Veröffentlichtes Profil

Wörner Oliver

Oliver Christian Wörner – Rechtsanwalt für Strafrecht und Familienrecht in Karlsruhe

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwaltskanzlei Wörner

Kaiserstrasse 50, 76133 Karlsruhe

Telefon: +49 721 933 4030

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Sprachen
Englisch, Französisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Wörner
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Oliver Christian Wörner ist in Karlsruhe im Strafrecht und Familienrecht tätig. Neben dem allgemeinen Strafrecht gehört die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten. Er vertritt Beschuldigte im Ermittlungsverfahren und stimmt die Verteidigungsstrategie mit den Mandanten ab. Im Familienrecht befasst sich die Kanzlei mit Ehescheidungen und Folgesachen, darunter Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Umgang mit dem Kind, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung. Ein weiterer Schwerpunkt ist das internationale Familienrecht bei Ehen ausländischer Staatsangehöriger sowie zwischen deutschen und ausländischen Staatsangehörigen. Die Kanzlei bietet persönliche Termine und Online-Termine an. Mandatsannahme und Kommunikation sind auch per Telefon, Fax oder E-Mail möglich. Besprechungen können in Englisch oder Französisch geführt werden. Im persönlichen Kontakt wird der Sachverhalt als Grundlage der rechtlichen Beurteilung aufgearbeitet. Vor der Vertretung nach außen werden Erfolgsaussichten, mögliche Handlungsabläufe, der Umfang der Inanspruchnahme und voraussichtliche Kosten erörtert. Wörner ist seit 2003 bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe zur Anwaltschaft zugelassen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-woerner.net, kanzlei-woerner.net

Beratung in Karlsruhe – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Oliver Christian Wörner ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Wörner in der Kaiserstrasse 50 in Karlsruhe ansässig. Sein Profil nennt Strafrecht und Familienrecht, wobei das Familienrecht den Hauptschwerpunkt bildet. Seit 2003 ist er bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe zur Anwaltschaft zugelassen. Im persönlichen Gespräch wird der Sachverhalt als Grundlage der rechtlichen Beurteilung aufgearbeitet. Bevor eine Vertretung nach außen erfolgt, werden Erfolgsaussichten, mögliche Handlungsabläufe, der Umfang der Inanspruchnahme und die voraussichtlichen Kosten erörtert. Damit werden zunächst die tatsächlichen Umstände und der mögliche Rahmen einer Beauftragung geklärt. Im Strafrecht umfasst seine Tätigkeit das allgemeine Strafrecht sowie die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden. Wörner vertritt Beschuldigte bereits im Ermittlungsverfahren und stimmt die Verteidigungsstrategie mit ihnen ab. Typische Anlässe für eine Anfrage sind ein strafrechtlicher Vorwurf, eine polizeiliche Vorladung oder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft. Bei jungen Beschuldigten kommen Besonderheiten des Jugendstrafrechts hinzu. Für Ratsuchende geht es zunächst häufig darum, den Verfahrensstand, die eigene Rolle und die Bedeutung eingegangener Unterlagen einzuordnen. Im Familienrecht befasst sich die Kanzlei mit Ehescheidungen und Folgesachen. Dazu zählen Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Umgang mit dem Kind, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche Fragen: die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung, die Aufteilung während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte oder die Gestaltung des Kontakts zwischen Eltern und Kind. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das internationale Familienrecht bei Ehen ausländischer Staatsangehöriger sowie zwischen deutschen und ausländischen Staatsangehörigen. Dabei können neben dem familiären Anliegen auch die internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht Bedeutung haben. Die Kanzlei liegt in der Karlsruher Innenstadt. Für Anfragen aus Durlach, der Oststadt, der Südstadt oder Mühlburg ist sie damit im zentralen Stadtgebiet verortet. Eine Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; die konkrete Verbindung hängt vom Ausgangspunkt ab. Für familienrechtliche Verfahren kommt insbesondere das Amtsgericht Karlsruhe mit seinem Familiengericht in Betracht. Strafverfahren können je nach Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Karlsruhe geführt werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Vorhandene Schreiben, anstehende Termine und ein möglicher Auslandsbezug helfen bei der ersten Einordnung. Die Kanzlei ermöglicht persönliche Termine und Online-Termine; Mandatsannahme und Kommunikation sind auch per Telefon, Fax oder E-Mail möglich. Besprechungen können auf Englisch oder Französisch geführt werden. Ob und in welchem Umfang eine Vertretung übernommen wird, ist im anschließenden Austausch zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Karlsruhe

  • Amtsgericht Karlsruhe
  • Landgericht Karlsruhe
  • Arbeitsgericht Karlsruhe
  • Bundesgerichtshof
  • Bundesverfassungsgericht

