Kanzleiprofil

Kanzlei Dr. Schupp

Rechtsanwaltskanzlei in Chemnitz. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Straße der Nationen 71, 09113 Chemnitz

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Dr. Schupp in Chemnitz ist auf Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht ausgerichtet. Als weitere Schwerpunkte nennt sie die Kommunalberatung und das öffentliche Dienstrecht. Im Verzeichnis ist der Kanzlei Dr. Schupp zugeordnet. Auf der Kanzleiwebsite wird die Rechtsanwältin als Dr. iur. Antje Schupp vorgestellt. Sie führt die Bezeichnungen Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Nach den Angaben im Impressum ist sie in Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen. Zum angesprochenen Mandantenkreis gehören Arbeitgeber und Arbeitnehmer ebenso wie Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts. Die Kanzlei beschreibt ihre Tätigkeit als Beratung dieser unterschiedlichen Gruppen in den genannten Rechtsgebieten. Typische Anliegen werden auf der Website allgemein als rechtliche Begleitung bei anstehenden Entscheidungen, als Gestaltung des weiteren rechtlichen Vorgehens und als Suche nach einer Einigung mit der Gegenseite beschrieben. Einzelne Fallarten innerhalb des Arbeitsrechts, des Verwaltungsrechts oder des öffentlichen Dienstrechts werden im vorliegenden Quelltext nicht näher ausgeführt. Ihre Arbeitsweise ordnet die Kanzlei den drei Bereichen Beraten, Gestalten und Einigen zu. Bei der Beratung sollen Entscheidungsalternativen aufgezeigt und konkrete Lösungsempfehlungen gegeben werden. Die Gestaltung bezieht sich auf den rechtlichen Fortgang eines Anliegens und wird sowohl für dessen Beginn als auch für spätere Phasen beschrieben. Daneben betont die Kanzlei Verhandlungen und eine Verständigung mit dem Gegenüber als Möglichkeit, einen Rechtsstreit zu vermeiden. Ein verbindlicher Ablauf für Erstgespräch, Unterlagenprüfung oder weitere Abstimmungen ist auf den vorliegenden Seiten nicht dargestellt. Der Kanzleisitz befindet sich in der Straße der Nationen 71, 09113 Chemnitz. Als Kontaktmöglichkeiten sind die Telefonnummer +49 (0)371 30 68 34 80 und die E-Mail-Adresse info@kanzlei-schupp.de angegeben. Informationen zur Kanzlei sind außerdem über die Website www.kanzlei-schupp.de zugänglich. Öffnungszeiten oder feste telefonische Sprechzeiten nennt der vorliegende Quelltext nicht.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.kanzlei-schupp.de, http://www.kanzlei-schupp.de/impressum

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Dr. Schupp

    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Verwaltungsrecht

    Arbeitsrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Straße der Nationen 71, 09113 Chemnitz

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Zuständige Gerichte und Umfeld in Chemnitz

  • Amtsgericht Chemnitz
  • Landgericht Chemnitz
  • Arbeitsgericht Chemnitz
  • Sächsisches Landesarbeitsgericht

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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