Die regelmäßige Fahrzeugwäsche ist für viele Autobesitzer selbstverständlich, um das äußere Erscheinungsbild ihres Fahrzeugs zu pflegen und somit auch zum Werterhalt des Fahrzeugs beitragen. Doch was passiert, wenn es während des Waschvorgangs zu unerwünschten Beschädigungen kommt? Wer haftet in solchen Fällen?
Verantwortlichkeiten des Waschanlagenbetreibers
In den meisten Fällen wird die Fahrzeugwäsche in Waschanlagen oder Waschstraßen durchgeführt. Hier trägt der Betreiber die Hauptverantwortung für mögliche Schäden am Fahrzeug. Es liegt in seiner Pflicht sicherzustellen, dass die Anlage ordnungsgemäß funktioniert und den Fahrzeugherstellervorgaben entspricht. Technische Mängel oder unsachgemäße Handhabung seitens des Betreibers können zu Kratzern, Lackabplatzungen oder anderen Beschädigungen führen.
Anders sieht es an sogenannten Selbstwaschanlagen aus. An SB Waschanlagen wäscht man sein Fahrzeug immer selbst und ist selbst für das Waschergebnis verantwortlich. Zwar stellt auch hier der Betreiber die Anlage zur Verfügung, aber über Haftungsausschlüsse (zum Beispiel in Hinblick auf die Waschbürste) obliegt die Verantwortung hier dem Fahrzeughalter. Es gilt also die vorhandene Ausstattung gründlich zu prüfen und gegebenenfalls eine andere Waschbox aufzusuchen, wenn die Qualität der Borsten zum Beispiel zu Wünschen übrig lässt.
Beweissicherung – Auch vor der Wäsche
Im Falle von Beschädigungen ist es wichtig, Beweise zu sichern. Vor dem Einfahren in die Waschanlage empfiehlt es sich, Fotos des Fahrzeugs aus verschiedenen Winkeln zu machen. Sollten Schäden auftreten, sind diese Bilder wertvolle Dokumente für spätere Ansprüche.
Haftungsausschlüsse beachten
Einige Waschanlagenbetreiber setzen Haftungsausschlüsse ausdrücklich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fest. Es ist ratsam, diese vor der Benutzung der Anlage aufmerksam zu lesen. Dennoch dürfen solche Klauseln nicht gegen geltendes Recht verstoßen, und im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt die Haftung meist bestehen.
Versicherung des Autobesitzers
Autobesitzer sollten prüfen, ob ihre Kaskoversicherung Schäden abdeckt, die während einer Fahrzeugwäsche entstehen. In einigen Fällen kann die Versicherung die entstandenen Kosten übernehmen und dann gegebenenfalls Regress beim Waschanlagenbetreiber fordern.
Rechtliche Schritte einleiten
Falls eine Einigung nicht erzielt werden kann, bleibt als letzte Option der Gang vor Gericht. Hier ist es wichtig, sämtliche Beweise vorzulegen und darauf hinzuweisen, dass die Schäden durch die Fahrlässigkeit oder mangelnde Wartung seitens des Waschanlagenbetreibers entstanden sind.
Sonderfall Fahrzeugaufbereitung
Bei der Fahrzeugaufbereitung handelt es sich um einen Sonderfall. Hier ist es so, dass die Fahrzeuge meist in einem sehr schlechten Zustand in die Aufbereitung gegeben werden. Dabei ist es empfehlenswert den Wagen äußerlich vorgereinigt abzugeben und zu dokumentieren, wie der Wagen bei Abgabe aussah.
In der Aufbereitung wird in der Regel mit mechanischem Druck eine Politur aufgetragen, die den Lack verschönern soll. Hierbei werden dünne Lackschichten abgetragen und es besteht die Gefahr, dass der Aufbereiter an einigen Kanten „durchpoliert“. Beim Durchpolieren wird der Lack zu tief abgetragen und es entstehen unschöne Stellen.
Die Dokumentation des Zustands ist bei der Fahrzeugaufbereitung also unerlässlich. Zumal man diese ja hauptsächlich im Falle einer Leasingrückgabe oder eines Verkaufs durchführen lässt und somit monetäre Schäden entstehen können, vor denen man sich absichern sollte.
Fazit
Insgesamt sollten Autobesitzer bei Beschädigungen während der Fahrzeugwäsche unverzüglich handeln, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Eine klare Kommunikation mit dem Waschanlagenbetreiber und die Beachtung rechtlicher Aspekte können dabei helfen, eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
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