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- Kanzlei
- Rechtsanwalt Achim Rathgeb
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Achim Rathgeb ist Rechtsanwalt in Mannheim. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Im Verkehrsrecht übernimmt er nach einem Verkehrsunfall die Unfallabwicklung, die Schadensregulierung und die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung. Im Arbeitsrecht setzt er sich für die Rechte und Interessen seiner Mandantschaft ein; seine Tätigkeit umfasst dabei das individuelle und das kollektive Arbeitsrecht. Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht hebt die Kanzlei die Bedeutung rechtssicherer Verträge hervor. Rathgeb beschreibt seinen Rechtsbeistand als pragmatisch und steht in seinen Büroräumen als rechtlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Das Angebot richtet sich an Mandantschaft mit Anliegen in den genannten Rechtsgebieten. Die Kanzlei befindet sich zentral in Mannheim in der Mittelstraße 1. Persönliche Termine können telefonisch vereinbart werden. Die veröffentlichten Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr; daneben sind Termine nach Vereinbarung vorgesehen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: mannheim-verkehrsrecht-anwalt.de, mannheim-verkehrsrecht-anwalt.de
Beratung in Mannheim – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Achim Rathgeb ist mit seiner Kanzlei in der Mittelstraße 1 in 68169 Mannheim tätig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Verkehrsrecht als weiteres Rechtsgebiet. Die Kanzleibeschreibung führt daneben Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht auf. Im Arbeitsrecht umfasst seine Tätigkeit sowohl das individuelle als auch das kollektive Arbeitsrecht. Damit stehen einerseits Fragen aus dem einzelnen Arbeitsverhältnis und andererseits rechtliche Beziehungen auf betrieblicher oder tariflicher Ebene im Blick. Rathgeb gehört der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe an und beschreibt seinen Rechtsbeistand als pragmatisch. Für Mandantinnen und Mandanten können hinter dem Schwerpunkt Arbeitsrecht beispielsweise Anliegen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnissen stehen. Das kollektive Arbeitsrecht betrifft unter anderem die betriebliche Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Welche Unterlagen für eine erste Einordnung benötigt werden, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Häufig bilden der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und der bisherige Schriftwechsel die Grundlage. Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen können kurze Fristen eine Rolle spielen; deshalb ist bei der Kontaktaufnahme eine klare zeitliche Darstellung des Anliegens hilfreich. Im Verkehrsrecht übernimmt Achim Rathgeb nach einem Verkehrsunfall die Unfallabwicklung, die Schadensregulierung und die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung. Typische Fragen betreffen die Verantwortlichkeit für den Unfall, den Umfang eines Schadens und die hierfür erforderlichen Nachweise. Unfallberichte, Fotos, Gutachten und Schreiben der Versicherungen können dabei Bedeutung haben. Im ebenfalls genannten Miet- und Wohnungseigentumsrecht betont die Kanzlei die Bedeutung rechtssicherer Verträge. Allgemein geht es in diesen Bereichen etwa um Mietvertragsregelungen, Betriebskosten, die Nutzung von Wohnraum oder Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Kanzlei befindet sich nach ihrer Beschreibung zentral in Mannheim. Zum städtischen Umfeld gehören die Quadrate, Neckarstadt, Lindenhof, Käfertal und Feudenheim. Am Standort bestehen das Amtsgericht Mannheim, das Landgericht Mannheim und das Arbeitsgericht Mannheim; welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach der Art des Konflikts und weiteren gesetzlichen Voraussetzungen. Für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Persönliche Termine werden telefonisch vereinbart. Veröffentlicht sind Öffnungszeiten von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr sowie zwischen 14:00 und 17:00 Uhr; daneben sind Termine nach Vereinbarung vorgesehen. Bei der Terminabstimmung lassen sich auch Fragen zur Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 26.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mannheim
- Amtsgericht Mannheim
- Landgericht Mannheim
- Arbeitsgericht Mannheim
Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Achim Rathgeb ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Mannheim relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse geführt. Auch bestimmte kollektivarbeitsrechtliche Angelegenheiten, etwa zur betrieblichen Mitbestimmung, gehören vor die Arbeitsgerichte. Im Verkehrsrecht kommen für zivilrechtliche Ansprüche nach einem Unfall das Amtsgericht Mannheim oder das Landgericht Mannheim in Betracht. Die Abgrenzung hängt insbesondere vom Streitwert und gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen ab. Verkehrsbezogene Bußgeldsachen können nach einem Einspruch gerichtlich beim Amtsgericht verhandelt werden. Nicht jeder Konflikt mit Bezug zu Mannheim fällt jedoch automatisch in die Zuständigkeit eines Mannheimer Gerichts. Für das zusätzlich genannte Miet- und Wohnungseigentumsrecht hat das Amtsgericht besondere Bedeutung: Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen und zahlreiche Wohnungseigentumssachen sind dort gesetzlich zugewiesen. Auch dabei muss die örtliche Zuständigkeit zum konkreten Fall passen. Die Kanzleiadresse Mittelstraße 1, 68169 Mannheim, wird als zentral im Stadtgebiet beschrieben. Die genannten Stadtteile Quadrate, Neckarstadt, Lindenhof, Käfertal und Feudenheim bilden unterschiedliche räumliche Bezugspunkte für Ratsuchende in Mannheim. Für einen persönlichen Besuch lässt sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Adresse planen. Konkrete Verbindungen, Stellplätze oder Angaben zum barrierefreien Zugang sind nicht belegt. Entsprechende organisatorische Fragen können bei der telefonischen Terminvereinbarung angesprochen werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 26.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben von Bedeutung. Hinzukommen können Entgeltabrechnungen und der bisherige Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber. Hilfreich ist außerdem eine kurze zeitliche Übersicht: Wann ist was geschehen, wann wurde ein Schreiben übergeben oder empfangen und welche Gespräche fanden statt? Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Eine unverbindliche Kontaktanfrage ersetzt keine fristwahrende Handlung. Ob und welche Schritte erforderlich sind, lässt sich nur anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.
- Was unterscheidet individuelles und kollektives Arbeitsrecht?
- Das individuelle Arbeitsrecht betrifft das Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Beschäftigten und ihrem Arbeitgeber. Dazu zählen beispielsweise Arbeitsvertrag, Lohn, Urlaub, Abmahnung, Kündigung und Arbeitszeugnis. Das kollektive Arbeitsrecht regelt dagegen unter anderem die Beziehungen zwischen Arbeitgebern, Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Typische Themen sind Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Beide Bereiche können sich überschneiden, etwa wenn eine tarifliche Regelung für einen individuellen Vergütungsanspruch maßgeblich ist. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, die eigene Rolle sowie einen möglichen Bezug zu Betriebsrat oder Tarifvertrag zu benennen.
- Welche Informationen werden für die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall benötigt?
- Eine nachvollziehbare Unfallschilderung bildet häufig den Ausgangspunkt. Wichtig können Angaben zu Unfallort und Unfallzeit, beteiligten Fahrzeugen, Versicherungen und möglichen Zeuginnen oder Zeugen sein. Fotos, ein vorhandener Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie Gutachten, Kostenvoranschläge oder Rechnungen können den Sachverhalt ergänzen. Bei Verletzungen können medizinische Unterlagen relevant werden. Welche Nachweise tatsächlich gebraucht werden, richtet sich nach den geltend gemachten Schäden und den strittigen Fragen. Auch bereits erhaltene Schreiben der gegnerischen Versicherung sollten in der Anfrage erwähnt werden, damit der bisherige Verlauf erkennbar ist.
- Muss ein Streit mit dem Arbeitgeber oder der gegnerischen Versicherung vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jede arbeitsrechtliche oder verkehrsrechtliche Auseinandersetzung führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Sachlage kommen zunächst eine Prüfung der Unterlagen, schriftliche Korrespondenz oder Verhandlungen über eine außergerichtliche Lösung in Betracht. Ob ein gerichtliches Vorgehen erforderlich oder sinnvoll ist, hängt unter anderem von den streitigen Punkten, der Beweislage und möglichen Fristen ab. Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren ist grundsätzlich zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen. Auch zivilrechtliche Verfahren können durch einen Vergleich beendet werden. Eine Einigung lässt sich jedoch weder voraussetzen noch durch die bloße Einschaltung anwaltlicher Unterstützung garantieren.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 26.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Achim Rathgeb
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4,5 von 5 · 54 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Mittelstraße 1, 68169 Mannheim
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Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: mannheim-verkehrsrecht-anwalt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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