Veröffentlichtes Profil

Udo Fileborn

Udo Fileborn – Rechtsanwalt für Familienrecht und Erbrecht in Neuss

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Udo Fileborn

Eintrachtstraße 25, 41462 Neuss

Telefon: +49 2131 272957

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Udo Fileborn
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Udo Fileborn ist in Neuss tätig und seit 1994 vorwiegend auf Familienrecht und Erbrecht spezialisiert. Seine Kanzlei richtet sich an Ratsuchende mit familienrechtlichen und erbrechtlichen Anliegen. Im Familienrecht behandelt die Webseite Fragen rund um Trennung, Unterhalt, Kinder, Vermögensauseinandersetzung, gemeinsame Kredite und Eheverträge. Auch die Situation nicht verheirateter Paare wird angesprochen. Im Erbrecht berät Fileborn insbesondere zur Gestaltung von Testamenten, zu Erbauseinandersetzungen, Pflichtteilsansprüchen, Nachlassangelegenheiten und zur Testamentsvollstreckung. Für Gespräche nimmt er sich nach eigener Darstellung die notwendige Zeit, um geduldig und in Ruhe zuzuhören; ein vorgegebenes Zeitlimit gibt es nicht. Den Sachverhalt und die gesamten Umstände erörtert er gemeinsam mit den Ratsuchenden. Verschiedene Vorgehensmöglichkeiten werden beurteilt und gemeinsam besprochen. Maßgeblich sind dabei der Auftrag und die vom Mandanten vorgegebene Zielsetzung. Die Kanzlei befindet sich in der Eintrachtstraße 25 in Neuss. Persönliche Besprechungstermine werden nach telefonischer Vereinbarung angeboten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: fileborn.de, fileborn.de

Beratung in Neuss – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Udo Fileborn ist mit seiner Kanzlei in der Eintrachtstraße 25 in 41462 Neuss tätig. Seit 1994 beschäftigt er sich vorwiegend mit Familienrecht und Erbrecht; das Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils. Daneben ist Verkehrsrecht als weiteres Rechtsgebiet angegeben. Damit umfasst das Profil sowohl Fragen der persönlichen und familiären Lebensgestaltung als auch Anliegen zum Nachlass und zu rechtlichen Folgen der Teilnahme am Straßenverkehr. Welche Unterstützung im Einzelfall in Betracht kommt, hängt vom Sachverhalt und vom vereinbarten Auftrag ab. Im Familienrecht greift die Kanzleiwebseite Themen auf, die häufig im Zusammenhang mit einer Trennung entstehen: Unterhalt, Fragen zu Kindern, die Auseinandersetzung des Vermögens und der Umgang mit gemeinsamen Krediten. Auch Eheverträge und die Situation nicht verheirateter Paare werden angesprochen. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche rechtliche Ausgangslagen. So sind die Verantwortung für gemeinsame Kinder, vertragliche Verpflichtungen gegenüber Kreditgebern und finanzielle Ansprüche zwischen Partnern voneinander zu unterscheiden. Eine Besprechung kann dazu dienen, diese Zusammenhänge zunächst zu ordnen und die jeweiligen Anliegen zu erfassen. Im Erbrecht berät Udo Fileborn insbesondere zur Gestaltung von Testamenten, zu Erbauseinandersetzungen, Pflichtteilsansprüchen, Nachlassangelegenheiten und zur Testamentsvollstreckung. Typische Ausgangspunkte sind der Wunsch nach einer geregelten Vermögensnachfolge oder Unklarheiten nach einem Todesfall. Bei mehreren Erben können etwa unterschiedliche Vorstellungen über die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses bestehen. Zum ebenfalls aufgeführten Verkehrsrecht gehören allgemein die Regulierung von Unfallschäden sowie Fragen zu Verkehrsverstößen. Eine nähere Beschreibung einzelner verkehrsrechtlicher Tätigkeiten enthält das vorliegende Kanzleiprofil nicht. Der örtliche Bezug liegt in Neuss. Innenstadt, Furth und Grimlinghausen bilden dabei unterschiedliche räumliche Bezugspunkte für Ratsuchende im Stadtgebiet. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Neuss genannt, das unter anderem familiengerichtliche Aufgaben und Nachlassangelegenheiten bearbeitet. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich jedoch nach Verfahrensart und gesetzlichen Anknüpfungspunkten. Für einen persönlichen Termin in der Eintrachtstraße empfiehlt sich eine vorherige Planung der Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Kanzleianschrift. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dortigen Angaben zur Orientierung für eine Kontaktaufnahme nutzen. Persönliche Besprechungen werden nach telefonischer Vereinbarung angeboten. Bei der Anfrage lässt sich zunächst das betroffene Rechtsgebiet und der Anlass knapp benennen. Nach eigener Darstellung nimmt sich Udo Fileborn für Gespräche die notwendige Zeit ohne vorgegebenes Zeitlimit. Sachverhalt, Gesamtumstände und mögliche Vorgehensweisen werden gemeinsam erörtert; maßgeblich bleiben der Auftrag und die Zielsetzung der Mandantin oder des Mandanten.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Neuss

