Volksfeste sind ein wichtiger Bestandteil des kulturellen Lebens in Deutschland und ziehen jährlich Millionen Besucher an. Doch hinter dem bunten Treiben steht ein komplexes Geflecht aus rechtlichen Rahmenbedingungen, die sowohl für Veranstalter als auch für Besucher von Bedeutung sind. Von Genehmigungsverfahren und Sicherheitsauflagen bis hin zu Haftungsfragen und Lärmschutz – die Organisation eines Volksfestes unterliegt zahlreichen gesetzlichen Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Während Veranstalter mit umfangreichen Pflichten konfrontiert sind, haben auch Festbesucher bestimmte Rechte und Pflichten, die oft nicht ausreichend bekannt sind. Verbraucherschutz, Hausrecht und allgemeine Verhaltensregeln spielen dabei eine zentrale Rolle. Diese rechtliche Dimension von Volksfesten gewinnt besonders seit den verschärften Sicherheitskonzepten der letzten Jahre zunehmend an Bedeutung und stellt Organisatoren vor neue Herausforderungen.
Für die Durchführung eines Volksfestes werden durchschnittlich 15-20 verschiedene behördliche Genehmigungen benötigt, darunter Schankerlaubnisse, Sondernutzungsgenehmigungen und Lärmschutzauflagen.
Seit 2024 gilt für alle größeren Volksfeste in Deutschland die Pflicht, ein digitales Sicherheitskonzept vorzulegen, das regelmäßig aktualisiert werden muss.
Veranstalter können bei Nichteinhaltung der rechtlichen Auflagen mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro belegt werden.
Grundlagen rechtlicher Rahmenbedingungen bei Volksfesten
Die Organisation von Volksfesten unterliegt einem komplexen Geflecht aus Bundes- und Landesgesetzen, die von kommunalen Verordnungen ergänzt werden. Grundsätzlich müssen Veranstalter öffentlicher Feste Genehmigungen nach dem Gaststättengesetz einholen und die Vorschriften des Lebensmittelrechts beachten, um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten. Die Verantwortung für Sicherheitskonzepte liegt dabei primär beim Veranstalter, der präventive Maßnahmen zur Abwendung potenzieller Gefahren treffen muss. Zusätzlich spielen versicherungsrechtliche Aspekte eine entscheidende Rolle, da eine angemessene Haftpflichtversicherung für alle beteiligten Parteien unerlässlich ist.
Genehmigungsverfahren und behördliche Anforderungen
Die Durchführung von Volksfesten in Deutschland unterliegt strengen behördlichen Kontrollen und erfordert umfangreiche Genehmigungsverfahren, die bereits mehrere Monate im Voraus eingeleitet werden müssen. Veranstalter müssen bis spätestens Juni 2026 alle notwendigen Unterlagen wie Sicherheitskonzepte, Lärmschutzmaßnahmen und Hygienepläne bei den zuständigen Behörden einreichen, um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten. Neben der grundsätzlichen Veranstaltungsgenehmigung sind für Festzelte, Fahrgeschäfte und gastronomische Angebote separate Konzessionen erforderlich, die jeweils eigene Auflagen mit sich bringen. Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, brandschutztechnischer Vorschriften sowie baurechtlicher Bestimmungen wird durch regelmäßige Kontrollen während der Veranstaltung überprüft, wobei Verstöße empfindliche Bußgelder nach sich ziehen können. Traditionelle Veranstaltungen wie der Delmenhorster Kramermarkt haben über die Jahre effiziente Verfahren entwickelt, um den administrativen Aufwand zu bewältigen und dennoch allen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Sicherheitskonzepte und Haftungsfragen für Veranstalter

Veranstalter von Volksfesten stehen in der Pflicht, umfassende Sicherheitskonzepte zu entwickeln, die sowohl den Schutz der Besucher als auch die Einhaltung behördlicher Auflagen gewährleisten. Die Haftung bei Unfällen oder Schäden kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben, weshalb der Abschluss einer adäquaten Veranstalterhaftpflichtversicherung dringend anzuraten ist. In der Praxis bewährt sich die frühzeitige Abstimmung mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten, um im Ernstfall schnell und koordiniert handeln zu können. Zudem sollten Veranstalter alle Sicherheitsmaßnahmen dokumentieren, um im Schadensfall nachweisen zu können, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht umfänglich nachgekommen sind.
