Während der Arbeit fallen viele Menschen irgendwann einmal krankheitsbedingt aus. In diesem Fall ist es ratsam, sich über die Rechte und Pflichten zu informieren. Welche Ansprüche haben Sie und wie lange zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber im Krankheitsfall das Gehalt weiter? Und was passiert, wenn Sie bereits sechs Wochen krank gewesen waren und nun nach nur einem Arbeitstag gleich wieder zu Hause bleiben müssen?
6 Wochen krank, 1 tag arbeiten: Wieder krank – Das gilt
In der Praxis bedeutet dies, dass Sie, wenn Sie 6 Wochen lang wegen einer Krankheit krankgeschrieben sind und dann nach einem Tag Arbeit erneut erkranken, die volle Lohnfortzahlung erhalten – dies jedoch nur, wenn die zweite Krankheit völlig neu ist.
Sie erhalten dementgegen kein Geld, wenn Sie 6 Wochen lang krank sind, einen Tag arbeiten und sich dann wegen derselben oder einer nachfolgenden Krankheit erneut krankschreiben lassen.
Tipp: Im Zweifelsfall müssen Sie nachweisen, dass die erste und die zweite Krankheit in keinem Zusammenhang stehen und dass die erste Krankheit vollständig behandelt wurde.
Entgeltfortzahlung bei Krankheit – was bedeutet das?
Die Entgeltfortzahlung ist eine Art finanzieller Ausgleich, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zahlen, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen in einem bestimmten Zeitraum nicht arbeiten können. Sie umfasst in der Regel Lohn oder Gehalt für die Tage und Wochen, die Sie normalerweise gearbeitet hätten. Im Allgemeinen ist es ein Recht des Arbeitnehmers, das er aus dem Kündigungsschutzgesetz ableiten kann.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, sobald Sie ihrem Vorgesetzten eine Bescheinigung von Ihrem behandelnden Arzt vorlegen, der bestätigt, dass Sie arbeitsunfähig sind. Die Länge der Zahlung hängt von der Art der Erkrankung ab und wie lange Sie krankgeschrieben sind.
Wie lange erhalten Sie weiter Geld von Ihrem Arbeitgeber?
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen für sechs Wochen das reguläre Gehalt zu zahlen, und das für jede Erkrankung. Wenn Sie also nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit gesund und nach kurzer Zeit gleich wieder krank werden, erhalten Sie für weitere sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung. Solange es sich dabei um eine andere Krankheit handelt.
Wichtig bei dieser Regelung ist jedoch, dass Sie zwischen den beiden Erkrankungen wieder arbeitsfähig waren. Sollten Sie sich während Ihrer ersten Erkrankung ein weiteres Leiden zuziehen, besteht für Sie kein Anspruch auf eine weitere Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Das gleiche gilt, wenn Sie sechs Wochen krank waren, dann einen Tag zur Arbeit gehen, und sich im Anschluss aus dem gleichen Grund oder aufgrund einer Folgeerkrankung erneut krankschreiben lassen.
Was sind die Voraussetzungen für eine Lohnfortzahlung?
Neben dieser sechswöchigen Frist gibt es für die Lohnfortzahlung noch weitere Voraussetzungen. So müssen Sie zum Beispiel mindestens vier Wochen in Ihrem Unternehmen beschäftigt sein, um Ansprüche gelten machen zu können. Auch darf die Erkrankung nicht selbst verschuldet sein, wegen der Sie gerade arbeitsunfähig sind.
Jedoch gibt es hier auch Ausnahmen. Wenn Sie zum Beispiel aufgrund einer Organspende oder einer Stammzellspende nicht arbeiten können oder wegen einer medizinischen Reha, erhalten Sie für die Dauer von maximal sechs Wochen weiter Ihr Gehalt.
Welche Pflichten haben Sie als Arbeitnehmer?
Damit Sie von Ihrem Arbeitgeber Lohnersatzzahlungen erhalten können, müssen Sie diesen gleich am ersten Tag über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Auf keinen Fall dürfen Sie einfach so zu Hause bleiben. Sind Sie länger als drei Tage krank, benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt, wo auch die voraussichtliche Dauer Ihrer Erkrankung notiert ist. Es sei denn, Ihr Arbeitgeber fordert bereits früher einen ärztlichen Nachweis.
Sollten Sie sich nicht daran halten, kann Ihr Chef Ihnen die Lohnfortzahlung verweigern. Das Gleiche gilt, wenn Sie während Ihrer Erkrankung einer Nebentätigkeit nachgehen. Denn auf diese Weise nehmen Sie bewusst in Kauf, dass sich Ihre Genesung verzögert. Was im Grunde sogar eine Kündigung rechtfertigt.
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