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- familienrecht & mediation Dr. jur. Alexandra Kasten
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwältin Frau Dr. Alexandra Kasten ist Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin BM ®, BAFM. Die Fachanwaltskanzlei in Bremen ist spezialisiert auf die Bereiche Familienrecht und Mediation. Die Kanzlei vertritt bundesweit Interessen von Mandanten in allen Fragen rund um Familie, Trennung und Scheidung. Im Familienrecht werden die Interessen der Mandanten bei einer Trennung oder Scheidung vertreten sowie bei der Gestaltung von Eheverträgen. Bei einer Trennung und Scheidung werden Ansprüche auf Trennungsunterhalt, ggf. Kindesunterhalt oder nachehelichen Ehegattenunterhalt sowie der Zugewinnausgleich im Rahmen der Vermögensaufteilung errechnet. Eventuell sind Themen des Umgangsrechts und des Sorgerechts zu klären oder die Aufteilung der Möbel und Haushaltsgegenstände. Die Kanzlei für Familienrecht und Mediation in Bremen setzt den Schwerpunkt auf außergerichtliche einvernehmliche Einigungen. Mediation unterstützt die Parteien, Konflikte selbstverantwortlich zu regeln. Um die Folgen einer Trennung oder Scheidung zu regeln, kann Mediation eine Alternative zu einem Rechtsstreit sein.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Bremen – Einordnung der Redaktion
Dr. Alexandra Kasten ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin BM®, BAFM in Bremen. Ihre Kanzlei „familienrecht & mediation Dr. jur. Alexandra Kasten“ befindet sich in der Humboldtstr. 11–13, 28203 Bremen. Das Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt ihrer Tätigkeit; daneben nennt das Profil Erbrecht als weiteres Rechtsgebiet. Die Kanzlei vertritt bundesweit Mandantinnen und Mandanten in Fragen rund um Familie, Trennung und Scheidung. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf außergerichtlichen, einvernehmlichen Einigungen. Für Ratsuchende geht es in diesen Situationen häufig darum, persönliche Veränderungen und deren rechtliche sowie wirtschaftliche Folgen voneinander zu unterscheiden und gemeinsam zu betrachten. Im Familienrecht reichen die genannten Aufgaben von der Gestaltung von Eheverträgen bis zur Regelung von Trennungs- und Scheidungsfolgen. Dazu gehören die Berechnung von Trennungsunterhalt, gegebenenfalls Kindesunterhalt und nachehelichem Ehegattenunterhalt sowie der Zugewinnausgleich bei der Vermögensaufteilung. Auch Sorge- und Umgangsrecht oder die Verteilung von Möbeln und Haushaltsgegenständen können Gegenstand der Auseinandersetzung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet damit ein Themenfeld, in dem finanzielle Unterlagen ebenso bedeutsam sein können wie bestehende Vereinbarungen und die familiäre Lebenssituation. Welche Fragen zusammenhängen, lässt sich erst anhand des jeweiligen Sachverhalts einordnen. Die ebenfalls angebotene Mediation unterscheidet sich von der anwaltlichen Interessenvertretung: Sie unterstützt die Beteiligten dabei, Konflikte selbstverantwortlich zu regeln. Gerade bei Trennungsfolgen kann sie eine Alternative zu einer streitigen Auseinandersetzung sein. Im zusätzlich aufgeführten Erbrecht betreffen typische Anliegen allgemein etwa die gesetzliche Erbfolge, Testamente, Pflichtteilsansprüche oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Berührungspunkte zum Familienrecht entstehen beispielsweise dann, wenn familiäre Veränderungen Auswirkungen auf die Nachlassplanung haben. Eine nähere Spezialisierung innerhalb des Erbrechts ist im Profil nicht beschrieben. Der Kanzleisitz in der Humboldtstraße liegt im Bremer Stadtgebiet. Für Ratsuchende aus Mitte, Schwachhausen, Neustadt, Findorff oder Vegesack ist die konkrete Anfahrt abhängig vom jeweiligen Ausgangspunkt; öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich für die Anreise in Betracht. Bei familienrechtlichen Verfahren ist regelmäßig das Familiengericht beim örtlich zuständigen Amtsgericht relevant, in Bremen insbesondere das Amtsgericht Bremen. Zur Vorbereitung einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende das Profil und die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten heranziehen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf laufende Verfahren oder Fristen und die Benennung vorhandener Unterlagen erleichtern die erste Einordnung. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und wie die weitere Abstimmung erfolgt, ist unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bremen
- Amtsgericht Bremen
- Landgericht Bremen
- Arbeitsgericht Bremen
- Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Die Kanzlei von Dr. Alexandra Kasten hat ihren Sitz in der Humboldtstr. 11–13, 28203 Bremen. Die Anschrift bildet den örtlichen Bezugspunkt für Anfragen aus Bremen, etwa aus Mitte, Schwachhausen, Neustadt, Findorff und Vegesack. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Auch die Dauer der Anreise hängt vom Ausgangspunkt und der gewählten Verbindung ab. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Bremen von Bedeutung. Dessen Familiengericht führt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, Sorge, Umgang und Zugewinnausgleich. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen ist in Familiensachen regelmäßig für Beschwerden gegen anfechtbare Entscheidungen der Familiengerichte zuständig. Im Erbrecht kommen unterschiedliche gerichtliche Wege in Betracht: Das Nachlassgericht beim Amtsgericht befasst sich beispielsweise mit Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Streitige Ansprüche, etwa auf einen Pflichtteil, werden dagegen vor den Zivilgerichten verhandelt; je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit kann dies das Amtsgericht Bremen oder das Landgericht Bremen sein. Das Arbeitsgericht Bremen ist für die hier genannten familien- und erbrechtlichen Anliegen grundsätzlich nicht zuständig. Maßgeblich für die Gerichtswahl ist der konkrete Sachverhalt, nicht allein der Kanzleisitz.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine Erstberatung ist telefonisch oder per Videotelefonat möglich; für ein Videotelefonat wird ein Einladungslink per E-Mail zugesandt. Die Kosten sind identisch mit den Kosten der persönlichen Beratung in der Kanzlei. Ein Termin kann unter 0421 25804690 vereinbart werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Eine Erstberatung ist telefonisch oder per Videotelefonat möglich; für ein Videotelefonat wird ein Einladungslink per E-Mail zugesandt. Die Kosten sind identisch mit den Kosten der persönlichen Beratung in der Kanzlei. Ein Termin kann unter 0421 25804690 vereinbart werden.
