Veröffentlichtes Profil

Tim Kamphoff

Tim Kamphoff in Neuss: Familienrecht, Erbrecht und Testamentsvollstreckung

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwälte Loosen Kamphoff Henneberg Matthiesen Partnerschaft mbB

Erftstraße 54 A (Ecke Büttger Straße), 41460 Neuss

Telefon: +49 2131 92380

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwälte Loosen Kamphoff Henneberg Matthiesen Partnerschaft mbB
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Tim Kamphoff ist Rechtsanwalt bei Loosen Kamphoff Henneberg Matthiesen Partnerschaft mbB in Neuss. Auf der Kanzleiwebseite werden ihm Familienrecht und Erbrecht zugeordnet; außerdem wird er als zertifizierter Testamentsvollstrecker vorgestellt. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Erftstraße 54 A, Ecke Büttger Straße. Ihr Angebot an Rechtsberatung und Dienstleistungen richtet sich nach den Wünschen und Bedürfnissen ihrer Mandanten. Das Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten mit langjähriger Berufserfahrung bietet Einzelberatung sowie Gesamtberatung an, auch für Betriebe und größere Unternehmen. Nach Angaben der Kanzlei bleibt der Anwalt des Vertrauens als Ansprechpartner verfügbar und berät individuell. Die Kanzlei vertritt ihre Mandanten bundesweit in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Dabei berücksichtigt sie neben den Interessen der Mandanten auch die Kosten-Nutzen-Problematik. Individuelle Betreuung wird ausdrücklich als Anliegen genannt. Beratungstermine können telefonisch vereinbart werden; außerdem stehen eine E-Mail-Adresse und ein Kontaktformular zur Verfügung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rae-neuss.de, rae-neuss.de

Beratung in Neuss – Einordnung der Redaktion

Tim Kamphoff ist Rechtsanwalt bei Rechtsanwälte Loosen Kamphoff Henneberg Matthiesen Partnerschaft mbB in Neuss. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Auf der Kanzleiwebseite werden ihm außerdem Erbrecht und die Tätigkeit als zertifizierter Testamentsvollstrecker zugeordnet. Damit berührt sein Tätigkeitsfeld sowohl die rechtlichen Folgen veränderter familiärer Beziehungen als auch Fragen der Vermögensnachfolge. Für Ratsuchende kann diese Verbindung beispielsweise dann von Bedeutung sein, wenn nach einer Trennung neben Unterhaltsfragen auch bestehende erbrechtliche Regelungen überprüft werden sollen. Im Familienrecht stehen häufig Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zu elterlicher Sorge und Umgang im Mittelpunkt. Auch die Aufteilung ehelichen Vermögens und der Versorgungsausgleich können Gegenstand einer rechtlichen Klärung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Einordnung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage. Dabei sind familiäre Absprachen, die Interessen gemeinsamer Kinder und vorhandene Unterlagen ebenso relevant wie mögliche gerichtliche Verfahren. Nicht jedes familienrechtliche Anliegen führt zu einer Auseinandersetzung vor Gericht; auch die rechtliche Gestaltung einvernehmlicher Regelungen gehört zum allgemeinen Aufgabenfeld. Im Erbrecht sind etwa die Gestaltung von Testamenten, die Stellung von Erben und Pflichtteilsberechtigten sowie die Abwicklung eines Nachlasses typische Themen. Eine Testamentsvollstreckung dient grundsätzlich dazu, die letztwilligen Anordnungen einer verstorbenen Person umzusetzen und den Nachlass nach den dafür geltenden Vorgaben zu verwalten oder auseinanderzusetzen. Welche Aufgaben im Einzelfall bestehen, hängt insbesondere von der testamentarischen Anordnung ab. Die Kanzlei beschreibt individuelle Betreuung als Anliegen und berücksichtigt nach eigenen Angaben neben den Interessen ihrer Mandantschaft auch die Kosten-Nutzen-Problematik. Sie vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit außergerichtlich und gerichtlich. Der Kanzleisitz liegt an der Erftstraße 54 A, Ecke Büttger Straße, in 41460 Neuss. Für Menschen aus der Innenstadt sowie aus Furth und Grimlinghausen bildet die Anschrift einen konkreten örtlichen Anlaufpunkt. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Neuss insbesondere mit seinem Familiengericht und seiner Funktion als Nachlassgericht relevant; die tatsächliche Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Für die Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Telefonische Terminvereinbarung, E-Mail und Kontaktformular sind als Kontaktwege der Kanzlei angegeben. Termin, benötigte Unterlagen und eine mögliche Mandatsübernahme sind anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Neuss

