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- Rechtsanwaltskanzlei Daniela Englert
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- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Daniela Englert ist Fachanwältin für Familienrecht und ausgebildete Mediatorin mit Kanzleistandorten in Jena und München. Seit dem Jahr 2000 ist sie vorwiegend im Familienrecht tätig, insbesondere bei Trennung und Scheidung. Ihre Beratung richtet sich an Menschen vor einer Eheschließung sowie bei Problemen in der Ehe, Lebenspartnerschaft oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Zu den genannten Themen gehören Rechte und Pflichten in der Ehe, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt sowie Kindschaftssachen, Umgang, Sorgerecht und Kindesunterhalt. Weitere Beratungsgegenstände sind vermögensrechtliche Fragen, Zugewinn, vorsorgende Eheverträge und Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Auch steuerliche Fragen und erbrechtliche Konsequenzen von Eheschließung, Trennung und Scheidung werden genannt. Englert berät unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, gestaltet Verträge und Vereinbarungen und vertritt persönliche Interessen vor Gericht. Als Mediatorin strebt sie eine außergerichtliche Klärung an; eine gerichtliche Lösung betrachtet sie als letztes Mittel. Der Jenaer Kanzleistandort befindet sich in der Humboldtstraße 24.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: englert-kanzlei.de, englert-kanzlei.de
Beratung in Jena – Einordnung der Redaktion
Daniela Englert ist Fachanwältin für Familienrecht und ausgebildete Mediatorin. Seit dem Jahr 2000 ist sie vorwiegend im Familienrecht tätig, insbesondere bei Trennung und Scheidung. Die Rechtsanwaltskanzlei Daniela Englert hat Standorte in Jena und München; die Jenaer Anschrift lautet Humboldtstraße 24, 07743 Jena. Ihr Beratungsangebot richtet sich nicht nur an Menschen in einer Trennungssituation, sondern auch an Paare vor der Eheschließung sowie an Menschen mit Problemen in ihrer Ehe, Lebenspartnerschaft oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Zum Schwerpunkt gehören Rechte und Pflichten in der Ehe, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt. Dahinter stehen häufig Fragen nach der wirtschaftlichen Absicherung während einer Trennung und nach der finanziellen Neuordnung nach einer Scheidung. Bei gemeinsamen Kindern kommen Kindschaftssachen, Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt hinzu. Diese Themen betreffen unterschiedliche rechtliche Ebenen: die Verantwortung für Entscheidungen im Leben des Kindes, die Gestaltung persönlicher Kontakte und die finanzielle Versorgung. Welche Fragen gemeinsam oder getrennt zu klären sind, hängt von der jeweiligen familiären Situation ab. Ein weiterer Teil ihrer Tätigkeit umfasst vermögensrechtliche Fragen, den Zugewinn sowie vorsorgende Eheverträge und Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Solche Vereinbarungen können dazu dienen, wirtschaftliche Folgen und gegenseitige Verpflichtungen nachvollziehbar zu regeln. Auch steuerliche Fragen und erbrechtliche Konsequenzen von Eheschließung, Trennung und Scheidung gehören zu den genannten Beratungsgegenständen. Englert gestaltet Verträge und Vereinbarungen und vertritt persönliche Interessen vor Gericht. Als Mediatorin strebt sie eine außergerichtliche Klärung an; eine gerichtliche Lösung betrachtet sie als letztes Mittel. Mediation und anwaltliche Interessenvertretung unterscheiden sich dabei in ihrer jeweiligen Rolle. Der Standort in der Humboldtstraße ist eine Anlaufstelle für familienrechtliche Anliegen in Jena, etwa für Ratsuchende aus dem Zentrum, Lobeda oder Winzerla. Für viele familiengerichtliche Verfahren kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Jena in Betracht. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Gera ist dagegen nicht das reguläre Gericht für Scheidungs- und Kindschaftssachen. Die Anfahrt zur Kanzlei mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der konkreten Adresse geplant werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dienen die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten als Ausgangspunkt. Eine erste Anfrage kann das Anliegen knapp benennen, beispielsweise eine bevorstehende Trennung, eine Unterhaltsfrage oder den Wunsch nach einem Ehevertrag. Hinweise auf bereits laufende Verfahren und bekannte Termine helfen bei der Einordnung. Ob ein Mandat übernommen wird, welche Unterlagen benötigt werden und wie das weitere Vorgehen aussieht, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Jena
- Amtsgericht Jena
- Landgericht Gera
Die Rechtsanwaltskanzlei Daniela Englert befindet sich in Jena unter der Anschrift Humboldtstraße 24, 07743 Jena. Als Stadtteile des örtlichen Umfelds sind Zentrum, Lobeda und Winzerla genannt. Eine konkrete Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten. Für Ratsuchende aus diesen Bereichen bildet die Straßenanschrift den Bezugspunkt für die Anfahrtsplanung. Bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollten die aktuellen Verbindungen geprüft werden; bei einer Fahrt mit dem Pkw die Verkehrsführung und die verfügbaren Abstellmöglichkeiten am Ziel. Bestimmte Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreie Zugänge sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vorab geklärt werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist insbesondere das Amtsgericht Jena von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Auch vermögensrechtliche Auseinandersetzungen wie der Zugewinnausgleich können dort verhandelt werden. Ob gerade das Amtsgericht Jena örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des jeweiligen Verfahrens, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Landgericht Gera gehört ebenfalls zum genannten gerichtlichen Umfeld, ist jedoch für die hier im Mittelpunkt stehenden Familiensachen grundsätzlich nicht die erste Instanz. Auch Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen führen regelmäßig nicht zum Landgericht, sondern zum zuständigen Oberlandesgericht. Für andere zivilrechtliche Streitigkeiten kann das Landgericht je nach Gegenstand und Zuständigkeit eine Rolle spielen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine Erstberatung bietet Ihnen schnell und ohne großen zeitlichen und wirtschaftlichen Aufwand die notwendige Orientierung und Sicherheit im Umgang mit dieser neuen Situation.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Eine Erstberatung bietet Ihnen schnell und ohne großen zeitlichen und wirtschaftlichen Aufwand die notwendige Orientierung und Sicherheit im Umgang mit dieser neuen Situation.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Düsseldorfer Tabelle 2024
- Welcher Elternteil entscheidet über Impfung des Kindes?
