Kanzleiprofil

Anwaltskanzlei Stamm

Rechtsanwaltskanzlei in Jena. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. 5,0 von 5 bei 6 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Johannisstraße 12, 07743 Jena

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

5,0 von 5 · 6 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Die Anwaltskanzlei Thomas Stamm befindet sich in der Johannisstraße 12 im Zentrum von Jena. Seit 1997 ist sie für ihre Mandanten in den Rechtsgebieten Familienrecht, Mietrecht, Erbrecht, Sozialrecht und Arbeitsrecht tätig. Rechtsanwalt Thomas Stamm ist Fachanwalt für Sozialrecht sowie Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Im Familienrecht nennt die Kanzlei insbesondere die Bereiche Eheschließung, Trennung und Scheidung. Die Darstellung dieses Rechtsgebiets umfasst Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Im Mietrecht berät und vertritt Thomas Stamm sowohl Vermieter als auch Mieter; genannt werden Wohnraummietrecht und gewerbliches Mietrecht. Zum Sozialrecht führt die Website Arbeitsförderung, Sozialversicherung sowie Kinderhilfe und Jugendhilfe auf. Im Erbrecht werden der Übergang von Eigentum oder Vermögen eines Verstorbenen und Erbauseinandersetzungen angesprochen. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar und bietet auf ihrer Website ein Kontaktformular an.

Die Anwaltskanzlei Stamm ist im Zentrum von Jena ansässig und nach eigenen Angaben seit 1997 in den Rechtsgebieten Familienrecht, Mietrecht, Erbrecht, Sozialrecht und Arbeitsrecht tätig. Im Verzeichnis ist der Kanzlei Rechtsanwalt Thomas Stamm zugeordnet. Er führt die Fachanwaltstitel für Sozialrecht sowie für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Die Kanzlei bietet anwaltliche Beratung an; für das Mietrecht beschreibt sie ausdrücklich auch die Vertretung ihrer Mandanten. Im Mietrecht gehören sowohl das Wohnraummietrecht als auch das gewerbliche Mietrecht zum Tätigkeitsbereich. Thomas Stamm berät und vertritt dabei Mieter und Vermieter. Die Darstellung des Sozialrechts umfasst Regelungen der Sozialgesetzbücher, darunter Arbeitsförderung, die verschiedenen Bereiche der Sozialversicherung sowie Kinder- und Jugendhilfe. Im Familienrecht nennt die Kanzlei Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft. Als Themen werden insbesondere Eheschließung, Trennung und Scheidung hervorgehoben. Die erbrechtlichen Informationen befassen sich mit dem Übergang von Eigentum und Vermögen nach einem Todesfall sowie mit Streitigkeiten zwischen Erben. Arbeitsrecht wird als weiteres Tätigkeitsgebiet aufgeführt und anhand seiner gesetzlichen Grundlagen eingeordnet. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular auf der Kanzleiwebsite zur Verfügung. Im Formular werden eine Anschrift oder eine E-Mail-Adresse erbeten, damit die Kanzlei auf die Anfrage antworten kann. Dort wird auch auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Bearbeitung der Anfrage hingewiesen. Weitergehende Angaben zum Ablauf einer Beratung oder zur Organisation der Zusammenarbeit enthält der vorliegende Quelltext nicht. Die Kanzlei befindet sich in der Johannisstraße 12, 07743 Jena. Telefonisch ist sie unter 03641 / 82 67 43 und per E-Mail unter kontakt@anwalt-jena.info erreichbar. Die angegebenen Öffnungszeiten beginnen montags bis freitags jeweils um 08:00 Uhr. Montags und mittwochs ist bis 16:30 Uhr geöffnet, dienstags und donnerstags bis 17:00 Uhr sowie freitags bis 14:00 Uhr.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwalt-jena.info, anwalt-jena.info

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

5,0

6 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Anwaltskanzlei Stamm: 5,0 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Jena

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Familienrecht Jena

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

    Arbeitsrecht · Familienrecht

  • Thomas Stamm

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

    Arbeitsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Johannisstraße 12, 07743 Jena

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag08:00–16:30
  • Dienstag08:00–17:00
  • Mittwoch08:00–16:30
  • Donnerstag08:00–17:00
  • Freitag08:00–14:00

