Anwalt-Seiten.deAnwalt-Seiten.de
Notification Show More
Neueste Beiträge
5 rechtliche Themen, die Sie vor Ihrem internationalen Umzug klären sollten
5 rechtliche Themen, die Sie vor Ihrem internationalen Umzug klären sollten
Recht-Allgemein
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Alles was Sie wissen müssen
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Alles was Sie wissen müssen
Mietrecht
GEZ abmelden: So beenden Sie den Rundfunkbeitrag richtig
GEZ abmelden: So beenden Sie den Rundfunkbeitrag richtig
Recht-Allgemein
Alles, was Sie über die Zugewinngemeinschaft in der Ehe wissen müssen
Alles, was Sie über die Zugewinngemeinschaft in der Ehe wissen müssen
Familie
Erbe ausschlagen: Kosten, Fristen und Pflichten im Überblick
Erbe ausschlagen: Kosten, Fristen und Pflichten im Überblick
Familie
Aa
  • Start
  • Themengebiete
    • Beruf
      • Arbeitsrecht
      • Berufe-Ratgeber
    • Gesellschaftliches
      • Zivilrecht
    • Familie
      • Familien-Ratgeber
      • Familienrecht
    • Gesundheit
      • Arzthaftungsrecht
      • Gesundheit-Ratgeber
    • Recht-Allgemein
  • Immobilien
    • Baurecht
    • Immobilien-Ratgeber
    • Mietrecht
  • Internet
    • Internet-Ratgeber
    • IT-Recht
  • Logistik
    • Logistik-Ratgeber
    • Speditionsrecht
  • Umwelt
    • Umwelt-Ratgeber
    • Verkehrsrecht
  • Versicherung
    • Versicherungsrecht
  • Verbraucher
    • Handelsrecht
    • Verbraucher-Ratgeber
  • Wirtschaft
    • Insolvenzrecht
    • Wirtschafts-Ratgeber
    • Wirtschaftsrecht
Reading: Mündlicher Arbeitsvertrag: Gültigkeit und Folgen
Share
Aa
Anwalt-Seiten.deAnwalt-Seiten.de
  • Start
  • Themengebiete
  • Immobilien
  • Internet
  • Logistik
  • Umwelt
  • Versicherung
  • Verbraucher
  • Wirtschaft
Search
  • Start
  • Themengebiete
    • Beruf
    • Gesellschaftliches
    • Familie
    • Gesundheit
    • Recht-Allgemein
  • Immobilien
    • Baurecht
    • Immobilien-Ratgeber
    • Mietrecht
  • Internet
    • Internet-Ratgeber
    • IT-Recht
  • Logistik
    • Logistik-Ratgeber
    • Speditionsrecht
  • Umwelt
    • Umwelt-Ratgeber
    • Verkehrsrecht
  • Versicherung
    • Versicherungsrecht
  • Verbraucher
    • Handelsrecht
    • Verbraucher-Ratgeber
  • Wirtschaft
    • Insolvenzrecht
    • Wirtschafts-Ratgeber
    • Wirtschaftsrecht
Have an existing account? Sign In
Follow US
Anwalt-Seiten.de > Blog > Beruf > Arbeitsrecht > Mündlicher Arbeitsvertrag: Gültigkeit und Folgen
Arbeitsrecht

Mündlicher Arbeitsvertrag: Gültigkeit und Folgen

Anwalt-Seiten 10. März 2023
Share
Mündlicher Arbeitsvertrag: Gültigkeit und Folgen
Mündlicher Arbeitsvertrag: Gültigkeit und Folgen
SHARE

Viele Menschen, die einen neuen Job beginnen, unterschreiben einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Doch wusstest du, dass es auch ohne eine schriftliche Version geht? Ein mündlicher Arbeitsvertrag kann genauso wirksam sein. In diesem Artikel werden wir uns damit beschäftigen, was ein mündlicher Arbeitsvertrag ist, welche Folgen er hat und was Arbeitnehmer und Arbeitgeber dabei beachten sollten.

Inhaltsverzeichnis
Gültigkeit eines mündlichen ArbeitsvertragsWas muss in der schriftlichen Ausfertigung enthalten sein?Recht auf eine NiederschriftFormfreiheit im Arbeitsrecht

Gültigkeit eines mündlichen Arbeitsvertrags

Eine gesetzliche Bestimmung, die zum Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags verpflichtet, gibt es nicht. Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist gültig. Das bedeutet, dass eine mündliche Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer genauso verbindlich ist wie ein schriftlicher Vertrag.

