Wer auf dem Weg zum Flughafen ist, der ist voller Vorfreude und kann normalerweise kaum erwarten, in die Wolken aufzusteigen und den wohlverdienten Urlaub anzusteuern. Aber gerade in der Hauptreisezeit kommt es leider vermehrt zu Flugverspätungen oder sogar Flugausfällen. Dies kann die Vorfreude in Sekundenschnelle verschwinden lassen. Nicht nur die Stimmung leidet unter diesen Unannehmlichkeiten. Es können erhebliche finanzielle und auch zeitliche Konsequenzen auftreten. Im besten Falle kann der ersehnte Flug doch noch wahrgenommen werden oder man wird von der Fluggesellschaft auf den nächst möglichen Flug umgebucht. Was die meisten Fluggäste allerdings nicht wissen, ist, dass sie einen erheblichen Anspruch auf Entschädigung oder sogar Erstattung haben. Innerhalb der Europäischen Union gibt es hier ganz klare Regelungen, an die sich die europäischen Fluglinien halten müssen.
Nichtsahnende Fluggäste
Fluggäste müssen sich im Klaren darüber sein, dass sie bei einer Flugverspätung Entschädigung bekommen. Allerdings muss man sich hier natürlich mit den Grundlagen der Fluggastrechte vertraut machen. Wem hier die Zeit und auch die Geduld fehlt, der kann problemlos eine Online Plattform zur Hilfe holen, denn auf keinen Fall sollte man Flugverspätungen einfach klaglos hinnehmen. Diese Online Plattform setzt sich für die Rechte der Fluggäste ein und kennt sich mit den spezifischen Bestimmungen aus. Spezifische Bestimmungen, die bei Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung greifen und die für jeden Fluggast gelten. Gültig ist die EU-Fluggastrechteverordnung seit 2005 und gilt für alle Flüge, die in einem EU-Land starten oder landen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine europäische Fluglinie handelt.
Basis für die Entschädigung
Wann hat ein Fluggast nun wirklich das Recht, eine angebrachte Entschädigung zu erhalten? Grundsätzlich gilt, dass wenn der Flug um drei oder mehr Stunden Verspätung hat und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, dann hat der Fluggast ein Entschädigungsrecht. Bei der Entschädigung richtet sich die Höhe nach der Flugdistanz:
- Bei Kurstreckenflügen bis 1.500 km: Entschädigungshöhe 250 Euro
- Bei mittleren Entfernungen von 1.500 bis zu 3.500 km: Entschädigungshöhe 400 Euro
- Bei Langstreckenflügen über 3.500 km: Entschädigungshöhe 600 Euro
Hierbei gilt, dass die Ankunftszeit am Zielort mindestens 3 Stunden später sein muss. Bei Langstreckenflügen gilt aber die Regelung, dass, wenn die Ankunftszeit noch unter 4 Stunden Verspätung liegt, dann kann die Entschädigungshöhe halbiert werden.
Außergewöhnliche Umstände – Pech für den Fluggast
Fluglinien sind aber nicht immer dazu verpflichtet, den Fluggästen bei Verspätungen oder Annullierungen Entschädigung auszuzahlen. Es gibt Situationen, die unter „außergewöhnliche Umstände“ fallen und die die Fluggesellschaften schützen. Zu solchen außergewöhnlichen Umständen können schwere Unwetter, politische Instabilitäten, Sicherheitsrisiken oder auch Streiks von Personal fallen. Die Fluggäste sind aber nicht komplett hilflos in solchen Situationen. Die Fluggesellschaften müssen ihrer Betreuungspflicht nachkommen. Während der Wartezeit sollte den Fluggästen Getränke oder Mahlzeiten zur Verfügung gestellt werden. Wenn sich die Verzögerung bis zum nächsten Tag hinzieht, dann muss sogar dafür gesorgt werden, dass die Fluggäste eine Hotelunterkunft zur Verfügung haben. Diese Betreuungsleistung steht ihnen rechtlich zu und darf nicht einfach vergessen werden.
Hilfe von der richtigen Stelle
Die oben bereits erwähnten Online Plattformen, die sich mit den Rechten der Fluggäste auskennen, sollten auf jeden Fall in Anspruch genommen werden, sobald man von einer Flugverspätung oder -annullierung betroffen ist. Man kann sich zwar auch selber an die Fluggesellschaft wenden, allerdings sind die Erfolgsaussichten hier sehr gering. Die Gesellschaften reagieren hier oftmals gar nicht erst. Wer seine Entschädigungsmöglichkeit nicht verschenken möchte, der schalten die Online Plattformen ein. Diese setzen sich gezielt ein und sind Spezialisten, wenn es darum geht, die Rechte einzufordern. Diese Plattformen arbeiten meistens auf Erfolgsbasis. Dies bedeutet, dass man als Fluggast nicht in Vorkasse treten muss. Nur wenn tatsächlich eine Entschädigung von der Fluggesellschaft ausgezahlt wird, behält sie sich eine anteilige Provision ein. Wird keine Entschädigung ausgezahlt, dann fallen dem Fluggast keine Kosten an.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man als Fluggast für seine Rechte einstehen sollte. Eine Flugverspätung ist sowieso schon eine stressige Situation, warum sollte man auch noch auf seinen Kosten sitzen bleiben? Wenn sich die Fluggäste bewusstwerden, wie viele Rechte sie eigentlich besitzen, dann kann man sich im Nachgang einigen Stress ersparen. Noch mehr Stress erspart man sich, wenn man sich online schnelle Hilfe holt und andere die Arbeit erledigen lässt.
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