  • Amtsgericht Neuss

Der örtliche Bezug von Tim Kamphoffs familienrechtlichem Schwerpunkt liegt in Neuss. Das Amtsgericht Neuss ist als Familiengericht grundsätzlich für Familiensachen innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs zuständig. Dazu zählen insbesondere Scheidungen, Verfahren zum Versorgungsausgleich sowie Streitigkeiten über Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Welches Familiengericht im konkreten Fall zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und nicht allein nach dem Sitz der beauftragten Kanzlei. Für das ebenfalls genannte Erbrecht ist das Amtsgericht Neuss in seiner Funktion als Nachlassgericht von Bedeutung. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Erbscheinsverfahren geführt und letztwillige Verfügungen eröffnet. Streitige Ansprüche zwischen Erben oder auf einen Pflichtteil gehören hingegen grundsätzlich vor die Zivilgerichte; das zuständige Gericht hängt unter anderem von Gegenstand und Streitwert ab. Die Kanzlei befindet sich an der Erftstraße 54 A, Ecke Büttger Straße, in Neuss. Die Ecklage bietet einen Orientierungspunkt für die Anfahrt. Im räumlichen Umfeld des Profils werden die Innenstadt, Furth und Grimlinghausen genannt; daraus ergibt sich jedoch keine belegte Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem bestimmten Stadtteil. Für einen Besuch aus diesen Bereichen oder aus anderen Teilen von Neuss lässt sich die Anreise anhand der vollständigen Adresse mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Konkrete Haltestellen, Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Aktuelle Fahrpläne und örtliche Verkehrsbedingungen sollten deshalb bei der Planung berücksichtigt werden. Ein Beratungstermin kann vorab telefonisch mit der Kanzlei vereinbart werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bittet darum, telefonisch einen Beratungstermin zu vereinbaren.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei bittet darum, telefonisch einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch zu Trennung und Scheidung hilfreich?
Für eine erste familienrechtliche Besprechung sind eine kurze Übersicht zur familiären Situation und zum bisherigen Verlauf der Trennung häufig hilfreich. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, bestehende Eheverträge, Angaben zu gemeinsamen Kindern sowie Unterlagen über Einkommen, Vermögen und Verbindlichkeiten relevant sein. Bereits vorliegende gerichtliche Schreiben oder anwaltliche Korrespondenz erleichtern die Einordnung des Verfahrensstands. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach den zu klärenden Fragen. Eine vorherige Abstimmung hilft, die Vorbereitung auf das Gespräch zu begrenzen und gezielt zu gestalten.
Wie unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
Die elterliche Sorge betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, insbesondere Entscheidungen über seine persönlichen Angelegenheiten und sein Vermögen. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern sowie unter bestimmten Voraussetzungen weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung bedeutet nicht automatisch, dass sich eine bestehende gemeinsame Sorge ändert. Fragen zu Aufenthalt, Betreuung und wichtigen Entscheidungen können dennoch klärungsbedürftig werden. Maßgeblich ist das Kindeswohl. Ob eine Vereinbarung, Unterstützung durch das Jugendamt oder ein familiengerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt von der jeweiligen Situation ab.
Welche Rolle spielen Vermögen und Altersvorsorge bei einer Scheidung?
Vermögensfragen und Altersvorsorge werden bei einer Scheidung rechtlich unterschiedlich behandelt. Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann ein Ausgleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses eine Rolle spielen; gemeinsames Eigentum ist davon gesondert zu betrachten. Der Versorgungsausgleich betrifft grundsätzlich die während der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung. Ehevertragliche Regelungen können für beide Themen Bedeutung haben. Zur allgemeinen Vorbereitung sind daher Informationen über Vermögenswerte, Schulden, Versorgungsanrechte und vorhandene Vereinbarungen nützlich. Welche Ausgleichsfragen sich tatsächlich stellen, lässt sich erst anhand der persönlichen Verhältnisse einordnen.
Warum können nach einer Trennung auch erbrechtliche Fragen entstehen?
Eine Trennung und eine rechtskräftige Scheidung haben nicht dieselben erbrechtlichen Wirkungen. Deshalb können bestehende Testamente, Erbverträge und die gesetzliche Erbfolge bei Veränderungen der familiären Situation überprüfungsbedürftig werden. Besonders bei gemeinschaftlichen Testamenten ist außerdem zu beachten, dass einzelne Verfügungen rechtlich miteinander verbunden sein können und Änderungen bestimmten Voraussetzungen unterliegen. Auch die Absicherung gemeinsamer Kinder kann Anlass für eine erbrechtliche Besprechung sein. Für eine erste Einordnung sind der Familienstand, vorhandene letztwillige Verfügungen und gegebenenfalls der Stand eines Scheidungsverfahrens wichtige Informationen.
Was unterscheidet eine Testamentsvollstreckung von der Tätigkeit des Nachlassgerichts?
Ein Testamentsvollstrecker setzt im Rahmen seiner Befugnisse die Anordnungen um, die eine verstorbene Person für ihren Nachlass getroffen hat. Dazu können die Verwaltung von Nachlassvermögen, die Erfüllung von Vermächtnissen oder die Verteilung des Nachlasses gehören. Das Nachlassgericht übernimmt dagegen gesetzlich festgelegte gerichtliche Aufgaben, etwa die Eröffnung letztwilliger Verfügungen und die Bearbeitung von Erbscheinsanträgen. Es wickelt den Nachlass nicht allgemein für die Erben ab. Welche Befugnisse eine Testamentsvollstreckung umfasst und wie lange sie dauert, richtet sich insbesondere nach der letztwilligen Verfügung und den gesetzlichen Bestimmungen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Tim Kamphoff

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Tim Kamphoff: 4,3 von 5 Sternen bei 6 Bewertungen
4,3 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwälte Loosen Kamphoff Henneberg Matthiesen Partnerschaft mbB aus 6 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rae-neuss.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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