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Anwalt-Seiten.de > Blog > Gesundheit > Arzthaftungsrecht > Behandlungsfehler: Was Sie wissen sollten und wie Sie handeln können
Arzthaftungsrecht

Behandlungsfehler: Was Sie wissen sollten und wie Sie handeln können

Anwalt-Seiten 24. August 2023
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Behandlungsfehler: Was Sie wissen sollten und wie Sie handeln können
Behandlungsfehler: Was Sie wissen sollten und wie Sie handeln können
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Behandlungsfehler können gravierende Folgen für Patienten haben und führen oft zu Verunsicherung und Fragen. In diesem Artikel werden wir uns mit dem Thema Behandlungsfehler auseinandersetzen, klären, was darunter zu verstehen ist und welche Schritte Betroffene nach einem Behandlungsfehler unternehmen können.

Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Behandlungsfehler?An wen kann man sich bei Verdacht wenden?Statistiken zu BehandlungsfehlernWie kann man Fehler vermeiden?Wichtige Ansprechpartner bei Verdacht auf Behandlungsfehler

Was ist ein Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler tritt auf, wenn eine medizinische Behandlung nicht dem allgemein anerkannten fachlichen Standard entspricht, der zum Zeitpunkt ihrer Durchführung besteht. Fehler können in verschiedenen Bereichen der medizinischen Versorgung auftreten, sei es bei der Aufklärung, der Befunderhebung, einer Operation oder der Auswahl von Medikamenten. Es ist wichtig zu betonen, dass nicht nur Ärzte, sondern auch andere medizinische Fachkräfte wie Krankenpfleger, Hebammen oder Psychotherapeuten Fehler machen können. Organisationsfehler, die durch unzureichend qualifiziertes Personal oder schlecht abgestimmte Krankenhausabläufe entstehen, zählen ebenfalls dazu.

Siehe auch:  Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Ein digitaler Fortschritt

An wen kann man sich bei Verdacht wenden?

Bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler ist es oft das erste Bedürfnis der Betroffenen, ein klärendes Gespräch mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin zu führen. Hierfür kann man sich direkt an das Krankenhaus oder die Praxis wenden. Zudem gibt es in vielen Krankenhäusern ein Beschwerdemanagement oder unabhängige Patientenfürsprecher, die bei solchen Anliegen unterstützen. Ein weiterer wichtiger Ansprechpartner ist die eigene Krankenkasse. Sie kann bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler ein Gutachten des Medizinischen Dienstes einholen. Darüber hinaus gibt es Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärzteschaft, die bei der Klärung eines Behandlungsfehlerverdachts helfen können.

Statistiken zu Behandlungsfehlern

Es gibt keine bundesweite Statistik zu Behandlungsfehlern. Jedoch erstellen der Medizinische Dienst Bund und die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärzteschaft jährliche Statistiken basierend auf den Auswertungen von Behandlungsfehlergutachten. Diese Gutachten werden von Patienten beantragt und bieten einen Einblick in die Häufigkeit und Art von Behandlungsfehlern in Deutschland.

Siehe auch:  Schmerzen nach der Fußbehandlung - Wer haftet?

Wie kann man Fehler vermeiden?

Die Vermeidung von Fehlern ist ein zentrales Anliegen im Gesundheitswesen. Hierzu gehört die Etablierung einer Fehlervermeidungskultur. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit, das vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird, hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine solche Kultur in Deutschland zu fördern. Einrichtungsinterne und -übergreifende Fehlermeldesysteme tragen dazu bei, aus Fehlern zu lernen und diese in Zukunft zu vermeiden. Zudem sind Krankenhäuser verpflichtet, ein patientenorientiertes Beschwerdemanagement durchzuführen, um Patientenerfahrungen angemessen zu bearbeiten und für die Weiterentwicklung der Qualität und Patientensicherheit zu nutzen.


Wichtige Ansprechpartner bei Verdacht auf Behandlungsfehler

Ansprechpartner Funktion
Behandelnder Arzt/Ärztin Klärendes Gespräch, Aufklärung
Krankenhaus-Beschwerdemanagement Bearbeitung von Patientenbeschwerden
Patientenfürsprecher Unabhängige Beratung und Unterstützung
Krankenkasse Einholen von Gutachten, Unterstützung
Gutachterkommissionen Klärung von Behandlungsfehlern
Siehe auch:  Ärztliche Schweigepflicht: Was ist das und wie wird sie durchgesetzt?

Weiterführende Quellen:

  • Bundesgesundheitsministerium
  • Medizinischer Dienst Bund
  • Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärzteschaft
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