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Kanzleiprofil im Überblick
Gabriel Goritzka gehört gemeinsam mit Anatol Anuschewski, Sarah Puhlmann und Jan Sürig zum Anwält*innenbüro in der Außer der Schleifmühle 54 in Bremen. Zum Büro gehören außerdem sechs Mitarbeiter*innen im Sekretariat. Die Kanzlei unterstützt und vertritt insbesondere in Fragen des Migrationsrechts und ist auch im Sozialrecht und Strafrecht tätig. Zu den genannten Anliegen zählen Bleiberecht, die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums, die Vertretung im Strafverfahren und die Durchsetzung der Rechte von Versammlungsteilnehmer*innen. Die Kanzlei beschreibt diese Themen sowohl als berufliches als auch als politisches Interesse. Für ihre Arbeit verweist sie auf Spezialisierung, internen fachlichen Austausch und die Einbindung in ein bundesweites Netzwerk spezialisierter Anwältinnen und Anwälte. Beratung ist auf Deutsch und Englisch möglich. Die Mitarbeiter*innen nehmen Anliegen auf und leiten sie an die Anwält*innen weiter. Termine werden telefonisch oder persönlich im Büro vergeben. Bestehende Mandant*innen können Dokumente per Fax, E-Mail, Post oder Signal übermitteln.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Bremen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Gabriel Goritzka ist in Bremen im Anwält*innenbüro an der Außer der Schleifmühle 54 tätig. Sein Profil nennt Strafrecht als Hauptschwerpunkt. Er gehört gemeinsam mit Anatol Anuschewski, Sarah Puhlmann und Jan Sürig zur Kanzlei für Migrationsrecht + Soziales. Das Büro befasst sich insbesondere mit Migrationsrecht sowie mit Sozialrecht und Strafrecht. Für Ratsuchende ist dabei die Unterscheidung zwischen dem persönlichen Profilschwerpunkt und dem Tätigkeitsspektrum der gesamten Kanzlei wichtig: Bei Gabriel Goritzka steht nach den Profilangaben die strafrechtliche Vertretung im Vordergrund. Im Strafrecht können sich Anliegen bereits aus einem Ermittlungsverfahren ergeben, etwa nach einer Anzeige, einer polizeilichen Vorladung oder dem Zugang eines Strafbefehls. Auch eine Anklage und eine bevorstehende Hauptverhandlung sind typische Anlässe für eine Mandatsanfrage. Strafverteidigung umfasst allgemein die Prüfung des Tatvorwurfs, die Einordnung des Verfahrensstands und die Wahrnehmung der Rechte beschuldigter Personen. Welche Schritte in Betracht kommen, hängt insbesondere vom Akteninhalt und der jeweiligen Verfahrenslage ab. Die Kanzleibeschreibung nennt ausdrücklich die Vertretung im Strafverfahren sowie die Durchsetzung der Rechte von Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmern. Weitere im Büro behandelte Fragen betreffen das Bleiberecht und die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Berührungspunkte zwischen diesen Themen und dem Strafrecht können entstehen, wenn ein Strafverfahren zugleich aufenthaltsrechtliche Fragen aufwirft. Daraus folgt jedoch nicht, dass jedes Anliegen mehrere Rechtsgebiete berührt. Die Kanzlei verweist für ihre Arbeit auf Spezialisierung, internen fachlichen Austausch und ein bundesweites Netzwerk spezialisierter Anwältinnen und Anwälte. Beratung ist auf Deutsch und Englisch möglich. Welche Person ein konkretes Anliegen übernimmt, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Die Kanzleiadresse Außer der Schleifmühle 54, 28203 Bremen, liegt im innenstadtnahen Bereich. Für strafrechtliche Verfahren kommen am Standort insbesondere das Amtsgericht Bremen und das Landgericht Bremen in Betracht; das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen übernimmt bestimmte Rechtsmittelaufgaben. Die genaue Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren. Für Anfragen aus Mitte, Schwachhausen, Neustadt, Findorff oder Vegesack bietet die Adresse einen konkreten Anlaufpunkt. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der aktuellen Verbindungen und örtlichen Verkehrsverhältnisse geplant werden. Über das Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst den Schwerpunkt und die Kontaktdaten prüfen und anschließend bei der Kanzlei anfragen. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, der Verfahrensstand und Hinweise auf anstehende Termine oder Fristen. Im Büro nehmen sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sekretariat Anliegen auf und leiten sie weiter. Termine werden telefonisch oder persönlich im Büro vergeben. Ob eine Vertretung übernommen werden kann, ist im anschließenden Austausch zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bremen
- Amtsgericht Bremen
- Landgericht Bremen
- Arbeitsgericht Bremen
- Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Für Gabriel Goritzkas Hauptschwerpunkt Strafrecht sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Bremen und das Landgericht Bremen relevant. Am Amtsgericht werden Strafsachen je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Das Landgericht befasst sich unter anderem mit schwerwiegenderen Tatvorwürfen in erster Instanz sowie mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen entscheidet in gesetzlich bestimmten Fällen über Revisionen und Beschwerden. Welches Gericht zuständig ist, hängt unter anderem vom Tatvorwurf, der Straferwartung, dem Verfahrensstadium und den Regeln zur örtlichen Zuständigkeit ab. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Bremen ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig, nicht für die strafrechtliche Beurteilung eines Vorwurfs. Streitigkeiten über Aufenthaltsrecht oder Sozialleistungen gehören regelmäßig zur Verwaltungs- beziehungsweise Sozialgerichtsbarkeit und damit nicht zu den Aufgaben dieser genannten Gerichte. Die Kanzlei befindet sich an der Außer der Schleifmühle 54 in 28203 Bremen und damit im innenstadtnahen Stadtgebiet. Für Ratsuchende aus Mitte und Schwachhausen ebenso wie aus Neustadt, Findorff oder Vegesack ist bei der Terminplanung die jeweilige Anfahrt zu berücksichtigen. Öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw kommen grundsätzlich als Anreisemöglichkeiten in Betracht; konkrete Verbindungen und die Parksituation sollten vor dem Besuch aktuell geprüft werden. Aus der Kanzleiadresse allein ergibt sich keine gerichtliche Zuständigkeit für einen einzelnen Fall. Da Termine telefonisch oder persönlich im Büro vergeben werden, empfiehlt sich eine vorherige Abstimmung des Besuchs.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bitte senden Sie keine Dokumente zu, wenn noch kein Mandat eröffnet wurde, da in diesem Fall eine Bearbeitung nicht gewährleistet werden kann. Termine werden nur telefonisch oder persönlich im Büro vergeben.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Bitte senden Sie keine Dokumente zu, wenn noch kein Mandat eröffnet wurde, da in diesem Fall eine Bearbeitung nicht gewährleistet werden kann. Termine werden nur telefonisch oder persönlich im Büro vergeben.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Kann eine strafrechtliche Mandatsanfrage schon vor einer Anklage sinnvoll sein?
