Veröffentlichtes Profil

Björn Schüller

Björn Schüller – Strafverteidigung im Zollstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Dipl. Jur. Björn Schüller

Marcusallee 16, 28359 Bremen

Telefon: +49 157 8277 3934

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Björn Schüller
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dipl. Jur. Björn Schüller ist seit über 15 Jahren ausschließlich in der Strafverteidigung tätig. Seine Schwerpunkte liegen im Zollstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht sowie in der Verteidigung bei Bannbruch. Er verteidigt bundesweit Personen, gegen die nach der Sicherstellung einer Auslandssendung durch den Zoll ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Zu den beschriebenen Fällen gehören Bestellungen, die auf dem Postweg abgefangen werden und Vorwürfe nach dem Betäubungsmittelgesetz oder der Abgabenordnung nach sich ziehen. Die Zusammenarbeit beginnt mit einer kostenfreien Ersteinschätzung per Telefon oder Kontaktformular. Anschließend beantragt Schüller Akteneinsicht, prüft die Beweislage und entwickelt eine auf den jeweiligen Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Er übernimmt die Kommunikation mit Behörden und Gericht. Auf seiner Webseite nennt er persönliche Betreuung, Diskretion und verständliche Antworten als Merkmale seiner Arbeitsweise. Eine realistische Einschätzung der Chancen gehört ebenfalls dazu; eine Erfolgsgarantie wird ausdrücklich ausgeschlossen. Das Honorar richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit des Falls und orientiert sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: btmg-anwalt.com, btmg-anwalt.com

Beratung in Bremen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Dipl. Jur. Björn Schüller hat seine Kanzlei in der Marcusallee 16, 28359 Bremen. Sein Profil führt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt und daneben Strafrecht auf. Die vorliegende Kanzleibeschreibung konkretisiert jedoch ausschließlich seine strafverteidigende Tätigkeit: Danach ist Schüller seit über 15 Jahren ausschließlich in der Strafverteidigung tätig. Besonders genannt werden Zollstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und die Verteidigung bei Bannbruch. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung relevant: Die Profilzuordnung zum Verkehrsrecht beschreibt nicht automatisch, welche verkehrsrechtlichen Mandate tatsächlich angenommen werden. Dies sollte bei einer Anfrage ausdrücklich geklärt werden. Im Mittelpunkt der beschriebenen Strafverteidigung stehen unter anderem Ermittlungsverfahren nach der Sicherstellung einer Auslandssendung durch den Zoll. Schüller verteidigt in solchen Verfahren bundesweit. Typische Konstellationen sind Bestellungen, die auf dem Postweg abgefangen werden und zu Vorwürfen nach dem Betäubungsmittelgesetz oder der Abgabenordnung führen. Beim Bannbruch geht es allgemein um die Ein-, Aus- oder Durchfuhr von Gegenständen entgegen einem Verbot. Für Betroffene stellen sich dabei häufig Fragen zur Bedeutung eines Behördenschreibens, zum Ablauf der Ermittlungen und dazu, welche Beweise den konkreten Tatvorwurf tragen. Verkehrsrechtliche Anliegen können allgemein die Regulierung eines Unfalls, einen Bußgeldbescheid oder strafrechtliche Vorwürfe im Straßenverkehr betreffen. Eine Verbindung zum Strafrecht besteht beispielsweise bei Ermittlungen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder einer Trunkenheitsfahrt. Welche dieser Angelegenheiten Schüller übernimmt, lässt sich aus der belegten Beschreibung nicht ableiten. Für seine strafrechtliche Arbeit wird dagegen ein Ablauf beschrieben: Nach einer ersten Einschätzung beantragt er Akteneinsicht, prüft die Beweislage und entwickelt eine fallbezogene Verteidigungsstrategie. Auch die Kommunikation mit Behörden und Gericht gehört zu der genannten Tätigkeit. Der örtliche Bezug liegt in Bremen; die Anschrift in der Marcusallee ist der konkrete Orientierungspunkt für die Anfahrt. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem der genannten Stadtteile Mitte, Schwachhausen, Neustadt, Findorff oder Vegesack ist durch die Angaben nicht belegt. Als Gerichte kommen in Strafsachen je nach Zuständigkeit insbesondere das Amtsgericht Bremen und das Landgericht Bremen in Betracht. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann zunächst das Rechtsgebiet, den Anlass und gegebenenfalls anstehende Termine benennen. Ob und auf welchem Weg Unterlagen übermittelt werden sollen, lässt sich anschließend abstimmen. Die Kanzleibeschreibung nennt Telefon und Kontaktformular für die erste Einschätzung; die Übernahme eines Mandats ist gesondert zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bremen

