Kanzleiprofil

Zorn & Partner

Rechtsanwaltskanzlei in Würzburg. Schwerpunkte: Familienrecht. 5,0 von 5 bei 17 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Bronnbachergasse 43, 97070 Würzburg

Schwerpunkte

Familienrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

5,0 von 5 · 17 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwälte Eisner, Daxhammer, Grieger, Zorn & Partner PartG mbB hat ihren Sitz in Würzburg. Sie vertritt Mandanten regional und bundesweit vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor Arbeitsgerichten und Verwaltungsgerichten. Zu den auf der Webseite genannten Rechtsgebieten gehören Wirtschaftsrecht, Strafrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge, Familienrecht, allgemeines Zivilrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht. Weitere Tätigkeitsbereiche sind Prüfungsrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei beschreibt ihre Betreuung als individuell an den Bedürfnissen der Mandanten ausgerichtet. Bei Fragen, die mehrere Rechtsbereiche berühren, werden die jeweiligen Spezialisten intern einbezogen. Dadurch soll für Mandanten kein zusätzlicher Besprechungstermin mit einem weiteren Kollegen entstehen. Die Kanzlei verweist auf über 20 Jahre Erfahrung und individuelle Spezialisierungen ihrer Rechtsanwälte. Außerdem nennt sie die Vorbereitung von mehr als 10.000 Studierenden auf das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen. Der Würzburger Standort befindet sich in der Bronnbachergasse 43.

Zorn & Partner in Würzburg wird im Quelltext unter der Bezeichnung Rechtsanwälte Eisner, Daxhammer, Grieger, Zorn & Partner PartG mbB geführt. Die Kanzlei nennt ein breites Spektrum an Tätigkeitsgebieten. Dazu gehören Wirtschaftsrecht, Strafrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge, Familienrecht sowie allgemeines Zivilrecht. Weitere Rechtsgebiete sind Mietrecht, Arbeitsrecht, Prüfungsrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Einen gesonderten Bereich auf der Website bildet die Prüfungsanfechtung. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst sowohl Beratung als auch gerichtliche Vertretung. Die Kanzlei betreut Mandanten aus der Region und dem gesamten Bundesgebiet. Als Gerichte, vor denen sie Mandanten vertritt, nennt sie Amts-, Land- und Oberlandesgerichte sowie Arbeits- und Verwaltungsgerichte. Die aufgeführten Tätigkeitsfelder betreffen unter anderem rechtliche Fragen zu Familie und Vermögensnachfolge, Miet- und Arbeitsverhältnissen sowie wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auch Anliegen im Zusammenhang mit Behörden und Ämtern werden auf der Website ausdrücklich dem Verwaltungsrecht zugeordnet. Prüfungsrechtliche Fragestellungen sind durch das genannte Angebot zur Prüfungsanfechtung ebenfalls Teil des beschriebenen Leistungsspektrums. Für die Zusammenarbeit beschreibt die Kanzlei eine Betreuung, die sich an den individuellen Bedürfnissen der Mandanten orientiert. Berührt eine juristische Frage mehrere Rechtsgebiete, bleibt der jeweilige Anwalt als Ansprechpartner eingebunden. Nach der Darstellung der Kanzlei werden solche Fragen intern mit dem auf das betreffende Fachgebiet spezialisierten Kollegen besprochen. Dadurch soll für Mandanten kein zusätzlicher Besprechungstermin mit diesem Kollegen erforderlich werden. Die Kanzlei verweist in diesem Zusammenhang auf die individuellen Spezialisierungen ihrer Rechtsanwälte. Für die Kontaktaufnahme wird ein unverbindliches Beratungsgespräch angeboten. Der Würzburger Sitz befindet sich in der Bronnbachergasse 43, 97070 Würzburg. Telefonisch ist die Kanzlei unter +49 (0) 931 3043666 erreichbar, per Fax unter +49 (0) 931 3043663. Als E-Mail-Adresse ist kanzlei@dg-recht.de angegeben. Neben Würzburg nennt die Website weitere Standorte in München, Wertheim am Main, Walldürn und Tauberbischofsheim.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: dg-recht.de, dg-recht.com

