Die neu gekaufte Jeans, in einem Online-Shop, der gestreamte Film in einer Online-Mediathek oder die gelieferte Pizza: Nahezu zu jeder Dienstleistung lässt sich im Netz mittlerweile auch eine Rezension verfassen. Vor allen Dingen potenzielle Kunden, die sich für eine bestimmte Dienstleistung interessieren, profitieren anschließend von den bereits vorhandenen Bewertungen. Häufig ist die Kaufentscheidung für ein Produkt davon abhängig, was andere Menschen zu dazu sagen. Hat ein Produkt viele negative Bewertungen, so wird es wahrscheinlich weniger gekauft, als ein ähnlich teures Produkt mit positiven Rezensionen. Doch auch wer eine Rezension verfasst, erhält häufig eine direkte Belohnung. Viele Onlineshops winken mit Zusatzpunkten oder anderen Leistungen für jede verfasste Rezension.
Unternehmen können Google Bewertungen unter Umständen löschen lassen
Während Dienstleister wie Restaurants, Fitnessstudios oder Unternehmen von positiven Bewertungen profitieren, können viele negative Bewertungen zu einem echten Problem werden. Immerhin kosten sie den Dienstleister nicht nur Kunden, sondern können seinen Ruf unter Umständen vollkommen ruinieren und so zu einem finanziellen Ruin führen. Will ein Dienstleister ungerechtfertigt schlechte Rezensionen nicht auf sich sitzen lassen, kann es dagegen vorgehen und Google Bewertungen löschen lassen. Gelingt ihm das durch eine Kontaktaufnahme mit der Suchmaschine selbst nicht, kann hierbei ein Anwalt eingeschaltet werden. Die Chancen für eine Löschung stehen gut. Denn auch wenn Kunden ihre Meinung gegenüber einem Dienstleister oder einem Produkt frei äußern dürfen, sind ungerechtfertigte Kommentare, Beleidigungen oder andere rechtswidrige Bewertungen unzulässig. Was kann man als Kunde jedoch im Netz schreiben und was sollte man besser für sich behalten?
Kunden müssen die Inanspruchnahme der Dienstleistungen beweisen können
Während subjektive Empfindungen, die keine Beleidigungen beinhalten erlaubt sind, dürfen falsche Tatsachenbehauptungen gelöscht werden. Dazu gehören Verallgemeinerungen. Dass ein Kunde unzufrieden mit einer Pizza ist, weil diese nicht seinen Geschmack trifft, darf so also ins Netz gestellt werden. Die Aussage, dass alle Mitarbeiter einer Pizzeria jedoch nichts von ihrem Beruf verstehen würden, darf so nicht gepostet werden. Findet sich eine solche Bewertung dennoch im Netz, kann das Restaurant dagegen vorgehen. Tatsachen dürfen außerdem rein rechtlich nur dann gepostet werden, wenn der Kunde diese auch beweisen kann. Generell gilt: Nur Kunden dürfen überhaupt bewerten. Hat ein Kunde ein Restaurant nicht aufgesucht oder kann seinen Besuch durch fehlende Belege zumindest nicht beweisen, darf er rein rechtlich gesehen auch keine Bewertung verfassen. Genau dies kann Unternehmen und Restaurants zugutekommen, die sich gegen falsche und unfaire Bewertungen wehren wollen. Wenden diese sich an Google, muss der Kunde seinen Besuch beweisen können. Geschäfts- und rufschädigende Bewertungen müssen dabei unabhängig davon, ob ein Besuch tatsächlich stattgefunden hat, gelöscht werden.
Kunden, die unzufrieden mit einer Dienstleistung sind und ihrem Ärger im Netz Luft machen wollen, sollten besser eine Nacht darüber schlafen. Häufig ist die Wut am nächsten Tag schon etwas verraucht und der Kopf deutlich klarer. Während man unter starken Emotionen gerne zu Übertreibungen neigt und Verallgemeinerungen trifft, sieht die Kritik nach einigen Tagen häufig schon deutlich differenzierter aus. Doch auch wenn dies nicht der Fall sein sollte: Beleidigungen und eine Verdrehung der Tatsachen haben unter keinen Umständen etwas im Netz verloren.
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