Veröffentlichtes Profil

Werner Walch

Rechtsanwalt Werner Walch in Ingolstadt

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Werner Walch

Ingolstädter Str. 146, 85049 Ingolstadt

Telefon: +49841493000

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Werner Walch
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Werner Walch betreibt seine Kanzlei in Ingolstadt und ist seit 1996 Inhaber der eigenen Rechtsanwaltskanzlei unter der jetzigen Adresse. Die Kanzlei vertritt Mandanten im Familienrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Sozialrecht sowie in allgemeinen zivilrechtlichen Angelegenheiten. Ihre Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung sowohl außergerichtlich als auch in Gerichtsprozessen. Die Kanzlei legt nach eigener Darstellung Wert auf einen offenen und ehrlichen Umgang mit den Mandanten. Bei der Rechtsgestaltung sollen Kosten und zeitintensive Prozesse durch eine frühzeitige Prognose abgewogen werden. Ziel ist ein persönlich sinnvolles beziehungsweise wirtschaftliches Ergebnis für die Mandanten. Als anwaltliche Hilfe nennt die Webseite unter anderem Vertragsformulierungen sowie die Beratung von Rechtssuchenden über Ansprüche und mögliche Gegenansprüche. Darüber hinaus beschreibt sie die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen und das Abraten von einer Klageerhebung bei mangelnder Erfolgsaussicht als anwaltliche Aufgaben.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-walch.de

Beratung in Ingolstadt – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Werner Walch führt seine eigene Kanzlei in Ingolstadt seit 1996 unter der heutigen Adresse Ingolstädter Str. 146, 85049 Ingolstadt. Im Profil bildet das Verkehrsrecht den Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft unter anderem die Folgen von Verkehrsunfällen, die Regulierung von Fahrzeugschäden und Auseinandersetzungen mit Versicherungen. Daneben können Bußgeldvorwürfe oder strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Welche Unterstützung im Einzelfall möglich ist, lässt sich anhand des Sachverhalts und der vorhandenen Unterlagen klären. Die belegte Kanzleibeschreibung umfasst sowohl Beratung als auch außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Bei einem Verkehrsunfall stehen häufig Fragen zur Haftung und zur Einordnung einzelner Schadenspositionen im Mittelpunkt. Mandantinnen und Mandanten möchten beispielsweise wissen, welche Bedeutung Unfallberichte, Fotos, Gutachten oder Schreiben der gegnerischen Versicherung haben. Bei einem Bußgeldverfahren geht es dagegen typischerweise um den erhobenen Vorwurf, die Beweislage und mögliche Folgen. Verkehrsrechtliche Angelegenheiten können deshalb sehr unterschiedliche Abläufe haben: Eine zivilrechtliche Schadensregulierung folgt anderen Regeln als ein gerichtliches Bußgeldverfahren. Zur ersten Orientierung gehört, diese Verfahrensarten und gegebenenfalls parallel laufende Vorgänge voneinander zu unterscheiden. Über das Verkehrsrecht hinaus nennt die Kanzleibeschreibung Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Sozialrecht sowie allgemeine zivilrechtliche Angelegenheiten. Dahinter stehen etwa Konflikte nach einer Trennung, Fragen aus Arbeitsverhältnissen, Nachlassangelegenheiten oder Streitigkeiten zwischen Mietparteien. Werner Walchs Kanzlei beschreibt außerdem Vertragsformulierungen und die Prüfung von Ansprüchen sowie möglichen Gegenansprüchen als anwaltliche Aufgaben. Nach eigener Darstellung legt sie Wert auf einen offenen und ehrlichen Umgang. Dazu gehört die frühzeitige Abwägung von Kosten, zeitlichem Aufwand und Prozessaussichten; auch das Abraten von einer Klage bei mangelnder Erfolgsaussicht wird ausdrücklich genannt. Der örtliche Bezug liegt in Ingolstadt mit den genannten Stadtteilen Altstadt, Nordwest und Südost. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist anhand der vorliegenden Angaben nicht gesichert. Für verkehrsrechtliche Streitigkeiten können insbesondere das Amtsgericht Ingolstadt und das Landgericht Ingolstadt relevant sein. Zur Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der Kanzleianschrift. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Für die erste Anfrage sind eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und die Benennung vorhandener Unterlagen hilfreich. Ob ein Mandat übernommen wird und wie das weitere Vorgehen aussieht, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ingolstadt

