Kanzleiprofil

Berg · Demandt · Allgeier | Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Rechtsanwaltskanzlei in Mannheim. Schwerpunkte: Strafrecht, Verkehrsrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Renzstraße 3, 68161 Mannheim

Schwerpunkte

Strafrecht, Verkehrsrecht, Steuerstrafrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Berg · Demandt · Allgeier | Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft ist in Mannheim ansässig und auf das Strafrecht ausgerichtet. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten Mandanten bundesweit, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Zu den auf der Website genannten Rechtsgebieten zählen Arztstrafrecht, Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Internetstrafrecht. Weitere Tätigkeitsbereiche sind Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht, Vermögensdelikte sowie Verfahren wegen Tötungs- und Körperverletzungsdelikten. Hinzu kommen Führerscheinsachen, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten sowie die Vertretung in Berufungs- und Revisionsverfahren. Das Angebot richtet sich an private und gewerbliche Mandanten, die Unterstützung in strafrechtlichen Angelegenheiten benötigen. Dazu gehören insbesondere Personen, denen eine Straftat vorgeworfen wird. Als besondere Anlässe für eine kurzfristige Kontaktaufnahme nennt die Kanzlei Festnahmen, Untersuchungshaft und Durchsuchungen. Im Verzeichnis sind Friedrich Demandt und Stefan Allgeier als Berufsträger zugeordnet. Beide werden auf der Website als Fachanwälte für Strafrecht geführt; Friedrich Demandt ist außerdem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Website nennt darüber hinaus Inga Berg als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Die Zusammenarbeit umfasst nach der Kanzleidarstellung eine individuelle Beratung, Betreuung und Verteidigung. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Anliegen und die Entwicklung einer auf den jeweiligen Fall bezogenen Verteidigungsstrategie. Neben der Strafverteidigung sind die Rechtsanwälte nach eigenen Angaben in der Fortbildung für Kollegen sowie an den Universitäten Heidelberg und Hagen im Strafrecht tätig. Für allgemeine Fragen und die Vereinbarung eines Beratungstermins stehen das Kontaktformular der Website, Telefon und E-Mail zur Verfügung. Die Bürogemeinschaft befindet sich in der Renzstraße 3, 68161 Mannheim. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr; telefonisch ist die Kanzlei an diesen Tagen von 08:00 bis 19:00 Uhr erreichbar. Die zentrale Telefonnummer lautet +49 621 438570-71, die E-Mail-Adresse kanzlei@recht-bergig.de. Für Festnahmen, Untersuchungshaft und Durchsuchungen bestehen gesonderte Notrufnummern mit einer Erreichbarkeit rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.recht-bergig.de, https://verteidigung-strafrecht.eu/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Stefan Allgeier

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

    Verkehrsrecht · Strafrecht

  • Friedrich Demandt

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht

    Verkehrsrecht · Strafrecht · Steuerstrafrecht · Wirtschaftsstrafrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Renzstraße 3, 68161 Mannheim

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Berg · Demandt · Allgeier | Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Mannheim

  • Amtsgericht Mannheim
  • Landgericht Mannheim
  • Arbeitsgericht Mannheim

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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