  • Amtsgericht Neuss

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Udo Fileborn befindet sich in der Eintrachtstraße 25 in 41462 Neuss. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, Furth oder Grimlinghausen ist diese Anschrift der Bezugspunkt für die Planung eines persönlichen Gesprächs. Eine eindeutige Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Ebenso sind keine konkreten Haltestellen, Verkehrslinien oder Parkmöglichkeiten belegt. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der vollständigen Adresse und aktueller Verkehrsinformationen vorbereiten. Persönliche Besprechungstermine setzen nach den Kanzleiangaben eine telefonische Vereinbarung voraus. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist das Amtsgericht Neuss als örtlicher Gerichtsstandort von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich beispielsweise mit Scheidungen, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie bestimmten vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten. Ob ein konkretes Verfahren in Neuss geführt wird, bestimmen die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Der Kanzleisitz allein legt das zuständige Gericht nicht fest. Im Erbrecht nimmt das Amtsgericht als Nachlassgericht insbesondere Aufgaben wie Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren wahr. Streitigkeiten über Pflichtteilszahlungen oder zwischen Erben sind dagegen regelmäßig zivilgerichtliche Verfahren und nicht ohne Weiteres Aufgaben des Nachlassgerichts. Im Verkehrsrecht können beim Amtsgericht unter anderem Zivilverfahren über Unfallschäden innerhalb seiner gesetzlichen Zuständigkeit sowie gerichtliche Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen geführt werden. Auch hier hängt die Zuständigkeit des Amtsgerichts Neuss von den Umständen des jeweiligen Falls ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefon und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Persönliche Besprechungstermine nach telefonischer Vereinbarung.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Persönliche Besprechungstermine nach telefonischer Vereinbarung.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefon und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch über Trennung und Unterhalt häufig relevant?
Für die erste Einordnung sind meist Angaben zur familiären Situation, zu den Kindern sowie zu Einkommen und laufenden finanziellen Verpflichtungen hilfreich. Je nach Anliegen können Gehaltsabrechnungen, bestehende Unterhaltsregelungen, ein Ehevertrag oder Unterlagen zu gemeinsamen Krediten eine Rolle spielen. Auch bereits vorliegende gerichtliche Schreiben sind häufig wichtig. Nicht jedes Dokument wird in jedem Fall benötigt. Bei der Terminvereinbarung kann geklärt werden, welche Unterlagen zum Gespräch mitgebracht werden sollen. Eine kurze Übersicht über offene Fragen erleichtert zudem die Darstellung des Anliegens.
Unterscheiden sich die rechtlichen Fragen bei der Trennung verheirateter und unverheirateter Paare?
Ja, der rechtliche Rahmen unterscheidet sich in wesentlichen Punkten. Für Ehegatten bestehen besondere gesetzliche Regelungen, etwa zum ehelichen Güterrecht und zum Unterhalt. Diese lassen sich nicht allgemein auf unverheiratete Paare übertragen. Bei gemeinsamen Kindern stellen sich unabhängig von einer Ehe Fragen zu Betreuung, Umgang und Kindesunterhalt, wobei die jeweilige rechtliche Ausgangslage zu beachten ist. Gemeinsames Eigentum oder gemeinsam unterschriebene Kreditverträge können ebenfalls gesonderte Fragen aufwerfen. Für eine erste Besprechung ist deshalb wichtig, die Familienverhältnisse und bestehenden Vereinbarungen nachvollziehbar darzustellen.
Was unterscheidet eine Erbauseinandersetzung von einem Pflichtteilsanspruch?
Eine Erbauseinandersetzung betrifft die Aufteilung eines Nachlasses unter mehreren Erben. Dabei können unter anderem Nachlasswerte, Verbindlichkeiten und unterschiedliche Vorstellungen über einzelne Vermögensgegenstände zu klären sein. Der Pflichtteil ist dagegen grundsätzlich ein auf Geld gerichteter Anspruch bestimmter naher Angehöriger, die durch eine letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Er vermittelt nicht automatisch eine Stellung als Miterbe. Für die Einordnung sind insbesondere die familiären Beziehungen, vorhandene Testamente oder Erbverträge und die Zusammensetzung des Nachlasses von Bedeutung. Welche Ansprüche bestehen, bedarf einer individuellen Prüfung.
Welche Informationen helfen bei einer Anfrage nach einem Verkehrsunfall oder einem Bußgeldbescheid?
Bei einem Verkehrsunfall sind eine nachvollziehbare Schilderung des Ablaufs und vorhandene Unterlagen zur Schadenserfassung hilfreich. Dazu können Fotos, Angaben zu Beteiligten und Zeugen sowie Schreiben von Versicherungen gehören. Bei einem Bußgeldverfahren stehen dagegen der konkrete Vorwurf und die behördlichen Schreiben im Vordergrund. Weil solche Dokumente Fristen enthalten können, sind auch das Eingangsdatum und gegebenenfalls der Zustellnachweis für die Einordnung relevant. In einer ersten Anfrage genügt zunächst eine knappe Beschreibung des Anlasses. Ob und in welchem Umfang eine Vertretung übernommen wird, ist anschließend zu klären.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Udo Fileborn

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Udo Fileborn: 4,9 von 5 Sternen bei 9 Bewertungen
4,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwalt Udo Fileborn aus 9 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 9 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Udo Fileborn insgesamt und nicht auf Udo Fileborn persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: fileborn.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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