Veröffentlichtes Profil

Thomas Stamm

Thomas Stamm: Fachanwalt für Sozialrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Jena

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht · Anwaltskanzlei Thomas Stamm

Johannisstraße 12, 07743 Jena

Telefon: +49 3641 826743

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Thomas Stamm
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Thomas Stamm ist Fachanwalt für Sozialrecht sowie Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Seine Anwaltskanzlei befindet sich in der Johannisstraße 12 im Zentrum von Jena. Die Kanzlei ist seit 1997 in den Rechtsgebieten Familienrecht, Mietrecht, Erbrecht, Sozialrecht und Arbeitsrecht für ihre Mandanten tätig. Im Mietrecht berät und vertritt Thomas Stamm sowohl Vermieter als auch Mieter. Dabei nennt die Webseite das Wohnraummietrecht und das Gewerberaummietrecht. Zum Sozialrecht beschreibt sie Regelungen zur Arbeitsförderung, zu den einzelnen Bereichen der Sozialversicherung sowie zur Kinderhilfe und Jugendhilfe. Im Familienrecht werden insbesondere Eheschließung, Trennung und Scheidung genannt. Die Darstellung des Erbrechts behandelt den Übergang von Eigentum oder Vermögen eines Verstorbenen und Streitigkeiten unter Erben. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar und bietet ein Kontaktformular an. Sie hat montags bis freitags ab 08:00 Uhr geöffnet.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwalt-jena.info, anwalt-jena.info

Beratung in Jena – Einordnung der Redaktion

Thomas Stamm ist mit seiner Kanzlei in der Johannisstraße 12, 07743 Jena, ansässig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Damit stehen rechtliche Fragen aus zwei Lebensbereichen im Mittelpunkt, in denen persönliche Veränderungen häufig mit organisatorischen und wirtschaftlichen Folgen verbunden sind. Für Ratsuchende ist zunächst wichtig, das eigene Anliegen einzuordnen: Geht es um ein Arbeitsverhältnis, um eine Trennung oder um die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie? Eine geordnete Darstellung der Situation erleichtert die erste Kontaktaufnahme. Im Arbeitsrecht betreffen typische Anliegen den Abschluss und die Auslegung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeit, Vergütung oder Urlaub. Hinzu kommen Konflikte über Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Auseinandersetzung mit vertraglichen Vereinbarungen, gesetzlichen Regelungen und gegebenenfalls tariflichen Vorgaben. Auch die zeitliche Abfolge von Ereignissen kann bedeutsam sein. Wer eine Anfrage vorbereitet, kann deshalb vorhandene Schreiben und die dazugehörigen Daten zusammenstellen. Insbesondere bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Im Familienrecht gehören Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zu Sorge und Umgang zu den typischen Themen. Je nach Anliegen stehen finanzielle Verhältnisse, familiäre Absprachen oder die Belange gemeinsamer Kinder im Vordergrund. Nicht jede familienrechtliche Frage führt unmittelbar zu einem Gerichtsverfahren; auch die Einordnung bestehender Regelungen und möglicher Verfahrenswege kann Gegenstand einer anwaltlichen Befassung sein. Welche Unterlagen dafür erforderlich sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Häufig helfen bereits eine verständliche Übersicht über die familiäre Situation und vorhandene gerichtliche oder schriftliche Vereinbarungen. Die Kanzleiadresse liegt im Jenaer Zentrum und bietet damit einen innerstädtischen Bezugspunkt auch für Ratsuchende aus Lobeda und Winzerla. Am Standort ist das Amtsgericht Jena für familiengerichtliche Angelegenheiten relevant, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Das ebenfalls genannte Landgericht Gera ist dagegen nicht das typische Eingangsgericht für arbeitsrechtliche oder familienrechtliche Verfahren. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Sinnvoll sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu bereits erhaltenen Schreiben und zu bekannten Terminen oder Fristen. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und wie die weitere Abstimmung erfolgt, muss anschließend mit der Kanzlei geklärt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Jena

  • Amtsgericht Jena
  • Landgericht Gera

Die Johannisstraße 12 liegt im Zentrum von Jena. Die Kanzlei von Thomas Stamm ist damit im innerstädtischen Umfeld verortet; Lobeda und Winzerla sind weitere genannte Stadtteile, aus denen eine Anfrage kommen kann. Für die Planung eines persönlichen Besuchs lässt sich die Adresse als Ziel einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw verwenden. Welche Verbindung geeignet ist und welche Abstellmöglichkeiten bestehen, sollte anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus der zentralen Lage allein lassen sich weder bestimmte Fahrzeiten noch konkrete Parkmöglichkeiten oder ein barrierefreier Zugang ableiten. Für den familienrechtlichen Teil des Profils ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Jena von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht beispielsweise Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt, wenn die örtliche und sachliche Zuständigkeit gegeben ist. Welches Familiengericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien und nicht allein nach dem Sitz der beauftragten Kanzlei. Das Landgericht Gera ist insbesondere für bestimmte allgemeine Zivilverfahren zuständig, jedoch regelmäßig nicht die erste Anlaufstelle für die hier genannten Schwerpunkte. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte. Dazu zählen etwa Kündigungsschutzverfahren und Klagen auf Arbeitsentgelt. Die beiden aufgeführten Gerichte bilden daher nicht sämtliche gerichtlichen Zuständigkeiten ab, die für dieses Profil relevant sein können.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular bittet die Kanzlei um Angabe der Anschrift oder E-Mail-Adresse, damit sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen kann.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular bittet die Kanzlei um Angabe der Anschrift oder E-Mail-Adresse, damit sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen kann.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind vor allem das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Auch Angaben zur Beschäftigungsdauer, zu früheren Änderungen des Vertrags und zu bereits geführtem Schriftwechsel können hilfreich sein. Im Kündigungsrecht gelten teilweise kurze gesetzliche Fristen, weshalb eine zeitnahe Klärung grundsätzlich wichtig ist. Eine Kontaktanfrage allein wahrt keine gerichtliche Frist. Ob und welche Schritte in Betracht kommen, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.
Kann eine arbeitsrechtliche Anfrage auch ohne Kündigung sinnvoll sein?
Arbeitsrechtliche Fragen entstehen nicht erst bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Häufig geht es um Vergütung, Überstunden, Urlaub, Abmahnungen oder die Formulierung eines Arbeitszeugnisses. Auch Unklarheiten über Aufgaben und Arbeitszeiten können Anlass für eine Anfrage sein. Für die Vorbereitung hilft es, die betreffende Vertragsregelung und den tatsächlichen Ablauf gegenüberzustellen. Vorhandene Abrechnungen, Schreiben oder eigene zeitliche Übersichten können die Sachverhaltsklärung unterstützen. Welche rechtliche Bedeutung diese Unterlagen haben, hängt unter anderem von den geltenden vertraglichen und gesetzlichen Regelungen ab.
Welche Themen sollten bei einer Anfrage wegen Trennung oder Scheidung benannt werden?
Eine erste Anfrage kann knapp beschreiben, ob es vor allem um die Scheidung selbst, Unterhalt, die gemeinsame Wohnung oder Fragen zu Kindern geht. Hilfreich ist auch der Hinweis, ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft oder schriftliche Vereinbarungen bestehen. Diese Themen hängen häufig zusammen, werden rechtlich aber nicht vollständig nach denselben Regeln behandelt. Für eine spätere Prüfung können Unterlagen zur Eheschließung, zu Einkommen und zu bestehenden Verpflichtungen benötigt werden. Der genaue Umfang richtet sich nach dem jeweiligen Anliegen.
Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein Kind und die damit verbundenen Entscheidungen, etwa zu Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht bezieht sich dagegen auf den persönlichen Kontakt des Kindes zu Elternteilen und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind rechtlich zu unterscheiden, auch wenn sie im Alltag eng zusammenhängen. Bei gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage helfen eine sachliche Beschreibung der bisherigen Betreuung und Angaben zu vorhandenen Vereinbarungen oder Beschlüssen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Thomas Stamm

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Thomas Stamm: 4,5 von 5 Sternen bei 8 Bewertungen
4,5 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Anwaltskanzlei Thomas Stamm aus 8 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,5 von 5 · 8 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Anwaltskanzlei Thomas Stamm insgesamt und nicht auf Thomas Stamm persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: anwalt-jena.info

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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