Rechte und Pflichten der Standbetreiber
Die Betreiber von Ständen auf Volksfesten unterliegen gemäß der novellierten Veranstaltungsordnung von 2025 spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sowohl Rechte als auch Pflichten umfassen. Einerseits haben Standbetreiber das Recht auf eine faire Standplatzvergabe und dürfen im zugewiesenen Bereich ihre gewerbliche Tätigkeit ohne ungerechtfertigte Einschränkungen ausüben. Andererseits sind sie verpflichtet, alle lebensmittelrechtlichen Vorschriften strikt einzuhalten, für ausreichenden Brandschutz zu sorgen und ihre Stände mit den erforderlichen Sicherheitseinrichtungen auszustatten. Zusätzlich müssen Standbetreiber ihre Gewerbeerlaubnis sowie alle relevanten Zertifikate jederzeit griffbereit haben und den Anweisungen der Ordnungsbehörden während des Festbetriebs unverzüglich Folge leisten.
- Standbetreiber haben Anspruch auf diskriminierungsfreie Standplatzvergabe und ungestörte Gewerbeausübung.
- Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Bestimmungen ist verpflichtend.
- Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften müssen konsequent umgesetzt werden.
- Alle gewerberechtlichen Dokumente müssen vor Ort verfügbar sein.
Besucherrechte und Hausordnung auf Volksfesten
Besucher von Volksfesten sind zwar zum Feiern und Genießen eingeladen, unterliegen aber dennoch den geltenden Hausordnungen, die vom jeweiligen Veranstalter festgelegt werden. Diese Hausordnungen können legitime Einschränkungen wie Taschenkontrollen, Verbote von mitgebrachten Getränken oder bestimmte Verhaltensregeln enthalten, solange diese nicht diskriminierend sind und dem Schutz aller Gäste dienen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann der Veranstalter oder sein Sicherheitspersonal vom Hausrecht Gebrauch machen und einen Platzverweis aussprechen, wobei dies verhältnismäßig erfolgen muss. Besucher haben grundsätzlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit und können bei Sicherheitsmängeln, die zu Verletzungen führen, Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter geltend machen. Darüber hinaus schützen die allgemeinen Persönlichkeitsrechte Festbesucher vor unbefugten Fotografien oder Filmaufnahmen zu kommerziellen Zwecken, wobei Aufnahmen von Menschenmengen als Teil der Veranstaltung in der Regel zulässig sind.
Veranstalter haben ein Hausrecht, das ihnen erlaubt, Hausordnungen festzulegen und durchzusetzen, solange diese nicht diskriminierend sind.
Bei Sicherheitsmängeln, die zu Verletzungen führen, können Besucher Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter geltend machen.
Das Persönlichkeitsrecht schützt Besucher vor unbefugten Einzelaufnahmen, nicht aber vor Übersichtsaufnahmen der Veranstaltung.
Aktuelle Rechtsprechung und Fallbeispiele aus der Festpraxis
Jüngste Gerichtsurteile verdeutlichen die zunehmende Bedeutung eines durchdachten Sicherheitskonzepts bei Volksfesten, wie etwa das Urteil des OLG München, das einen Veranstalter wegen mangelhafter Absperrungen zu Schadensersatz verurteilte. In einem weiteren prägnanten Fall wurde der Betreiber eines Fahrgeschäfts zur Verantwortung gezogen, nachdem technische Mängel nicht rechtzeitig erkannt wurden und zu einem Unfall führten. Die rechtliche Haftung von Standbetreibern erstreckt sich dabei nicht nur auf die Sicherheit ihrer Anlagen, sondern umfasst auch Aspekte wie Hygiene, Lärmschutz und die korrekte Umsetzung von behördlichen Auflagen.
Häufige Fragen zu Volksfest-Rechtsaspekten
Welche Genehmigungen benötigt man für die Durchführung eines Volksfestes?
Für die Veranstaltung eines Jahrmarkts oder Rummelplatzes ist grundsätzlich eine Festsetzung nach § 69 Gewerbeordnung erforderlich. Zusätzlich werden je nach Umfang der Kirmes weitere behördliche Erlaubnisse benötigt: eine Schankerlaubnis für Alkoholausschank, eine Sondernutzungsgenehmigung für öffentliche Flächen sowie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung wegen Lärmbelastung. Bei größeren Volksfesten ist ein Sicherheitskonzept vorzulegen. Die Anträge müssen meist 3-6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Kommunalbehörde eingereicht werden.