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

5,0

17 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Zorn & Partner: 5,0 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Bronnbachergasse 43, 97070 Würzburg

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Beratung in Würzburg – Einordnung der Redaktion

Das Profil Würzburg Eisner bei Anwalt-Seiten.de nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Es ist der Kanzlei Rechtsanwälte Eisner, Daxhammer, Grieger, Zorn & Partner PartG mbB mit Sitz in der Bronnbachergasse 43, 97070 Würzburg, zugeordnet. Familienrechtliche Anliegen betreffen häufig persönliche Veränderungen, deren rechtliche und wirtschaftliche Folgen zunächst eingeordnet werden müssen. Dazu gehören insbesondere Trennung und Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sowie die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehepartnern. Für Ratsuchende steht dabei oft die Frage im Vordergrund, welche Themen zusammenhängen und welche Informationen für eine anwaltliche Einschätzung benötigt werden. Bei einer Trennung können etwa die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, laufende finanzielle Verpflichtungen und die Betreuung gemeinsamer Kinder gleichzeitig zur Sprache kommen. In einem Scheidungsverfahren kann außerdem der Versorgungsausgleich eine Rolle spielen, also der Ausgleich bestimmter während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte. Andere familienrechtliche Anfragen betreffen Eheverträge oder Vereinbarungen über Trennungs- und Scheidungsfolgen. Eine anwaltliche Befassung dient hier allgemein dazu, die Ausgangslage zu erfassen, rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu erläutern und offene Streitpunkte zu benennen. Welche Schritte in Betracht kommen, hängt von den jeweiligen Lebensverhältnissen und vorhandenen Unterlagen ab. Familienrechtliche Fragen können Berührungspunkte mit weiteren Rechtsgebieten aufweisen, beispielsweise wenn Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder erbrechtliche Regelungen betroffen sind. Die Kanzlei nennt neben Familienrecht unter anderem Erbrecht und Vermögensnachfolge, allgemeines Zivilrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht als Tätigkeitsbereiche. Nach ihrer Beschreibung werden bei rechtsgebietsübergreifenden Fragen die jeweiligen Spezialisten intern einbezogen. Die Betreuung wird als an den individuellen Bedürfnissen der Mandantschaft ausgerichtet beschrieben. Diese Angaben beziehen sich auf die Kanzlei insgesamt; eine zusätzliche persönliche Qualifikation lässt sich daraus für das Profil nicht ableiten. Der Standort in der Bronnbachergasse liegt in der Würzburger Altstadt. Damit besteht ein innerstädtischer Bezug auch für Ratsuchende aus Grombühl und der Sanderau. Für familiengerichtliche Angelegenheiten ist insbesondere das Amtsgericht Würzburg relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das ebenfalls am Standort vorhandene Landgericht ist für die üblichen Familienverfahren nicht das Eingangsgericht. Die Anfahrt zur Kanzlei lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil angegebene Kontaktmöglichkeit nutzen, ihr Anliegen knapp beschreiben und nach dem weiteren Ablauf fragen. Ob eine Vertretung übernommen wird und welche Unterlagen erforderlich sind, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 24. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Zorn & Partner. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Würzburg