  • Amtsgericht Bremen
  • Landgericht Bremen
  • Arbeitsgericht Bremen
  • Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Für das strafrechtlich geprägte Profil von Björn Schüller sind am Standort insbesondere das Amtsgericht Bremen und das Landgericht Bremen relevant. Amtsgerichte verhandeln allgemein Strafsachen, soweit diese nicht wegen ihrer Bedeutung oder der zu erwartenden Rechtsfolgen einem höheren Gericht zugewiesen sind. Landgerichte befassen sich unter anderem mit schwerer wiegenden Strafvorwürfen und mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Auch Verfahren aus dem Betäubungsmittel- oder Zollstrafrecht werden nach den jeweiligen Zuständigkeitsregeln eingeordnet. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen kann in Strafsachen insbesondere als Rechtsmittelgericht tätig werden. Die bundesweite Verteidigung nach Sicherstellungen von Auslandssendungen bedeutet allerdings, dass nicht notwendig ein Bremer Gericht zuständig ist. Für das im Profil aufgeführte Verkehrsrecht kommen weitere Verfahrensarten hinzu. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide werden grundsätzlich vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt; zivilrechtliche Streitigkeiten über Unfallfolgen können je nach Zuständigkeit vor Amts- oder Landgericht geführt werden. Das Arbeitsgericht Bremen ist für diese verkehrs- und strafrechtlichen Kernfragen grundsätzlich nicht zuständig. Die Kanzlei liegt an der Marcusallee 16 im Bremer Stadtgebiet. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich weder eine belegte Innenstadtlage noch eine Zuordnung zu den genannten Stadtteilen. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Anschrift den Ausgangspunkt der Routenplanung. Konkrete Verbindungen, Zugangsmöglichkeiten und etwaige Parkmöglichkeiten sollten vor einem vereinbarten Vor-Ort-Termin gesondert geprüft werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die erste Kontaktaufnahme sollen Sie kurz Ihre Situation schildern.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Sie schildern kurz Ihre Situation – telefonisch oder über das Kontaktformular. Björn Schüller erläutert, wie er Ihren Fall einschätzt und wie es weitergehen kann.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Sie schildern kurz Ihre Situation – telefonisch oder über das Kontaktformular. Björn Schüller erläutert, wie er Ihren Fall einschätzt und wie es weitergehen kann.

Für den Erstkontakt: Für die erste Kontaktaufnahme sollen Sie kurz Ihre Situation schildern.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Was bedeutet es, wenn der Zoll eine Auslandssendung sichergestellt hat?
Eine Sicherstellung bedeutet zunächst, dass die Sendung behördlich einbehalten wurde. Daraus allein folgt noch keine Feststellung einer persönlichen Strafbarkeit. Je nach Inhalt und Umständen können unterschiedliche Vorschriften betroffen sein, etwa das Betäubungsmittelgesetz oder die Abgabenordnung. In einem Ermittlungsverfahren wird unter anderem geprüft, wem eine Bestellung zugerechnet werden kann und welche Kenntnisse oder Handlungen nachweisbar sind. Für eine erste anwaltliche Einordnung sind vorhandene Schreiben, der darin bezeichnete Vorwurf und bereits mitgeteilte Termine wichtige Ausgangspunkte.
Welche Rolle spielt die Akteneinsicht bei Vorwürfen im Betäubungsmittel- oder Zollstrafrecht?
Die Ermittlungsakte enthält die bis dahin dokumentierten Erkenntnisse der Behörden, beispielsweise Sicherstellungsberichte, Untersuchungsergebnisse oder Angaben zur Zuordnung einer Sendung. Akteneinsicht ermöglicht der Verteidigung, den Tatvorwurf nicht nur anhand eines kurzen Anschreibens zu beurteilen. Sie ist daher häufig eine wesentliche Grundlage für die Prüfung der Beweislage und des weiteren Vorgehens. Umfang und Zeitpunkt des Zugangs richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Verfahrensstand. Eine belastbare Einschätzung kann deshalb vor Kenntnis der Akte nur eingeschränkt möglich sein.
Was ist mit Bannbruch gemeint, und wie unterscheidet er sich von anderen Zollvorwürfen?
Bannbruch bezeichnet allgemein die Ein-, Aus- oder Durchfuhr von Gegenständen entgegen einem bestehenden Verbot. Anders als bei einem Vorwurf, der sich auf nicht entrichtete Abgaben bezieht, steht dabei die verbotswidrige Warenbewegung im Vordergrund. Bei derselben Sendung können allerdings mehrere rechtliche Fragen zusammentreffen. Welche Vorschriften einschlägig sind, hängt unter anderem von der Ware, dem betroffenen Verbot und dem konkreten Geschehen ab. Der Begriff allein sagt daher noch nichts Abschließendes über die rechtliche Bewertung oder mögliche Folgen eines Verfahrens aus.
Woran erkenne ich, ob mein Verkehrsfall eine strafrechtliche Frage betrifft?
Verkehrsrecht umfasst unterschiedliche Bereiche: Nach einem Unfall kann es um Schadensersatz gehen, bei einem Verkehrsverstoß um ein Bußgeld und bei bestimmten Vorwürfen um ein Strafverfahren. Hinweise geben häufig die Bezeichnung des Schreibens, die absendende Behörde und der ausdrücklich genannte Vorwurf. Mehrere Verfahren können nebeneinander bestehen. Vor einer Mandatsanfrage ist deshalb eine kurze Beschreibung des Anlasses sinnvoll. Da eine allgemeine Profilangabe nicht jeden angebotenen Tätigkeitsbereich verbindlich festlegt, sollte außerdem geklärt werden, ob die angefragte Kanzlei gerade diese Art von Verkehrsangelegenheit übernimmt.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Björn Schüller

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Björn Schüller: 4,9 von 5 Sternen bei 152 Bewertungen
4,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwalt Dipl. Jur. Björn Schüller aus 152 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,9 von 5 · 152 Bewertungen

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Kritische Stimmen

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: btmg-anwalt.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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