Kanzleiprofil

Goldkamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechtsanwaltskanzlei in Neuss. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. 4,9 von 5 bei 35 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

2

Standort

Krefelder Straße 15, 41460 Neuss

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,9 von 5 · 35 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Goldkamp Erbrecht in Neuss ist eine auf streitige Erbfälle spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Zu ihren Tätigkeiten gehören die Prüfung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen sowie die Klärung ihrer möglichen Unwirksamkeit wegen Formfehlern, bindender früherer Verfügungen oder Testierunfähigkeit. Die Kanzlei vertritt Mandanten in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren. Für Mitglieder von Erbengemeinschaften übernimmt sie Beratung, Verhandlungen mit Miterben, die Begleitung von Teilungsversteigerungen und die Vertretung in Zivilprozessen. Außerdem gestaltet sie Erbauseinandersetzungsverträge für einvernehmliche Lösungen. Weitere Themen sind Pflichtteil, Vermächtnis, beeinträchtigende Schenkungen, Streitigkeiten zwischen Testamentsvollstreckern und Erben, Vollmachten und Nachlassabwicklung. Bei der Vermögensnachfolge unterstützt die Kanzlei die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten und die Unternehmensnachfolge. Verträge und Testamente werden gemeinsam mit den Mandanten gestaltet; dabei arbeitet die Kanzlei auch mit deren Steuerberatern zusammen. Zum Team gehören Tobias Goldkamp, Cornelius Dornhoff und Ann-Kristin Wedemeyer. Beratungstermine werden in barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz angeboten.

Die Goldkamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Neuss ist auf streitige Erbfälle spezialisiert. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Klärung der Erbfolge, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und die Bearbeitung erbrechtlicher Ansprüche. Typische Anliegen sind unklare Testamente, Zweifel an der Testierfähigkeit, Pflichtteilsfragen und Konflikte unter Miterben. Die Kanzlei prüft Testamente und Erbverträge und befasst sich mit deren Auslegung sowie möglichen Gründen für eine Unwirksamkeit. Dazu zählen etwa Formfehler oder Verstöße gegen frühere bindende Verfügungen. Das Beratungs- und Vertretungsangebot richtet sich unter anderem an Erben, Beteiligte einer Erbengemeinschaft und Personen, die Pflichtteils- oder Vermächtnisansprüche geltend machen möchten. Auch beeinträchtigende Schenkungen und Streitigkeiten zwischen Testamentsvollstreckern und Erben gehören zu den behandelten Themen. Weitere Anliegen betreffen Vollmachten, die Abwicklung des Nachlasses und die damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Fragen. Neben der Bearbeitung bestehender Konflikte begleitet die Kanzlei Menschen, die ihre Vermögensnachfolge planen, etwa durch die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge. Die Zusammenarbeit umfasst je nach Anliegen Beratung, Vertragsgestaltung, Verhandlungen und gerichtliche Vertretung. Bei Erbauseinandersetzungen verhandelt die Kanzlei mit Miterben, begleitet Teilungsversteigerungen und vertritt Mandanten in Zivilprozessen. Für eine einvernehmliche Regelung gestaltet sie Erbauseinandersetzungsverträge. Auch die Vertretung in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren zählt zum Leistungsspektrum. Bei der Planung der Vermögensnachfolge werden gemeinsam mit den Mandanten Verträge und Testamente erarbeitet. Hierbei ist nach Angaben der Kanzlei auch eine Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Steuerberater vorgesehen. Der Kanzleistandort befindet sich in der Krefelder Straße 15 in 41460 Neuss. Die Kanzleiräume sind barrierefrei. Beratungstermine können persönlich vor Ort, telefonisch oder als Videokonferenz stattfinden. Zur Terminvereinbarung ist die Kanzlei unter der Telefonnummer 02131/718190 erreichbar. Als weitere Kontaktmöglichkeit steht die E-Mail-Adresse kanzlei@goldkamp-erbrecht.de zur Verfügung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: goldkamp-erbrecht.de, goldkamp-erbrecht.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,9

35 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Goldkamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: 4,9 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Krefelder Straße 15, 41460 Neuss

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Beratung in Neuss – Einordnung der Redaktion

