Veröffentlichtes Profil

Thomas Buchheit

Thomas Buchheit: Rechtsanwalt in Neuss

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt · Kanzlei Buchheit

Salzstraße 36, 41460 Neuss

Telefon: +49 2131 7394770

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Buchheit
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Thomas Buchheit betreibt die Kanzlei Buchheit in der Salzstraße 36 in Neuss. Er berät und vertritt Mandanten bundesweit. Als rechtliche Spezialisierungen nennt die Kanzlei Arbeitsrecht, Strafverteidigung, Dienstrecht für Soldaten und Beamte, Verkehrsunfallrecht und Erbrecht. Im Informationsangebot werden außerdem Vertragsrecht sowie die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen aufgeführt. Zum Mandantenkreis zählen auch Soldaten; Mitglieder des Deutschen Bundeswehrverbandes können ebenfalls vertreten werden. Buchheit legt nach eigener Darstellung Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Arbeits- und Kommunikationsatmosphäre von Beginn des Mandats an. Die Konzentration auf wenige Rechtsgebiete und seine langjährige berufliche Erfahrung beschreibt er als Grundlage seiner Beratung. Andere Rechtsthemen bearbeitet er nur, soweit er dies fachlich vertreten kann; andernfalls benennt er fachkundige Kollegen und Ansprechpartner. Zum Service gehören Telefon- und Onlineberatung sowie aktuelle Rechtsprechungshinweise, Urteile und rechtliche Analysen. Für sehr dringende Fälle nennt die Kanzlei eine telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Sekretariatszeiten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-buchheit.de, kanzlei-buchheit.de

Beratung in Neuss – Einordnung der Redaktion

Thomas Buchheit ist als Rechtsanwalt in Neuss tätig. Seine Kanzlei Rechtsanwalt Thomas Buchheit befindet sich in der Salzstraße 36, 41460 Neuss. Laut Profil bildet das Arbeitsrecht den Hauptschwerpunkt seiner Tätigkeit. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern – von der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses über dessen laufende Gestaltung bis zur Beendigung. Wer eine arbeitsrechtliche Anfrage vorbereitet, sollte deshalb zunächst beschreiben, in welcher Phase des Arbeitsverhältnisses das Anliegen entstanden ist und welche Klärung angestrebt wird. Ob Thomas Buchheit im konkreten Fall tätig werden kann, lässt sich im Rahmen der Kontaktaufnahme erfragen. Typische arbeitsrechtliche Anliegen sind Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder einem Arbeitszeugnis. Ebenso können eine Abmahnung, eine Versetzung oder eine ausgesprochene Kündigung Anlass für anwaltliche Unterstützung sein. Hinter diesen Themen stehen häufig unterschiedliche Erwartungen an vertragliche Pflichten und betriebliche Abläufe. Eine rechtliche Einordnung berücksichtigt neben gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Welche Unterlagen und Regelungen tatsächlich relevant sind, hängt vom einzelnen Sachverhalt ab; die bloße Bezeichnung eines Problems reicht dafür meist nicht aus. Bei Konflikten über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder ausstehende Zahlungen spielt der zeitliche Ablauf eine wichtige Rolle. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen bestehen. Für eine erste Sachverhaltsdarstellung sind daher konkrete Daten, erhaltene Schreiben und bisherige Reaktionen hilfreich. Eine anwaltliche Prüfung kann sich sowohl auf Möglichkeiten einer außergerichtlichen Klärung als auch auf ein gerichtliches Verfahren beziehen. Aus dem angegebenen Tätigkeitsschwerpunkt allein ergibt sich jedoch keine Aussage dazu, wie ein bestimmter Fall einzuschätzen ist oder welchen Verlauf er nehmen wird. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Neuss. Die Salzstraße ist für die Planung eines Besuchs aus der Innenstadt ebenso wie aus Furth oder Grimlinghausen die maßgebliche Zieladresse. Die konkrete Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Anfahrt mit dem Pkw sollte anhand aktueller Informationen geprüft werden. Das am Standort genannte Amtsgericht Neuss ist für gewöhnliche arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern nicht zuständig; diese gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, die Namen der Beteiligten und Hinweise auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Anschließend können die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen geklärt werden. Eine Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Neuss

