Veröffentlichtes Profil

Alexandra Kentenich

Alexandra Kentenich – Kanzlei für Familienrecht in Köln

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Kanzlei Kentenich

Severinskirchplatz 12, 50678 Köln

Telefon: +49 221 379 76 57

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Köln
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Kentenich

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kanzlei Kentenich am Severinskirchplatz 12 in Köln ist eine Fachanwaltskanzlei für Familienrecht. Alexandra Kentenich wird auf der Webseite im Bereich Kanzlei genannt. Als Schwerpunkte nennt die Kanzlei Scheidung, Sorgerecht, Umgangsstreitigkeiten und Unterhalt. Weitere Tätigkeiten sind die Auseinandersetzung von Vermögenswerten sowie die Durchsetzung und Abwehr von Zugewinnansprüchen. Das Angebot richtet sich an Mandanten mit Anliegen in diesen familienrechtlichen Bereichen. Auf der Webseite wird auch die einvernehmliche Scheidung angeboten; außerdem stehen Informationen zur Online-Scheidung und ein Scheidungsformular zur Verfügung. Die Kanzlei legt Wert auf persönliche und individuelle Betreuung. In einem gemeinsamen Vorgespräch wird eine maßgeschneiderte Strategie entwickelt. Dabei werden die Chancen und Risiken einer rechtlichen Auseinandersetzung auf dem Verhandlungsweg oder vor Gericht erläutert. Für Fragen und Terminvereinbarungen können Mandanten telefonisch Kontakt aufnehmen oder das Onlineformular nutzen. Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-kentenich.de, kanzlei-kentenich.de

Beratung in Köln – Einordnung der Redaktion

Alexandra Kentenich wird auf der Webseite der Kanzlei Kentenich im Bereich Kanzlei genannt. Ihr Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Familienrecht als Hauptschwerpunkt auf. Die Kanzlei am Severinskirchplatz 12 in 50678 Köln bezeichnet sich als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht. Zu den angegebenen Schwerpunkten gehören Scheidung, Sorgerecht, Umgangsstreitigkeiten und Unterhalt. Damit stehen Fragen im Mittelpunkt, die bei einer Trennung sowohl die persönliche Lebensgestaltung als auch die wirtschaftlichen Verhältnisse betreffen können. Ratsuchende finden hier einen fachlichen Bezug zu Anliegen rund um die Auflösung einer Ehe und die weitere Verantwortung für gemeinsame Kinder. Bei einer Scheidung sind häufig mehrere Themen miteinander verbunden: Neben dem Scheidungsverfahren können die Betreuung der Kinder, der Kontakt zu beiden Elternteilen und finanzielle Leistungen zu klären sein. Sorgerecht und Umgang betreffen dabei unterschiedliche Aspekte der elterlichen Verantwortung. Beim Unterhalt können insbesondere Ansprüche von Kindern oder zwischen Ehegatten eine Rolle spielen. Die Kanzlei nennt außerdem die Auseinandersetzung von Vermögenswerten sowie die Durchsetzung und Abwehr von Zugewinnansprüchen. Dahinter stehen etwa Fragen dazu, wie während der Ehe entstandene Vermögensentwicklungen rechtlich eingeordnet werden und welche wirtschaftlichen Folgen eine Trennung haben kann. Zum beschriebenen Angebot gehören auch die einvernehmliche Scheidung sowie Informationen zur Online-Scheidung und ein Scheidungsformular. Eine digitale Übermittlung von Angaben ersetzt dabei nicht das gerichtliche Scheidungsverfahren. Nach der Kanzleibeschreibung wird in einem gemeinsamen Vorgespräch eine auf das Anliegen abgestimmte Strategie entwickelt. Dabei werden Chancen und Risiken einer Verhandlungslösung oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung erläutert. Die Kanzlei beschreibt persönliche und individuelle Betreuung als Bestandteil ihrer Arbeitsweise. Welche Fragen zuerst geklärt werden müssen, hängt von der jeweiligen familiären und wirtschaftlichen Ausgangslage ab. Der Standort am Severinskirchplatz liegt im Kölner Severinsviertel und damit im Stadtbezirk Innenstadt. Er bietet einen innerstädtischen Bezug auch für Ratsuchende aus Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes oder Rodenkirchen. Für familienrechtliche Verfahren kommt insbesondere das Amtsgericht Köln in Betracht; maßgeblich bleibt die gesetzliche Zuständigkeit im Einzelfall. Das Oberlandesgericht Köln ist unter anderem für familienrechtliche Beschwerdeverfahren zuständig. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort bereitgestellten Kontaktinformationen heranziehen. Die Kanzlei nennt Telefon und Onlineformular für Fragen und Terminvereinbarungen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens hilft bei der ersten Einordnung; weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Köln

  • Amtsgericht Köln
  • Landgericht Köln
  • Arbeitsgericht Köln
  • Oberlandesgericht Köln

