer Straße bietet einen konkreten Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung aus der Innenstadt, Eversten oder Osternburg, ohne dass damit eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile verbunden ist. Für Familiensachen kommt insbesondere das Amtsgericht Oldenburg als Familiengericht in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine Anfrage die veröffentlichten Kontaktdaten heranziehen. Belegt sind eine Telefonnummer und kontakt@rechtsanwalt-lewin.de. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern allgemein die erste Orientierung. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Oldenburg
- Amtsgericht Oldenburg
- Landgericht Oldenburg
Die Kanzlei Rechtsanwalt Lewin befindet sich in der Donnerschweer Straße 97 in 26123 Oldenburg. Für Ratsuchende aus der Innenstadt sowie aus Eversten und Osternburg ist diese Anschrift der Bezugspunkt für die Planung eines persönlichen Termins. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich keine belastbare Einordnung der Kanzlei in einen dieser Stadtteile oder als Innenstadtstandort. Ebenso sind keine konkreten Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreien Zugängen belegt. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich daher allgemein eine aktuelle Routenprüfung anhand der vollständigen Adresse. Einzelheiten zum Zugang können bei der Terminabstimmung erfragt werden. Von den genannten Gerichten ist für den Schwerpunkt Familienrecht insbesondere das Amtsgericht Oldenburg relevant. Dort werden als Familiengericht beispielsweise Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang geführt, soweit die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren und den maßgeblichen persönlichen Verhältnissen, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Landgericht Oldenburg ist für solche Familiensachen grundsätzlich nicht das zuständige Eingangsgericht; es befasst sich unter anderem mit zivilrechtlichen Streitigkeiten nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, werden grundsätzlich vor der Arbeitsgerichtsbarkeit verhandelt. Amtsgericht und Landgericht sind hierfür regelmäßig nicht zuständig.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag, mögliche Nachträge sowie das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Hinzukommen können Entgeltabrechnungen und die Korrespondenz zum betreffenden Vorgang. Hilfreich ist außerdem eine kurze zeitliche Übersicht, insbesondere dazu, wann ein Schreiben zugegangen ist. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein, weshalb eine Anfrage nicht unnötig aufgeschoben werden sollte. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Sensible Unterlagen sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden.
- Kann eine arbeitsrechtliche Anfrage auch einen Arbeitsvertrag oder Aufhebungsvertrag betreffen?
- Arbeitsrechtliche Anliegen setzen keinen bereits begonnenen Gerichtsprozess voraus. Auch Regelungen in einem Arbeitsvertrag oder ein angebotener Aufhebungsvertrag können Gegenstand einer anwaltlichen Prüfung sein. Typische Themen sind Tätigkeit, Vergütung, Arbeitszeit, Kündigungsfristen und die Bedingungen einer vereinbarten Beendigung. Bei Aufhebungsverträgen können zudem sozialrechtliche Folgen eine Rolle spielen. Für eine Anfrage ist hilfreich anzugeben, ob ein Entwurf oder eine bereits unterschriebene Vereinbarung vorliegt und ob eine Entscheidungsfrist genannt wurde. Welche Bedeutung einzelne Klauseln haben, lässt sich nur anhand des vollständigen Zusammenhangs beurteilen.
- Welche Angaben helfen bei einer ersten Anfrage zu Trennung oder Scheidung?
- Eine erste Schilderung kann sich auf die familiäre Ausgangslage, den Zeitpunkt der Trennung und die aktuell offenen Fragen beschränken. Häufig geht es neben der Scheidung um Unterhalt, die gemeinsame Wohnung, Vermögensfragen oder die Betreuung gemeinsamer Kinder. Bestehen bereits Vereinbarungen, anwaltliche Schreiben oder gerichtliche Verfahren, ist ein entsprechender Hinweis nützlich. Nicht sämtliche persönlichen Einzelheiten müssen schon in einer ersten Nachricht enthalten sein. Welche Nachweise später erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Anliegen und sollte bei der weiteren Kontaktaufnahme abgestimmt werden.
- Werden Sorge, Umgang und Kindesunterhalt in einem einzigen Verfahren geregelt?
- Sorge, Umgang und Kindesunterhalt sind rechtlich unterschiedliche Fragen. Die elterliche Sorge betrifft die Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse für ein Kind, während der Umgang den Kontakt zu wichtigen Bezugspersonen betrifft. Kindesunterhalt dient der finanziellen Versorgung. Die Themen können miteinander zusammenhängen, werden aber nicht automatisch in einem einzigen Verfahren entschieden. Ob und wie ein Familiengericht tätig wird, hängt von den Anträgen und den gesetzlichen Verfahrensregeln ab. Für eine Mandatsanfrage ist es hilfreich, die offenen Punkte getrennt zu benennen und vorhandene Beschlüsse oder Vereinbarungen zu erwähnen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Volker Lewin
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,7 von 5 · 38 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Donnerschweer Straße 97, 26123 Oldenburg
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
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Eine Hochzeit ist zunächst ein persönliches Ereignis. Rechtlich begründet die wirksame Eheschließung jedoch einen auf Dauer angelegten Personenstand mit erheblichen Folgen.
- Ruhestörung durch Nachbarn: Wann lautes Reden rechtlich unzulässig ist
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Gespräche gehören zum gewöhnlichen Wohnen. Nachbarn dürfen sich unterhalten, Besuch empfangen, telefonieren und ihre Wohnung auch abends nutzen. Gleichzeitig müssen andere Hausbewohner nicht jede Geräuschbelastung hinnehmen.
- Kind lebt beim Vater: Muss die Mutter Unterhalt zahlen?
Familienrecht
Lebt ein minderjähriges unverheiratetes Kind nach der Trennung seiner Eltern überwiegend beim Vater, ist die Mutter grundsätzlich zum Barunterhalt verpflichtet. Das deutsche Unterhaltsrecht unterscheidet dabei nicht nach dem Geschlecht der Eltern.
- Wer zahlt die Klassenfahrt bei getrennten Eltern? Unterhalt, Sonderbedarf und Kostenverteilung
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Eine Klassenfahrt gehört für viele Kinder zum Schulleben. Leben ihre Eltern getrennt, stellt sich häufig die Frage, wer die Kosten übernehmen muss: Sind sie aus dem monatlichen Kindesunterhalt zu bezahlen? Muss sich der barunterhaltspflichtige Elternteil zusätzlich beteiligen?
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-lewin.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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