Wer sich als Freiberufler selbstständig macht, steht vor vielen Herausforderungen. Damit Sie zumindest bei der Steuererklärung wissen, was Sie erwartet, haben wir diesen Artikel für Sie geschrieben. Sie erfahren hier, wie Sie Ihre steuerlichen Pflichten erfüllen können und sich vor Schaden schützen. Dazu erklären wir erstmal einige grundlegende Begriffe.
Was ist Umsatzsteuer und wie funktioniert sie?
Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Der Verkäufer berechnet die Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis und zahlt diesen Betrag an das Finanzamt ab. Der Endverbraucher trägt letztendlich die Belastung der Umsatzsteuer, da der Preis für den Verbraucher höher ist als der Preis ohne Umsatzsteuer.
Steuersatz und Berechnung
Der Standardsteuersatz für Umsatzsteuer beträgt 19 %. Es gibt jedoch auch den ermäßigten Steuersatz von 7 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen, wie z. B. Bücher, Zeitungen und Zeitschriften. (§ 12 UStG) Der Steuersatz wird auf den Nettopreis (ohne Umsatzsteuer) berechnet und dem Verkaufspreis hinzugefügt. Einige kulturelle Leistungen sind komplett von der Umsatzsteuer befreit. (§ 4 UStG)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
Um Umsatzsteuer abrechnen zu können, benötigen Freiberufler und Unternehmer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Diese Nummer wird vom Finanzamt ausgestellt und muss bei jeder Rechnung angegeben werden.
Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Jahreserklärungen:
Freiberufler und Unternehmer müssen regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben und eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung einreichen. Diese Meldungen enthalten Angaben zu den Umsätzen und der berechneten Umsatzsteuer des jeweiligen Zeitraums. Die einzige Ausnahme hier sind Freiberufler, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen, die später noch erläutert wird.
Vorsteuerabzug
Der Vorsteuerabzug stellt ein wichtiges Instrument für Unternehmen dar, um die Belastung durch die Umsatzsteuer zu minimieren. Durch die Möglichkeit der Verrechnung der geleisteten Vorsteuerzahlungen aus Einkäufen mit der vereinnahmten Umsatzsteuer aus Verkäufen, wird sichergestellt, dass Unternehmen nicht doppelt belastet werden. In Fällen, in denen die geleistete Vorsteuer höher ist als die vereinnahmte Umsatzsteuer, erhält das Unternehmen den Differenzbetrag vom Finanzamt zurück. Sollte jedoch die vereinnahmte Umsatzsteuer höher sein als die geleistete Vorsteuer, ist das Unternehmen verpflichtet, den Differenzbetrag an das Finanzamt abzuführen. Nur Freiberufler, die Umsatzsteuer abführen, dürfen vom Vorsteuerabzug gebrauch machen. Umsatzsteuerbefreite Freiberufler dürfen das nicht.
Umsatzsteuerpflicht für Künstler und Freiberufler
Was ist ein Freiberufler?
Ein Freiberufler ist eine Person, die in einem bestimmten Beruf tätig ist, der als freiberuflich gilt. Freiberufler sind in der Regel Selbstständige, die ihre Dienstleistungen an verschiedene Kunden verkaufen und nicht dauerhaft an einen Arbeitgeber gebunden sind. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und sind von der Gewerbesteuer befreit.
Freiberufler sind in Deutschland von der Sozialversicherungspflicht befreit und müssen sich selbst um ihre Altersvorsorge kümmern. Beispiele für Freiberufler sind Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Künstler, Journalisten und Lehrer, sowie Berater und Coachs.
Man unterscheidet bei der Besteuerung drei Arten von Freiberuflern.
1. Umsatzsteuerpflichtige Freiberufler:
Freiberufler, sind grundsätzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet. Sie müssen Umsatzsteuer auf ihre Honorare und Verkäufe berechnen und abführen.
Beispiel: Der Architekt, der Gebäude entwirft und plant, muss 19 % Umsatzsteuer auf seine Honorare berechnen.
2. Umsatzsteuerbefreite Freiberufler:
Es gibt Ausnahmen. Einige Freiberufler sind von der Umsatzsteuer befreit. Das sind überwiegend diejenigen, die Leistungen in der Bildung und Kultur erbringen. Sie müssen ihre Leistungen dann mit dem Vermerk „steuerfrei nach § 4 Nr. 21 UStG“ versehen. Ebenso befreit sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin nach § 4 Nr. 14 UStG.
Beispiel: Ein Arzt, der Heilbehandlungen ausführt, ist von der Umsatzsteuer befreit.
3. Freiberufler, die den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % bezahlen
Es gibt auch Freiberufler, die den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % bezahlen. Das sind meist Künstler, Schriftsteller und ähnliche Berufe. Der ermäßigte Steuersatz gilt für Theater, Konzerte, Museen und Darbietungen, die mit Theatervorführungen und Konzerten vergleichbar seien.