  • Amtsgericht Ingolstadt
  • Landgericht Ingolstadt

Mit der Anschrift Ingolstädter Str. 146, 85049 Ingolstadt ist die Kanzlei von Rechtsanwalt Werner Walch im Ingolstädter Stadtgebiet verortet. Die vorliegenden Angaben nennen Altstadt, Nordwest und Südost als Stadtteile am Standort, belegen aber keine konkrete Stadtteilzuordnung der Adresse. Auch eine Innenstadtlage oder eine bestimmte Anbindung lässt sich daraus nicht ableiten. Für einen persönlichen Termin kann die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Anschrift geplant werden. Verbindungen, Verkehrsbedingungen und Parkmöglichkeiten sollten aktuell geprüft werden; konkrete Haltestellen oder Stellplätze sind nicht belegt. Ebenso empfiehlt es sich, vor der Anfahrt einen Termin und gegebenenfalls Anforderungen an den Zugang abzustimmen. Für den verkehrsrechtlichen Schwerpunkt sind das Amtsgericht Ingolstadt und das Landgericht Ingolstadt insbesondere bei zivilrechtlichen Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen von Bedeutung. Dort können beispielsweise Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Schmerzensgeld verhandelt werden. Welches Gericht sachlich zuständig ist, richtet sich unter anderem nach dem Streitwert und gesetzlichen Sonderregelungen. Die örtliche Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Fall ab, etwa vom Unfallort oder vom Sitz beziehungsweise Wohnsitz der beklagten Partei; die Kanzleianschrift allein entscheidet darüber nicht. Gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid werden grundsätzlich beim zuständigen Amtsgericht geführt. Verkehrsstraftaten können ebenfalls vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Das Landgericht kommt außerdem als Rechtsmittelgericht in gesetzlich vorgesehenen Fällen in Betracht. Für arbeitsrechtliche oder sozialrechtliche Verfahren sind hingegen eigene Gerichtsbarkeiten vorgesehen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung helfen eine kurze chronologische Schilderung des Unfalls und die bereits vorhandenen Unterlagen. Dazu zählen insbesondere Angaben zu den Beteiligten und Versicherungen, Unfallfotos, ein Unfallbericht, gegebenenfalls ein polizeiliches Aktenzeichen sowie Schreiben der Versicherungen. Auch Kostenvoranschläge, Gutachten und Rechnungen können wichtig sein. Bei Verletzungen können ärztliche Unterlagen Bedeutung haben. Es müssen nicht bereits sämtliche Nachweise vorliegen, um eine Anfrage zu stellen. Wichtig ist, bekannte Fristen und bereits abgegebene Erklärungen gegenüber Versicherungen oder anderen Beteiligten zu erwähnen.
Was unterscheidet einen Anhörungsbogen von einem Bußgeldbescheid?
Ein Anhörungsbogen dient im Bußgeldverfahren grundsätzlich dazu, der betroffenen Person Gelegenheit zur Äußerung zu einem Vorwurf zu geben. Ein Bußgeldbescheid enthält dagegen eine behördliche Entscheidung über die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit und die festgesetzten Folgen. Gegen ihn ist ein Einspruch innerhalb der gesetzlichen Frist möglich. Für eine anwaltliche Anfrage ist deshalb wichtig, welches Schriftstück vorliegt und wann es zugegangen beziehungsweise zugestellt worden ist. Die Unterlagen sollten möglichst vollständig einschließlich vorhandener Zustellnachweise bereitgehalten werden. Welche Reaktion im Einzelfall in Betracht kommt, erfordert eine gesonderte Prüfung.
Muss eine Auseinandersetzung mit der Kfz-Versicherung vor Gericht enden?
Nicht jede Meinungsverschiedenheit über einen Unfallschaden führt zu einem Gerichtsverfahren. Häufig werden zunächst Ansprüche angemeldet, Unterlagen nachgereicht und unterschiedliche Auffassungen zu Haftung oder Schadenshöhe außergerichtlich erörtert. Ob eine Einigung möglich ist, hängt unter anderem von der Beweislage und den Positionen der Beteiligten ab. Bleiben wesentliche Fragen streitig, kann eine gerichtliche Klärung in Betracht kommen. Vorher sind regelmäßig die rechtlichen Aussichten, das Kostenrisiko und der voraussichtliche Aufwand abzuwägen. Eine außergerichtliche Korrespondenz bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche laufenden Fristen gewahrt sind.
Können nach einem Verkehrsunfall mehrere Verfahren gleichzeitig laufen?
Ja, ein Unfall kann unterschiedliche rechtliche Verfahren auslösen. Die zivilrechtliche Seite betrifft beispielsweise den Ersatz von Sachschäden oder Ansprüche wegen Verletzungen. Daneben kann eine Behörde eine Verkehrsordnungswidrigkeit verfolgen oder es kann ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren entstehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können außerdem fahrerlaubnisrechtliche Fragen hinzukommen. Diese Vorgänge haben unterschiedliche Ziele, Zuständigkeiten und Fristen. Bei einer Mandatsanfrage ist es daher hilfreich, sämtliche behördlichen Schreiben und die Korrespondenz zur Schadensregulierung zu nennen. So lässt sich klären, welche Angelegenheiten bestehen und welchen Umfang eine mögliche Beauftragung haben soll.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Werner Walch

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Werner Walch: 3,0 von 5 Sternen bei 9 Bewertungen
3,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwalt Werner Walch aus 9 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

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Google-Bewertungen der Kanzlei

3,0 von 5 · 9 Bewertungen

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Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: kanzlei-walch.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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