- Neue Düsseldorfer Tabelle 2022
- Eltern streiten um Coronaimpfung ihres Kindes
- Wohnen im Alleineigentum des Ehepartners
- Sorgerecht für Haustiere
- Umgang eines Kleinkindes wenn sieben Schlittenhunde im Haushalt leben.
- Umgang mit dem Kind findet trotz Corona grundsätzlich statt wie vereinbart
- Keine Mundschutz beim Kindesumgang vorgeschrieben
- Sog. Coronabonus im Kindesunterhalt
- Höheres Kindergeld und höherer Kinderfreibetrag ab 01.01.2021
- Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bei guten Einkommensverhältnissen
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist eine kurze Darstellung der familiären Situation, der Zeitpunkt einer möglichen oder bereits erfolgten Trennung und Angaben zu gemeinsamen Kindern hilfreich. Auch bestehende Vereinbarungen, laufende Gerichtsverfahren und bekannte Fristen können relevant sein. Je nach Anliegen kommen später Einkommensnachweise, Unterlagen zum Vermögen oder bereits erhaltene Schreiben hinzu. Nicht alle Dokumente müssen bereits bei der ersten Kontaktaufnahme vollständig vorliegen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sensible Informationen übermittelt werden sollen, wird sinnvollerweise vorab abgestimmt.
- Wie unterscheiden sich Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt?
- Trennungsunterhalt betrifft die wirtschaftliche Absicherung eines Ehegatten während des Getrenntlebens bis zur rechtskräftigen Scheidung. Nachehelicher Unterhalt bezieht sich auf die Zeit danach und setzt eigene gesetzliche Voraussetzungen voraus; er entsteht nicht automatisch durch die Scheidung. Kindesunterhalt ist dagegen ein Anspruch des Kindes und rechtlich von den Unterhaltsfragen zwischen den Eltern zu unterscheiden. Für die Einordnung können insbesondere Einkommen, Betreuungsverhältnisse und weitere Unterhaltspflichten bedeutsam sein. Deshalb lassen sich aus einer einzelnen Einkommensangabe regelmäßig noch keine verlässlichen Aussagen zu sämtlichen Unterhaltsfragen ableiten.
- Was ist bei Fragen zu Sorgerecht und Umgang grundsätzlich zu unterscheiden?
- Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind, etwa Entscheidungen über Gesundheit, Schule und Aufenthalt. Umgang beschreibt dagegen die persönlichen Kontakte des Kindes zu einem Elternteil oder anderen umgangsberechtigten Personen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge endet. Bei beiden Themen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Vor einer Mandatsanfrage kann es hilfreich sein, die bisherige Betreuung, bestehende Absprachen und die konkreten Streitpunkte zu beschreiben. Bereits vorliegende gerichtliche Beschlüsse oder Vereinbarungen sind für die rechtliche Einordnung ebenfalls relevant.
- Welche Themen können Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen erfassen?
- Eheverträge können vor oder während einer Ehe bestimmte wirtschaftliche Rechtsfolgen gestalten, beispielsweise den Güterstand oder Fragen des Unterhalts und der Altersversorgung. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen knüpfen dagegen an eine bevorstehende oder bereits eingetretene Trennung an und können deren Folgen ordnen. Der Gestaltung sind gesetzliche Grenzen gesetzt; nicht jede gewünschte Regelung ist wirksam. Je nach Inhalt ist eine notarielle Beurkundung oder eine andere gesetzlich vorgesehene Form erforderlich. Für die Vorbereitung sind daher die persönlichen Ziele, die Vermögensverhältnisse und vorhandene Vereinbarungen wichtige Ausgangspunkte.
- Worin unterscheidet sich Mediation von anwaltlicher Vertretung im Familienrecht?
- Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Beteiligten mit Unterstützung einer neutralen, allparteilichen Person nach einer eigenen Lösung suchen. Die mediierende Person entscheidet den Konflikt nicht und vertritt nicht einseitig die Interessen einer Partei. Anwaltliche Vertretung ist dagegen auf die rechtlichen Interessen der jeweiligen Mandantin oder des jeweiligen Mandanten ausgerichtet. Ob Mediation in Betracht kommt, hängt unter anderem von der Gesprächsbereitschaft und den Möglichkeiten einer selbstbestimmten Verständigung ab. Eine rechtliche Prüfung geplanter Vereinbarungen kann unabhängig davon erforderlich sein; vorgeschriebene gerichtliche oder notarielle Schritte werden durch Mediation nicht ersetzt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Daniela Englert
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: englert-kanzlei.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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