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Anwalt-Seiten.de > Blog > Immobilien > Immobilien-Ratgeber > Was Eigentümer beim Heizen mit Strom beachten sollten – rechtlich und finanziell
Immobilien-Ratgeber

Was Eigentümer beim Heizen mit Strom beachten sollten – rechtlich und finanziell

Anwalt-Seiten 3. Februar 2026
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Was Eigentümer beim Heizen mit Strom beachten sollten – rechtlich und finanziell
Was Eigentümer beim Heizen mit Strom beachten sollten – rechtlich und finanziell
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Das Heizen mit Strom galt lange Zeit als ineffizient und teuer. Im Zuge der Wärmewende und der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) rücken Elektroheizungen allerdings wieder stärker in den Fokus von Immobilieneigentümern. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Auswirkungen sind dabei komplex. Welche Vorschriften gelten aktuell und wie können Eigentümer die Wirtschaftlichkeit sicherstellen?

Inhaltsverzeichnis
Die aktuelle Rechtslage: Das GEG 2024 und ElektroheizungenStromdirektheizungen im GEG (§ 71d)Praxistipp: Die Wahl des richtigen SystemsStromkosten und Betrieb einer Elektroheizung: worauf achtenFinanzielle Aspekte: Betriebskosten und InvestitionWirtschaftlichkeit durch PhotovoltaikWartungskostenBesonderheiten für Vermieter: Umlagefähigkeit und ModernisierungModernisierungsumlage (§ 559 BGB)BetriebskostenabrechnungWann lohnt sich das Heizen mit Strom?

Die aktuelle Rechtslage: Das GEG 2024 und Elektroheizungen

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die neue Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Das Ziel ist klar: Jede neu eingebaute Heizung muss perspektivisch zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Stromdirektheizungen im GEG (§ 71d)

Entgegen landläufiger Meinung sind Stromdirektheizungen (wie Infrarotheizungen oder Konvektoren) nicht verboten. Allerdings knüpft der Gesetzgeber ihren Einbau an strenge Bedingungen, um die Energieeffizienz zu gewährleisten:

  • Neubau: In neu errichteten Gebäuden ist der Einbau einer Stromdirektheizung nur zulässig, wenn das Gebäude einen sehr hohen baulichen Wärmeschutz aufweist (Standard EH 40 oder besser).

  • Bestand: Bei einem Heizungstausch in bestehenden Gebäuden darf eine Stromdirektheizung nur unter bestimmten Voraussetzungen installiert werden. Maßgeblich ist hier oft der bauliche Wärmeschutz des Gebäudes. In gut gedämmten Objekten kann die Stromheizung eine rechtskonforme Lösung darstellen, da der genutzte Netzstrom anteilig als „erneuerbar“ angerechnet wird (entsprechend dem deutschen Strommix).
Siehe auch:  Handwerker von der Steuer absetzen: Was Sie wissen müssen

  • Etagenheizungen: Werden dezentrale Etagenheizungen ersetzt, gelten Übergangsfristen, die eng mit der kommunalen Wärmeplanung der jeweiligen Stadt verknüpft sind.

Praxistipp: Die Wahl des richtigen Systems

Nicht jede Elektroheizung ist für jeden Zweck geeignet. Während Infrarotpaneele eine angenehme Strahlungswärme abgeben, eignen sich Flächenspeicherheizungen besser zur Überbrückung von Heizpausen.

Stromkosten und Betrieb einer Elektroheizung: worauf achten

Eigentümer sollten sich vor einer Entscheidung eingehend mit den technischen Unterschieden vertraut machen. Umfassende Informationen zur Planung und Auswahl des passenden Systems in der richtigen Größe hängen von den individuellen Gegebenheiten des Gebäudes ab. Auch die jeweiligen Heizgewohnheiten bzw. der persönliche Wärmebedarf spielen eine Rolle.

Stromkosten und Betrieb einer Elektroheizung: worauf achten
 

Finanzielle Aspekte: Betriebskosten und Investition

Die Anschaffungskosten einer Elektroheizung sind im Vergleich zu Wärmepumpen oder Pelletheizungen meist gering. Die Herausforderung liegt jedoch in den laufenden Betriebskosten.

Wirtschaftlichkeit durch Photovoltaik

Für Eigentümer ist die Kombination mit einer eigenen Photovoltaikanlage (PV) oft der Schlüssel zur Rentabilität. Durch die Nutzung des selbst erzeugten Stroms sinken die Heizkosten deutlich. Ohne Eigenstromerzeugung ist eine Elektroheizung meist nur in Gebäuden mit sehr geringem Heizwärmebedarf (Passivhäuser oder hocheffiziente Sanierungen) finanziell sinnvoll.

Siehe auch:  Bestandsschutz im Baurecht: Ein Überblick über die Regelungen

Wartungskosten

Ein großer Vorteil aus finanzieller Sicht ist die Wartungsarmut. Im Gegensatz zu wassergeführten Systemen entfallen Kosten für Schornsteinfeger, Brennerwartung oder den Austausch von Pumpen weitestgehend.

Besonderheiten für Vermieter: Umlagefähigkeit und Modernisierung

Vermieter, die auf Elektroheizungen umstellen, müssen die mietrechtlichen Hürden des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beachten.

Modernisierungsumlage (§ 559 BGB)

Der Einbau einer neuen, effizienteren Heizungsanlage gilt in der Regel als Modernisierung. Seit 2024 können Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen 10 Prozent der aufgewendeten Kosten auf die jährliche Miete umlegen, wenn der Heizungstausch den gesetzlichen Anforderungen des GEG entspricht.

  • Kappungsgrenze: Die monatliche Miete darf sich durch den Heizungstausch um maximal 0,50 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren erhöhen.
  • Förderabzug: Erhält der Vermieter staatliche Zuschüsse (z. B. durch die KfW), müssen diese zwingend von den umlegbaren Kosten abgezogen werden.

Betriebskostenabrechnung

Während die Investition über die Modernisierungsumlage refinanziert werden kann, sind die reinen Stromkosten für die Heizung nur dann als Betriebskosten auf den Mieter umlegbar, wenn dies im Mietvertrag klar vereinbart ist.

Wichtig: Der Heizstrom muss technisch getrennt vom Allgemeinstrom erfasst werden (eigener Zähler oder Zwischenzähler), um eine korrekte Abrechnung gemäß Heizkostenverordnung zu gewährleisten.

Wann lohnt sich das Heizen mit Strom?

Rechtlich ist das Heizen mit Strom durch das GEG 2024 strenger reguliert, aber keineswegs ausgeschlossen. Finanziell attraktiv ist es vor allem dann, wenn:

  1. Das Gebäude energetisch hochwertig saniert ist (geringer Wärmebedarf).
  2. Eine PV-Anlage zur Eigenstromnutzung vorhanden ist.
  3. Die geringen Investitions- und Wartungskosten die höheren Strompreise langfristig kompensieren.
Siehe auch:  Immobilienbewertung Essen: Marktanalysen und aktuelle Trends

Rechtshinweis: Da sich die Rechtsprechung zur energetischen Sanierung und zum GEG stetig weiterentwickelt, empfiehlt sich vor größeren Investitionen eine individuelle juristische Beratung sowie die Hinzuziehung eines zertifizierten Energieberaters.

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