Allerdings gibt es einige Dinge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten sollten. Zum Beispiel hat jeder Arbeitnehmer ohne schriftlichen Arbeitsvertrag Anspruch darauf, vom Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich ausgehändigt zu bekommen – und das bis spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses.

Was muss in der schriftlichen Ausfertigung enthalten sein?

In der schriftlichen Ausfertigung müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen enthalten sein, wie zum Beispiel die Höhe des Arbeitsentgelts, die vereinbarte Arbeitszeit und die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs. Da in einem Streitfall vor dem Arbeitsgericht jede Streitpartei die Vereinbarungen, auf die sie sich beruft, beweisen muss, ist der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags zu empfehlen.

Doch Vorsicht: Befristungen des Arbeitsverhältnisses müssen stets schriftlich vereinbart werden, und zwar vor Vertragsbeginn. Wenn die Befristung nicht schriftlich festgehalten wird, gilt der Vertrag automatisch als unbefristet abgeschlossen. Aus diesem Grund sollte auch bei befristeten Arbeitsverträgen auf eine schriftliche Vereinbarung geachtet werden.

Recht auf eine Niederschrift

Möchte der Arbeitgeber lediglich einen mündlichen Vertrag mit dem Arbeitnehmer schließen, hat der Arbeitnehmer dennoch das Recht, die wesentlichen Vertragsinhalte in schriftlicher Form noch einmal schwarz auf weiß zu erhalten. Dafür sorgt das Nachweisgesetz. Dieses besagt, dass der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen hat.

In der Niederschrift müssen laut Gesetz der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, die vereinbarte Arbeitszeit, die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgeführt werden.

Zu berücksichtigen ist, dass es sich hierbei nicht um einen schriftlich geschlossenen Arbeitsvertrag handelt, sondern lediglich um eine protokollierte Zusammenfassung der mündlichen Vereinbarungen. Erst wenn beide Parteien die aufgeführten Inhalte unterschreiben, wird darauf ein schriftlicher Arbeitsvertrag begründet.

Formfreiheit im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht gilt die Formfreiheit, das heißt, dass ein Arbeitsvertrag nicht formgebunden ist und somit auch mündlich geschlossen werden kann. Für die Wirksamkeit eines Arbeitsvertrags ist es entscheidend, dass beide Vertragsparteien sich über die wesentlichen Vertragsbedingungen einig sind und eine übereinstimmende Willenserklärung dazu abgeben, dass sie diesen Vertrag schließen möchten. Dies kann auch mündlich geschehen.

Allerdings muss bei einem mündlichen Arbeitsvertrag darauf geachtet werden, dass im Fall von Konfliktfällen Beweisprobleme entstehen können. Aus diesem Grund empfiehlt sich aus juristischer Sicht immer die Schriftform. In einigen Tarifverträgen ist der Abschluss von schriftlichen Arbeitsverträgen zudem zwingend vorgesehen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass ein mündlicher Arbeitsvertrag im Regelfall rechtsgültig ist. Allerdings ist es ratsam, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, um möglichen Beweisproblemen vorzubeugen. Sofern Fragen in Bezug auf die Gültigkeit eines mündlichen Arbeitsvertrages besteht, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus Heidelberg oder in ihrer Nähe zu konsultieren. Der Arbeitnehmer hat zudem das Recht auf eine Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen, wenn der Arbeitgeber lediglich einen mündlichen Vertrag schließen möchte.

  • Über
  • Letzte Artikel
Anwalt-Seiten
Anwalt-Seiten
Die Informationen auf Anwalt-Seiten.de sind nur als allgemeiner Ratgeber gedacht. Diese Informationen stellen keinen Vertrag mit dem Leser dar und können eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Es wird keine Verantwortung für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Informationen übernommen. Alle Rechte liegen beim Autor, und jede Art der Vervielfältigung bedarf der Genehmigung.
Anwalt-Seiten
Letzte Artikel von Anwalt-Seiten (Alle anzeigen)
  • 5 rechtliche Themen, die Sie vor Ihrem internationalen Umzug klären sollten - 24. März 2023
  • Was tun bei Unfällen durch Elektroinstallationen im Haushalt? - 23. März 2023
  • Hochzeit: Was bedeutet das eigentlich rechtlich? - 22. März 2023

Share this Article
Facebook Twitter Email Print
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • Haftungsausschluss
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}

Removed from reading list

Undo
Welcome Back!

Sign in to your account

Lost your password?