Der Erbschein ist ein unverzichtbares Dokument für das Nachlassverfahren. Er bescheinigt nicht nur die Rechte und Pflichten der Erben oder Miterben in Bezug auf den Verstorbenen, sondern gewährt ihnen auch Zugang zu Bankkonten und anderen Vermögenswerten, die früher ihrer geliebten Person gehörten. Daher sollte die Beantragung eines solchen Zertifikats oberste Priorität haben, damit alle Beteiligten erhalten, was ihnen zusteht.
Auch wenn der Prozess der Beantragung eines Erbscheins entmutigend und kompliziert erscheinen mag, haben wir für Sie eine Lösung! In diesem Blog-Beitrag finden Sie ausführliche Anweisungen, wie Sie einen Antrag stellen, welche Unterlagen erforderlich sind und hilfreiche Tipps, die den Erfolg Ihres Antrags garantieren. Solange Sie diese Schritte sorgfältig befolgen, gibt es keinen Grund, warum dieses Verfahren nicht reibungslos verlaufen sollte.
Was ist ein Erbschein?
Ein Erbschein ist ein rechtsverbindliches Dokument, das das Recht des Inhabers bestätigt, von einer verstorbenen Person zu erben. Ein solcher Nachweis ist besonders wichtig, wenn der Erblasser keine letztwilligen Verfügungen wie Testamente oder Verträge getroffen hat, in denen das Erbrecht des Erben festgelegt wird. Das Erbrecht stützt sich in hohem Maße auf diese Art von Beweismitteln, um seine Wirksamkeit und Legitimität zu gewährleisten.
Wofür wird der Erbschein gebraucht?
Wenn Sie Ihr Erbrecht nachweisen müssen, ist ein Erbschein unerlässlich. Dieses rechtsverbindliche Dokument dient als Nachweis, dass der Erbe vom Gesetz anerkannt wurde, und kann bei Bedarf vorgelegt werden – sei es bei Mietern/Vermietern, Banken, Behörden oder Geschäftspartnern. Mit dem Erbschein in der Hand können Sie alle Rechte wahrnehmen, die mit dem Erben von Eigentum verbunden sind!
Erbschein beantragen: So geht’s!
Die Beantragung eines Erbscheins ist mitunter sehr aufwändig und kompliziert. Hier finden Sie einen leicht verständlichen Leitfaden, der Ihnen diese Aufgabe erleichtern soll. Befolgen Sie die nachstehenden Schritte, um Unterstützung bei der Beantragung Ihres Erbscheins zu erhalten:
- Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich des Totenscheins und einer Liste aller Erben.
- Wählen Sie das zuständige Nachlassgericht aus und stellen Sie sicher, dass es für den Antrag zuständig ist.
- Füllen Sie das Antragsformular aus und legen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Bezahlen Sie die Gebühr für den Erbschein-Antrag.
- Warten Sie auf die Entscheidung des Gerichts.
- Holen Sie den ausgestellten Erbschein ab.
Es wird dringend empfohlen, sich vor der Antragstellung mit dem zuständigen Nachlassgericht in Verbindung zu setzen, da das spezifische Verfahren je nach Bundesland und Gericht abweichen kann.
Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Die Erteilung eines Erbscheins ist mit Kosten verbunden. Wie hoch die Kosten tatsächlich sind, hängt von mehreren Aspekten ab, z. B. vom Wert Ihres Nachlasses und davon, ob Sie das Dokument selbst oder über einen Notar beantragen. Im Allgemeinen entsprechen die Preise der Notare in etwa dem Betrag, der von den Nachlassgerichten für die Beschaffung dieser Art von Unterlagen verlangt wird.
Erbschein Kosten berechnen: Abhängig vom Nachlasswert
Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem deutschen Gerichts- und Notargebührengesetz, und zwar im Verhältnis zum Wert des Nachlasses. Enthält der Nachlass nur ein geringes Vermögen, bleiben die Kosten minimal; wenn Sie jedoch einen hohen Betrag vererben, können diese Gebühren weitaus kostspieliger werden. Letztendlich hängt alles davon ab, wie viel man am Ende hinterlässt. Das 2013 in Kraft getretene Gesetz legt in den Tabellen A und B fest, wie Anwälte und Notare ihre Gebühren für Nachlassangelegenheiten bestimmen sollen. Die Kosten für die Erteilung eines Erbscheins beim Nachlassgericht werden durch eine Grundgebührenordnung festgelegt. Tabelle C veranschaulicht den Betrag, der je nach Größe des Nachlasses bei der Beantragung eines Erbscheins zu zahlen ist:
Die Kosten für die Beantragung eines Erbscheins werden in der Regel auf 35 Euro geschätzt. Bei größeren Nachlässen können jedoch je nach ihrem Wert höhere Gebühren anfallen. Wenn Sie einen überdurchschnittlich hohen Nachlass haben, müssen Sie bei der Beantragung Ihres Erbscheins mit zusätzlichen Kosten rechnen.
Diese Unterlagen werden benötigt
Um einen Erbschein zu beantragen, benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass;
- die Sterbeurkunde des Verstorbenen;
- eine eidesstattliche Erklärung, in der Sie bestätigen, dass kein Gerichtsverfahren in Bezug auf die Erbschaft anhängig ist;
- eine weitere Erklärung, in der Sie versichern, dass alle in Ihrem Antrag gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind.
- Um die Kosten für ein solches Dokument zu ermitteln, müssen Sie außerdem ein Formular ausfüllen und einreichen, in dem der Wert des Nachlasses angegeben ist.
