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- Rechtsanwältin Yvonne Frischalowski
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- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Yvonne Frischalowski ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Leipzig. Ihre Kanzlei befindet sich am Handelsplatz 2 im Hochhaus in Engelsdorf. Ihr Leistungsspektrum umfasst Ehescheidungen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt. Weitere Themen sind Versorgungsausgleich, Zugewinn, die Auseinandersetzung der gemeinsamen Immobilie sowie Umgang und Sorgerecht. Sie berät und betreut Mandanten mit diesen familienrechtlichen Anliegen umfassend und individuell. Als Ziel ihrer Arbeitsweise nennt sie ein möglichst unkompliziertes und zeiteffizientes Vorgehen unter Wahrung eines vernünftigen Kostenrahmens. Nach den Angaben auf ihrer Webseite ist sie seit über 20 Jahren als Rechtsanwältin in Leipzig zugelassen und seit Juli 2010 Fachanwältin für Familienrecht. Sie verweist auf ständige Fortbildung nach § 15 Abs. 2 Fachanwaltsordnung und besondere praktische Erfahrungen im Familienrecht. Kontakt ist telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular möglich. Termine außerhalb der Bürozeiten erfolgen nach Vereinbarung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: frischalowski.de, frischalowski.de
Beratung in Leipzig – Einordnung der Redaktion
Yvonne Frischalowski ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Leipzig. Ihre Kanzlei befindet sich am Handelsplatz 2, 04319 Leipzig, im Hochhaus in Engelsdorf. Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt ihres Profils. Nach den Angaben ihrer Webseite ist sie seit über 20 Jahren als Rechtsanwältin in Leipzig zugelassen und führt seit Juli 2010 den Fachanwaltstitel für Familienrecht. Außerdem verweist sie auf regelmäßige Fortbildung nach § 15 Abs. 2 Fachanwaltsordnung. Ihr Tätigkeitsspektrum betrifft insbesondere die rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen, die bei einer Trennung oder Scheidung entstehen, sowie die Gestaltung der Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Zu den ausdrücklich genannten Themen gehören Ehescheidungen und Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Dahinter stehen etwa Anliegen zur rechtlichen Auflösung einer Ehe oder zur einvernehmlichen Regelung ihrer Folgen. Hinzu kommen Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt. Diese Unterhaltsarten betreffen unterschiedliche Lebenssituationen und Voraussetzungen. Für eine anwaltliche Einordnung sind regelmäßig Angaben zur familiären Situation sowie zu Einkommen und bestehenden Verpflichtungen von Bedeutung. Allgemein kann eine familienrechtliche Beratung dabei helfen, offene Fragen zu ordnen und den möglichen Regelungsbedarf zu erkennen. Weitere Arbeitsfelder von Yvonne Frischalowski sind Versorgungsausgleich, Zugewinn und die Auseinandersetzung einer gemeinsamen Immobilie. Beim Versorgungsausgleich geht es grundsätzlich um während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte, beim Zugewinnausgleich um den Vergleich der Vermögensentwicklung beider Ehegatten. Eine gemeinsam gehaltene Immobilie wirft häufig zusätzliche Fragen zu Nutzung, Finanzierung und Eigentum auf. Umgang und Sorgerecht ergänzen das Spektrum. Hier stehen die Verantwortung für das Kind, wesentliche Entscheidungen und die Ausgestaltung persönlicher Kontakte im Mittelpunkt; maßgeblicher Bezugspunkt ist das Kindeswohl. Der Kanzleistandort liegt in Engelsdorf und nicht in den ebenfalls zum Leipziger Stadtgebiet gehörenden Vierteln Zentrum, Plagwitz, Südvorstadt, Gohlis oder Connewitz. Für familienrechtliche Verfahren ist unter den genannten örtlichen Gerichten typischerweise das Amtsgericht Leipzig mit seinem Familiengericht relevant, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln nach Leipzig führen. Für die Anfahrt zum Handelsplatz 2 mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Schilderung des Anliegens und den eigenen Kontaktdaten beginnen. Über die dort angezeigten Kontaktmöglichkeiten lässt sich eine Anfrage übermitteln; laut Kanzleiangaben ist Kontakt telefonisch, per E-Mail oder Kontaktformular möglich. Termine außerhalb der Bürozeiten werden nach Vereinbarung angeboten.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leipzig
- Amtsgericht Leipzig
- Landgericht Leipzig
- Arbeitsgericht Leipzig
- Bundesverwaltungsgericht