Werdegang und Engagement
Auszeichnungen
- FOCUS Top Rechtsanwalt Familienrecht, Focus Spezial
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- FOCUS Top Rechtsanwalt Familienrecht, Focus Spezial
- FOCUS Top Rechtsanwalt Familienrecht, Focus Spezial
- FOCUS Top Rechtsanwalt Familienrecht, Focus Spezial
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben und Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist Angaben zur Eheschließung, zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zu bereits laufenden Verfahren hilfreich. Je nach Anliegen können Einkommensnachweise, vorhandene Eheverträge, Schriftwechsel und gerichtliche Schreiben eine Rolle spielen. Bei Vermögensfragen sind häufig auch Informationen zu Immobilien, Konten und Verbindlichkeiten relevant. Eine vollständige Aufbereitung aller Unterlagen ist nicht mit jeder ersten Anfrage verbunden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen. Bereits mitgeteilte Fristen sollten ausdrücklich erwähnt werden.
- Worin unterscheiden sich anwaltliche Vertretung und Mediation bei einer Trennung?
- Bei einer anwaltlichen Vertretung werden die rechtlichen Interessen der jeweiligen Mandantin oder des jeweiligen Mandanten wahrgenommen. Mediation ist dagegen ein freiwilliges, strukturiertes Verfahren, in dem die Beteiligten mit Unterstützung einer neutralen vermittelnden Person eigene Lösungen entwickeln. Gegenstand können beispielsweise finanzielle Trennungsfolgen oder Absprachen zum Familienalltag sein. Mediation ersetzt keine unabhängige rechtliche Prüfung der eigenen Position. Ob sie als Rahmen geeignet ist, hängt unter anderem von der Gesprächsbereitschaft und der Möglichkeit ab, eigenverantwortlich zu verhandeln. Für bestimmte Vereinbarungen können zusätzliche Formvorschriften gelten.
- Werden Unterhalt, Zugewinnausgleich und Sorgefragen bei einer Scheidung automatisch gemeinsam geklärt?
- Eine Scheidung betrifft zunächst die Auflösung der Ehe. Weitere Themen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorge und Umgang sind rechtlich eigenständige Fragen und werden nicht sämtlich automatisch entschieden. Bestimmte Folgesachen können unter gesetzlichen Voraussetzungen mit dem Scheidungsverfahren verbunden werden; andere werden gesondert behandelt oder außergerichtlich geregelt. Der Versorgungsausgleich nimmt dabei eine besondere Stellung ein, weil er im Scheidungsverfahren grundsätzlich von Amts wegen berücksichtigt wird, wobei Ausnahmen bestehen. Für eine erste Anfrage ist deshalb hilfreich, die offenen Themen einzeln zu benennen und vorhandene Vereinbarungen anzugeben.
- Welche Fragen können in einem Ehevertrag geregelt werden?
- Ein Ehevertrag kann insbesondere Regelungen zum Güterstand, zum Versorgungsausgleich und zum nachehelichen Unterhalt enthalten. Solche Vereinbarungen kommen nicht nur vor der Eheschließung, sondern auch während der Ehe in Betracht. Ihre rechtliche Einordnung hängt von Inhalt und Umständen ab; nicht jede gewünschte Regelung ist uneingeschränkt wirksam. Eheverträge bedürfen grundsätzlich der notariellen Beurkundung. Bei einer ersten Anfrage helfen allgemeine Angaben zur familiären und wirtschaftlichen Situation sowie eine Beschreibung der angestrebten Regelungsziele. Bestehende Verträge sind ebenfalls wichtig, um den Ausgangspunkt nachvollziehen zu können.
- Ist bei einer Erbschaft das Nachlassgericht für alle Streitigkeiten zuständig?
- Das Nachlassgericht übernimmt bestimmte Aufgaben rund um einen Erbfall, etwa die Eröffnung von Testamenten und die Durchführung von Erbscheinsverfahren. Es entscheidet jedoch nicht über sämtliche Auseinandersetzungen zwischen Erben oder anderen Beteiligten. Zahlungsansprüche aus dem Pflichtteilsrecht werden beispielsweise grundsätzlich vor den zuständigen Zivilgerichten geltend gemacht. Auch Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft können unterschiedliche Verfahrenswege betreffen. Für eine erste Anfrage sind daher die eigene Beziehung zur verstorbenen Person, vorhandene letztwillige Verfügungen, bekannte Beteiligte und das konkrete Anliegen hilfreich. Bereits vorliegende gerichtliche Schreiben können die Einordnung erleichtern.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Alexandra Kasten
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: familienrecht-bremen.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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