  • Amtsgericht Würzburg
  • Landgericht Würzburg

Die Kanzlei Rechtsanwälte Eisner, Daxhammer, Grieger, Zorn & Partner PartG mbB befindet sich in der Bronnbachergasse 43 in der Würzburger Altstadt. Der Standort liegt damit im innerstädtischen Umfeld und ist auch für Anfragen aus den Stadtteilen Grombühl und Sanderau ein örtlicher Bezugspunkt. Für einen persönlichen Termin kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Welche Verbindung geeignet ist und wo gegebenenfalls geparkt werden kann, sollte anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus der Anschrift allein lassen sich keine gesicherten Aussagen zur Barrierefreiheit, zu eigenen Stellplätzen oder zu konkreten Fahrzeiten ableiten. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Familienrecht ist von den aufgeführten Gerichten vor allem das Amtsgericht Würzburg bedeutsam. Dort werden beim Familiengericht insbesondere Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang geführt. Auch Versorgungsausgleich und bestimmte vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehepartnern gehören zu den familiengerichtlichen Themen. Ob das Amtsgericht Würzburg im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Je nach Verfahrensart können etwa Aufenthaltsorte der Beteiligten oder der Kinder maßgeblich sein. Das Landgericht Würzburg ist dagegen nicht die reguläre erste Instanz für Scheidung, Sorge- oder Umgangsverfahren. Es befasst sich unter anderem mit Zivilsachen außerhalb der besonderen familiengerichtlichen Zuständigkeit. Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen werden grundsätzlich vom zuständigen Oberlandesgericht geprüft. Der Hinweis auf Amtsgericht und Landgericht am Standort beschreibt daher unterschiedliche gerichtliche Aufgaben und keine einheitliche Zuständigkeit für sämtliche Folgen einer Trennung.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Angaben und Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?

Für eine erste Anfrage genügt häufig eine kurze Darstellung der familiären Situation und der offenen Fragen. Hilfreich können Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zu bereits laufenden Verfahren sein. Je nach Thema kommen Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben sowie Einkommens- und Vermögensunterlagen hinzu. Nicht jedes Dokument wird von Beginn an benötigt. Welche Unterlagen tatsächlich relevant sind und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich vorab erfragen. Enthalten Schreiben gerichtliche Termine oder Fristen, sollte darauf bereits bei der Kontaktaufnahme hingewiesen werden.

Was ist der Unterschied zwischen elterlicher Sorge und Umgang?

Elterliche Sorge umfasst die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, insbesondere für persönliche Angelegenheiten und sein Vermögen. Dazu können Entscheidungen über Schule, Gesundheit oder Aufenthalt gehören. Umgang betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes mit Elternteilen und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche hängen im Alltag zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass ein Elternteil die gemeinsame Sorge verliert. Bei Konflikten steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage ist hilfreich zu schildern, ob konkrete Entscheidungen, die Betreuung im Alltag oder die Ausgestaltung der Kontakte streitig sind.

Welche Informationen spielen bei Fragen zum Unterhalt eine Rolle?

Zunächst ist zu unterscheiden, ob es um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt geht. Die Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen sind nicht identisch. Regelmäßig spielen Einkommen, bestehende Unterhaltspflichten und die persönlichen Lebensverhältnisse der Beteiligten eine Rolle. Bei Kindern können außerdem Alter und Betreuungssituation wichtig sein. Für eine nachvollziehbare Prüfung werden häufig Einkommensnachweise und Angaben zu bestimmten Belastungen benötigt. Tabellen und Leitlinien bieten allgemeine Orientierung, ersetzen aber keine Betrachtung des Einzelfalls. Vorhandene Unterhaltstitel, Vereinbarungen oder frühere gerichtliche Entscheidungen sollten bei einer Anfrage ebenfalls erwähnt werden.

Werden Vermögen, Schulden und Rentenanrechte bei einer Scheidung gemeinsam geregelt?

Diese Themen gehören zu unterschiedlichen rechtlichen Regelungsbereichen. Der Versorgungsausgleich betrifft grundsätzlich bestimmte während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte und wird im Scheidungsverfahren regelmäßig mitbehandelt, wobei Ausnahmen möglich sind. Vermögensfragen können beispielsweise den Zugewinnausgleich, gemeinsame Immobilien oder Konten betreffen. Sie werden nicht sämtlich automatisch durch die Scheidung entschieden. Auch gemeinsame Schulden und die Verpflichtungen gegenüber einer Bank sind gesondert zu betrachten. Für eine erste Anfrage ist deshalb eine Übersicht über Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und bestehende Verträge hilfreich. Ob eine einvernehmliche Vereinbarung oder eine gerichtliche Klärung in Betracht kommt, hängt von der konkreten Situation ab.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 24. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden