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- Berg · Demandt · Allgeier | Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Stefan Allgeier ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in der Bürogemeinschaft Berg · Demandt · Allgeier in Mannheim. Die Kanzlei befindet sich in der Renzstraße 3 und ist auf das Strafrecht spezialisiert. Das Team berät und vertritt private sowie gewerbliche Mandanten bundesweit in strafrechtlichen Angelegenheiten, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Zu den genannten Tätigkeitsbereichen gehören Arztstrafrecht, Sexualstrafrecht, Internetstrafrecht, Jugendstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht. Darüber hinaus nennt die Kanzlei Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Vermögensdelikte, Tötungsdelikte und Körperverletzungsdelikte sowie Führerscheinsachen, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten und Berufung beziehungsweise Revision. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als individuelle Beratung, Betreuung und Verteidigung mit ergebnisorientierten Lösungskonzepten. Neben der Strafverteidigung ist das Team nach eigenen Angaben in der Fortbildung für Kollegen sowie an der Universität Heidelberg und Hagen im Strafrecht tätig. Für Festnahmen, Untersuchungshaft und Durchsuchungen besteht eine Erreichbarkeit rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. Allgemeine Fragen und Terminvereinbarungen sind über die Kanzleitelefonnummer und die gemeinsame E-Mail-Adresse möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: recht-bergig.de, verteidigung-strafrecht.eu
Beratung in Mannheim – Einordnung der Redaktion
Stefan Allgeier ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Mannheim. Er gehört der Bürogemeinschaft Berg · Demandt · Allgeier in der Renzstraße 3, 68161 Mannheim, an. Sein Profil nennt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht. Die Kanzlei beschreibt ihre Ausrichtung als strafrechtlich spezialisiert und berät und vertritt private sowie gewerbliche Mandanten bundesweit, gerichtlich und außergerichtlich. Für Ratsuchende treffen damit zwei Bereiche zusammen, die insbesondere bei Vorwürfen im Straßenverkehr eng miteinander verbunden sein können. Zum verkehrsrechtlichen Spektrum der Kanzlei gehören Führerscheinsachen, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten. Typische Anliegen sind beispielsweise ein Bußgeldbescheid, der Vorwurf einer Verkehrsstraftat oder Fragen zu einem drohenden Fahrverbot. Dabei ist zwischen einem Bußgeldverfahren, einem Strafverfahren und fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen zu unterscheiden. Diese Verfahren können unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen haben. Bei einer Anfrage hilft deshalb die Einordnung, welches Schreiben vorliegt, welche Behörde es versandt hat und ob bereits ein gerichtlicher Termin oder eine Frist mitgeteilt wurde. Im Strafrecht nennt die Kanzlei unter anderem Arztstrafrecht, Sexualstrafrecht, Internetstrafrecht, Jugendstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht. Hinzu kommen Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht sowie Vermögens-, Tötungs- und Körperverletzungsdelikte. Dahinter stehen unterschiedliche Ausgangssituationen: eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung, eine Festnahme, eine Anklage oder ein bereits ergangenes Urteil. Auch Berufung und Revision gehören zu den genannten Tätigkeitsbereichen. Allgemein richtet sich die strafrechtliche Bearbeitung wesentlich nach dem jeweiligen Verfahrensstand und den verfügbaren Ermittlungsunterlagen; eine erste Schilderung allein ersetzt daher regelmäßig keine Prüfung des Sachverhalts. Der örtliche Bezug liegt in Mannheim mit seinen Stadtteilen und Quartieren wie Quadrate, Neckarstadt, Lindenhof, Käfertal und Feudenheim. Die Kanzleianschrift in der Renzstraße 3 bietet einen konkreten Anlaufpunkt für die Planung eines persönlichen Termins. Für Straf- und bestimmte Verkehrsverfahren kommen insbesondere das Amtsgericht Mannheim und das Landgericht Mannheim in Betracht; welches Gericht zuständig ist, hängt vom einzelnen Verfahren ab. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Anschrift vorbereiten. Wer über Anwalt-Seiten.de auf Stefan Allgeier aufmerksam wird, kann für die Mandatsanfrage zunächst das Anliegen, den Verfahrensstand und etwaige Fristen zusammenstellen. Allgemeine Fragen und Terminvereinbarungen sind nach den Kanzleiangaben telefonisch oder über die gemeinsame E-Mail-Adresse möglich. Für Festnahmen, Untersuchungshaft und Durchsuchungen nennt die Kanzlei eine Erreichbarkeit rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. Ob eine Vertretung übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist bei der Kontaktaufnahme zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mannheim
- Amtsgericht Mannheim
- Landgericht Mannheim
- Arbeitsgericht Mannheim
