Veröffentlichtes Profil

Kerstin Jeschke

Kerstin Jeschke – Fachanwältin für Strafrecht und Familienrecht in Bremen

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Fachanwältin für Strafrecht, Fachanwältin für Familienrecht · Kanzlei Würtz

Osterdeich 107 E, 28205 Bremen

Telefon: +49 421 24444200

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Würtz
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Kerstin Jeschke ist Fachanwältin für Strafrecht und Fachanwältin für Familienrecht in der Kanzlei Würtz in Bremen. Die Kanzlei am Osterdeich nennt Allgemeines Strafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht und Familienrecht als Beratungsgebiete. Ihr Angebot richtet sich an Mandanten in Bremen und Umgebung. Im Strafrecht bietet die Kanzlei Beistand, Beratung und Verteidigung für Menschen, denen ein Vorwurf gegenübersteht und die mit staatlichen Ermittlungsbehörden konfrontiert sind. Das persönliche Vertrauensverhältnis zu den Mandanten steht nach eigener Darstellung an erster Stelle. Zur Arbeit der Strafverteidigerinnen gehört die Vorbereitung einer Verteidigungsstrategie. Für eine Ersteinschätzung können Interessierte die Kanzlei telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen. Termine sind auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Die Telefonzeiten liegen montags bis freitags zwischen 09.00 Uhr und 14.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten nimmt ein digitales Sekretariat Nachrichten entgegen; die Kanzlei kündigt einen zeitnahen Rückruf an. Bei Hausdurchsuchung oder Festnahme besteht ein Notfallkontakt rund um die Uhr.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzleiw.de, kanzleiw.de

Beratung in Bremen – Einordnung der Redaktion

Kerstin Jeschke ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Strafrecht in der Kanzlei Würtz am Osterdeich 107 E in Bremen. Das Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt ihres Profils. Für Ratsuchende stehen in diesem Bereich häufig persönliche Veränderungen im Mittelpunkt: eine Trennung, die Vorbereitung einer Scheidung oder Fragen zu Unterhalt, Sorge und Umgang. Die anwaltliche Befassung umfasst dabei die rechtliche Einordnung familiärer Beziehungen und ihrer finanziellen Folgen. Welche Themen zusammengehören und welche getrennt behandelt werden müssen, hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab. Eine erste Besprechung kann dazu dienen, Anliegen zu ordnen und den weiteren Klärungsbedarf festzustellen. Neben dem Familienrecht nennt die Kanzlei Allgemeines Strafrecht, Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht als Beratungsgebiete. Hier geht es insbesondere um Beistand, Beratung und Verteidigung für Menschen, die mit einem strafrechtlichen Vorwurf und staatlichen Ermittlungsbehörden konfrontiert sind. Typische Ausgangspunkte sind eine polizeiliche Vorladung, ein Schreiben der Staatsanwaltschaft oder eine bereits erhobene Anklage. Im Jugendstrafrecht spielen zusätzlich Alter und Entwicklungsstand eine Rolle. Die Kanzlei beschreibt die Vorbereitung einer Verteidigungsstrategie als Bestandteil ihrer Arbeit und betont das persönliche Vertrauensverhältnis zu ihren Mandantinnen und Mandanten. Der Standort am Osterdeich richtet sich an Menschen aus Bremen und Umgebung. Als räumliche Bezugspunkte innerhalb der Stadt kommen unter anderem Mitte, Schwachhausen, Neustadt, Findorff und Vegesack in Betracht; die Kanzleianschrift wird damit keinem dieser Stadtteile zugeordnet. Für familienrechtliche Verfahren ist grundsätzlich das Familiengericht beim zuständigen Amtsgericht maßgeblich. Am Standort sind insbesondere das Amtsgericht Bremen und bei entsprechenden Rechtsmitteln das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen relevant. Strafverfahren können je nach Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Bremen geführt werden. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Interessierte zunächst die Profilangaben nutzen, um ihr Anliegen dem Familienrecht oder Strafrecht zuzuordnen und anschließend Kontakt zur Kanzlei aufzunehmen. Für eine Ersteinschätzung nennt die Kanzlei Telefon und Kontaktformular. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf bereits vorliegende gerichtliche oder behördliche Schreiben sowie laufende Fristen. Die Telefonzeiten liegen montags bis freitags zwischen 09.00 und 14.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten nimmt ein digitales Sekretariat Nachrichten entgegen; die Kanzlei kündigt einen zeitnahen Rückruf an. Termine sind auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Für Hausdurchsuchungen oder Festnahmen besteht ein Notfallkontakt rund um die Uhr.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bremen

