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- Strafverteidiger Alexander Hübner
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
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Kanzleiprofil im Überblick
Alexander Hübner ist seit Oktober 1997 Rechtsanwalt und seit 2002 Fachanwalt für Strafrecht. In Dresden bietet er Beratung in allen Bereichen des Strafrechts und Strafverteidigung an. Sein Angebot richtet sich an Mandanten, die Beratung und persönliche Unterstützung in Strafverfahren benötigen. Besondere Kompetenzen nennt er im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und verweist dabei auf seine Vorausbildung zum Diplom-Finanzwirt (FH). Diese absolvierte er von 1986 bis 1989 im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung. Das erste juristische Staatsexamen legte er 1994 in Augsburg ab, das zweite 1996 in Dresden. 1996 und 1997 war er Referent im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen. Von 2003 bis 2026 war er in der Kanzlei Israel & Hübner tätig. Zu seiner Arbeitsweise gehören persönliche Gespräche zur Klärung der Situation, Unterstützung während des gesamten Verfahrens und individuelle Verteidigungsstrategien. Die Kontaktseite nennt die Kamenzer Straße 33 in Dresden als neue Adresse ab dem 1. September 2026.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: raalexanderhuebner.de, raalexanderhuebner.de
Beratung in Dresden – Einordnung der Redaktion
Alexander Hübner ist Fachanwalt für Strafrecht in Dresden. Er ist seit Oktober 1997 als Rechtsanwalt tätig und führt den Fachanwaltstitel seit 2002. Sein Profil umfasst Beratung in allen Bereichen des Strafrechts sowie Strafverteidigung. Für Ratsuchende geht es dabei häufig zunächst um die Einordnung eines Tatvorwurfs und des aktuellen Verfahrensstands. Anlass einer Anfrage können beispielsweise ein Schreiben der Polizei, eine Vorladung, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl sein. Strafrechtliche Unterstützung kann unterschiedliche Abschnitte betreffen: vom Ermittlungsverfahren über eine gerichtliche Hauptverhandlung bis zur Prüfung einer gerichtlichen Entscheidung. Besondere Kompetenzen nennt Hübner im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Hierzu passt seine Vorausbildung zum Diplom-Finanzwirt (FH), die er von 1986 bis 1989 im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung absolvierte. In diesen Rechtsgebieten stehen häufig wirtschaftliche Abläufe, steuerliche Angaben und die persönliche Verantwortlichkeit für Entscheidungen im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen etwa den Vorwurf einer Steuerhinterziehung oder strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit. Die Sichtung von Geschäftsunterlagen, Bescheiden und Korrespondenz kann für das Verständnis solcher Sachverhalte wesentlich sein. Das erste juristische Staatsexamen legte Alexander Hübner 1994 in Augsburg ab, das zweite 1996 in Dresden. In den Jahren 1996 und 1997 war er Referent im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen; von 2003 bis 2026 war er in der Kanzlei Israel & Hübner tätig. Als Elemente seiner Arbeitsweise nennt er persönliche Gespräche zur Klärung der Situation, Unterstützung während des gesamten Verfahrens und individuelle Verteidigungsstrategien. Für eine erste Besprechung sind insbesondere der bisherige Ablauf, vorhandene Schreiben und bereits mitgeteilte Termine von Bedeutung. Die Kontaktseite nennt die Kamenzer Straße 33, 01099 Dresden, als neue Kanzleiadresse ab dem 1. September 2026. Sie liegt in der Dresdner Neustadt. Vor einem persönlichen Besuch sollte deshalb die für den Termin geltende Anschrift bestätigt werden. Für Strafverfahren kommen am Standort insbesondere das Amtsgericht Dresden und das Landgericht Dresden in Betracht; je nach Verfahrensart kann auch das Oberlandesgericht Dresden zuständig sein. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann anhand der im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten erfolgen. Eine kurze Beschreibung des Anlasses und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und wie die weitere Abstimmung erfolgt, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dresden
- Amtsgericht Dresden
- Landgericht Dresden
- Arbeitsgericht Dresden
- Oberlandesgericht Dresden
