Kanzleiprofil
Brunner, Liesenborghs & Partner
Rechtsanwaltskanzlei in Freiburg im Breisgau. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
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Standort
Stadtstraße 23, 79104 Freiburg im Breisgau
Schwerpunkte
Arbeitsrecht, Familienrecht
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
Brunner, Liesenborghs & Partner ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Freiburg im Breisgau mit mehreren rechtlichen Schwerpunkten. Dazu zählen Familienrecht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Erbrecht. Im Familienrecht werden Scheidung und Versorgungsausgleich, Ehegatten- und Kindesunterhalt, Zugewinn und Vermögen sowie Eheverträge, Sorgerecht und Umgang genannt. Arbeitsrechtliche Themen sind Arbeitsverträge, Abmahnungen, Kündigungen, Kündigungsschutz und Abfindungen. Im Erbrecht umfasst das aufgeführte Spektrum unter anderem Testamente, Erbverträge, Erbscheine, Unternehmensnachfolge und Testamentsvollstreckung. Die genannten Anliegen betreffen sowohl private als auch unternehmerische Rechtsfragen. Für Gesellschaften führt die Kanzlei Gründung, Gesellschaftsverträge, Unternehmenskäufe und -verkäufe, laufende Beratung und Konfliktsituationen auf. Weitere Tätigkeitsfelder sind Arzt- und Arzthaftungsrecht sowie Sport- und Vereinsrecht. Hierzu gehören beispielsweise Behandlungs- und Aufklärungsfehler, Vertragsgestaltung, Sportgerichtsverfahren, Sportarbeitsrecht und Vereinssatzungen. Hinzu kommen gewerbliches Miet- und Leasingrecht, Erbbaurecht, privates Baurecht sowie Immobilien- und Grundstücksrecht. Dabei nennt die Kanzlei unter anderem Immobilienübertragungen, Wohnungseigentumsrecht, Grundbuchverfahren und Teilungsversteigerungen. Auch Handelsvertreterrecht, Versicherungs- und Haftungsrecht, Verkehrsrecht und öffentliches Recht werden aufgeführt. Zum anwaltlichen Team gehört Tobias Ritzenthaler, der auf der Website als Rechtsanwalt mit einem LL.M. im Sportrecht aus Bayreuth vorgestellt wird. Darüber hinaus nennt die Kanzlei Fachanwälte und Fachanwältinnen für Familienrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht. Für die organisatorische Zusammenarbeit sind Sekretariate sowie ein Downloadbereich mit Formularen, Fragebögen und Vollmachten ausgewiesen. Termine finden ausschließlich nach Vereinbarung statt. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich; weitergehende Angaben zum konkreten Ablauf einer Mandatsbearbeitung enthalten die vorliegenden Informationen nicht. Die Kanzlei befindet sich in der Stadtstraße 23, 79104 Freiburg. Die zentrale Telefonnummer lautet 0761/368000, die E-Mail-Adresse info@parlex.de. Als Sprechzeiten werden Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr angegeben. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln nennt die Kanzlei die Haltestelle Starkenstraße mit der Buslinie 27 und die Haltestelle Tennenbacher Straße mit den Straßenbahnlinien 2 und 4.
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://parlex.de/philipp-nann, https://parlex.de/kontakt
Rechtsgebiete und Leistungen
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
- Scheidung Freiburg
Rechtsanwalt, Dozent, Fachanwalt für Familienrecht
Familienrecht
- Tobias Ritzenthaler
Rechtsanwalt
Arbeitsrecht
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Freiburg im Breisgau
- Amtsgericht Freiburg
- Landgericht Freiburg
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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