In Deutschland kümmern sich nicht alle Bürger um das rechtzeitige Aufsetzen eines Testaments. Dabei stellt dieses ein wichtiges Dokument dar, das dafür sorgt, dass das eigene Vermögen wie ursprünglich gewünscht unter den Nachkommen verteilt wird. Es werden einige Voraussetzungen an ein Testament gestellt, die es zu erfüllen gilt, damit der letzte Wille nach dem Tod umgesetzt wird.
Wann ein Testament benötigt wird
Grundsätzlich gilt, dass für Bürger in Deutschland keine Pflicht besteht, wenn es um die Erstellung eines Testaments geht. Wer sicherstellen möchte, dass das eigene Vermögen gemäß des letzten Willens verteilt wird, sollte allerdings ein Testament erstellen. Bereits ab 16 Jahren ist das Aufsetzen eines Testaments möglich, allerdings ist in diesem Fall ein Besuch beim Notar zwingend erforderlich. Wer sich nicht hinreichend mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auskennt, kann einen Rechtsanwalt mit der Erstellung eines Testaments beauftragen. Die Anwaltskanzlei Meister, Maier, Steinacher, Kessler und Kollegen hat sich unter anderem auf das Erbrecht spezialisiert und hilft hier weiter. Das Testament lässt sich auch im hohen Alter noch erstellen, allerdings sollte beachtet werden, dass im Alter aufgrund von Krankheit das Aufsetzen eines Testaments womöglich schwerer fällt.
Diese Inhalte gehören in ein Testament
Das Ziel eines Testaments besteht darin, bestimmte Personen als Erben festzulegen. Zu den Erben zählen in der Regel:
- Ehepartner
- Gemeinsame Kinder
- Verwandte
Eine gemeinsame Organisation lässt sich ebenfalls als Erben bestimmen. Wenn nur eine Person das Erbe erhalten soll, ist die Erstellung eines Testaments schnell erledigt. In dieses muss in einem solchen Fall nur geschrieben werden, dass die Person das alleinige Erbe antreten soll. Ein Testament kann allerdings auch wesentlich komplexer ausfallen, wenn mehrere Personen ein Erbe erhalten sollen und der Erhalt an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. In einem Testament lässt sich auch festhalten, welche Personen enterbt werden sollen. Es ist ratsam, eine sogenannte salvatorische Klauselin das Testament zu integrieren. Diese sorgt dafür, dass das Testament nicht ungültig wird, wenn sich eine unwirksame Klausel darin befindet. Aufgrund der salvatorischen Klausel behalten sämtliche anderen Regelungen trotzdem ihre Gültigkeit.
Art des Testaments
Die Art des Testaments hat große Auswirkungen darauf, welche Voraussetzungen bei der Erstellung erfüllt werden müssen. Zu den verschiedenen Testamenten zählen unter anderem das notarielle sowie das handschriftliche Testament. Das notarielle Testament zeichnet sich dadurch aus, dass es in Zusammenarbeit mit einem Notar erstellt wird. Dabei sucht der Erblasser einen Notar auf und klärt ihn über den letzten Willen auf, den dieser schriftlich festhält. Der Erblasser hat allerdings auch die Möglichkeit, das Testament selbst zu schreiben und zum Notartermin mitzubringen. Hierfür fallen Kosten an, die sich an der Höhe des Nachlasswerts bemessen. Sie sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich geregelt. Ein handschriftliches Testament wird mitunter auch als privates Testament bezeichnet. Es lässt sich ohne Unterstützung durch einen Notar erstellen, weshalb keine Kosten anfallen. Damit das Dokument gültig ist, muss es jedoch vollständig von Hand geschrieben sein. Auch die Unterschrift des Erblassers darf nicht fehlen. Ein vom Computer generiertes Dokument mit Unterschrift gilt explizit nicht. Damit es zu keinen Zweifeln bezüglich der Gültigkeit des Testaments kommt, sollte es folgende Angaben enthalten:
- Name des Verfassers
- Geburtsort
- Ort und Datum der Erstellung
Eine aussagekräftige Überschrift wie „Mein letzter Wille“ ist ebenfalls wichtig.
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