Anwalt-Seiten.deAnwalt-Seiten.de
Notification Show More
Neueste Beiträge
SEO für Anwaltskanzleien 2026: Was sich durch KI-Antwortsysteme im Mandantenmarkt verschiebt
SEO für Anwaltskanzleien 2026: Was sich durch KI-Antwortsysteme im Mandantenmarkt verschiebt
Internet-Ratgeber
Fuhrparkmanagement in Deutschland: Zwischen Compliance-Pflichten und digitaler Effizienz
Fuhrparkmanagement in Deutschland: Zwischen Compliance-Pflichten und digitaler Effizienz
Logistik-Ratgeber
Elektrische Weidezäune von Gemi Elettronica: Sicherheit, die überzeugt und langfristig schützt
Elektrische Weidezäune von Gemi Elettronica: Sicherheit, die überzeugt und langfristig schützt
Produkt
Bestbezahlte Berufe: Wie akademische Exzellenz den Weg zum Top-Gehalt ebnet
Beruf
Erbfall in der Familie? Wann ein lokaler Anwalt wirklich unverzichtbar ist
Erbfall in der Familie? Wann ein lokaler Anwalt wirklich unverzichtbar ist
Familienrecht
Aa
  • Start
  • Themengebiete
    • Beruf
      • Arbeitsrecht
        • Abfindung
        • Betriebsrat
      • Berufe-Ratgeber
    • Gesellschaftliches
      • Zivilrecht
    • Familie
      • Familien-Ratgeber
      • Familienrecht
    • Gesundheit
      • Arzthaftungsrecht
      • Gesundheit-Ratgeber
    • Recht-Allgemein
      • BGB
  • Immobilien
    • Baurecht
    • Immobilien-Ratgeber
    • Mietrecht
  • Internet
    • Internet-Ratgeber
    • IT-Recht
  • Logistik
    • Logistik-Ratgeber
    • Speditionsrecht
  • Umwelt
    • Umwelt-Ratgeber
    • Verkehrsrecht
  • Versicherung
    • Versicherungsrecht
  • Verbraucher
    • Handelsrecht
    • Verbraucher-Ratgeber
  • Wirtschaft
    • Insolvenzrecht
    • Wirtschafts-Ratgeber
    • Wirtschaftsrecht
Reading: Muss ich bei Schneesturm zur Arbeit?
Share
Aa
Anwalt-Seiten.deAnwalt-Seiten.de
  • Start
  • Themengebiete
  • Immobilien
  • Internet
  • Logistik
  • Umwelt
  • Versicherung
  • Verbraucher
  • Wirtschaft
Search
  • Start
  • Themengebiete
    • Beruf
    • Gesellschaftliches
    • Familie
    • Gesundheit
    • Recht-Allgemein
  • Immobilien
    • Baurecht
    • Immobilien-Ratgeber
    • Mietrecht
  • Internet
    • Internet-Ratgeber
    • IT-Recht
  • Logistik
    • Logistik-Ratgeber
    • Speditionsrecht
  • Umwelt
    • Umwelt-Ratgeber
    • Verkehrsrecht
  • Versicherung
    • Versicherungsrecht
  • Verbraucher
    • Handelsrecht
    • Verbraucher-Ratgeber
  • Wirtschaft
    • Insolvenzrecht
    • Wirtschafts-Ratgeber
    • Wirtschaftsrecht
Have an existing account? Sign In
Follow US
Anwalt-Seiten.de > Blog > Beruf > Berufe-Ratgeber > Muss ich bei Schneesturm zur Arbeit?
Berufe-RatgeberArbeitsrecht

Muss ich bei Schneesturm zur Arbeit?

Anwalt-Seiten 8. Januar 2023
Share
Muss ich bei Schneesturm zur Arbeit?
Muss ich bei Schneesturm zur Arbeit?
SHARE

Eine Frage, die sich viele Menschen stellen, wenn das Wetter besonders schlecht ist. Vor allem bei Schneesturm stellt sich die Frage, ob man zwingend zur Arbeit erscheinen muss oder nicht. In diesem Artikel werden wir uns mit der Rechtslage auseinandersetzen und schauen, ob und inwieweit Arbeitnehmer in solchen Situationen verpflichtet sind, zur Arbeit zu erscheinen.

Inhaltsverzeichnis
Das Wetter als höhere GewaltWann ist die Arbeitsleistung unmöglich oder unzumutbar?Was passiert, wenn ich trotzdem nicht zur Arbeit erscheine?Fazit

Das Wetter als höhere Gewalt

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer haben eine Pflicht, ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Sie sind also verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel, die sogenannten höheren Gewalten. Hierzu zählen unter anderem auch Wetterbedingungen, die eine Arbeitsleistung unmöglich oder unzumutbar machen.