GOLDKAMP ERBRECHT ist der Name des Auftritts der Goldkamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH an der Krefelder Straße 15 in 41460 Neuss. Die Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht. Während das Profil Familienrecht als Hauptschwerpunkt nennt, beschreibt die belegte Kanzleidarstellung eine Spezialisierung auf streitige Erbfälle. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung relevant: Familienrechtliche Fragen betreffen beispielsweise Trennung, Unterhalt oder Sorge, während die beschriebenen Leistungen vor allem Konflikte um Nachlass und Vermögensnachfolge erfassen. Zum Team gehören Tobias Goldkamp, Cornelius Dornhoff und Ann-Kristin Wedemeyer. Ein wesentlicher Teil der beschriebenen Tätigkeit betrifft Testamente und Erbverträge. Dabei geht es um deren Prüfung und Auslegung sowie um mögliche Unwirksamkeit, etwa aufgrund von Formfehlern, bindenden früheren Verfügungen oder Testierunfähigkeit. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren. Typische Anliegen sind Unklarheiten darüber, wer Erbe geworden ist, wie einzelne Anordnungen zu verstehen sind oder welche Bedeutung frühere Verfügungen haben. Solche Fragen können sowohl die rechtliche Einordnung von Dokumenten als auch die Aufarbeitung familiärer und zeitlicher Zusammenhänge erfordern. Für Mitglieder von Erbengemeinschaften umfasst die Tätigkeit Beratung, Verhandlungen mit Miterben, die Begleitung von Teilungsversteigerungen und die Vertretung in Zivilprozessen. Hinzu kommt die Gestaltung von Erbauseinandersetzungsverträgen für einvernehmliche Lösungen. Weitere Themen sind Pflichtteil, Vermächtnis, beeinträchtigende Schenkungen sowie Konflikte zwischen Testamentsvollstreckern und Erben. Auch Vollmachten und Nachlassabwicklung gehören zur beschriebenen Arbeit. Bei der Vermögensnachfolge unterstützt die Kanzlei die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten und die Unternehmensnachfolge. Verträge und Testamente werden gemeinsam mit den Mandanten gestaltet; dabei arbeitet die Kanzlei auch mit deren Steuerberatern zusammen. Der Standort liegt im zentralen Neusser Stadtgebiet. Zum örtlichen Umfeld gehören Innenstadt, Furth und Grimlinghausen; eine genaue Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist in den Angaben nicht enthalten. Als Gericht vor Ort ist das Amtsgericht Neuss insbesondere für Nachlass- und Familiensachen von Bedeutung, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Ob die Anfrage übernommen werden kann, welche Unterlagen erforderlich sind und wie ein Termin stattfindet, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen. Belegt sind Termine in barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder per Videokonferenz.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Goldkamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Neuss

  • Amtsgericht Neuss

Für das Profil von GOLDKAMP ERBRECHT ist das Amtsgericht Neuss in unterschiedlichen Funktionen relevant. Als Nachlassgericht bearbeitet es bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit insbesondere Erbscheinsverfahren und die Eröffnung letztwilliger Verfügungen. Ein Erbscheinsverfahren dient der Feststellung und dem Nachweis der Erbenstellung; es ist von einer zivilrechtlichen Klage etwa auf Zahlung eines Pflichtteils oder Erfüllung eines Vermächtnisses zu unterscheiden. Für solche Klagen richtet sich die Zuständigkeit unter anderem nach Streitgegenstand und Streitwert, sodass nicht jeder erbrechtliche Konflikt vor das Amtsgericht gehört. Teilungsversteigerungen werden beim zuständigen Amtsgericht als Vollstreckungsgericht geführt; maßgeblich ist dabei grundsätzlich die Lage des Grundstücks. Zum im Profil genannten Familienrecht passt die Funktion des Amtsgerichts als Familiengericht, etwa für Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftssachen. Die Kanzlei befindet sich an der Krefelder Straße 15 in 41460 Neuss und damit im zentralen Stadtgebiet. Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Furth und Grimlinghausen genannt; sie bilden örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende aus Neuss. Eine konkrete Stadtteilzuordnung der Anschrift sowie Angaben zu Haltestellen oder Stellplätzen liegen nicht vor. Bei einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich die passende Verbindung anhand der vollständigen Adresse planen. Aktuelle Fahrpläne, Verkehrsbedingungen und Parkmöglichkeiten sollten dabei gesondert geprüft werden. Die Kanzleiräume sind nach den vorliegenden Angaben barrierefrei. Telefonische Beratung und Videokonferenzen bieten zudem Möglichkeiten für Gespräche ohne persönliche Anfahrt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Worin unterscheiden sich ein Erbscheinsverfahren und eine Klage im Erbstreit?