Welche Versicherungen sollten Schausteller und Marktbeschicker abschließen?
Betreiber von Fahrgeschäften und Budenbesitzer auf Volksfesten benötigen unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden abdeckt. Die Mindestdeckungssumme beträgt meist 3-5 Millionen Euro. Zusätzlich empfiehlt sich eine Sachversicherung für die eigenen Anlagen sowie eine Veranstaltungsausfallversicherung. Für festangestellte Mitarbeiter ist eine gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft Pflicht. Aushilfskräfte müssen ebenfalls ordnungsgemäß angemeldet und versichert sein. Viele Kommunen verlangen bei der Standplatzvergabe einen Nachweis über ausreichenden Versicherungsschutz.
Wie sind die Regelungen zu Lärmschutz und Nachtruhe bei Volksfesten?
Bei Kirtagen und Volksfeiern gelten spezielle immissionsschutzrechtliche Vorgaben. Grundsätzlich müssen Veranstalter die Grenzwerte der TA Lärm einhalten, wobei für temporäre Festivitäten Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Die maximale Lautstärke wird meist auf 70-85 dB(A) begrenzt, gemessen in definiertem Abstand zur Schallquelle. An Sonntagen und Feiertagen gelten strengere Regelungen. Die Nachtruhe beginnt je nach kommunaler Satzung zwischen 22:00 und 24:00 Uhr, wobei für Traditionsfeste oft Sonderregelungen existieren. Anwohner müssen während der behördlich genehmigten Volksfestzeit eine gewisse Geräuschkulisse dulden.
Wie werden Standplätze auf Volksfesten rechtlich vergeben?
Die Vergabe von Marktständen auf öffentlichen Volksfesten unterliegt meist dem öffentlichen Recht. Kommunale Träger müssen dabei Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz beachten. Bei Überzeichnung von Bewerbungen für begehrte Plätze auf dem Festgelände erfolgt die Auswahl nach sachlichen Kriterien wie Attraktivität des Angebots, Zuverlässigkeit des Bewerbers und Ausgewogenheit des Gesamtangebots. Viele Städte arbeiten mit Punktesystemen zur objektiven Bewertung. Langjährige Teilnehmer genießen oft ein gewisses Gewohnheitsrecht, allerdings darf dies neue Anbieter nicht unverhältnismäßig benachteiligen. Gegen Ablehnungsbescheide kann Widerspruch eingelegt werden.
Welche Haftungsfragen ergeben sich bei Unfällen auf Volksfesten?
Bei Zwischenfällen auf Jahrmärkten gelten komplexe Haftungsregeln. Grundsätzlich haftet der Betreiber eines Fahrgeschäfts oder einer Bude für Schäden, die durch Mängel an seinen Anlagen oder durch Organisationsverschulden entstehen. Er muss regelmäßige Sicherheitskontrollen nachweisen können. Der Veranstalter des Rummelplatzes trägt eine Verkehrssicherungspflicht für allgemeine Bereiche und die Gesamtorganisation. Bei grob fahrlässigem Verhalten von Besuchern kann eine Mitverschuldensquote angerechnet werden. Im Schadensfall ist entscheidend, ob alle technischen Prüfungen (TÜV) eingehalten wurden und ob Wartungsnachweise lückenlos dokumentiert sind.
Welche hygienerechtlichen Vorschriften gelten für Lebensmittelverkauf auf Volksfesten?
Gastronomiebetriebe auf Volksfestplätzen unterliegen strengen lebensmittelrechtlichen Auflagen. Das Personal benötigt eine gültige Gesundheitsbelehrung nach Infektionsschutzgesetz. Verkaufsstände müssen über Handwaschgelegenheiten mit fließendem Wasser, Seife und Einmalhandtüchern verfügen. Leicht verderbliche Speisen sind durchgängig zu kühlen, die Temperaturkette darf nicht unterbrochen werden. Die Lagerung muss getrennt von Reinigungsmitteln erfolgen. Allergene müssen kenntlich gemacht werden, entweder auf Speisekarten oder durch mündliche Information mit schriftlicher Dokumentationsgrundlage. Das örtliche Gesundheitsamt führt regelmäßige Kontrollen der Imbissbuden durch.
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