Ein Minijob ist für viele Menschen als Zusatzverdienst attraktiv. Doch gerade hinsichtlich der Rechtslage bei einem Minijob, gibt es oftmals Unklarheiten. So beispielsweise wie viele MInijobs man haben darf. In diesem Ratgeber werden wir dazu aufklären.
Wissenswertes zu den Rahmenbedingungen
Wenn die Rede von einem Minijob ist, so handelt es sich dabei um ein Arbeitsverhältnis was beim Verdienst begrenzt ist. Die Verdienstgrenze hat bis Oktober 2022 bei 450.00 Euro im Monat gelegen, bevor diese auf 520 Euro erhöht wurde. Die Arbeitszeit orientiert sich am Stundenlohn, der mindestens dem gesetzlich gültigen Mindestlohn von 12 Euro in der Stunde entsprechen muss. Eine Unterschreitung beim Stundenlohn ist gesetzlich verboten. Ansonsten entspricht ein Minijob weitgehend den gesetzlichen Bestimmungen von einem Arbeitsverhältnis. Das gilt angefangen bei der Kündigung, bis hin zum anteiligen Urlaubsanspruch.
Die Verdienstgrenze und deren Bedeutung
Die 520.00 Euro im Monat entsprechen der gesetzlichen Höchstgrenze beim Verdienst. Auf das Jahr gerechnet, ist ein Verdienst von 6240.00 Euro erlaubt. Je nach Minijob kann es den Fall geben, dass die monatliche Verdienstgrenze von 520.00 Euro nicht erreicht wird. So kann es auch einen Minijob auf 100, 200 oder 400 Euro im Monat geben. Zwangsläufig stellt sich dann die Frage, ob ein zusätzlicher Minijob erlaubt ist? Und in der Tat, in einem solchen Fall ist ein zusätzlicher Minijob erlaubt. Grundsätzlich gibt es bei der Anzahl der Minijobs die man haben darf, keine Begrenzung. Eine Begrenzung ergibt sich nur aus dem bereits erwähnten Verdienst. In der Praxis kann man daher einen oder mehrere Minijobs haben, es muss aber die Verdienstgrenze von 520 Euro im Monat eingehalten werden. Und diese gilt zusammengerechnet für alle Minijobs und nicht einzeln.
Anzahl der Minijobs
Diese gesetzliche Ausgestaltung ergibt sich aus den Rahmenbedingungen zu einem Minijob. Wenngleich ein Minijob weitgehend mit einem normalen Arbeitsverhältnis vergleichbar ist, gibt es eine Besonderheit. Und diese ergibt sich bei den Sozialabgaben.
Wird die Verdienstgrenze von 520.00 Euro im Monat überschritten, sei es durch einen oder mehrere Minijob, dann führt dieses zu einem normalen, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
Der wesentliche Unterschied ist dabei die Höhe der damit verbundenen Abgaben, die vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu leisten sind.
Änderung: Diese Ausnahme gibt es
Auf die Einhaltung der Verdienstgrenze bei einem Minijob, muss sowohl der Minijobber, aber natürlich der Arbeitgeber darauf achten. Wobei mit der Änderung bei der Verdienstgrenze im Oktober 2022, der Gesetzgeber auch eine neue Regelung als Ausnahme eingeführt hat. So darf es unter strengen Voraussetzungen auch mal zu einer Überschreitung der Verdienstgrenze von 520.00 Euro im Monat kommen. Das darf maximal 1040 Euro sein und die Überschreitung darf nicht öfter als dreimal binnen 12 Monaten passieren. Zudem und das ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, es muss unvorhersehbar gewesen sein.
Diese Voraussetzung muss vorliegen
Unvorhersehbar kann beispielsweise der Fall sein, wenn der höhere Verdienst sich aufgrund einer Vertretung wegen Krankheit ergibt. Ist die Überschreitung geplant, ist dieses unzulässig. Werden diese Punkte bei einem Minijob beachtet, gibt es keine rechtlichen Probleme. Natürlich muss eines noch beachtet werden, eine Überschreitung gilt bei mehreren Minijobs nur einmal und nicht jeweils gesondert.
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