Im Erbscheinsverfahren prüft das Nachlassgericht, wer Erbe geworden ist und welchen Umfang die Erbenstellung hat. Dabei können auch die Auslegung eines Testaments oder Zweifel an seiner Wirksamkeit eine Rolle spielen. Eine zivilrechtliche Klage betrifft dagegen häufig einen bestimmten Anspruch, beispielsweise die Zahlung eines Pflichtteils oder die Erfüllung eines Vermächtnisses. Beide Verfahren haben unterschiedliche Voraussetzungen und Ziele. Für eine erste Einordnung sind daher das konkrete Anliegen, vorhandene Verfügungen von Todes wegen und bereits eingegangene gerichtliche Schreiben hilfreich.

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem streitigen Testament hilfreich?

Hilfreich sind insbesondere vorhandene Testamente und Erbverträge, Schreiben des Nachlassgerichts sowie Unterlagen zu bereits bekannten früheren Verfügungen. Auch eine kurze Übersicht über die familiären Beziehungen und den zeitlichen Ablauf kann die Orientierung erleichtern. Geht es um Zweifel an der Testierfähigkeit oder um Formfragen, ist zunächst eine sachliche Beschreibung der bekannten Umstände sinnvoll. Welche weiteren Nachweise benötigt werden, hängt vom Streitpunkt ab. Vertrauliche oder umfangreiche Unterlagen sollten erst über einen mit der angefragten Kanzlei abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.

Was ist bei einer Erbengemeinschaft der Unterschied zwischen Verwaltung und Auseinandersetzung?

Die Verwaltung betrifft den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Nachlass, solange dieser noch nicht verteilt ist. Dazu können beispielsweise die Betreuung einer Immobilie, laufende Zahlungen oder der Umgang mit Nachlassforderungen gehören. Die Auseinandersetzung zielt dagegen darauf, Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen und das verbleibende Vermögen unter den Miterben aufzuteilen. Unterschiedliche Vorstellungen über Nutzung, Bewertung oder Verkauf können Konflikte auslösen. Eine einvernehmliche Regelung kann in einem Erbauseinandersetzungsvertrag festgehalten werden. Welche Form dafür erforderlich ist, hängt insbesondere von den betroffenen Vermögenswerten ab.

Wie unterscheiden sich Erbenstellung, Pflichtteil und Vermächtnis?

Erben treten grundsätzlich in die rechtliche Stellung der verstorbenen Person ein und übernehmen damit nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Nachlassverbindlichkeiten. Der Pflichtteil ist demgegenüber grundsätzlich ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Ein Vermächtnis verschafft regelmäßig einen Anspruch auf einen zugewendeten Gegenstand oder eine andere Leistung, ohne allein dadurch eine Erbenstellung zu begründen. Für die Einordnung kommt es auf den Inhalt der Verfügung und die familiäre Situation an. Die im Alltag verwendeten Bezeichnungen sind dabei nicht immer rechtlich eindeutig.

Wann überschneiden sich Familienrecht und Erbrecht bei der Vermögensnachfolge?

Berührungspunkte bestehen insbesondere bei Ehe, Trennung, Scheidung und der Absicherung von Kindern. Der eheliche Güterstand kann die gesetzliche Erbquote beeinflussen; familiäre Veränderungen können außerdem Anlass geben, bestehende Testamente, Erbverträge oder Vollmachten überprüfen zu lassen. Bei Immobilienübertragungen zu Lebzeiten können neben erbrechtlichen auch familienrechtliche und steuerliche Fragen auftreten. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb eine kurze Beschreibung der familiären Situation und des gewünschten Regelungsziels hilfreich. Ob ein Anliegen überwiegend familienrechtlich oder erbrechtlich zu bearbeiten ist, lässt sich anhand der konkreten Fragestellung einordnen.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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