Die Rechtsanwaltskanzlei Wörner hat ihren Sitz in der Kaiserstrasse 50, 76133 Karlsruhe, und damit in der Innenstadt. Diese zentrale Lage bildet den örtlichen Bezug für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, etwa aus Durlach, der Oststadt, der Südstadt und Mühlburg. Für die Anfahrt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw infrage. Welche Verbindung geeignet ist und welche Zufahrts- oder Parkmöglichkeiten aktuell bestehen, sollte anhand der konkreten Adresse geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder einer barrierefreien Zugänglichkeit liegen nicht vor. Neben einem Besuch vor Ort bietet die Kanzlei Online-Termine an. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Karlsruhe relevant. Dessen Familiengericht führt bei entsprechender örtlicher und internationaler Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zum Unterhalt, Versorgungsausgleich, Umgang und Zugewinnausgleich. Gerade bei internationalen Ehen folgt die Zuständigkeit nicht allein aus dem Kanzleisitz. Im Strafrecht können sowohl das Amtsgericht Karlsruhe als auch das Landgericht Karlsruhe zuständig sein. Die gerichtliche Zuordnung hängt unter anderem von Art und Gewicht des Tatvorwurfs sowie vom Verfahrensstadium ab. Auch Jugendstrafsachen werden nach besonderen Zuständigkeitsregeln behandelt. Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht prägen Karlsruhe als Gerichtsstandort, sind aber keine allgemeinen ersten Anlaufstellen für Scheidungen oder Strafvorwürfe. Der Bundesgerichtshof entscheidet insbesondere über bestimmte Rechtsmittel, das Bundesverfassungsgericht über verfassungsrechtliche Fragen. Das Arbeitsgericht Karlsruhe ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und gehört daher nicht zu den typischen Gerichten der hier genannten Tätigkeitsschwerpunkte.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Sie können entweder einen persönlichen Termin oder einen Online-Termin vereinbaren. Bevor die Kanzlei die Interessen des Mandanten nach außen vertritt, werden anhand der Sach- und Rechtslage die Erfolgsaussichten und möglichen Handlungsabläufe erörtert, der Umfang der Inanspruchnahme festgelegt und die voraussichtlichen Kosten erläutert.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Sie können entweder einen persönlichen Termin oder einen Online-Termin vereinbaren. Bevor die Kanzlei die Interessen des Mandanten nach außen vertritt, werden anhand der Sach- und Rechtslage die Erfolgsaussichten und möglichen Handlungsabläufe erörtert, der Umfang der Inanspruchnahme festgelegt und die voraussichtlichen Kosten erläutert.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind vor allem der konkrete Vorwurf und der aktuelle Verfahrensstand wichtig. Hilfreich sind vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht, das Aktenzeichen sowie Angaben zu bereits angesetzten Terminen oder genannten Fristen. Ebenso kann von Bedeutung sein, ob schon eine Vernehmung, Durchsuchung oder andere Ermittlungsmaßnahme stattgefunden hat. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Welche Unterlagen für eine vertiefte Prüfung benötigt werden und wie die Verteidigung ausgestaltet werden kann, wird im individuellen Austausch geklärt. Die erste Anfrage ersetzt noch keine Prüfung der Ermittlungsakte.
Was unterscheidet Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende von anderen Strafverfahren?
Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Jugendliche sind Personen, die zur Tatzeit mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Als Heranwachsende gelten Personen zwischen 18 und unter 21 Jahren; bei ihnen hängt die Anwendung von Jugendstrafrecht von zusätzlichen Voraussetzungen ab. Neben dem Tatvorwurf können deshalb die persönliche Entwicklung und die Lebensumstände eine besondere Rolle spielen. Auch Verfahrensbeteiligte und mögliche Rechtsfolgen unterscheiden sich teilweise vom Erwachsenenstrafrecht. Für eine Mandatsanfrage sind daher das Alter zur Tatzeit, vorhandene Verfahrensunterlagen und der bisherige Ablauf wichtige Ausgangsinformationen.
Welche Themen sollten bei einer Anfrage zur Scheidung angesprochen werden?
Neben dem Wunsch nach einer Scheidung können Fragen zu Kindern, Unterhalt, Versorgungsanrechten und Vermögen bestehen. Für eine erste Übersicht sind Angaben zur Eheschließung, zur Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zu bereits getroffenen Vereinbarungen hilfreich. Beim Versorgungsausgleich geht es grundsätzlich um während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte, während der Zugewinnausgleich den Vermögenszuwachs betrifft. Umgang und Kindesunterhalt sind wiederum eigenständige Themen. Nicht jede Frage wird automatisch zusammen mit der Scheidung entschieden. Eine geordnete Zusammenstellung der offenen Punkte erleichtert es, den möglichen Beratungs- und Vertretungsbedarf zu bestimmen.
Worauf kommt es bei familienrechtlichen Anliegen mit Auslandsbezug an?
Bei einer internationalen Ehe können zunächst die Zuständigkeit der Gerichte und das anwendbare Recht zu klären sein. Die Staatsangehörigkeiten allein beantworten diese Fragen häufig nicht; auch gewöhnliche Aufenthaltsorte, der bisherige gemeinsame Lebensmittelpunkt und bereits im Ausland geführte Verfahren können relevant werden. Für eine erste Anfrage sind deshalb Angaben zu den beteiligten Staaten, Wohnorten, Kindern und vorhandenen Entscheidungen oder Urkunden hilfreich. Gegebenenfalls spielen außerdem die Anerkennung ausländischer Entscheidungen und Übersetzungen eine Rolle. Welche Regeln tatsächlich gelten, hängt vom jeweiligen Anliegen und den konkreten grenzüberschreitenden Umständen ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Wörner Oliver

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Wörner Oliver: 5,0 von 5 Sternen bei 11 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwaltskanzlei Wörner aus 11 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

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Positive Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Kaiserstrasse 50, 76133 Karlsruhe

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-woerner.net

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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