Für die strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Schwerpunkte von Stefan Allgeier sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Mannheim und das Landgericht Mannheim relevant. Das Amtsgericht verhandelt zahlreiche Strafsachen in erster Instanz, etwa vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht. Auch gerichtliche Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten können dort geführt werden, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das Landgericht ist unter anderem für bestimmte schwerwiegende Strafvorwürfe in erster Instanz sowie für Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts zuständig. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden gelten besondere Zuständigkeitsregeln. Die Auswahl des Gerichts folgt gesetzlichen Vorgaben und nicht allein dem Kanzleisitz. Verkehrsrecht umfasst außerdem zivilrechtliche Streitigkeiten, beispielsweise über Schadensersatz nach einem Unfall. Solche Verfahren können je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt werden. Fahrerlaubnisrechtliche Streitigkeiten sind dagegen grundsätzlich der Verwaltungsgerichtsbarkeit zuzuordnen. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Mannheim entscheidet arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für Strafvorwürfe oder Verkehrsbußgelder nicht das zuständige Gericht. Die Bürogemeinschaft Berg · Demandt · Allgeier befindet sich in der Renzstraße 3 im Mannheimer Stadtgebiet. Für Ratsuchende aus den Quadraten, der Neckarstadt, dem Lindenhof, Käfertal oder Feudenheim ist diese Anschrift der Ausgangspunkt der Anfahrtsplanung. Welcher Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geeignet ist, hängt vom jeweiligen Startpunkt ab. Konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten und Zugangsbedingungen sollten vor einem persönlichen Besuch anhand aktueller Informationen beziehungsweise im Rahmen der Terminvereinbarung geklärt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Vorname, Nachname, E-Mail, Telefon und ein Kommentar oder eine Nachricht als Pflichtangaben abgefragt.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Vorname, Nachname, E-Mail, Telefon und ein Kommentar oder eine Nachricht als Pflichtangaben abgefragt.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen eines Bußgeldes oder eines Verkehrsstrafvorwurfs hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind insbesondere der Bußgeldbescheid, ein Anhörungsbogen, eine Vorladung oder andere Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht hilfreich. Auch das Datum des Zugangs sowie bereits mitgeteilte Fristen oder Termine sind wichtig. Je nach Sachverhalt können Fotos, Unfallunterlagen und vorhandene Korrespondenz hinzukommen. Eine kurze, sachliche Übersicht über den bisherigen Ablauf erleichtert die Zuordnung. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
- Was unterscheidet ein Fahrverbot von der Entziehung der Fahrerlaubnis?
- Ein Fahrverbot untersagt für einen begrenzten Zeitraum das Führen bestimmter oder sämtlicher Kraftfahrzeuge, lässt die Fahrerlaubnis als solche aber bestehen. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Fahrerlaubnis; ihre spätere Neuerteilung setzt ein eigenes Verfahren voraus. Beide Maßnahmen können im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen relevant werden, beruhen jedoch auf unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen. Zusätzlich können strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Verfahren nebeneinander auftreten. Für die Einordnung einer Anfrage ist deshalb die genaue Bezeichnung der angekündigten oder bereits angeordneten Maßnahme im jeweiligen Schreiben maßgeblich.
- Was sollte bei einer Mandatsanfrage nach einer Vorladung oder Durchsuchung mitgeteilt werden?
- Zunächst sind die Art der Maßnahme, die zuständige Behörde und der aktuelle Verfahrensstand von Bedeutung. Bei einer Vorladung ist insbesondere relevant, ob die betroffene Person als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge geführt wird. Nach einer Durchsuchung können der Beschluss und ein Sicherstellungs- oder Beschlagnahmeverzeichnis für die Einordnung wichtig sein. Eine bestehende Festnahme, Untersuchungshaft oder ein kurzfristiger Termin sollte ausdrücklich genannt werden. Die konkrete rechtliche Bewertung setzt regelmäßig nähere Informationen und gegebenenfalls Einsicht in die Ermittlungsakte voraus.
- Worin unterscheiden sich Berufung und Revision in einem Strafverfahren?
- Eine Berufung kann zu einer erneuten Prüfung der Tatsachen und der rechtlichen Bewertung führen. Sie kommt insbesondere gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts in Betracht. Eine Revision prüft dagegen das Urteil auf Rechtsfehler; eine neue Tatsachenverhandlung findet dabei grundsätzlich nicht statt. Welches Rechtsmittel zulässig ist, hängt unter anderem davon ab, welches Gericht das Urteil erlassen hat. Für beide Rechtsmittel gelten gesetzliche Fristen und formelle Anforderungen. Bei einer Mandatsanfrage sind deshalb das Urteil, der Verkündungstermin und Angaben zu bereits abgegebenen Rechtsmittelerklärungen wichtig.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Stefan Allgeier
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4,6 von 5 · 31 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: verteidigung-strafrecht.eu
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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