Beispiel: Der Maler, der seine Gemälde verkauft, führt dafür den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % ab.
Update: Durch den Zauberer auf unserer redaktionellen Weihnachtsfeier inspiriert, möchten wir auf das Urteil vom 26.11.2020 (5 K 2414/19) hinweisen. Ein Zauberer hatte erfolgreich dagegen geklagt, dass das Finanzamt ihm den ermäßigten Steuersatz nicht anerkennen wollte. In der Urteilsbegründung heißt es, dass Leistungen, die sich durch ihre Ähnlichkeit in einem Wettbewerb miteinander befinden, insbesondere bei der Auslegung der Begriffe „Theater“ und „den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbare Darbietungen“ einheitlich zu behandeln seien.
Folglich dürfen auch Zauberer den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % für Ihre Auftritte berechnen.
Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht es Freiberufler und Unternehmern, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu werden. Das bedeutet, dass sie keine Umsatzsteuer auf ihre Verkäufe berechnen und abführen müssen.
Wann kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Die Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn der jährliche Umsatz des Unternehmens 22.000 Euro nicht überschreitet. Außerdem darf die Umsatzerwartung für das Folgejahr nicht die 50000 Euro überschreiten. (stand Februar 2023) Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und dürfen auch keine Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen ausweisen.
Was sind die Vorteile der Kleinunternehmerregelung?
Die Vorteile der Kleinunternehmerregelung sind, dass man von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist und somit keine Umsatzsteuer auf die Verkäufe berechnen und abführen muss. Zudem ist die administrative Belastung geringer, da keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben werden muss.
Welche Pflichten hat man als Kleinunternehmer?
Als Kleinunternehmer hat man weiterhin die Pflicht, seine Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß zu dokumentieren und aufzubewahren. Auch muss man regelmäßig die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung überprüfen und gegebenenfalls die Umsatzsteuerpflicht wieder aufnehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass man als Kleinunternehmer nicht von der Meldepflicht befreit ist und sich bei der zuständigen Behörde melden muss. Das gilt auch dann, wenn keine großen Umsätze zu erwarten sind.
Tipps und Tricks für die Umsatzsteuererklärung von Künstlern und anderen Freiberuflern
Wie man die Umsatzsteuer effizient verwaltet
1.: Erstellen Sie eine ordentliche Buchhaltung, um alle Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen, die für die Erstellung der Umsatzsteuererklärung relevant sind. –
2.: Verwenden Sie eine Buchhaltungssoftware, um die Verwaltung der Umsatzsteuer zu vereinfachen.
3.: Halten Sie alle Belege und Rechnungen sorgfältig auf, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt belegen zu können, dass die angegebenen Umsätze und Ausgaben korrekt sind.
Hilfreiche Tools und Ressourcen
Das Finanzamt bietet eine Vielzahl von Informationsmaterialien und Hilfestellungen für die Erstellung der Umsatzsteuererklärung an.
Es gibt auch zahlreiche Buchhaltungssoftware und Tools, die dabei helfen, die Umsatzsteuer effizient zu verwalten und die Erstellung der Umsatzsteuererklärung zu vereinfachen.
Empfehlungen für die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater
Ein Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, die Umsatzsteuer effizient zu verwalten und Ihnen bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung helfen. Es ist ratsam, regelmäßig mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass man die aktuellen Gesetzesänderungen und Anforderungen berücksichtigt. Ein Steuerberater kann auch dabei helfen, eventuelle Probleme oder Unklarheiten bei der Umsatzsteuererklärung zu klären und zu lösen.
Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Umsatzsteuerrecht für Künstler und Freiberufler
Es ist wichtig zu beachten, dass das Umsatzsteuerrecht ständig im Wandel ist und sich in Zukunft ändern kann. Es gibt Bestrebungen, die Regelungen für die Umsatzsteuerpflicht von Freiberuflern und Künstlern zu vereinfachen, um die administrative Belastung zu reduzieren. Auch die digitale Transformation hat Auswirkungen auf die Umsatzsteuerpflicht von Freiberuflern und Künstlern, insbesondere im Zusammenhang mit elektronischen Rechnungen und Online-Verkäufen.
Darum ist es wichtig, sich über die aktuelle Gesetzgebung im Bereich der Umsatzsteuer für Künstler und Freiberufler im Klaren zu sein, um sicherzustellen, dass man die Anforderungen erfüllt.
Es empfiehlt sich auch, regelmäßig die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Regelungen wie der Kleinunternehmerregelung zu überprüfen.
Mit diesen Informationen und Tipps wird es Ihnen hoffentlich leichter fallen Ihre Steuererklärung zu meistern und sich vor Schaden zu bewahren. Dann können SIe sich ganz auf Ihre unternehmerische Tätigkeit konzentrieren. Dabei wünschen wir Ihnen viel Erfolg!
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