Beratung in Jena – Einordnung der Redaktion

Das Profil „Familienrecht Jena“ gehört zur Anwaltskanzlei Stamm in der Johannisstraße 12, 07743 Jena. Als Rechtsgebiete sind Arbeitsrecht und Familienrecht angegeben; den Hauptschwerpunkt bildet das Arbeitsrecht. Damit richtet sich das Profil an Menschen, die rechtliche Fragen aus ihrem Berufsleben oder im Zusammenhang mit familiären Veränderungen klären lassen möchten. Trotz der Bezeichnung des Profils steht also nicht allein das Familienrecht im Mittelpunkt. Für eine Anfrage ist es sinnvoll, bereits zu Beginn zu benennen, welchem dieser beiden Bereiche das Anliegen zuzuordnen ist. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um die Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dazu zählen Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen und Arbeitszeugnissen. Auch Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Auseinandersetzung mit vertraglichen Vereinbarungen, gesetzlichen Vorgaben und gegebenenfalls tariflichen Regelungen. Da insbesondere bei Kündigungen kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen können, gehört die zeitliche Einordnung des Vorgangs zu den wichtigen Angaben einer ersten Anfrage. Familienrechtliche Anliegen entstehen häufig bei Trennung und Scheidung. Typische Themen sind Unterhalt, die elterliche Sorge, der Umgang mit Kindern sowie die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe. Je nach Fragestellung können persönliche Lebensumstände, Einkommensverhältnisse und bereits getroffene Vereinbarungen von Bedeutung sein. Eine erste rechtliche Einordnung dient allgemein dazu, die einzelnen Themen voneinander abzugrenzen und den weiteren Klärungsbedarf zu erkennen. Dabei unterscheiden sich gerichtliche Verfahren und Möglichkeiten einer außergerichtlichen Verständigung hinsichtlich ihrer Voraussetzungen und ihres Ablaufs. Die Kanzleianschrift liegt im Jenaer Zentrum und bietet einen örtlichen Bezug auch für Ratsuchende aus Lobeda und Winzerla. Eine Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Für Familiensachen kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Jena als Familiengericht in Betracht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das ebenfalls genannte Landgericht Gera. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil angebotene Kontaktmöglichkeit nutzen und ihr Anliegen knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu wichtigen Daten und zum gewünschten Klärungspunkt. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie das weitere Vorgehen aussieht, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 23. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Anwaltskanzlei Stamm. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Jena

  • Amtsgericht Jena
  • Landgericht Gera

Die Anwaltskanzlei Stamm befindet sich in der Johannisstraße 12 im Zentrum von Jena. Der Standort ist damit innerstädtisch einzuordnen und kommt als Anlaufstelle für Ratsuchende aus dem Zentrum ebenso wie aus den genannten Stadtteilen Lobeda und Winzerla in Betracht. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln hängt die passende Verbindung vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Bei einer Fahrt mit dem Pkw sollten die aktuelle Verkehrsführung und verfügbare Parkmöglichkeiten im Umfeld vorab geprüft werden. Aus der Anschrift allein lassen sich weder bestimmte Stellplätze noch Angaben zur Barrierefreiheit ableiten. Auch die Zugänglichkeit der Kanzleiräume kann bei Bedarf vor einem Termin erfragt werden. Für den familienrechtlichen Teil des Profils ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Jena relevant. Dort werden als Familiengericht bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang geführt. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Landgericht Gera ist kein reguläres Eingangsgericht für diese Familiensachen. Ebenso gehören typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, grundsätzlich zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt sind die beiden genannten Gerichte daher regelmäßig nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Ihre Nennung beschreibt das gerichtliche Umfeld, ersetzt aber keine Prüfung der Zuständigkeit im einzelnen Anliegen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?

Für eine erste Einordnung sind vor allem das Datum des Zugangs der Kündigung, der vorgesehene Beendigungstermin und die Art des Arbeitsverhältnisses von Bedeutung. Häufig werden außerdem der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und gegebenenfalls vorhandene Abmahnungen benötigt. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten; eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, wann das Schreiben tatsächlich eingegangen ist. Ob und welche Schritte im Einzelfall in Betracht kommen, lässt sich erst nach Prüfung der Unterlagen und Umstände beurteilen. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt keine gerichtlichen Fristen.

Kann eine arbeitsrechtliche Anfrage auch ohne Kündigung sinnvoll sein?

Arbeitsrechtliche Fragen entstehen nicht erst bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Häufig geht es um einzelne Vertragsklauseln, ausstehende Vergütung, Arbeitszeiten, Urlaub, eine Abmahnung oder den Inhalt eines Arbeitszeugnisses. Für eine erste Anfrage hilft eine klare Beschreibung des konkreten Streitpunkts und des bisherigen Austauschs mit der anderen Seite. Arbeitsvertrag, relevante Schreiben und gegebenenfalls Abrechnungen können die Einordnung erleichtern. Welche Regelungen maßgeblich sind, hängt unter anderem von gesetzlichen Vorschriften, vertraglichen Vereinbarungen und möglicherweise anwendbaren Tarifverträgen ab.

Welche Themen sollten bei einer Anfrage zu Trennung oder Scheidung benannt werden?

Trennung und Scheidung können mehrere rechtlich eigenständige Fragen auslösen. Dazu gehören Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Vermögensfragen und der Versorgungsausgleich. Wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, können außerdem Sorge und Umgang relevant werden. Für eine erste Anfrage genügt zunächst eine sachliche Übersicht darüber, welche Punkte ungeklärt sind und ob bereits Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben vorliegen. Einkommensunterlagen und familienbezogene Urkunden können später benötigt werden. Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Thema und sollte im direkten Austausch geklärt werden.

Ist für Unterhalt, Sorge und Umgang immer das Gericht am Kanzleisitz zuständig?

Der Kanzleisitz legt die gerichtliche Zuständigkeit nicht fest. Familienrechtliche Verfahren werden grundsätzlich vor dem Familiengericht beim Amtsgericht geführt; die örtliche Zuständigkeit folgt jedoch besonderen gesetzlichen Regeln. Je nach Verfahrensart können etwa gewöhnliche Aufenthaltsorte oder ein bereits anhängiges Scheidungsverfahren entscheidend sein. Das Amtsgericht Jena kommt daher nur bei passender Zuständigkeit in Betracht. Zudem sind Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang unterschiedliche Verfahrensgegenstände. Für eine erste Prüfung sind Angaben zu Wohnorten, bestehenden Verfahren und bereits ergangenen gerichtlichen Entscheidungen hilfreich.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 23. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden