Veröffentlichtes Profil

Andreas Schiller

Andreas Schiller – Rechtsanwalt in Jena

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt · KANZLEI SCHILLER

Löbdergraben 24, 07743 Jena

Telefon: +49 3641 826890

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
KANZLEI SCHILLER
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 22. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Andreas Schiller ist Rechtsanwalt und wird auf der Webseite der KANZLEI SCHILLER in Jena genannt. Die Webseite veröffentlicht Beiträge zu rechtlichen Themen, darunter Arbeitsverträge, der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Ansprüche bei Datenschutzverstößen und Gewerbemiete in Corona-Zeiten. Weitere Beiträge behandeln die Erstattung eines Reisegutscheins, das Cannabisgesetz und den Straßenverkehr sowie die Rechtsfähigkeit englischer Limiteds. Diese Veröffentlichungen belegen Themen der Webseite; ausdrückliche Angaben zu Tätigkeitsschwerpunkten oder einem bestimmten Mandantenkreis enthalten die vorliegenden Seiten nicht. Im Beitrag zu Datenschutzverstößen werden Mandanten erwähnt, die Schadenersatz und Schmerzensgeld begehren, auch im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Die regelmäßigen Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 17:00 Uhr. Besprechungstermine können auch außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden, darunter samstags zwischen 10:00 und 13:00 Uhr. Für Terminanfragen und Nachrichten nennt die Kanzlei eine E-Mail-Adresse sowie eine Festnetz- und eine Mobiltelefonnummer.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-schiller.com, rechtsanwalt-schiller.com

Beratung in Jena – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Andreas Schiller ist bei der KANZLEI SCHILLER am Löbdergraben 24 in 07743 Jena tätig. Sein Profil nennt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht als weiteres Rechtsgebiet. Im Verkehrsrecht geht es häufig um die Folgen eines Verkehrsunfalls, die Regulierung von Sach- und Personenschäden oder den Umgang mit einem Bußgeldbescheid. Auch Fragen zu Fahrverboten und zur Fahrerlaubnis gehören in diesen Themenbereich. Für Ratsuchende ist zunächst die Unterscheidung wichtig, ob ein zivilrechtlicher Anspruch, eine Ordnungswidrigkeit oder ein strafrechtlicher Vorwurf im Raum steht. Daraus ergeben sich unterschiedliche Verfahrenswege und Anforderungen an die Unterlagen. Verkehrsrecht und Strafrecht überschneiden sich beispielsweise bei Vorwürfen einer Unfallflucht, einer Trunkenheitsfahrt oder einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr. Strafrechtliche Anliegen können daneben unabhängig vom Verkehrsgeschehen entstehen. Typische Ausgangspunkte einer Anfrage sind eine polizeiliche Vorladung, ein Anhörungsbogen, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift. Eine anwaltliche Befassung dient hier allgemein dazu, den Verfahrensstand und die rechtlichen Fragen anhand des konkreten Sachverhalts einzuordnen. Welche Schritte in Betracht kommen, hängt unter anderem vom Tatvorwurf, der vorhandenen Beweislage und der jeweiligen Verfahrensphase ab. Auf der Webseite der KANZLEI SCHILLER werden verschiedene rechtliche Themen aufgegriffen. Dazu gehört auch ein Beitrag zum Cannabisgesetz und zum Straßenverkehr, der einen thematischen Bezug zum Hauptschwerpunkt dieses Profils aufweist. Andere Veröffentlichungen befassen sich unter anderem mit Arbeitsverträgen, Datenschutzverstößen und Gewerbemiete. Diese Beiträge dokumentieren Themen der Webseite, belegen für sich genommen jedoch keine zusätzlichen Tätigkeitsschwerpunkte. Für die Orientierung in diesem Profil bleiben daher die ausdrücklich genannten Rechtsgebiete Verkehrsrecht und Strafrecht maßgeblich. Der Kanzleisitz am Löbdergraben liegt im Jenaer Zentrum. Damit ist die Adresse auch für Ratsuchende aus Lobeda und Winzerla ein innerstädtischer Anlaufpunkt. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Jena und das Landgericht Gera genannt. Welches Gericht ein Verfahren bearbeitet, richtet sich allerdings nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Hilfreich sind Angaben zum betroffenen Rechtsgebiet, zu erhaltenen Schreiben und zu erkennbaren Fristen. Die Kanzlei nennt für Anfragen E-Mail, Festnetz und Mobiltelefon. Die regelmäßigen Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 17:00 Uhr. Besprechungstermine können auch außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden, darunter samstags zwischen 10:00 und 13:00 Uhr. Eine Anfrage ist noch keine Bestätigung einer Mandatsübernahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Jena

  • Amtsgericht Jena
  • Landgericht Gera

Die KANZLEI SCHILLER befindet sich am Löbdergraben 24 im Zentrum von Jena. Der innerstädtische Standort bildet den örtlichen Bezug des Profils von Rechtsanwalt Andreas Schiller. Für Ratsuchende aus den ebenfalls genannten Stadtteilen Lobeda und Winzerla führt der Weg zur Kanzlei in die zentrale Stadtlage. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der vollständigen Anschrift planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen, sollte für den jeweiligen Besuch aktuell geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine konkreten Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit. Für verkehrsrechtliche Streitigkeiten kann das Amtsgericht Jena zuständig sein, etwa bei zivilrechtlichen Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit erfüllt sind. Auch gerichtliche Bußgeldverfahren und zahlreiche Strafverfahren werden vor Amtsgerichten geführt. Bei Verkehrsstrafsachen kommen beispielsweise Vorwürfe im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer oder unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in Betracht. Der Wohnort einer beteiligten Person oder die Lage der Kanzlei legt den zuständigen Gerichtsort jedoch nicht in jedem Fall fest. Das Landgericht Gera ist für Jena das übergeordnete Landgericht. Es bearbeitet unter anderem Zivilsachen, die aufgrund der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung vor das Landgericht gehören, sowie bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Im Strafrecht werden dort insbesondere schwerwiegendere Strafsachen und Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts verhandelt. Nicht jedes Anliegen des Verkehrsrechts fällt allerdings in die Zuständigkeit dieser beiden Gerichte: Fahrerlaubnisrechtliche Streitigkeiten können etwa den Verwaltungsrechtsweg betreffen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Englische Limited nicht mehr rechtsfähig – Nachfolgegesellschaft oder Alleingesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen
  • DSGVO: Ansprüche bei Datenschutzverstoß
  • Cannabisgesetz und Straßenverkehr
  • Arbeitsverträge müssen angepasst werden
  • Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Impfpflicht ab 15.03.2022
  • Erstattung eines Reisegutscheins
  • Gewerbemiete in Corona-Zeiten Update
  • § 321a ZPO abschaffen!
  • Gewerbemiete in Corona-Zeiten

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind vor allem eine kurze Schilderung des Unfallhergangs, das Unfalldatum und Angaben zu den Beteiligten hilfreich. Hinzukommen können Fotos, ein Unfallbericht, vorhandene Zeugenkontakte sowie Schreiben von Versicherungen oder Behörden. Bei Sachschäden sind Gutachten, Kostenvoranschläge und Rechnungen häufig relevant; bei Verletzungen können ärztliche Unterlagen Bedeutung haben. Die Unterlagen müssen für eine erste Anfrage nicht zwingend vollständig sein. Wichtig ist, vorhandene Schreiben mit Fristen kenntlich zu machen und zwischen eigenen Beobachtungen und Vermutungen zu unterscheiden.
Was unterscheidet einen Bußgeldbescheid von einem Strafbefehl?
Ein Bußgeldbescheid betrifft eine Ordnungswidrigkeit, beispielsweise einen Geschwindigkeitsverstoß. Er wird von einer Verwaltungsbehörde erlassen und kann neben einer Geldbuße weitere Folgen wie ein Fahrverbot haben. Ein Strafbefehl stammt dagegen von einem Gericht und betrifft einen strafrechtlichen Vorwurf. Er ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Entscheidung ohne vorherige Hauptverhandlung. Beide Dokumente können Fristen auslösen und bei ausbleibender Reaktion rechtskräftig werden. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb das vollständige Schreiben, das Zustelldatum und gegebenenfalls der Zustellumschlag wichtige Informationen.
Welche Bedeutung hat es, ob ich als beschuldigte Person oder als Zeuge vorgeladen werde?
Die Rolle im Verfahren bestimmt wesentlich, welche Rechte und Pflichten bestehen. Beschuldigte müssen sich grundsätzlich nicht zur Sache äußern. Für Zeuginnen und Zeugen gelten andere Regeln; abhängig von der ladenden Stelle und weiteren Voraussetzungen können Erscheinens- und Aussagepflichten bestehen. Zugleich können Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechte einschlägig sein. Eine Vorladung sollte daher zunächst nach Absender, Verfahrensrolle und angegebenem Anlass eingeordnet werden. Für eine anwaltliche Anfrage ist das vollständige Dokument hilfreicher als die bloße Mitteilung, dass ein Termin bei der Polizei ansteht.
Können nach einem Verkehrsverstoß mehrere Verfahren gleichzeitig laufen?
Ja, ein Geschehen im Straßenverkehr kann unterschiedliche rechtliche Folgen haben. Nach einem Unfall können beispielsweise zivilrechtliche Schadenersatzansprüche und ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nebeneinander bestehen. Zusätzlich können fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen. Dabei sind ein Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis unterschiedliche Maßnahmen mit unterschiedlichen Folgen. Auch beteiligte Versicherungen prüfen eigene Fragen zur Regulierung oder zum Versicherungsschutz. Für eine Anfrage ist deshalb eine Übersicht über sämtliche Behörden-, Gerichts- und Versicherungsschreiben hilfreich, damit die verschiedenen Vorgänge und ihre jeweiligen Fristen voneinander abgegrenzt werden können.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Andreas Schiller

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Andreas Schiller: 4,2 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen
4,2 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von KANZLEI SCHILLER aus 5 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,2 von 5 · 5 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf KANZLEI SCHILLER insgesamt und nicht auf Andreas Schiller persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 22.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-schiller.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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