- Eine strafrechtliche Anfrage ist nicht auf das gerichtliche Verfahren beschränkt. Bereits im Ermittlungsverfahren können Fragen zum Tatvorwurf, zur eigenen Stellung im Verfahren und zu behördlichen Schreiben entstehen. Anwaltliche Unterstützung kann allgemein dazu dienen, den Verfahrensstand einzuordnen und die Rechte einer beschuldigten Person wahrzunehmen. Ob und welche Maßnahmen erforderlich sind, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen. Für eine erste Anfrage sind deshalb die Art des erhaltenen Schreibens, die ausstellende Behörde und gegebenenfalls darin genannte Termine wichtige Informationen.
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Strafrecht hilfreich?
- Hilfreich sind regelmäßig vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht, etwa eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift. Auch Aktenzeichen, Zustellungsdatum und bereits festgelegte Termine erleichtern die Zuordnung. Eine kurze, sachliche Übersicht über den bisherigen Ablauf kann zusätzliche Orientierung geben. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und auf welchem Weg sensible Informationen übermittelt werden sollen, sollte zunächst mit dem angefragten Büro abgestimmt werden. Vollständige Ermittlungsakten liegen Ratsuchenden häufig nicht vor; anwaltliche Akteneinsicht ist davon als eigener Verfahrensschritt zu unterscheiden.
- Was unterscheidet einen Strafbefehl von einer Anklage?
- Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die in einem dafür vorgesehenen Verfahren zunächst ohne Hauptverhandlung ergehen kann. Er enthält eine festgesetzte Rechtsfolge und kann rechtskräftig werden, wenn kein wirksamer Einspruch erfolgt. Eine Anklage beschreibt dagegen den Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft gerichtlich verfolgen möchte. Das Gericht prüft anschließend die Voraussetzungen für die Eröffnung des Hauptverfahrens. Beide Dokumente haben unterschiedliche Funktionen und sollten nicht gleichgesetzt werden. Bei einer Mandatsanfrage sind insbesondere das vollständige Schreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs für die Einordnung bedeutsam.
- Können Strafverfahren auch Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht haben?
- Strafrechtliche Vorwürfe und Verurteilungen können aufenthaltsrechtliche Fragen auslösen. Ob tatsächlich Folgen entstehen, hängt unter anderem vom Aufenthaltsstatus, vom Verfahrensausgang sowie von Art und Gewicht einer möglichen Straftat ab. Ein Ermittlungsverfahren ist dabei nicht mit einer rechtskräftigen Verurteilung gleichzusetzen. Strafrechtliche und aufenthaltsrechtliche Prüfungen folgen jeweils eigenen Regeln, können aber miteinander zusammenhängen. Bei einer Anfrage ist es daher hilfreich, einen bestehenden Aufenthaltstitel und parallel laufende behördliche Verfahren zu erwähnen. Eine belastbare Einordnung setzt die Prüfung der konkreten Unterlagen und persönlichen Umstände voraus.
- Welche rechtlichen Fragen können nach einer Versammlung strafrechtlich relevant werden?
- Nach einer Versammlung können sich rechtliche Fragen etwa aus einem Ermittlungsverfahren gegen Teilnehmende oder aus polizeilichen Maßnahmen ergeben. Dabei ist zu unterscheiden, ob es um die Abwehr eines strafrechtlichen Vorwurfs, die Überprüfung einer staatlichen Maßnahme oder eigene Ansprüche wegen eines Vorfalls geht. Nicht jede Auseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Versammlung ist eine Strafsache. Für eine erste Einordnung sind der konkrete Ablauf, vorhandene behördliche Schreiben und die eigene Rolle im Geschehen wichtig. Je nach Anliegen können neben dem Strafrecht auch andere Rechtsgebiete und unterschiedliche gerichtliche Verfahrenswege betroffen sein.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Gabriel Goritzka
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4,2 von 5 · 85 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Außer der Schleifmühle 54, 28203 Bremen
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- 09:30-12:00, 14:00-17:00
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: migrationundsoziales.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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