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- Kanzlei
- Goldkamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Ann-Kristin Wedemeyer ist Rechtsanwältin bei der Goldkamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Neuss. Sie begleitet Mandanten bei erbrechtlichen Anliegen, von der vorsorgenden Nachlassplanung über das Pflichtteilsrecht und die Prüfung von Verdachtsfällen der Testierunfähigkeit bis zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Die Kanzlei ist auf streitige Erbfälle spezialisiert. Sie unterstützt Mandanten unter anderem bei unklaren Testamenten, Pflichtteilsansprüchen und Konflikten innerhalb einer Erbengemeinschaft. Zu den beschriebenen Leistungen der Kanzlei gehören die Prüfung von Testamenten und Erbverträgen, die Vertretung in Erbscheinsverfahren und Zivilprozessen sowie die Gestaltung von Verträgen und Testamenten. Wedemeyer studierte an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und absolvierte ihr Referendariat unter anderem am Landgericht Düsseldorf. Parallel sammelte sie Erfahrungen im Erbrechts-Team von Rechtsanwalt Tobias Goldkamp und schloss den Fachanwaltslehrgang Erbrecht ab. Mandanten schätzen laut Kanzlei ihre Aufgeschlossenheit, Durchsetzungsstärke und ihren Überblick in komplexen Situationen. Beratungstermine bietet die Kanzlei in barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz an.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: goldkamp-erbrecht.de, goldkamp-erbrecht.de
Beratung in Neuss – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Kristin Wedemeyer gehört zur Goldkamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH an der Krefelder Straße 15 in 41460 Neuss. In der Kanzleibeschreibung wird sie als Ann-Kristin Wedemeyer geführt. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die vorliegende Kanzleibeschreibung stellt dagegen ihre erbrechtliche Tätigkeit in den Mittelpunkt. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung wichtig: Bei einer Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen oder familienrechtlichen Anliegen sollte zunächst geklärt werden, ob die gewünschte Beratung übernommen werden kann. Aus der Beschreibung lassen sich keine näheren Angaben zu ihrer persönlichen Tätigkeit in diesen beiden Profilrechtsgebieten ableiten. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Anlass für eine Beratung können ein neuer Arbeitsvertrag, eine Kündigung, eine Abmahnung oder Fragen zu Vergütung, Urlaub und Arbeitszeugnissen sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet dabei allgemein eine Einordnung der vertraglichen Unterlagen und des bisherigen Geschehens. Auch zeitliche Abläufe sind bedeutsam, weil arbeitsrechtliche Ansprüche und gerichtliche Schritte an Fristen gebunden sein können. Nicht jeder Konflikt führt zu einem Gerichtsverfahren; je nach Sachverhalt kommt auch eine außergerichtliche Klärung in Betracht. Familienrechtliche Anfragen betreffen häufig Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Dabei müssen persönliche Lebensumstände und rechtliche Regelungen zusammen betrachtet werden. Wedemeyers belegte Tätigkeit im Erbrecht umfasst hingegen Nachlassplanung, Pflichtteilsfragen, Verdachtsfälle der Testierunfähigkeit und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Sie studierte an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, absolvierte ihr Referendariat unter anderem am Landgericht Düsseldorf und schloss den Fachanwaltslehrgang Erbrecht ab. Der Abschluss dieses Lehrgangs ist nicht mit der Verleihung eines Fachanwaltstitels gleichzusetzen. Der örtliche Bezug liegt in Neuss; als Stadtteile sind Innenstadt, Furth und Grimlinghausen genannt. Eine eindeutige Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den Angaben nicht. Das Amtsgericht Neuss ist insbesondere für familiengerichtliche Angelegenheiten bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit relevant, während arbeitsrechtliche Streitigkeiten regelmäßig vor die Arbeitsgerichtsbarkeit gehören. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Anschließend lassen sich Übernahmemöglichkeit, benötigte Unterlagen und Terminform abstimmen. Belegt sind Beratungstermine in barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Neuss
- Amtsgericht Neuss
Die Kanzlei von Kristin Wedemeyer befindet sich an der Krefelder Straße 15 in 41460 Neuss. Zum genannten räumlichen Umfeld gehören Innenstadt, Furth und Grimlinghausen, ohne dass die Angaben eine genaue Stadtteilzuordnung der Kanzlei belegen. Für Ratsuchende aus diesen Stadtteilen ist die Anschrift der Ausgangspunkt für die individuelle Anfahrtsplanung. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Linien, Stellplätzen oder Fahrtzeiten liegen nicht vor. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte deshalb anhand aktueller Verbindungen und örtlicher Gegebenheiten geplant werden. Die Kanzleiräume sind nach der vorliegenden Beschreibung barrierefrei; außerdem werden telefonische Termine und Videokonferenzen angeboten. Für den im Profil genannten Schwerpunkt Familienrecht ist das Amtsgericht Neuss mit seinem Familiengericht relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Familiengerichte befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Die Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und nicht allein nach der Anschrift der beauftragten Kanzlei. Für typische Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, sind dagegen grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig, nicht das Amtsgericht Neuss. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den Standortangaben nicht genannt. Für die in der Kanzleibeschreibung belegte erbrechtliche Tätigkeit kann das Amtsgericht Neuss außerdem als Nachlassgericht Bedeutung haben, etwa bei Testamentseröffnungen oder Erbscheinsverfahren. Streitige Zahlungsansprüche aus einem Erbfall werden dagegen vor den zuständigen Zivilgerichten verhandelt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Beratungstermine werden in den barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz angeboten – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Zur Terminvereinbarung können Sie unter 02131/718190 anrufen.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Beratungstermine werden in den barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz angeboten – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Zur Terminvereinbarung können Sie unter 02131/718190 anrufen.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Werdegang und Engagement
Auszeichnungen
- eine der deutschlandweit besten Kanzleien im Erbrecht, Wirtschaftswoche
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind gewöhnlich der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können relevante Korrespondenz, Entgeltabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht. Bei einer Kündigung ist insbesondere der Zeitpunkt des Zugangs von Bedeutung, da für gerichtliche Schritte kurze gesetzliche Fristen gelten können. Eine Kontaktanfrage allein wahrt solche Fristen nicht. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und ob eine Vertretung übernommen wird, sollte im Rahmen der ersten Abstimmung geklärt werden.
- Lassen sich Konflikte um Arbeitszeugnis, Vergütung oder Urlaub auch ohne Gerichtsverfahren klären?
- Arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten können grundsätzlich auch außergerichtlich geklärt werden, beispielsweise durch eine sachliche Konkretisierung der Forderungen und Verhandlungen zwischen den Beteiligten. Ob das sinnvoll ist, hängt unter anderem von den Unterlagen, den Streitpunkten und bestehenden Fristen ab. Bei Vergütungsansprüchen können neben gesetzlichen Verjährungsregeln auch wirksame arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen eine Rolle spielen. Kommt keine Einigung zustande, ist für typische Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis die Arbeitsgerichtsbarkeit vorgesehen. Auch dort ist zunächst regelmäßig ein Gütetermin vorgesehen.
- Müssen bei einer Trennung Scheidung, Unterhalt und Fragen zu den Kindern gemeinsam geklärt werden?
- Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen hängen im Alltag häufig zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Nicht jede Frage muss gleichzeitig oder in demselben Verfahren entschieden werden. Bei einer Scheidung können bestimmte Folgesachen im sogenannten Verbund behandelt werden; andere Angelegenheiten werden eigenständig geklärt. Bei Fragen zu Kindern steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage hilft eine Übersicht darüber, welche Punkte bereits einvernehmlich geregelt sind, wo unterschiedliche Vorstellungen bestehen und ob schon gerichtliche Schreiben vorliegen.
- Welche Informationen werden für eine erste Orientierung zu Unterhaltsfragen benötigt?
- Zunächst ist zu unterscheiden, ob es um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Unterhalt nach einer Scheidung geht. Je nach Fragestellung können Angaben zu Einkommen, familiärer Situation, Betreuung gemeinsamer Kinder und bestehenden Zahlungsverpflichtungen erforderlich sein. Auch vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Entscheidungen oder Unterhaltstitel sind für die Einordnung wichtig. Eine pauschale Berechnung ohne Kenntnis der maßgeblichen Umstände ist regelmäßig nicht aussagekräftig. Für die erste Kontaktaufnahme genügt zunächst eine verständliche Beschreibung des Anliegens; sensible Unterlagen sollten anschließend über einen abgestimmten Übermittlungsweg bereitgestellt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Kristin Wedemeyer
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Kristin Wedemeyer liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 7 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Krefelder Straße 15, 41460 Neuss
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Goldkamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · 2 Profile dieser Kanzlei auf einen Blick
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: goldkamp-erbrecht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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