Die Kanzlei Kentenich befindet sich am Severinskirchplatz 12 in Köln, im Severinsviertel innerhalb des Stadtbezirks Innenstadt. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Köln von Bedeutung. Dessen Familiengericht befasst sich bei entsprechender Zuständigkeit beispielsweise mit Scheidungen, Unterhalt, Sorge- und Umgangsfragen sowie Zugewinnausgleich. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich allerdings nicht allein nach der Kanzleiadresse. Je nach Verfahrensart können etwa der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes oder die Wohnverhältnisse der Ehegatten entscheidend sein. Auch für Ratsuchende aus Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes oder Rodenkirchen muss die Zuständigkeit deshalb anhand des konkreten Anliegens eingeordnet werden. Das Oberlandesgericht Köln ist bei familienrechtlichen Verfahren insbesondere als Beschwerdegericht relevant. Dort können Entscheidungen eines Familiengerichts im gesetzlich vorgesehenen Rahmen überprüft werden. Das Landgericht Köln ist dagegen nicht die übliche nächste Instanz in Familiensachen. Es bearbeitet unter anderem allgemeine Zivil- und Strafsachen im Rahmen seiner Zuständigkeit. Das Arbeitsgericht Köln entscheidet über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die im Profil genannten familienrechtlichen Anliegen grundsätzlich nicht zuständig. Die Lage am Severinskirchplatz ist innerstädtisch, ohne dass daraus eine unmittelbare Nähe zu einzelnen Gerichtsgebäuden folgt. Für einen Kanzleitermin kommen öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Die konkrete Verbindung, aktuelle Verkehrsbedingungen und Möglichkeiten zum Abstellen eines Fahrzeugs sollten vorab geprüft werden. Welche Anreise zweckmäßig ist, hängt auch vom Ausgangspunkt innerhalb Kölns oder des Umlands ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Anrede, Vorname, Nachname, E-Mail und Nachricht Pflichtfelder.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Bei einem gemeinsamen Vorgespräch erfolgt eine maßgeschneiderte Strategie. Dabei werden die Chancen und Risiken einer rechtlichen Auseinandersetzung erläutert – sei es auf dem Verhandlungsweg oder vor Gericht.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Bei einem gemeinsamen Vorgespräch erfolgt eine maßgeschneiderte Strategie. Dabei werden die Chancen und Risiken einer rechtlichen Auseinandersetzung erläutert – sei es auf dem Verhandlungsweg oder vor Gericht.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Anrede, Vorname, Nachname, E-Mail und Nachricht Pflichtfelder.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Was bedeutet eine einvernehmliche Scheidung, und welche Rolle spielt eine Online-Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung stimmen die Ehegatten der Scheidung zu und haben wesentliche Folgethemen möglichst geklärt oder können diese ohne streitige Auseinandersetzung regeln. Das gerichtliche Verfahren bleibt dennoch erforderlich. Der Ausdruck Online-Scheidung bezeichnet üblicherweise eine digital organisierte Kommunikation und Übermittlung von Unterlagen, nicht eine eigenständige Verfahrensart. Für den Scheidungsantrag besteht grundsätzlich Anwaltszwang. Eine anwaltliche Vertretung kann nicht zugleich beide Ehegatten vertreten. Ob weitere Anträge oder eine eigene Vertretung der anderen Seite erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Situation ab.
Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung für ein Kind, etwa bei wesentlichen Entscheidungen über Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen, insbesondere den Eltern. Eine Trennung beendet gemeinsames Sorgerecht nicht automatisch. Auch sind Umgang und Unterhalt rechtlich voneinander zu unterscheiden. Bei Konflikten steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage ist eine sachliche Beschreibung der bisherigen Betreuung, vorhandener Absprachen und konkreter Streitpunkte hilfreich. Bestehende gerichtliche Entscheidungen können für die Einordnung ebenfalls wichtig sein.
Welche Informationen sind bei Fragen zum Kindes- oder Ehegattenunterhalt wichtig?
Unterhaltsfragen hängen unter anderem davon ab, wer Unterstützung beansprucht, welche Einkünfte bestehen und welche weiteren Unterhaltspflichten zu berücksichtigen sind. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt haben unterschiedliche Voraussetzungen. Für eine erste Einordnung können Angaben zur familiären Situation, zum Betreuungsmodell, zu Einkommen und bereits bestehenden Vereinbarungen oder Unterhaltstiteln relevant sein. Die Düsseldorfer Tabelle dient beim Kindesunterhalt häufig als Orientierung, ersetzt aber keine Prüfung der individuellen Umstände. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, lässt sich deshalb nicht allein aus einer allgemeinen Einkommensangabe ableiten.
Ist der Zugewinnausgleich dasselbe wie die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens?
Nein. Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Ehegatten grundsätzlich getrennt. Der Zugewinnausgleich betrifft vereinfacht den Vergleich der während der Ehe erzielten Vermögenszuwächse und kann zu einem Zahlungsanspruch führen. Davon zu unterscheiden sind Fragen zu gemeinsamem Eigentum, etwa an einer Immobilie, oder zu gemeinsamen Verbindlichkeiten. Ein Ehevertrag kann die rechtliche Ausgangslage verändern. Für eine Mandatsanfrage können daher Informationen zu Vermögenswerten, Schulden, Eigentumsverhältnissen und vorhandenen vertraglichen Regelungen hilfreich sein. Eine automatische hälftige Teilung sämtlicher vorhandener Gegenstände folgt aus dem Zugewinnausgleich nicht.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Alexandra Kentenich

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Alexandra Kentenich: 4,7 von 5 Sternen bei 58 Bewertungen
4,7 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Kentenich aus 58 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Alexandra Kentenich liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,7 von 5 · 58 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Kentenich insgesamt und nicht auf Alexandra Kentenich persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 4,758

Google veröffentlicht zu diesen 58 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Severinskirchplatz 12, 50678 Köln

Montag
08:30-17:30
Dienstag
08:30-17:30
Mittwoch
08:30-17:30
Donnerstag
08:30-17:30
Freitag
08:30-15:00

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Alexandra Kentenich. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Köln

Alle Profile in Köln vergleichen
Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-kentenich.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffene können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen (Datenschutz). Fehler melden · Profil übernehmen