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Anwalt-Seiten.de > Blog > Gesellschaftliches > Umgang mit Cyber-Harassment und Mobbing
Gesellschaftliches

Umgang mit Cyber-Harassment und Mobbing

Anwalt-Seiten 25. April 2024
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Umgang mit Cyber-Harassment und Mobbing
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Mobbing beschränkt sich seit dem Internet und der Verbreitung sozialer Netzwerke zum Leidwesen Betroffener nicht mehr nur auf Schulhof, Arbeitsplatz und Co.: Ohne diese Grenzen des physikalischen Raums wurde das Leid von Mobbing-Opfern nur noch vergrößert. Umso wichtiger wurde indes sich zur Wehr zu setzen – mit rechtlichen Mitteln und einer belastbaren Beweisführung.

Inhaltsverzeichnis
Mobbing hat viele Gesichter – gegen alle davon sollten sich Betroffene mit adäquaten Mitteln wehrenAblauf: Beweise zusammentragen, einem Anwalt präsentieren und den Rechtsweg gehen – auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum!Mobbing ist niemals selbstverschuldet – trotzdem müssen sich Betroffene aktiv selbst dagegen wehren

 

Mobbing hat viele Gesichter – gegen alle davon sollten sich Betroffene mit adäquaten Mitteln wehren

Manchmal sind es absichtlich gestreute (und falsche) Gerüchte, vielleicht auch ständiger Spott, sexuelle Belästigung oder Opfer werden öffentlich im Internet rund um die Uhr an den Pranger gestellt: Psychoterror ist Mobbing immer – und im Regelfall werden Mobber damit nicht aufhören, außer wenn man sie selbst dazu zwingt.

Sich nicht auf das Niveau der Mobber herabzulassen, verlangt schon die eigene Würde – zumal Mobbingopfer aus offensichtlichem Grund meist weitaus empathischer sind als diejenigen, die andere Menschen mobben. Besser ist, sich in einem rechtlich adäquaten Rahmen zur Wehr zu setzen. Dieser baut auf zwei Schritte auf: Zunächst gilt es belastbare Beweise zusammenzutragen, das kann beispielsweise eine Detektei Stuttgart übernehmen, anschließend sollten sich Mobbingopfer zum Anwalt begeben und ihre Rechte so praktisch durchsetzen.

Siehe auch:  Das neue Bürgergeld - Wichtige Informationen zu Unterhaltszahlungen

Es ist dabei völlig unerheblich, ob es sich um vermeintlich „nur“ mentalen Cyber-Terror handelt oder Mobbingopfer sogar konkreten physischen Schaden erleiden, beispielsweise durch (sexuelle) Übergriffe. Mobbing ist, in jeder Form und Ausprägung, eine Straftat, die in Deutschland auch nicht selten zur Verurteilung der Täter führt.

 

Ablauf: Beweise zusammentragen, einem Anwalt präsentieren und den Rechtsweg gehen – auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum!

Mobbing kennt kein Alter: Erst kürzlich wurde hierzu eine Umfrage durchgeführt, deren Ergebnisse nicht nur Eltern schockieren sollten. Beinahe jedes sechste Kind im Schulalter ist in Deutschland von Mobbing betroffen – nicht ausschließlich auf dem Schulhof, sondern vor allem auch auf TikTok, Instagram und Co. Die dabei erlittenen psychologischen Schäden kann der Rechtsweg nicht rückgängig oder vergessen machen, der dient aber dazu diese Situation für Betroffene endlich enden zu lassen.

Betroffene sollten zunächst ein Tagebuch darüber führen beziehungsweise Screenshots anfertigen, wer sie wann in welcher Form gemobbt hat. Das können sie später zum Anwalt bringen, vorab gilt es aber stichhaltige Beweise zusammenzutragen. Darum kann sich die eingangs erwähnte Detektei kümmern. Detektive haben ein relativ breitgefächertes Arsenal, um Beweise gegen die Peiniger zusammenzutragen – zum Beispiel durch Ermittlungen der Identität im Internet oder spätere Observierungen. Foto- und Videoaufnahmen ebenso wie Zeugenaussagen sind dem beauftragten Rechtsbeistand eine große Hilfe, um eine beweishaltige Argumentation vor Gericht gegen eben diese Peiniger vorzubringen. Gleichermaßen schützen sich Betroffene aktiv selbst, indem sie mit den Detektiven eine dritte Partei zwischen sich und ihren Peinigern schalten.

Siehe auch:  Im Namen des Gesetzes - Was steckt dahinter?

Auch neutrale Parteien am Tatort des Mobbings können ergänzend hinzugezogen werden, selbige werden normalerweise aber weder Beweise zusammentragen noch können sie die Interessen des Mobbingopfers vor Gericht vertreten. Sozialen Netzwerken im Internet können Beiträge gemeldet werden, um diese anschließend entfernen zu lassen. Der Prozess ist aber oftmals (leider) langsam und mühselig. Wichtig ist hierbei auch zu verstehen: Gegen Mobbing vorzugehen, das erfordert zwangsläufig Initiative. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die (Cyber-)Peiniger von sich aus einfach von ihrem Mobbing ablassen werden.

 

Mobbing ist niemals selbstverschuldet – trotzdem müssen sich Betroffene aktiv selbst dagegen wehren

Betroffene sollten die Schuld nicht bei sich suchen oder sich, in der Hoffnung die (digitalen) Mobbingattacken würden dadurch aufhören, selbst ändern. Sie müssen aber selbst aktiv werden und ihre Peiniger in einem rechtlich gesicherten Rahmen zur Konsequenz ziehen. Das gilt für reines Cyber-Mobbing ebenso wie für Mobbing im echten Leben – zumal sich beides meist überschneidet, da die Täter das Internet lediglich als zusätzliches Medium für ihre Attacken nutzen.

Siehe auch:  Johnny Depp Urteil - Alle Infos zum Amber Heard Urteil kompakt
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