  • Amtsgericht Bremen
  • Landgericht Bremen
  • Arbeitsgericht Bremen
  • Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Die Kanzlei Würtz, in der Kerstin Jeschke tätig ist, hat ihre Anschrift am Osterdeich 107 E, 28205 Bremen. Der Osterdeich verläuft entlang der Weser und bildet damit einen konkreten geografischen Bezugspunkt im Bremer Stadtgebiet. Eine Zuordnung der Kanzlei zu den genannten Stadtteilen Mitte, Schwachhausen, Neustadt, Findorff oder Vegesack ist aus den vorliegenden Angaben nicht ableitbar. Das Angebot richtet sich an Ratsuchende aus Bremen und Umgebung. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem persönlichen Termin geklärt werden. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Bremen relevant, soweit dessen örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Über Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen entscheidet regelmäßig das Oberlandesgericht, hier das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen. Im Strafrecht werden Verfahren abhängig von Tatvorwurf, Straferwartung und weiteren Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht Bremen oder dem Landgericht Bremen verhandelt. Das Landgericht bearbeitet außerdem Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts; das Oberlandesgericht ist unter anderem für bestimmte Revisionen zuständig. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Bremen entscheidet dagegen über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die hier beschriebenen familien- und strafrechtlichen Anliegen typischerweise nicht zuständig.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei lädt zur Kontaktaufnahme für eine Ersteinschätzung ein. Termine sind auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei lädt zur Kontaktaufnahme für eine Ersteinschätzung ein. Termine sind auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch über Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für ein erstes Gespräch sind meist eine Übersicht zur familiären Situation und die bereits vorhandenen Unterlagen hilfreich. Dazu können Heiratsurkunde, Angaben zu gemeinsamen Kindern, bestehende Vereinbarungen und gerichtliche Schreiben gehören. Wenn finanzielle Fragen im Mittelpunkt stehen, können Einkommensnachweise und Informationen zu Vermögen oder gemeinsamen Verbindlichkeiten relevant sein. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Eine kurze zeitliche Übersicht zur Trennung und eine Liste der offenen Fragen erleichtern die Vorbereitung. Fehlende Dokumente müssen eine erste Kontaktaufnahme nicht verhindern.
Werden Unterhalt, Sorgerecht und Umgang gemeinsam mit der Scheidung entschieden?
Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sind rechtlich unterschiedliche Themen, auch wenn sie im Alltag eng zusammenhängen. Bestimmte Folgesachen können unter gesetzlichen Voraussetzungen zusammen mit der Scheidung behandelt werden. Andere Fragen werden in eigenständigen Verfahren geklärt oder durch Vereinbarungen geregelt. Eine Scheidung führt insbesondere nicht automatisch dazu, dass das gemeinsame Sorgerecht endet. Bei Fragen zu Kindern steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Im ersten anwaltlichen Gespräch lässt sich zunächst erfassen, welche Punkte streitig sind, welche Regelungen bereits bestehen und ob mehrere Verfahren betroffen sein könnten.
Was wird bei einer ersten strafrechtlichen Mandatsanfrage üblicherweise geklärt?
Bei einer ersten Anfrage geht es regelmäßig darum, welcher Vorwurf im Raum steht, welche Behörde tätig ist und in welchem Stadium sich das Verfahren befindet. Wichtig ist auch, ob eine Vorladung, ein Strafbefehl, eine Anklageschrift oder eine gerichtliche Terminmitteilung vorliegt. Beschuldigte haben grundsätzlich das Recht, zum Tatvorwurf zu schweigen und anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Eine belastbare Einschätzung setzt häufig Kenntnis der Ermittlungsakte voraus. Deshalb dient der Erstkontakt zunächst der Orientierung und der Klärung, welche Informationen für die weitere Bearbeitung benötigt werden.
Was unterscheidet Jugendstrafrecht vom allgemeinen Strafrecht?
Im Jugendstrafrecht hat der Erziehungsgedanke besonderes Gewicht. Es gilt für Jugendliche, die zur Tatzeit mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden. Neben dem Tatvorwurf können deshalb die persönliche Entwicklung und die Lebensumstände eine wichtige Rolle spielen. Die möglichen Reaktionen reichen von erzieherischen Maßnahmen bis zur Jugendstrafe. Für eine erste Anfrage sind insbesondere das Alter zur Tatzeit, vorhandene Schreiben und der bisherige Verfahrensverlauf von Bedeutung.
Können familienrechtliche Konflikte und strafrechtliche Vorwürfe miteinander zusammenhängen?
Familiäre Auseinandersetzungen und strafrechtliche Vorwürfe können gleichzeitig auftreten, etwa wenn im Zusammenhang mit einer Trennung Gewalt oder Drohungen behauptet werden. Dennoch verfolgen familiengerichtliche und strafrechtliche Verfahren unterschiedliche Zwecke und unterliegen jeweils eigenen Regeln. Familiengerichte können beispielsweise Schutzanordnungen oder Fragen zum Umgang behandeln, während Strafverfolgungsbehörden einen möglichen Straftatbestand untersuchen. Für die anwaltliche Einordnung ist es hilfreich, auf parallel laufende Verfahren und bereits ergangene Entscheidungen hinzuweisen. Aus dem Verlauf eines Verfahrens lässt sich nicht ohne Weiteres auf das Ergebnis des anderen schließen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Kerstin Jeschke

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Kerstin Jeschke: 4,9 von 5 Sternen bei 51 Bewertungen
4,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Würtz aus 51 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 51 Bewertungen

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Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzleiw.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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