April, April! Bereits Ende März machen sich Scherzkekse wieder Gedanken über den einen oder anderen Streich. Sie erfreuen sich an dem Gag, den sie mit Familienmitgliedern, Freunden oder Arbeitskollegen machen können. Doch nicht jeder Streich ist eine gute Idee. Ganz im Gegenteil: Manchmal steckt sogar eine Straftat hinter dem gut gemeinten Jux. Das kann durchaus zu bösen Überraschungen führen, die nicht selten mit einer Abmahnung oder Bußgeldern enden.
Was ist ein Aprilscherz und wann hört der Spaß auf?
Aprilscherze sind keine Erfindung der Neuzeit. Schon der französische König Heinrich IV. soll Anfang des 17. Jahrhunderts seine Freude an dieser Form von Scherzen gehabt haben. Am ersten April eines jeden Jahres nutzen viele Menschen bis heute die Gelegenheit, einen kleinen Schabernack vorzunehmen. Doch die kleinen Scherze, die traditionell am 1. April stattfinden, sind nicht immer witzig. Sie führen zu Missverständnissen, können körperlichen Schaden verursachen oder Sachschäden zurücklassen. Kommt es zu Verletzungen, Schmerzen oder Schäden, hört der Spaß definitiv auf. In diesem Fall haben Betroffene sogar das Recht, Schadensersatz zu fordern. Im Idealfall nehmen sich Betroffene einen geeigneten Rechtsanwalt in der Nähe.
Dieser kennt sich mit verschiedenen Straftaten und der aktuellen Rechtslage aus. Dementsprechend kann er bestmöglich für seinen Mandanten handeln und kontrollieren, ob Schadensersatz möglich ist. In zivilrechtlicher Hinsicht können Betroffene sogar Schmerzensgeld fordern, wenn eine Körperverletzung vorliegt. Opfer sollten daher nicht zögern, sich anwaltlich beraten oder vertreten zu lassen, wenn es sich um einen Aprilscherz handelt, der deutlich zu weit gegangen ist.
Ist es nicht übertrieben, bei einem Aprilscherz einen Anwalt einzuschalten?
Eine Ente in der Zeitung oder ein zu starker Kaffee für den Kollegen sind sicherlich noch lustig und sorgen für Erheiterung. Doch es gibt Scherze, die gegen die guten Sitten verstoßen können. Das Zerschneiden von Kleidung oder das Servieren von mit Chili gefüllten Pralinen sind nur einige Beispiele, die für Ärger sorgen können. Beim Beschädigen von Kleidung liegt eindeutig Sachbeschädigung vor. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine günstige Krawatte oder um einen wertvollen Pullover handelt – wer vorsätzlich das Eigentum Dritter beschädigt, muss mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Auch beim Servieren von selbstgemachten Pralinen, die scharfe Füllungen enthalten, ist Vorsicht geboten. In diesem Fall kann es zu Körperverletzungen kommen, wenn Freunde, Kollegen oder vielleicht sogar der Chef unter unbekannten Allergien leiden. Im Fall einer Unverträglichkeit kann durchaus eine Anzeige wegen Körperverletzung vorgenommen werden. Es ist daher wichtig, sich gut zu überlegen, welche Form von Scherz noch lustig ist und ob eventuell Folgen zu befürchten sind.
Sogar Fotos von der letzten Weihnachtsfeier, die auf der Arbeit ausgehängt und mit vermeintlich witzigen Anekdoten versehen werden, oder peinliche Nachrichten, die im Intranet gestreut werden, können zu weit gehen. Was auf den ersten Blick lustig erscheint, ist für den Kollegen vermutlich sehr unangenehm. Von Diffamierung über Rufschädigung darf der Arbeitgeber Abmahnungen und sogar außerordentliche Kündigungen aussprechen.
Aprilscherze können lustig sein, wenn sie niemandem schaden und alle Beteiligten ihren Spaß haben. Vorsicht ist in diesem Fall besser als Nachsicht. Doch vor allem Arbeitskollegen sollten nicht an den Rand der Verzweiflung geführt werden. Es dürfen somit keine Schäden am Betriebs- oder Privateigentum vorgenommen werden. Wer sich im Vorfeld genau mit seinem Streich befasst und sicherstellt, dass dieser keinen Schaden verursacht, hat am 1. April jedoch sicherlich Freude.
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