Wer sich in Deutschland selbstständig machen möchte, hat die Wahl zwischen mehreren unterschiedlichen Rechtsformen. Je nach Geschäftsmodell bieten diese verschiedene Vor- und Nachteile. Zu den eher ungewöhnlichen Gesellschaftsformen zählt mit Sicherheit die GmbH & Co. KG. Viele Gründer fragen sich: Worum handelt es sich dabei genau und aus welchen Gründen sollte ich mich genau für diese Rechtsform entscheiden? Es gibt jedenfalls einige gute Argumente, die dafürsprechen.
Worum genau handelt es sich bei einer GmbH & Co. KG?
Wer hierzulande Einkünfte aus einer unternehmerischen Tätigkeit bezieht, muss in der Regel dafür auch ein Gewerbe anmelden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sich auch über die passende Rechtsform Gedanken zu machen.
Dabei sollte unter bestimmten Voraussetzungen auch die Gründung einer GmbH & Co. KG in Betracht gezogen werden. Der Begriff steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Compagnie Kommanditgesellschaft.
Sie setzt sich aus Kommanditisten und Komplementären zusammen. Der Komplementär ist in diesem Fall eine GmbH, die dafür mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 Euro gegründet werden muss.
Die GmbH haftet bei dieser Rechtsform mit dem vollen Stammkapital und darf bestimmen, wer die Geschäftsführung übernimmt. Die Kommanditisten haften lediglich mit ihrer Einlage. Ihr Privatvermögen bleibt im Haftungsfall jedoch unangetastet.
Vor der Gründung ist es ratsam, sich von einem Anwalt oder einem Experten in Steuerfragen beraten zu lassen. Doch welche Gründe gibt es generell, die für dieses doch eher komplizierte Konstrukt sprechen?
Vorteil #1: Haftungsbeschränkung
Die jeweiligen Gewinnanteile und die Haftung werden bei der GmbH & Co. KG im Gesellschaftsvertrag festgelegt.
Einer der größten Vorteile, die die GmbH & Co. KG mit sich bringt, ist die Beschränkung der Haftung für die Kommanditisten. Diese können eine Einlage in beliebiger Höhe tätigen, für die sie in weiterer Folge auch haftbar gemacht werden können.
Das weitere Privatvermögen bleibt jedoch davor geschützt und kann nicht für die Begleichung der Verbindlichkeiten des Unternehmens herangezogen werden.
Die GmbH als Komplementär haftet hingegen mit ihrer Stammeinlage von mindestens 25.000 Euro.
Vorteil #2: Flexibilität
Viele Unternehmer entscheiden sich für diese Rechtsform, weil sie in Verbindung mit der Haftung sehr viel Flexibilität ermöglicht. Die Vorteile einer GmbH werden hier mit jenen einer KG kombiniert.
Dadurch ist es möglich, potenzielle Investoren in Form von Kommanditisten zu beteiligen, während die Geschäftsführung und damit auch die operative Steuerung voll in den Händen der GmbH bleibt.
Das bietet sowohl den Investoren als auch den Geschäftsführern ein Höchstmaß an Flexibilität.
Vorteil #3: Steuer
Eine GmbH & Co. KG kann sich unter bestimmten Voraussetzungen positiv auf die Steuerlast auswirken, da sie rechtlich gesehen wie eine Personengesellschaft behandelt wird.
Das hat zur Folge, dass die Gewinne und Verluste auf der Ebene der Gesellschafter in deren persönlichen Einkommenssteuererklärungen berücksichtigt werden. Das ermöglicht eine individuelle steuerliche Gestaltung und kann so in weiterer Folge zu steuerlichen Vorteilen führen.
Die Steuern bringen bei dieser Rechtsform jedoch sogar noch einen weiteren Vorteil mit sich: Denn da es sich bei der GmbH & Co. KG um eine Personengesellschaft handelt, kommt ihr zusätzlich auch noch ein Freibetrag von 24.500 Euro bei der Gewerbesteuer zugute.
Vorteil #4: Kapitalbeschaffung
Die Möglichkeit, Investoren als Kommanditisten in die Gesellschaft aufzunehmen, eröffnet eine Fülle an Optionen für die Kapitalbeschaffung.
Denn Investoren können sich bei dieser Rechtsform an den Gewinnen eines Unternehmens beteiligen, ohne sich dabei aktiv in die Geschäftsführung einbringen zu müssen. Das ist für alle jene Kapitalgeber interessant, die ein passives Investment tätigen und sich nicht aktiv in das Tagesgeschäft einbringen möchten.
Die Kommanditisten können unterschiedliche Beträge in die Gesellschaft investieren. Dadurch kommen sowohl große institutionelle Investoren als auch private Einzelpersonen als potenzielle Geldgeber in Frage.
Vorteil #5: Nachfolgeregelung
Immer dann, wenn gemeinsam mit anderen Personen eine Gesellschaft gegründet wird oder sich jemand erst später an einer Gesellschaft beteiligt, sollte die Frage behandelt werden, was mit der Gesellschaft und insbesondere der eigenen Beteiligung geschieht, wenn einer der Mitgesellschafter verstirbt.
Die GmbH & Co. KG eignet sich besonders gut für eine Nachfolgeregelung, da die Geschäftsanteile in diesem Fall übertragen oder vererbt werden können. Dies ermöglicht eine relativ einfache Übertragung der Unternehmensanteile an neue Gesellschafter oder Familienmitglieder.
Bei der GmbH & Co. KG ist die Konstellation in der Praxis häufig so, dass die Kommanditisten zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH sind. Soll das nach dem Ableben eines Gesellschafters fortgeführt werden, lassen sich die rechtlichen Konzeptionen der Nachfolge bei dieser Unternehmensform sehr einfach abstimmen.
Wo Licht ist, ist auch Schatten
Selbstverständlich bietet eine GmbH & Co. KG nicht nur Vorteile. Zu den größten Nachteilen zählt mit Sicherheit die Komplexität und damit verbunden der große Verwaltungsaufwand, da sowohl die gesetzlichen Anforderungen der GmbH als auch der KG erfüllt werden müssen.
Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen gibt es bei der GmbH & Co. KG auch nur eine begrenzte Anonymität, da die Namen und Anteile der Gesellschafter im Handelsregister eingetragen werden müssen und somit öffentlich zugänglich sind.
Zudem sind nicht alle Investoren damit einverstanden, dass sie trotz ihrer Einlage keinerlei Mitspracherecht bei der Steuerung des Unternehmens haben.
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