Viele Unternehmen, die im Internet vertreten sind (und das dürften die meisten sein), kennen das Problem: Sie werden mitunter ungerechtfertigt schlecht bewertet. Wer sich dann in Erinnerung ruft, wie viele Menschen es gibt, die sich über Online-Bewertungen ein Bild über einen Dienstleister oder eine Marke verschaffen möchten, erkennt schnell, dass eine große Anzahl an negativen Bewertungen schädlich für das eigene Image sein kann.
Dementsprechend ist es nur verständlich, dass Betroffene überlegen, die Bewertungen, die sie als ungerechtfertigt empfinden, schnell und unkompliziert löschen lassen möchten. Doch worauf sollte man achten, wenn es darum geht, sich gegen negative Einträge dieser Art zur Wehr zu setzen? Und welche Möglichkeiten gibt es, das Vertrauen der Kunden wieder zurückzugewinnen? Die folgenden Abschnitte beantworten diese und weitere Fragen.
Die Zusammenarbeit mit einem Profi
Wer sich im Internet auf der Suche nach einer Möglichkeit befindet, negative Google Bewertungen löschen zu lassen, wird mit einer großen Anzahl an unterschiedlichen Anbietern konfrontiert. Am besten ist es jedoch, auf die Fachkompetenz eines Experten zu vertrauen. Bei rechtswidrigen Google Bewertungen stehen die Chancen, dass diese vergleichsweise schnell wieder gelöscht werden können, definitiv gut.
Aber was ist überhaupt rechtswidrig und was nicht? Diese Frage kann ein Anwalt meist innerhalb kurzer Zeit beantworten, wenn er sich mit den Rahmenbedingungen der Bewertung auseinandersetzt.
Beispiele für rechtswidrige Google Bewertungen sind:
- Bewertungen, die vollkommen aus der Luft gegriffen sind und sich auf Erlebnisse beziehen, die tatsächlich nie stattgefunden haben
- Gefälschte Bewertungen
- Bewertungen, in deren Zusammenhang das geistige Eigentum einer Person verletzt wurde
- Bewertungen, bei denen der Schreibende sich obszöner Sprache bedient hat.
Vor allem im Zusammenhang mit Angeboten zur Löschung von Bewertungen, die fast schon zu schön klingen, um wahr zu sein, gilt es, Vorsicht walten zu lassen. Eine Kanzlei mit Schwerpunkt auf IT-Recht und/oder gewerblichen Rechtsschutz ist der beste Ansprechpartner für alle Fragen rund um Möglichkeiten, Rechte und Gesetzesvorgaben.
Kann man negative Google Bewertungen auch selbst löschen lassen?
Google bietet unter anderem auch die Möglichkeit, negative Bewertungen selbst löschen zu lassen, wenn sie ungerechtfertigt sind.
Das Problem: Diejenigen, die sich beschweren, müssen genau wissen, was sie beanstanden und gleichzeitig genau darlegen, warum eine Bewertung als falsch angesehen und gegen welche Rechtsnormen verstoßen wird. Ansonsten ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine Beschwerde abgewiesen wird.
Dementsprechend erklärt es sich auch ein Stück weit von selbst, weshalb viele Unternehmer im ersten Schritt zunächst selbst versuchen, Bewertungen löschen zu lassen und sich danach an einen Experten wenden. Anwälte mit Schwerpunkt IT-Recht und/oder gewerblichem Rechtsschutzverfügen in der heutigen Zeit über weitreichende Erfahrungen, wenn es darum geht, sich als Unternehmen im Falle einer unfairen Beurteilung zur Wehr zu setzen.
Auf der Jagd nach guten Bewertungen … auch hier kann es problematisch werden
Hierbei handelt es sich um ein Vorgehen, das heutzutage weitverbreitet, aber auch problematisch ist. Wer erkennt, dass Google eine bestimmte Bewertung nicht löscht, versucht häufig, den entstandenen, negativen Schnitt durch positive Bewertungen auszugleichen, indem er aktiv auf Kunden zugeht und diese um vier oder fünf Sterne bittet.
Ein solches Vorgehen wirkt auf die jeweilige Zielgruppe oft nicht nur verzweifelt, sondern kann auch einen Verstoß gegen den Datenschutz und/oder das Wettbewerbsrecht darstellen. Abmahnungen drohen nicht nur im Zusammenhang mit Online-Shops, sondern auch mit Hinblick auf falsche Bewertungen dieser Art.
Wie sollte man sich im Falle einer negativen Bewertung verhalten?
Wichtig ist es, negative Bewertungen nicht zu ignorieren. Im ersten Schritt gilt es daher, herauszufinden, ob diese möglicherweise gerechtfertigt sind. Ist der Name des Kunden bekannt? Hat dieser tatsächlich zum angegebenen Zeitpunkt Ware gekauft oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen? Und was wird genau beanstandet?
Viele Menschen empfinden es als positiv, wenn ein Unternehmen dazu bereit ist, auf eine negative Bewertung zu antworten und nach Lösungsansätzen zu suchen. Häufig wird ein entsprechendes Vorgehen sogar insofern belohnt, als dass negative Bewertungen im Nachhinein wieder revidiert werden. Dementsprechend handelt es sich bei den entsprechenden Reaktionen um eine wichtige Form von Marketing.
Sollte sich jedoch zeigen, dass es dem Schreibenden lediglich darum ging, das Image eines Unternehmens zu schädigen und sollte die Bewertung tatsächlich aus der Luft gegriffen sein, haben Betroffene selbstverständlich jedes Recht, sich entweder selbst oder über die Zusammenarbeit mit einem Experten um die Beantragung der Löschung des entsprechenden Eintrags zu kümmern.
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