Die Kanzlei von Yvonne Frischalowski befindet sich am Handelsplatz 2 im Hochhaus in Leipzig-Engelsdorf. Damit liegt der Standort außerhalb des Leipziger Zentrums. Engelsdorf bildet den konkreten örtlichen Bezug dieses familienrechtlichen Profils; die ebenfalls genannten Stadtteile Plagwitz, Südvorstadt, Gohlis und Connewitz sind davon zu unterscheiden. Für Ratsuchende aus dem übrigen Stadtgebiet hängt die passende Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich für die Anreise in Betracht. Angaben zu bestimmten Verbindungen, Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Diese Einzelheiten sollten deshalb vor einem vereinbarten Termin anhand aktueller Informationen oder durch Nachfrage geklärt werden. Für die familienrechtlichen Schwerpunkte ist von den aufgeführten Gerichten vor allem das Amtsgericht Leipzig relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren, Verfahren zum Versorgungsausgleich sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangssachen geführt. Auch Streitigkeiten über Zugewinnausgleich können zu den Familiensachen gehören. Ob im konkreten Fall Leipzig örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, etwa mit Blick auf den gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder ihrer Kinder. Fragen rund um eine gemeinsame Immobilie können je nach Anspruch unterschiedlichen Zuständigkeiten unterliegen. Das Landgericht Leipzig ist nicht die reguläre erste Instanz für Scheidungs-, Unterhalts- oder Kindschaftssachen. Das Arbeitsgericht Leipzig befasst sich mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten; das Bundesverwaltungsgericht ist für verwaltungsgerichtliche Verfahren zuständig. Beide gehören daher nicht zu den typischen Gerichten für die hier beschriebenen familienrechtlichen Anliegen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt meist eine übersichtliche Darstellung der familiären Situation: Besteht bereits eine Trennung, gibt es gemeinsame Kinder und welche Fragen sind aktuell offen? Hilfreich sind außerdem Hinweise auf laufende Gerichtsverfahren, bereits erhaltene Schreiben und darin genannte Termine oder Fristen. Je nach Anliegen können später Heiratsurkunde, Einkommensnachweise, bestehende Vereinbarungen oder Unterlagen zu Vermögen und Altersversorgung benötigt werden. Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind, lässt sich bei der Terminabstimmung klären. Umfangreiche sensible Unterlagen müssen nicht ungefragt mit der ersten Nachricht übermittelt werden.
- Worin unterscheiden sich Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt?
- Trennungsunterhalt betrifft grundsätzlich die Zeit des Getrenntlebens bis zur rechtskräftigen Scheidung. Nachehelicher Unterhalt setzt nach der Scheidung an und hängt von eigenen gesetzlichen Voraussetzungen ab; er schließt sich nicht automatisch an den Trennungsunterhalt an. Kindesunterhalt ist dagegen ein Anspruch des Kindes. Für die Einordnung sind unter anderem Einkommen, Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit und gegebenenfalls die Betreuungssituation relevant. Bei minderjährigen Kindern spielt regelmäßig auch eine Rolle, in welchem Haushalt sie leben. Für eine erste Prüfung sind daher sowohl finanzielle Unterlagen als auch Informationen zur Familien- und Betreuungssituation hilfreich.
- Was kann eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung regeln?
- Eine solche Vereinbarung kann unterschiedliche Folgen der Trennung oder Scheidung zusammenführen. Typische Themen sind Ehegattenunterhalt, Vermögensausgleich, die Nutzung oder Übertragung einer gemeinsamen Immobilie und gegebenenfalls der Versorgungsausgleich. Welche Regelungen sinnvoll und rechtlich möglich sind, hängt von der familiären und wirtschaftlichen Situation ab. Für bestimmte Inhalte gelten besondere Formanforderungen, etwa eine notarielle Beurkundung. Zudem sind der Vertragsfreiheit Grenzen gesetzt, insbesondere beim Schutz von Kindern oder bei unangemessener Benachteiligung. Eine Vereinbarung ersetzt nicht den gerichtlichen Scheidungsbeschluss, kann aber einzelne Folgethemen verbindlich ordnen.
- Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung für ein Kind, darunter wesentliche Entscheidungen zu seiner Person und seinem Vermögen. Umgang betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind rechtlich zu unterscheiden: Persönlicher Kontakt hängt nicht allein davon ab, wer das Sorgerecht ausübt. Nach einer Trennung stellen sich häufig Fragen zur Alltagsorganisation, zu Ferienzeiten oder zu wichtigen Entscheidungen, beispielsweise im schulischen oder gesundheitlichen Bereich. Maßgeblich ist das Kindeswohl. Bei Uneinigkeit kommen je nach Situation Beratung, Unterstützung durch das Jugendamt oder eine familiengerichtliche Klärung in Betracht.
- Wie unterscheiden sich Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und die Aufteilung einer gemeinsamen Immobilie?
- Diese Themen betreffen unterschiedliche Teile der wirtschaftlichen Trennungsfolgen. Der Zugewinnausgleich vergleicht grundsätzlich den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand leben. Der Versorgungsausgleich betrifft insbesondere in der Ehezeit erworbene Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung. Eine gemeinsame Immobilie wirft zusätzlich Fragen zu Eigentumsanteilen, Darlehen und künftiger Nutzung auf. Eine Scheidung verändert die Eigentumsverhältnisse oder Kreditverträge nicht automatisch. Für die anwaltliche Einordnung können deshalb Grundbuchangaben, Finanzierungsunterlagen, Vermögensnachweise und Informationen zu Versorgungsanrechten erforderlich sein. Die einzelnen Bereiche sollten trotz ihrer Zusammenhänge getrennt betrachtet werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Yvonne Frischalowski
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: frischalowski.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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