- In Fällen, in denen mehrere Erben vorhanden sind, sollten zusätzlich deren Namen und Kontaktinformationen sowie Familienbuch/Geburtsurkunden/Ehe- und Scheidungspapiere/Sterbeurkunden usw. vorgelegt werden, wenn es sich um eine nicht beanspruchte Erbschaft handelt.
- eidesstattliche Versicherung dahingehend, dass dem Antragsteller keine letztwilligen Verfügungen von Todes wegen bekannt sind
bei gewillkürter Erbfolge zusätzlich:
- alle letztwilligen Verfügungen wie Testamente, Erbverträge, Erbverzichtserklärungen (inklusive aller bekannter Entwürfe, verworfenen oder für ungültig erklärten Dokumente)
- eidesstattliche Versicherung darüber, dass dem Antragsteller keine weiteren letztwilligen Verfügungen bekannt sind.
Erbschein beantragen: Muster
Leider ist es nicht möglich, ein Muster für einen Erbschein-Antrag bereitzustellen, da jeder Antrag von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann und vom zuständigen Gericht bereitgestellte Formulare verwendet werden müssen. Die meisten Gerichte haben jedoch die Möglichkeit, das Antragsformular online oder bei ihnen vor Ort zu erhalten. Es empfiehlt sich, sich vor Antragsstellung direkt beim zuständigen Nachlassgericht zu informieren, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vorliegen.
Gibt es Alternativen zum Erbschein?
Obwohl der Erbschein eine Möglichkeit ist, Ihren Status als Erbe nachzuweisen, gibt es auch Alternativen. Stattdessen kann ein notarielles Testament oder eine beglaubigte Kopie eines handschriftlichen Testaments zusammen mit einer Eröffnungsmitteilung verwendet werden. Ein geerbter Vertrag in Verbindung mit Gerichtsakten eignet sich ebenso gut als Beweismittel. Wenn Sie bereits zu Lebzeiten des Verstorbenen eine Vollmacht für Konten erhalten haben, sollte diese auch nach dem Tod des Verstorbenen noch gültig sein und Ihnen die volle Verfügungsgewalt über alle bestehenden Konten geben.
Trotz der Urteile des Bundesgerichtshofs verlangen einige Banken weiterhin einen Erbschein, auch wenn andere Nachweise ebenso gültig sind. Erfreulicherweise kann diese Praxis angefochten werden, wenn die Erben über alternative Beweismittel wie ein Testament verfügen; in diesem Fall muss die Bank die damit verbundenen Kosten übernehmen (Az.: XI ZR 440/15). Letztlich sollten Erben nicht unnötig für Urkunden zahlen, wenn ein anderer Nachweis ausreicht (Az.: XI ZR 401/12).
-
Wie lange dauert es einen Erbschein zu beantragen?
Die Beantragung eines Erbscheins kann ein langwieriger und mühsamer Prozess sein, der je nachdem, wie schnell das Formular eingereicht wird, und je nach anderen Faktoren zwischen mehreren Wochen und mehreren Monaten dauern kann.
Es ist ratsam, mindestens sechs Wochen einzuplanen, falls es zu Verzögerungen kommt. Es ist auch hilfreich, vor der Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen wie Ausweispapiere, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden und Bescheide bereitzuhalten. Der Zeitrahmen kann von Land zu Land oder von Bundesland zu Bundesland leicht variieren, so dass es am besten ist, sich vorher über die spezifischen Anforderungen zu informieren.
-
Wer kann einen Erbschein beantragen?
Jeder, der ein Erbe oder Miterbe einer verstorbenen Person ist, kann einen Erbschein beantragen. Ein Erbschein belegt die Rechte und Pflichten einer Person als Erbe und ist für die Übernahme von Vermögenswerten und anderen rechtlichen Angelegenheiten erforderlich. Daher ist es wichtig, dass jeder, der ein Erbe ist, einen Erbschein beantragt, um seine Rechte und Pflichten offiziell zu belegen.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Erbschein auch für juristische Personen, wie zum Beispiel Unternehmen, beantragt werden kann. In diesem Fall wird ein gesetzlicher Vertreter oder eine andere bevollmächtigte Person den Antrag stellen. Es empfiehlt sich, sich vor Antragsstellung direkt beim zuständigen Nachlassgericht zu informieren, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vorliegen.
-
Welche Fristen müssen beachtet werden?
Obwohl es keine Fristen für die Beantragung eines Erbscheins gibt, ist es wichtig zu wissen, dass einige Ansprüche mit der Zeit verfallen können. So verjährt beispielsweise der Pflichtteilsanspruch nach drei Jahren. Wenn Sie das Erbe des verstorbenen Erblassers nicht annehmen wollen, müssen Sie außerdem schnell handeln; in den meisten Fällen haben Sie ab dem Todestag sechs Wochen Zeit, um Ihre Ansprüche auszuschlagen.
-
Kann man einen Erbschein online beantragen?
Ja, ein Erbschein lässt sich in der Regel online beantragen. So gibt es beispielsweise für Hessen ein Elektronisches Erbscheinverfahren. Diese Regelungen gilt jedoch nicht für alle Städte und Bundesländer. Sie sollten sich daher speziell für bei der zuständigen Behörde informieren.
- Vom Einzelgänger zum Teamplayer: Wie Team-Coaching den gemeinsamen Erfolg fördert - 23. September 2024
- Pfandflaschen Steuer 2024 Fake: Gerüchte aufgeklärt - 23. September 2024
- Fake-SMS geöffnet: Was tun? Tipps & Schutz - 23. September 2024