Der räumliche Bezug des Profils liegt in Dresden, insbesondere in der Neustadt. Die Kamenzer Straße 33 wird auf der Kontaktseite als neue Adresse ab dem 1. September 2026 genannt. Die Neustadt bildet neben der Altstadt einen zentralen Bereich des Dresdner Stadtgebiets. Auch für Ratsuchende aus Blasewitz, Plauen oder Pieschen ist bei einer persönlichen Besprechung die jeweils aktuelle Kanzleianschrift maßgeblich. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Konkrete Verbindungen, Fahrtzeiten und Parkmöglichkeiten sollten vor dem Besuch anhand aktueller Informationen geprüft werden; aus der Adresse allein ergeben sich hierzu keine verlässlichen Einzelangaben. Für den Schwerpunkt Strafrecht sind von den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Dresden und das Landgericht Dresden relevant. Beim Amtsgericht werden zahlreiche erstinstanzliche Strafverfahren vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht geführt. Das Landgericht verhandelt insbesondere schwerwiegendere Strafsachen in erster Instanz und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Wirtschaftsstrafsachen können, abhängig vom Vorwurf und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts verhandelt werden. Das Oberlandesgericht Dresden ist unter anderem für bestimmte Revisionen und Beschwerden sowie erstinstanzlich für bestimmte Staatsschutzverfahren zuständig. Welches Gericht einen konkreten Fall behandelt, hängt auch von der örtlichen Zuständigkeit ab. Das ebenfalls am Standort vorhandene Arbeitsgericht Dresden führt arbeitsrechtliche Verfahren und ist für die strafrechtliche Beurteilung eines Vorwurfs grundsätzlich nicht zuständig.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafverfahrens hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind vor allem der Anlass der Anfrage, der bekannte Tatvorwurf und der bisherige Verfahrensstand hilfreich. Aussagekräftig sind vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht einschließlich des Aktenzeichens. Auch mitgeteilte Termine und Fristen sowie Angaben dazu, ob bereits eine Vernehmung oder Durchsuchung stattgefunden hat, können wichtig sein. Eine kurze, zeitlich geordnete Schilderung erleichtert das Verständnis. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden und auf welchem Weg sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
- Was unterscheidet eine polizeiliche Vorladung, eine Anklage und einen Strafbefehl?
- Diese Dokumente stehen für unterschiedliche Situationen im Strafverfahren. Eine polizeiliche Vorladung dient regelmäßig einer Vernehmung im Ermittlungsverfahren; dabei ist insbesondere die Rolle als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge zu unterscheiden. Mit einer Anklage legt die Staatsanwaltschaft einen Tatvorwurf dem Gericht zur Prüfung vor. Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die ohne vorherige Hauptverhandlung ergehen kann und ohne rechtzeitigen Einspruch rechtskräftig werden kann. Für eine Mandatsanfrage sind daher die genaue Bezeichnung des Schreibens, sein Inhalt und das Zustellungsdatum bedeutsam.
- Welche Besonderheiten haben Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren?
- Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren betreffen häufig umfangreiche Unterlagen und Abläufe, an denen mehrere Personen beteiligt waren. Neben der Frage, was tatsächlich geschehen ist, spielt die Zuordnung persönlicher Verantwortlichkeiten eine wichtige Rolle. Im Steuerstrafrecht können steuerliche Festsetzungen und strafrechtliche Ermittlungen nebeneinander bestehen; beide Verfahren haben unterschiedliche Aufgaben und Regeln. Für die Aufarbeitung können Buchhaltungsunterlagen, Steuererklärungen, Bescheide und geschäftliche Korrespondenz relevant sein. Welche fachlichen Fragen im Vordergrund stehen, hängt vom konkreten Vorwurf und vom Stand der Ermittlungen ab.
- Wie läuft eine Strafverteidigung grundsätzlich ab, und kommt es immer zur Hauptverhandlung?
- Am Anfang stehen üblicherweise die Klärung des Tatvorwurfs, des Verfahrensstands und der persönlichen Situation. Eine wichtige Grundlage ist regelmäßig die Akteneinsicht, durch die die Verteidigung die dokumentierten Ermittlungsergebnisse prüfen kann. Darauf aufbauend werden mögliche Vorgehensweisen besprochen. Nicht jedes Ermittlungsverfahren führt zu einer Hauptverhandlung: Je nach Sachlage kommen unterschiedliche Verfahrensabschlüsse in Betracht, etwa eine Einstellung oder ein Strafbefehl. Wird Anklage erhoben, entscheidet das Gericht zunächst über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Der weitere Ablauf lässt sich deshalb nicht allein aus dem ursprünglichen Vorwurf ableiten.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Alexander Hübner
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4,4 von 5 · 82 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: raalexanderhuebner.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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