Laut § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist der Arbeitnehmer in solchen Fällen von seiner Arbeitspflicht befreit. Das bedeutet, dass er in solchen Fällen nicht zur Arbeit erscheinen muss, ohne dass es negative Konsequenzen für ihn hat.

Wann ist die Arbeitsleistung unmöglich oder unzumutbar?

Die Frage, ob die Arbeitsleistung aufgrund von Wetterbedingungen unmöglich oder unzumutbar ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Dabei kommt es darauf an, ob es dem Arbeitnehmer tatsächlich möglich ist, zur Arbeit zu gelangen und ob die Arbeitsleistung unter den gegebenen Bedingungen erbracht werden kann.

Siehe auch:  6 Wochen krank, 1 Tag arbeiten: Wieder krank - Lohnfortzahlung?

In einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) München (AZ: 5 Sa 1547/99) wurde entschieden, dass eine Arbeitsleistung unmöglich ist, wenn sie aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden kann, ohne dass es zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung oder Gefährdung des Arbeitnehmers kommt.

Im Falle von Schneesturm könnte das bedeuten, dass der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht befreit ist, wenn das Wetter so schlecht ist, dass die Anreise zur Arbeit unverhältnismäßig gefährlich wäre. Auch wenn die Arbeitsleistung

unter den gegebenen Bedingungen unmöglich oder unzumutbar wäre, beispielsweise weil wichtige Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stehen, könnte der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht befreit sein.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Befreiung von der Arbeitspflicht in solchen Fällen nicht automatisch gilt. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber von der Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung unverzüglich informieren und im Zweifel auch nachweisen können.

Siehe auch:  Rechtstipps für Gastronomen: So bleiben Sie rechtssicher

Was passiert, wenn ich trotzdem nicht zur Arbeit erscheine?

Wenn der Arbeitnehmer trotz höherer Gewalt nicht zur Arbeit erscheint, ohne den Arbeitgeber von der Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung zu informieren, kann dies Konsequenzen haben. Der Arbeitgeber kann in solchen Fällen das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen, wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (§ 626 BGB).

Es ist daher wichtig, im Zweifel den Arbeitgeber frühzeitig von der Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung zu informieren und im Zweifel auch entsprechende Nachweise zu erbringen.

Fazit

Arbeitnehmer haben grundsätzlich eine Pflicht, ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel, die sogenannten höheren Gewalten. Wetterbedingungen, die eine Arbeitsleistung unmöglich oder unzumutbar machen, können eine solche höhere Gewalt darstellen. In solchen Fällen ist der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht befreit. Es ist jedoch wichtig, den Arbeitgeber von der Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung unverzüglich zu informieren und im Zweifel auch entsprechende Nachweise zu erbringen. Wenn der Arbeitnehmer trotz höherer Gewalt nicht zur Arbeit erscheint, ohne den Arbeitgeber zu informieren, kann dies Konsequenzen haben.

Siehe auch:  GmbH & Co. KG: Die größten Vorteile dieser Rechtsform
  • Über
  • Letzte Artikel
Anwalt-Seiten
Anwalt-Seiten
Die Informationen auf Anwalt-Seiten.de sind nur als allgemeiner Ratgeber gedacht. Diese Informationen stellen keinen Vertrag mit dem Leser dar und können eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Es wird keine Verantwortung für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Informationen übernommen. Alle Rechte liegen beim Autor, und jede Art der Vervielfältigung bedarf der Genehmigung.
Anwalt-Seiten
Letzte Artikel von Anwalt-Seiten (Alle anzeigen)
  • Backlinks kaufen: Was Anwälte wissen müssen - 24. Mai 2026
  • Selbstständig machen: Rechtliche Grundlagen 2026 - 24. Mai 2026
  • Reisen & Recht: Was Urlauber wissen müssen - 24. Mai 2026

Verwandte Posts:

Arbeitsschutz im Büro - Diese Rechte haben MitarbeiterArbeitsschutz im Büro – Diese Rechte haben Mitarbeiter Wie hoch ist eine AbfindungWie hoch ist eine Abfindung? Alle Infos Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden? So ist die Rechtslage! Weihnachtsgeld bei Kündigung - Was Ihnen zustehtWeihnachtsgeld bei Kündigung – Was Ihnen zusteht
Share this Article
Facebook Twitter Email Print
  • Berufsbildungsgesetz
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • Haftungsausschluss
  • Über uns

Removed from reading list

Undo
Welcome Back!

Sign in to your account

Lost your password?