Kanzleiprofil

SCHRAMM MEYER KUHNKE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Ausländer- und Aufenthaltsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

3

Standort

Valentinskamp 70 / EMPORIO, 20355 Hamburg

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Ausländer- und Aufenthaltsrecht, Strafrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die SCHRAMM MEYER KUHNKE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ist eine Kanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg. Ihr Beratungsspektrum umfasst das Individual- und das Kollektivarbeitsrecht. Sie bearbeitet sowohl nationale als auch internationale Fragestellungen. Zum Team gehören laut Kanzleiwebsite Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Fachanwältinnen und Fachanwälte. Die beschriebenen Tätigkeiten betreffen insbesondere arbeitsrechtliche Fragen im Unternehmenskontext, etwa bei organisatorischen Veränderungen, der Gestaltung von Beschäftigungsbedingungen und dem Umgang mit Compliance-Themen. Ein Schwerpunkt liegt auf Restrukturierungen und Transformationen. Hierzu nennt die Kanzlei Betriebsschließungen, Betriebsverlagerungen und Betriebsstilllegungen sowie Personalabbaumaßnahmen. Auch In- und Outsourcingprojekte und Betriebsübergänge gehören zu den aufgeführten Beratungsfeldern. Im Bereich Verträge und Vergütung befasst sich die Kanzlei mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Gestaltung und Beendigung von Anstellungen sowie der Einführung flexibler Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle. Typische Anliegen ergeben sich damit aus der vertraglichen Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen ebenso wie aus betrieblichen Veränderungsprozessen. Bei Unternehmenstransaktionen erstreckt sich die Beratung von der Due Diligence über arbeitsrechtliche Regelungen in Unternehmenskaufverträgen bis zur Integration nach einem Zusammenschluss. Im Bereich Compliance begleitet die Kanzlei die Einführung von Verhaltenskodizes. Darüber hinaus berät sie bei Compliance-Vorfällen und führt nach eigener Darstellung auch umfassende Sonderuntersuchungen durch. Diese Leistungsbereiche beziehen sich auf Unternehmen und deren arbeitsrechtliche Aufgaben bei Transaktionen, internen Regelwerken und der Untersuchung von Vorfällen. Die Zusammenarbeit kann nach den Angaben auf der Website mit einer ersten Einschätzung beginnen oder als fortlaufende Begleitung über einen längeren Zeitraum erfolgen. Als Merkmale ihrer Arbeitsweise nennt die Kanzlei einen pragmatischen, präzisen und persönlichen Ansatz. Für Anliegen aus dem Individual- und Kollektivarbeitsrecht verweist sie auf ihre Kontaktmöglichkeiten. Der Standort befindet sich am Valentinskamp 70 im EMPORIO, 20355 Hamburg. Telefonisch ist die Kanzlei unter +49 (0)40 2788 537-0 erreichbar. Auf der Kontaktseite ist außerdem eine E-Mail-Kontaktmöglichkeit vorgesehen; zur Anzeige der Adresse muss JavaScript eingeschaltet sein.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.schrammmeyerkuhnke.de, https://www.schrammmeyerkuhnke.de/de/kontakt

Rechtsgebiete und Leistungen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Valentinskamp 70 / EMPORIO, 20355 Hamburg

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von SCHRAMM MEYER KUHNKE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Hamburg

  • Amtsgericht Hamburg
  • Landgericht Hamburg
  • Arbeitsgericht Hamburg
  • Hanseatisches Oberlandesgericht

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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