Viele Menschen, die einen neuen Job beginnen, unterschreiben einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Doch wusstest du, dass es auch ohne eine schriftliche Version geht? Ein mündlicher Arbeitsvertrag kann genauso wirksam sein. In diesem Artikel werden wir uns damit beschäftigen, was ein mündlicher Arbeitsvertrag ist, welche Folgen er hat und was Arbeitnehmer und Arbeitgeber dabei beachten sollten.
Gültigkeit eines mündlichen Arbeitsvertrags
Eine gesetzliche Bestimmung, die zum Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags verpflichtet, gibt es nicht. Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist gültig. Das bedeutet, dass eine mündliche Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer genauso verbindlich ist wie ein schriftlicher Vertrag.
Allerdings gibt es einige Dinge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten sollten. Zum Beispiel hat jeder Arbeitnehmer ohne schriftlichen Arbeitsvertrag Anspruch darauf, vom Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich ausgehändigt zu bekommen – und das bis spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Was muss in der schriftlichen Ausfertigung enthalten sein?
In der schriftlichen Ausfertigung müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen enthalten sein, wie zum Beispiel die Höhe des Arbeitsentgelts, die vereinbarte Arbeitszeit und die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs. Da in einem Streitfall vor dem Arbeitsgericht jede Streitpartei die Vereinbarungen, auf die sie sich beruft, beweisen muss, ist der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags zu empfehlen.
Doch Vorsicht: Befristungen des Arbeitsverhältnisses müssen stets schriftlich vereinbart werden, und zwar vor Vertragsbeginn. Wenn die Befristung nicht schriftlich festgehalten wird, gilt der Vertrag automatisch als unbefristet abgeschlossen. Aus diesem Grund sollte auch bei befristeten Arbeitsverträgen auf eine schriftliche Vereinbarung geachtet werden.
Recht auf eine Niederschrift
Möchte der Arbeitgeber lediglich einen mündlichen Vertrag mit dem Arbeitnehmer schließen, hat der Arbeitnehmer dennoch das Recht, die wesentlichen Vertragsinhalte in schriftlicher Form noch einmal schwarz auf weiß zu erhalten. Dafür sorgt das Nachweisgesetz. Dieses besagt, dass der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen hat.
In der Niederschrift müssen laut Gesetz der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, die vereinbarte Arbeitszeit, die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgeführt werden.
Zu berücksichtigen ist, dass es sich hierbei nicht um einen schriftlich geschlossenen Arbeitsvertrag handelt, sondern lediglich um eine protokollierte Zusammenfassung der mündlichen Vereinbarungen. Erst wenn beide Parteien die aufgeführten Inhalte unterschreiben, wird darauf ein schriftlicher Arbeitsvertrag begründet.
Formfreiheit im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht gilt die Formfreiheit, das heißt, dass ein Arbeitsvertrag nicht formgebunden ist und somit auch mündlich geschlossen werden kann. Für die Wirksamkeit eines Arbeitsvertrags ist es entscheidend, dass beide Vertragsparteien sich über die wesentlichen Vertragsbedingungen einig sind und eine übereinstimmende Willenserklärung dazu abgeben, dass sie diesen Vertrag schließen möchten. Dies kann auch mündlich geschehen.
Allerdings muss bei einem mündlichen Arbeitsvertrag darauf geachtet werden, dass im Fall von Konfliktfällen Beweisprobleme entstehen können. Aus diesem Grund empfiehlt sich aus juristischer Sicht immer die Schriftform. In einigen Tarifverträgen ist der Abschluss von schriftlichen Arbeitsverträgen zudem zwingend vorgesehen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass ein mündlicher Arbeitsvertrag im Regelfall rechtsgültig ist. Allerdings ist es ratsam, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, um möglichen Beweisproblemen vorzubeugen. Sofern Fragen in Bezug auf die Gültigkeit eines mündlichen Arbeitsvertrages besteht, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus Heidelberg oder in ihrer Nähe zu konsultieren. Der Arbeitnehmer hat zudem das Recht auf eine Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen, wenn der Arbeitgeber lediglich einen mündlichen Vertrag schließen möchte.
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