  • Amtsgericht Neuss

Die Kanzlei Rechtsanwalt Thomas Buchheit hat ihre Anschrift in der Salzstraße 36, 41460 Neuss. Für Ratsuchende aus dem Neusser Stadtgebiet bildet diese Adresse den örtlichen Anlaufpunkt. Als Stadtteile sind im Standortumfeld Innenstadt, Furth und Grimlinghausen genannt. Daraus lässt sich keine zusätzliche Niederlassung in diesen Stadtteilen ableiten. Für die Besuchsplanung ist daher die konkrete Kanzleianschrift entscheidend, nicht allein die Orientierung an einem Stadtteil. Angaben zur nächstgelegenen Haltestelle, zu Parkmöglichkeiten oder zu einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand aktueller Fahrplan- und Verkehrsinformationen vorbereiten; ein persönlicher Termin sollte zuvor abgestimmt werden. Am Standort ist das Amtsgericht Neuss genannt. Amtsgerichte befassen sich unter anderem mit bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten sowie mit Familien-, Nachlass- und Registersachen. Für den Hauptschwerpunkt dieses Profils, das Arbeitsrecht, ist jedoch eine Abgrenzung wichtig: Gewöhnliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht Neuss. Dazu gehören beispielsweise Kündigungsschutzverfahren, Klagen auf Arbeitsentgelt und Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse. Auch bestimmte kollektivarbeitsrechtliche Auseinandersetzungen werden in der Arbeitsgerichtsbarkeit behandelt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, wobei etwa Arbeitsort und Sitz der beklagten Partei Bedeutung haben können. Der Kanzleisitz in Neuss legt den Gerichtsstand eines Mandats daher nicht automatisch fest.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bereits beim Erstanruf sollen Name, Adresse, Telefonnummer und eine E-Mail-Erreichbarkeit hinterlassen werden, um eine zügige Kontaktaufnahme zu gewährleisten. Konkrete, nach dem RVG gebührenpflichtige Rechtsauskünfte werden nur nach Mitteilung der vollständigen Adressangaben erteilt.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Telefonische Gespräche werden als (Erst-)Beratungsgespräch honorarpflichtig, sobald zu den kurz vorgetragenen Inhalten Stellung genommen oder unmittelbar ein Rat erteilt werden soll. Rechtliche Hinweise oder Auskünfte am Telefon werden nur nach Maßgabe der Service-Bestimmungen erteilt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Telefonische Gespräche werden als (Erst-)Beratungsgespräch honorarpflichtig, sobald zu den kurz vorgetragenen Inhalten Stellung genommen oder unmittelbar ein Rat erteilt werden soll. Rechtliche Hinweise oder Auskünfte am Telefon werden nur nach Maßgabe der Service-Bestimmungen erteilt.

Für den Erstkontakt: Bereits beim Erstanruf sollen Name, Adresse, Telefonnummer und eine E-Mail-Erreichbarkeit hinterlassen werden, um eine zügige Kontaktaufnahme zu gewährleisten. Konkrete, nach dem RVG gebührenpflichtige Rechtsauskünfte werden nur nach Mitteilung der vollständigen Adressangaben erteilt.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Problem hilfreich?
Hilfreich sind regelmäßig der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Änderungen sowie die Unterlagen, die unmittelbar mit dem Anliegen zusammenhängen. Bei Vergütungsfragen können dies Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen sein, bei einer Abmahnung oder Kündigung das betreffende Schreiben. Ergänzend erleichtert eine kurze chronologische Darstellung die Orientierung: Was ist wann geschehen, welche Beteiligten gibt es und welche Gespräche wurden bereits geführt? Hinweise auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können ebenfalls relevant sein. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
Warum sollte bei einer Kündigung oder offenen Lohnforderungen frühzeitig nach Fristen gefragt werden?
Im Arbeitsrecht können unterschiedliche Fristen nebeneinander gelten. Für eine Kündigungsschutzklage ist grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung vorgesehen. Bei Zahlungsansprüchen können zusätzlich zu gesetzlichen Verjährungsregeln wirksame Ausschlussfristen aus Arbeits- oder Tarifverträgen eine Rolle spielen. Ob eine bestimmte Frist eingreift und wann sie beginnt, hängt von den Umständen ab. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb das Zugangsdatum eines Schreibens und vorhandene Vertragsunterlagen wichtig. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt gerichtliche oder vertragliche Fristen grundsätzlich nicht.
Ist für einen Streit mit dem Arbeitgeber das Amtsgericht Neuss zuständig?
Für gewöhnliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig. Das betrifft etwa Kündigungsschutz, ausstehendes Arbeitsentgelt oder die Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Das Amtsgericht Neuss ist daher nicht schon deshalb zuständig, weil sich der Arbeitsplatz oder die Kanzlei in Neuss befindet. Die örtliche Zuständigkeit innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit wird anhand gesetzlicher Kriterien bestimmt. Dabei können insbesondere der gewöhnliche Arbeitsort und der Sitz der beklagten Partei eine Rolle spielen. Besondere Vertragsverhältnisse können eine gesonderte Einordnung erfordern.
Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht geklärt werden?
Nicht jeder arbeitsrechtliche Konflikt führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Gegenstand kommen eine Klärung im direkten Austausch, anwaltliche Korrespondenz oder eine ausgehandelte Vereinbarung in Betracht. Ob ein solcher Weg sinnvoll ist, hängt unter anderem von den Streitpunkten, der Gesprächsbereitschaft und möglichen Fristen ab. Auch nach Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens ist eine einvernehmliche Lösung möglich; im Urteilsverfahren dient insbesondere die Güteverhandlung diesem Zweck. Außergerichtliche Gespräche ersetzen jedoch nicht automatisch notwendige fristgebundene Schritte. Welche Vorgehensweise passt, erfordert eine Prüfung des konkreten Sachverhalts.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Thomas Buchheit

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Thomas Buchheit: 4,7 von 5 Sternen bei 14 Bewertungen
4,7 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Buchheit aus 14 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Thomas Buchheit liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,7 von 5 · 14 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Buchheit insgesamt und nicht auf Thomas Buchheit persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
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Google veröffentlicht zu diesen 14 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Salzstraße 36, 41460 Neuss

Montag - Freitag
07:30 - 18:00 (Sekretariat; auf der Kontaktseite abweichend 07.00 bis 18.00 Uhr)

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: kanzlei-buchheit.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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